Unterhalt - Gericht und Aufenthaltsbestimmungsrecht

  • Hallo Frau Rausteiger,


    wie aus so manchen Threads hier, ziehe ich auch aus diesem gleich für mich wieder Wissen heraus :-). Das hier kein geteiltes Sorgerecht besteht ist klar. Ich fragte für mich... So könnte ich wohl allein entscheiden, welchen Kiga oder welche Schule mein Kind besucht, wenn ich alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht hätte, so kann ich das aber nur bedingt. Das stimmt schon?


    Und zum Thema:
    ich weiss, das ich während des Umgangs gar nichts bestimmen darf. Was ich nicht gut finde, weil es bei uns immer so ist, das meine Tochter mit Blessuren heim kommt. Aber ich beruhige mich immer damit, dass sie ja immerhin noch lebt und wir bisher nur einmal während der Umgangszeit ins KH mußten. Vier Stunden in der prallen Sonne Radfahren hatte sie im Sommer zum Glück ohne größeren Schaden ("nur" ein Hitzschlag, der sich gut therapieren liess) überstanden.


    Ich finde es allerdings weniger schlimm, dass das Kind nachts, wenn es eh schläft, 4 Stunden Auto fährt. Meine Eltern sind früher immer extra nachts gefahren, weil es so für alle stressfreier war und man weniger pausieren musste. Papa hat immer vorgeschlafen und so waren wir immer morgens schon am Urlaubsort, ohne die lange Fahrt ertragen zu müssen. Und ich kenne auch viele Eltern, die es so machen.
    Bestimmen kann die TS hier aber trotzdem nichts, es oblig allein dem Vater entscheiden, was er während seine Umgangszeit macht. Aber das haben auch hier schon alle geschrieben.


    Ich rate dazu, etwas ruhiger zu werden und darauf hinzuarbeiten, dass der Vater wenigstens informiert, wenn er soetwas vor hat. Dann weiss man es wenigstens und es wird evtl. etwas leichter damit umzugehen.

  • Warum sollte ein Vater mit seinem Kind in der Urlaubszeit denn nicht reisen bzw. außerhalb von zuhause nächtigen dürfen? Natürlich darf er in seiner Zeit in den Urlaub.


    Es geht nicht darum das er das nicht darf sondern darum das ich als Mutter und Erziehungsberechtigte wissen möchte wo mein Kind sich aufhält. Gerade wenn es um Ausland geht


  • Es geht nicht darum das er das nicht darf sondern darum das ich als Mutter und Erziehungsberechtigte wissen möchte wo mein Kind sich aufhält. Gerade wenn es um Ausland geht

    Das ist zwar menschlich verständlich, aber leider nicht in deinem Sinne so geregelt.
    Der UET kann in der Umgangszeit frei entscheiden, wo sich das Kind aufhält. Dazu gehört auch das Ausland.
    Der Gesetzgeber greift bewusst nicht in diese Entscheidung ein.


    Manchmal nutzt ein UET diese Möglichkeit, ein Kind in der Umgangszeit ins Ausland zu verbringen und so dem BET dauerhaft zu entziehen.
    Das ist das Risiko bei der Entscheidung des Gesetzgebers, dem UET dieses Recht eingeräumt zu haben.
    Würde eine andere Regelung, wonach ein Auslandsaufenthalt der Zustimmung des BET bedarf, das Kind vor Entführung schützen? Nein.
    Dann verlässt der UET eben ohne Zustimmung des BET und somit ohne sein Wissen mit dem Kind unser Land.


    LG
    Joachim

    Einmal editiert, zuletzt von bay-of-russel ()

  • Bei GSR können nur beide Eltern einen Pass oder Perso beantragen.



    in der Regel reicht der Et bei dem das Kind länger als 6 Monate wohnt - eine Unterschrift für den Paß.


    Ein fehlender Paß wird häufig als Hinderungsgrund angegeben - dann treffen sich die Parteien vor Gericht und der BET wird gezwungen einen Paß für die Reise mit dem UET auszustellen.


