Tochter fängt nächstes Jahr Ausbildung an. wer kennt sich aus mit finanziellen Hilfen?

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    Guten Abend! :wink

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    Ich bin allein mit 2 Kindern. 6 und 16 Jahre. Ich habe einen 35 stunden job und bekomme momentan Aufstockung vom Jobcenter. Nächstes Jahr fängt meine Tochter eine Ausbildung an. Sie lernt dann Gesundheits und Krankenpfleger 200 km von zu hause weg. Sie hat dort die möglichkeit ein zimmer zu bewohnen. Wird ihr Gehalt dann bei mir angerechnet? Sie ist ja trotzdem noch bei mir gemeldet! Ich hab echt Angst dass es dann finanziell bei uns den Bach runter geht! Hat jemand von euch Erfahrung damit?

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    MfG

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  • Hallo Katrin,


    ich verstehe dein Problem glaube ich nicht so ganz.


    Als ich die Ausbildung gemacht habe, konnte ich mich davon inklusive eigener Wohnung finanzieren - später stellte sich heraus, dass ich im ersten Jahr sogar noch Kindergeld gekriegt hätte (kam dann in Nachzahlung).


    Ist das mittlerweile anders? Oder brauchst du den Bezug für deine Tochter, um die Wohnung halten zu können? Vielleicht magst du erklären, wo genau dein (vermutetes?) Problem liegt?


    Liebe Grüße
    Jul

  • Ich würde es mal mit BaFöG probieren. Da sie nicht mehr zuhause wohnt, sollte sie ein bekommen. Meines Wissens nach muss man das auc bei einer Schulausbildung nicht zurückzahlen.


    Ansonsten würde ich zum JC gehen und mal nach Hilfen fragen bzw. auch fragen, wie du das Zimmerchen dort bezahlen sollst und ob sie Vorschläge haben. Vielleiht kann dir auch eine Familienberatungsstelle helfen, die kennen sich mit solchn Sachen auch gut aus und wissen wo man welche finanziellen Hilfen bekommt.

  • Hallo,


    Deine Tochter sollte sich ummelden und ich denke, dass das Einkommen Deiner Tochter dann nicht angerechnet wird.


    Wenn Sie weiterhin bei Dir gemeldet bleibt glaube ich nicht, dass Du noch Aufstockung bekommst.

    Einmal editiert, zuletzt von gamba77 ()

  • Sobald das Ausbildungsverhältnis beginnt, erhälst du für sie keine Leistungen mehr vom Amt. Ihr müsst dann BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) für sie beantragen. Ob sie mit dem Wegzug und dem Ausbildungsbeginn aus der Bedarfsgemeinschaft fällt, kann ich dir aber leider nicht sagen.
    Zum Bab kann ich dir sagen, dass ihr es unbedingt rechtzeitig beantragen solltet und dass es nicht viel sein wird. Den Antrag müsst ihr euch beim Arbeitsamt holen.

  • Bei uns bekommen die Auszubildeten über 900 Euro im ersten Jahr. Das Zimmer dürfte nicht so teuer sein und mit dem Kindergeld, das ihr dann zusteht müsste sie es schaffen...
    Du bekommst dann kwin Kindergeld mehr für sie und es wird bei dir nur noch ein Kind angerechnet. Aber sie muss sich schon ummelden...



    lg duechesse :strahlen


  • Es ist in Deutschland Pflicht sich dort anzumelden, wo man auch wohnt. Das ist dann ihre eigene Wohnung/Zimmer im Wohnheim/etc. Sie wird sich also ummelden müssen, da beißt die Maus keinen Faden ab. Das heißt doch aber nicht, dass sie nicht regelmäßig nach Hause kommen kann bzw. nicht mehr bei euch zu Hause sein darf. Ich hab in der Ausbildung auch eine eigene Wohnung gehabt (war auch ordentlich dort gemeldet) und war an den Wochenenden trotzdem daheim bei meinen Eltern, weil das trotz eigener Bleibe eben für mich mein Zuhause war.

  • Solange sie bei dir gemeldet ist, wird das Geld angerechnet - bis auf einen geringen Freibetrag, der deiner Tochter zusteht. D.h. sie müsste dir von ihrem Lehrlingsgeld sogenanntes Kostgeld abgeben.
    Inwieweit ihr das untereinander regelt, bleibt euch überlassen.


    Besser ist es, wenn deine Tochter sich ummeldet und BAB oder Bafög beantragt. Sue hat dann Lehrlingsgeld Kindergeld und BAB/ Bafög (oder Wohngeld - je nach dem).
    Du würdest dann "nur" für dich und Kind Nr.2 Zuschüsse bekommen.



    Aber darf ich für mich persönlich fragen, was für eine Aufstockung du bei einem 35 Std.Job vom JC bekommst?
    Ich selber habe auch nur einen 32 Std.Job und bekomme nur Wohngeld. Vielleicht kann ich was bei uns ändern.
    Lieben Dank.

  • Ja das ist schon viel..im zweiten und dritten Jahr sind es schon über 1000 €, aber da wird ja noch etwas abgezogen (Sozialabgaben)..
    Aber wenn die Azubis dann Schicht arbeiten kommen die Zulagen noch dazu...


    lg duechesse :strahlen



    Und die Bezahlung ist für den Job durchaus gerechtfertigt, un die Ausbildung durchaus kein Zuckerschlecken :daumen

  • Es ist in Deutschland Pflicht sich dort anzumelden, wo man auch wohnt.


    Nur zur Vollständigkeit: Man muss sich dort anmelden, wo der familiäre Mittelpunkt besteht (Erstwohnsitz). Man kann auch einen Zweitwohnsitz melden. Hier gibt's nämlich einen steuerlichen Gestaltungsspielraum.
    Stichworte: Zweitwohnsitz, doppelte Haushaltsführung, Familienheimfahrten etc.....
    Aber dies können andere hier besser erklären. Ich weiß auch nicht, ob die dann "bewegten Summen" im Endeffekt der Threadstarterin bzw. deren Tochter nutzen. In dem genannten Fall fließen ja einige Gelder aus diversen Quellen, die sich aber auch gegenseitig ausschließen können.
    Eine persönliche Beratung wäre anzuraten.

    Einmal editiert, zuletzt von kuewmt ()