schaden beim Besuchenden elternteil

  • Hallo habe mal eine frage und zwar hat mein sohn6j gestern ,er ist alle 14tage bei mir .gestern vor wut meinen drucker auf den boden geworfen .er war sauer ist in sein zimmer gerannt und na das bett abgezogen und alles was rumstand natürlich den drucker auf den boden geschmissen . meine frage wer haftet .er hat eine haftpflicht bei der mama und ich habe auch eine .

  • hi,


    im Schlimmsten Fall kommt nicht mal die Versicherung auf wenn du


    a) deine Aufsichtspflicht verletzt hast


    oder


    b) das Kind mit 6 Jahren überhaupt nicht deliktfähig ist,


    Aber in jedem Fall entweder du selber oder deine Versicherung, die KM hat da gar nichts mit zu tun.


    Mima

  • Du denkst falsch. Du bist der Vater und musst für die Schäden selbst aufkommen. Meinst du etwa, dass eine Versicherung für Schäden im eigenen Haushalt für das eigene Kind aufkommt?
    Wäre der Schaden von einem fremden Kind verursacht worden, sieht es anders aus.

  • du denkst falsch.


    Dein Kind, deine Aufsichtspflicht in deiner Umgangszeit.


    Und wahrscheinlich sind eh alle Überlegungen müßig weil das Kind nicht deliktfähig ist.


    Mima

  • Hallo


    Wäre es ein fremdes Kind, würden dessen Eltern haften. So bist Du für Deinen Sohn verantwortlich. Wie kommst Du auf den Gedanken, Dein (!) Kind ist ja nur zu Besuch und deswegen bist Du kein vollwertiges Elternteil? Für den Schande wird höchstwahrscheinlich keine Versicherung aufkommen. Du kannst aber natürlich mal anrufen und es versuchen.

  • Zitat

    Kleine Kinder haften nicht


    Erst mit sieben Jahren gelten Kinder vor dem Gesetz als schuldfähig, im Straßenverkehr sogar erst mit zehn Jahren. Das bedeutet, dass Eltern für kleine Kinder nicht haften müssen, wenn diese einen Schaden verursachen. Schießt ein sechsjähriger Junge einen Fußball durch die Fensterscheibe der Nachbarn, ist er schuldunfähig. Die private Haftpflichtversicherung, in der das Kind mitversichert ist, muss nicht für den Schaden aufkommen.


    Eine Ausnahme gibt es: Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt, springt die Versicherung ein.


    Hier steht die Quelle (ganzer Text - ist interessant!)


    Aber im Haushalt der Eltern wird sowieso nie bezahlt. Äh....wäre das nicht wie eine Gelddruckmaschine für manche?



    Nachsatz:
    Im Interesse guter nachbarschaftlicher Beziehungen empfehle ich dringend, beim oben genannten Beispiel (Kind schießt Nachbars Fenster durch) den Schaden aus dem eigenen Geldbeutel zu bezahlen.

    2 Mal editiert, zuletzt von kuewmt ()

  • Naja sorry, so ein bißchen lustig ist das schon :-).
    Ich will garnicht wissen, was Kinder im elterlichen Haus alles zertrümmern, bevor man ihnen bei Volljährigkeit endlich die Rechnung präsentieren kann :-D .

  • es gibt durchaus die möglichkeit einer versicherung zu wählen, die nicht-deliktfähige kinder mit einschließt. und das ist nur empfehlenswert. aber auch die haften natürlich nicht, wenn das eigene kind mein eigentum beschädigt.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • es gibt durchaus die möglichkeit einer versicherung zu wählen, die nicht-deliktfähige kinder mit einschließt. und das ist nur empfehlenswert. aber auch die haften natürlich nicht, wenn das eigene kind mein eigentum beschädigt.


    Jipp, meine hat das auch drin. Muss man gucken.

