Hallo Frau Rausteiger,
wie aus so manchen Threads hier, ziehe ich auch aus diesem gleich für mich wieder Wissen heraus :-). Das hier kein geteiltes Sorgerecht besteht ist klar. Ich fragte für mich... So könnte ich wohl allein entscheiden, welchen Kiga oder welche Schule mein Kind besucht, wenn ich alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht hätte, so kann ich das aber nur bedingt. Das stimmt schon?
Und zum Thema:
ich weiss, das ich während des Umgangs gar nichts bestimmen darf. Was ich nicht gut finde, weil es bei uns immer so ist, das meine Tochter mit Blessuren heim kommt. Aber ich beruhige mich immer damit, dass sie ja immerhin noch lebt und wir bisher nur einmal während der Umgangszeit ins KH mußten. Vier Stunden in der prallen Sonne Radfahren hatte sie im Sommer zum Glück ohne größeren Schaden ("nur" ein Hitzschlag, der sich gut therapieren liess) überstanden.
Ich finde es allerdings weniger schlimm, dass das Kind nachts, wenn es eh schläft, 4 Stunden Auto fährt. Meine Eltern sind früher immer extra nachts gefahren, weil es so für alle stressfreier war und man weniger pausieren musste. Papa hat immer vorgeschlafen und so waren wir immer morgens schon am Urlaubsort, ohne die lange Fahrt ertragen zu müssen. Und ich kenne auch viele Eltern, die es so machen.
Bestimmen kann die TS hier aber trotzdem nichts, es oblig allein dem Vater entscheiden, was er während seine Umgangszeit macht. Aber das haben auch hier schon alle geschrieben.
Ich rate dazu, etwas ruhiger zu werden und darauf hinzuarbeiten, dass der Vater wenigstens informiert, wenn er soetwas vor hat. Dann weiss man es wenigstens und es wird evtl. etwas leichter damit umzugehen.