Wer ein Recht auf Umgang hat?
Das Kind.
Was vermutlich nicht funktionieren würde: Wenn die Großeltern oder die nächste Lebensgefährtin außerhalb der Umgangszeiten des Kindesvaters eigenes Umgangsrecht begehren würden. Wobei ich mir bei den Großeltern gar nicht mal so sicher bin, sie sind offenbar feste Bezugspersonen des Kindes. Hier würde einem Antrag "Kind soll uns eine Woche in Portugal besuchen, Kindesmutter soll Kind in ein Flugzeug setzen" wohl entsprochen werden wenn nicht massivst kindeswohlorientierte Gründe oder bereits gebuchter eigener Urlaub dem entgegen stünde.
Beste Grüße
FrauRausteiger,
die *editierend* noch einen Gedanken aus einem anderen Themenstrang aufgreift und eventuell auftretenden Konjunktiven vorbeugen möchte:
- Hätte das Kind keine Ausweispapiere, würde man Dir auferlegen, diese zu beantragen.
- Könnte Kindesvater Dir nachweisen, dass er Dir rechtzeitig aufgefordert hat, diese Papiere zu besorgen wärest Du in letzter Konsequenz regresspflichtig, wenn er dann eine gebuchte Reise nicht antreten kann weil Du dieser Aufforderung nicht nachgekommen bist.