  • Ähm :frag , hab ich da grad einen Denkfehler???
    Stell Dir vor, Du wärst noch mit der Mutter verheiratet? Würde sich Dir dann die Frage auch stellen?
    Der Junge ist Deiner (sic!), unter 7 Jahren, also what happens?! So´n Drucker kostet heute weit unter 100 €. Wenn es so knapp ist mit dem Geld guck einfach unter Ebay-Kleinanzeigen. Manchmal werden die auch verschenkt :kopf

  • Ich frage mich die ganze Zeit, ob ich als BET dem Papa die Dinge in Rechnung stellen kann, die Sohnie hier bei mir kaputt macht. *sorry nicht ernst gemeint*



    Die Frage hab ich mir aber wirklich in gewisser Weise schon mal gestellt.... hört sich jetzt blöd an, aber ich will es erklären.


    Unsere Tochter ist u.a. aufgrund der Trennung und der schwierigen Situation zum Vater in psychologischer Behandlung und hat eine sehr niedrige Frustrationsgrenze. Wenn bestimmte Vorfälle sind, v.a. auch Zoff mit dem Vater, dann sind schon öfter Gegenstände geflogen, Türen geknallt etc. und dadurch Schäden entstanden.... und ich rede da jetzt nicht von Kleinkram.... z.B. drei kaputte Türstöcke, ein Sprung im Waschbecken, zwei angeschlagene Bodenfliesen....


    Mir stinkt das dann schon in gewisser Weise, weil es ja UNSERE Tochter ist und er ja auch seinen Anteil an den Ausrastern und Aussetzern hat, dass es aber immer MEIN Eigentum ist, dass dran glauben muss und ich alleine den finanziellen Schaden habe.


    Nur rechtlich natürlich keine Chance.... das ist mir klar!

  • Rechtlich absolut eindeutig: der ist unter 7, also quasi vogelfrei


    Die Zusatzversicherung für unter 7 Jährige ist absoluter Käse. Warum Geld für etwas ausgeben, das man nicht leisten MUSS? Sorry aber dann könnte ich mir das Geld auch in mein Sparschwein stecken und mal abwarten, ob ich es überhaupt raus holen muss.
    Wenn es ohnehin mit drin ist und keine Zusatzkosten verursacht, why not, aber dafür zahlen ist nicht sinnvoll.


    Im Rahmen meines Studiums haben wir uns genau damit beschäftigt und haben uns auch (u.A. von einem Versicherungsheini) erklären lassen, dass das Bauernfängerei ist. Steht im Vertrag nett drin, soll Kunden anlocken. Im Zweifel wird sich aber immer auf den Paragraphen berufen, der Deliktsunfähigkeit beschreibt und der Schaden abgewehrt.


    Und dann muss halt immer unterschieden werden: vereinfacht gesprochen deliktsunfähig (unter 7), im Verkehr deliktsunfähig (unter 10), Einzelfallentscheidung je nach Einsichtsfähigkeit (7-18)

  • Die Zusatzversicherung für unter 7 Jährige ist absoluter Käse. Warum Geld für etwas ausgeben, das man nicht leisten MUSS? Sorry aber dann könnte ich mir das Geld auch in mein Sparschwein stecken und mal abwarten, ob ich es überhaupt raus holen muss.
    Wenn es ohnehin mit drin ist und keine Zusatzkosten verursacht, why not, aber dafür zahlen ist nicht sinnvoll.


    wenn man klug wählt, kostet das nicht mehr, als eine vergleichbare versicherung ohne die leistung. und auch wenn es mehrkosten verursachen würde - ich würde die gerne zahlen, denn ich könnte es moralisch nicht vertreten, bei einem durch mein kind verursachten schaden zu sagen "ach blöd, das ist ja nicht-deliktfähig, da bleibst du wohl drauf sitzen. was lädst du dir auch menschen mit kindern ein?!". geht für mich gar nicht und würde ggf. bedeuten, dass ich selber zahl. da dann doch lieber so.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • Oh da habe ich ja damals Glück gehabt. Meiner hat mit 6 Jahren eine Glastür geschrottet mit a...teurem Sicherheitsglas. Ist beim Fange spielen an der falschen Stelle mit dem Knie dagegen geprallt. Die Haftpflicht hat anstandslos gezahlt, zum Glück.