    Das ich gerne wissen möchte, wo sich mein Kind aufhält ob Mallorca, Bayern oder Ostsee - ist ganz klar - das geht aber nur über eine halbwegs ordentliche Beziehung zum anderen Elternteil. Natürlich teile ich unsere Reiseziele auch mit.

  • Meine Kinder haben alle einen Perso, wohnen seit über zehn Jahren bei mir und ich brauchte die Unterschrift des Vaters. Ist in meinen Augen unnötiges Gerenne, vor allem weil in unserem Fall der Vater erst immer nach Wochen unterschreibt und immer Theater macht ( so eine Unterschrift zu leisten ist natürlich sehr aufwendig und eine Unverschämtheit von mir, so etwas zu verlangen :hm... )

  • Mir geht es auch gar nicht darum, den Ort des Umgangs zu bestimmen und das war ja auch gar nicht meine Frage. Ich wollte lediglich wissen, ob ich den Ort des Aufenthalts wissen darf.
    Ich weiß, dass mein Sohn in guten Händen ist, es ginge mir nur darum, was, wenn mal etwas passiert und ich habe keine Ahnung, wo er sich befindet. Jetzt weiß ich aber Bescheid.


    Leider ist die Beziehung zum KV nicht so besonders gut, dass wir uns nett austauschen würden. Würde mir auch besser gefallen, leider ist KV nicht damit einverstanden, dass er Unterhalt zahlen muss und ist seitdem noch "unfreundlicher" als vorher.


    Wegen dem Unterhalt: Auskünfte über sein Einkommen hat er wohl nach mehrfacher Aufforderung erteilt, ich erhielt im Oktober ein Schreiben, wieviel er zahlen müsse. Er hatte dann eine Frist bis zum 15.12., und bislang sind keine Zahlungen eingegangen..

  • Guten Morgen


    oT, aber für diejenigen, die sich wegen Ausweispapieren den Kopf zerbrechen: Ausweise dürfen einzig von dem Elternteil beantragt werden, bei dem das Kind wohnt / gemeldet ist. Die zweite Unterschrift zu fordern ist nicht rechtens. Das habe ich selber mal durchgeboxt und vom Leiter der Behörde dann bestätigt bekommen. Usus ist allerdings, dass zur Absicherung der Behörde doch beide Unterschriften gefordert werden, weil beide Elternteil mit sowas Schindluder treiben. Dies Jahr benötige ich einen Pass, mal sehen, ob man sich an mich erinnert. :devil:


    Ansonsten kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen, dass es mich zwar emotional aber nicht rechtlich etwas angeht, wo mein Kind sich mit wem / warum / wie lange aufhält, dies während des Umgangs aber unerheblich ist. Völlig zu recht betont der Gesetzgeber, dass beide Eltern in den allermeisten Fällen im Interesse des Kindswohls handeln. Nun mag ich als Elternteil Kindswohl anders definieren, solange dem Kind daraus aber kein nachweislicher Schaden entsteht, ist es für meine Seelenruhe besser, mich darauf zu verlassen, dass das andere Elternteil nicht verletzen will. Es ist nett, wenn abgestimmt wird, aber andererseits erwüchse daraus ja die Pflicht, selber auch alles abzusprechen. Und wer bitte ruft jedesmal beim Ex an und erklärt die Pläne für Wochenende / Urlaub oder sowas? Und hält sich dann auch noch an Ex' Kritik?


    Vanille, ich wußte einige Jahre nicht, wo Junior sich mit dem Vater während des Umgangs aufhält. Für Urlaube habe ich eine Adresse gefordert. Weniger, weil Junior etwas passieren könnte (denn der wäre ja beim Papa und dieser würde sich entsprechend kümmern.), sondern, falls MIR etwas passiert. Der Ex motzte mich dann nur an, ich könne es doch eh nicht kontrollieren, ob er dort sei. Und irgendwie war das zwar keine vertrauensbildende Maßnahme, aber schon richtig. Mit den Jahren wird es besser. Man weiß durchaus, was man nun vom Ex erwarten kann und was nicht und baut letztlich doch wieder sowas wie ein Bild des anderen auf. Halt nicht als Partner, das Bild ist zerstört, aber halt als Mensch. Solange Du Dich darauf verlassen kannst, dass Ex dem Kind niemals nicht was Schlechtes will, verlass Dich darauf und entspann. Das trägt viel zur Ruhe bei. :tuschel Sollte es dann mal zu ernsthafteren Problemen kommen, macht ein solches Vorgehen des anderen Elternteils keinen guten Eindruck. Unter der Voraussetzung, dass Du Aufenthaltsorte mitteilst.


    Gruß

  • T, aber für diejenigen, die sich wegen Ausweispapieren den Kopf zerbrechen: Ausweise dürfen einzig von dem Elternteil beantragt werden, bei dem das Kind wohnt / gemeldet ist. Die zweite Unterschrift zu fordern ist nicht rechtens.


    Stimmt! So steht es in den Passverwaltungsvorschriften!

  • Passverwaltungsvorschriften!


    Seite 15 GEMEINSAMES
    MINISTERIALBLATT - 60. Jahrgang ISSN 0939-4729 Berlin, den 23. Dezember 2009 Nr. 81 - G 3191 A


    Zitat "6.1.3.4 Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen.
    Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes
    einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister."


    und noch ne Menge anderer Sonderlocken :-)

  • Es ist zwar richtig, dass der UET in der Zeit, wo das Kind in seiner Obhut ist, hinfahren kann, wo er will (und das auch ohne den anderen Elternteil vorher darüber zu informieren). Ein Urlaub im Ausland (und sei es auch nur ein Grenzübertritt nach Österreich oder ein Flug nach Mallorca) gehört strenggenommen aber nicht dazu. Für einen Urlaub im Ausland benötigt man ein Einverständnis des anderen Elternteils. Bei einem Urlaub, der nicht in einer Krisenregion stattfindet, hat aber der andere Elternteil keinen Grund, diesen Urlaub zu verweigern. Dass in der Praxis dann aber solche Urlaube ohne zumindest Information des anderen Elternteils gemacht werden, mag in der Realität durchaus gehen, aber rechtlich ok ist es nicht.


    Zu den Beantragen eines Passes wurde ja von Lucca und juwi schon alles gesagt. Die Verwaltungsvorschrift sagt ganz klar, dass nur der betreuende Elternteil (also der, wo das Kind lebt) einen Ausweis beantragen kann und darf. Eine 2. Unterschrift wird zwar in der Praxis oft gefordert, ist aber in der Verwaltungsvorschrift nicht festgelegt

  • Ein Urlaub im Ausland (und sei es auch nur ein Grenzübertritt nach Österreich oder ein Flug nach Mallorca) gehört strenggenommen aber nicht dazu. Für einen Urlaub im Ausland benötigt man ein Einverständnis des anderen Elternteils.

    Das ist eine wichtige Information, die ich bisher nicht kannte!
    Wo ist das geregelt?


    LG
    Joachim

  • Das mit dem Ausland finde ich insgesamt auch schwierig. Der ET könnte doch dann ohne weiteres zb von einem anderen Reiseziel aus in ein "nicht genehmigtes" Reisen. Wenn man keine Möglichkeit und kein Recht hat, zu erfahren, wo Kind sich aufhält, wie sollte ich dann absehen können, ob KV nicht bspw nach Ägypten oder so reist, wenn er den Pass hat. Wenn ich ihn fragen würde, wo er hin fährt, und er darf sagen, geht dich nichts an. Da wäre es mit tatsächlich lieber, wir müssten vor Gericht und dort den Pass übergeben, wenn im Zuge dessen vom Gericht halt zur Kenntnis genommen wird, wohin sich der ET mit dem Kind begibt. Zumal ich ET auch Aktionen zutrauen würde, zu behaupten, er flüge nach England, was er dann auch täte und von dort nach Ägypten. Oder über Paris nach Afrika, oder was auch immer. Ich würde sicher niemals den Pass rausrücken, mitgeben, ohne nicht zu wissen, wofür. Nun haben wir ja auch noch Migrationshintergrund.
    Grundsätzlich gebe ich meinen Senf aber auch genauso wie vor der Trennung dazu, bei vorhaben, die mich streng genommen nichts angehen. Was ich vor der Trennung nicht zugelassen habe, würde ich auch nicht nach der Trennung so einfach zulassen. Ist für mich auch völlig unlogisch. Und so wie vor der Trennung wurden sie auch hinterher bisher noch respektiert, die Wünsche. Eine "Das geht dich nichts an" Einstellung finde ich eigenartig. Ich erzähle KV davon, wenn wir Urlaub machen und würde das auch von ihm erwarten. Auch dann, wenn es keine rechtliche Grundlage gibt. Umgangsboykott ist aber sicher auch keine Lösung.

  • Das ist eine wichtige Information, die ich bisher nicht kannte!
    Wo ist das geregelt?


    LG
    Joachim


    Laut Auskunft meines Anwalts ist das die gängige Rechtsauslegung des gemeinsamen Sorgerechts, die einen Auslandsurlaub per se als für das Kind von erheblicher Bedeutung sehen. Somit haben sich die Eltern darauf zu einigen, was ja einer Information über den anstehenden Urlaub bedingt.


    Da aber bei einem Urlaub z.B. im EU Ausland keine Gefahr für das Kind drokt, besteht auch kein Grund, so einen geplanten Urlaub zu verhindern bzw. das Elternteil, welches gefragt wird, hat dann kein Recht, diesen Urlaub zu verweigern.

  • Borte


    Widersprichst du dir nicht ein wenig selbst? Du schreibst, dass Umgangsboykott ja keine Lösung ist, würdest aber einen Umgang (Auslandsreise) solange boykottieren, bis dich ein Gericht zur Herausgabe des Reisepasses verurteilt, um dann, wie du selbst sagst, genauso schlau wie vorher zu sein... Denn ob er nicht doch ganz woanders hinfliegt, kannst du eh nicht wissen, wie du selbst schreibst.

  • Wieso? Ich würde ja nicht den Umgang boykottieren. Junior könnte ja weiterhin hin und der KV sich innerhalb der Grenzen, wo Kind keinen Pass benötigt, umherreisen.
    Nun haben wir ja diesbezüglich auch einen sensibleren Hintergrund, mir wäre aber dann tatsächlich wohler, wenn ich vor Gericht angeben würde, was ich warum nicht will und KV dann bspw die "Auflage" erhielte, innerhalb der EU zu bleiben. Das würde er wahrscheinlich eher einhalten und ich wüsste wo er ist, als ohne. Zumal ja gar nicht für alles ein Kinderpass nötig wäre. Es wäre halt doch etwas anderes , wenn ihm nochmal von offizieller Seite gesagt werden würde, dass er jene oder diese Länder nicht in einem Alleingang bereisen dürfte. Das würde mir jedenfalls mehr Sicherheit geben, dass nicht über ein EZ Land in ein anderes geflogen werden würde, als ihm den einfach in die Hand zu fdrücken und zu sagen, ja mach mal.


    Andernfalls würde ich schriftlich festlegen lassen, dass ich mit diesem oder jenem Land nicht einverstanden wäre und er sich verpflichtet, diese auch nicht zu bereisen. Und da hab ich durchaus meine Gründe für. Obs nach Österreich geht etc wär mir schnurz, aber ich würde schon stutzig werden, wenn er plötzlich den Pass würde haben wollen.

    Einmal editiert, zuletzt von Borte ()

  • :rotwerd Ach so. Danke. Ich hab mich das echt nämlich gefragt, wozu die Zustimmerei für manche Länder Sinn macht, wenn man auf der anderen Seite gar nicht mitteilungspflichtig ist. Aber das könnte man dann mit dem Pass beantragen?


    Es muss ja schließlich eine Möglichkeit geben, auch relativ sicher zu stellen, dass das Zustimmungsrecht auch wahrgenommen werden kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Borte ()