Situation der Freundin jetzt eskaliert - Anzeige wurde erstattet

  • Ich hatte kürzlich gefragt wie man Alpträume behandelt bzgl. des Kindes meiner Freundin bzw. Kind von meinen Ex. Und euch kurz berichtet, wie es beim Ja und Schutzbund lief und das Freundin sich in Ruhe überlegen wollte, wie es weitergehen soll. Ihr wurde ja schon ein Rachefeldzug unterstellt bei dem ich mitmachen würde. Schließlich sei die letzte dokumentierte Misshandlung ja aufgetreten, als der Junge noch ein Baby war, jetzt wäre er ja schon ein halbes Schulkind O-Ton von JA.


    Nun ist die Situation eskaliert


    In Kurzform: Gestern war Umgang, KV ging mit Kind unter falschen Namen und falschen Angaben bzgl. des Herganges der Verletzung ins Krankenhaus, der Kleine hat, wenn ich es richtig verstanden habe, diesen Bruch, wenn man den Arm auf den Rücken dreht und zieht.


    Anzeige bei der Polizei wegen Misshandlung wurde sofort von meiner Freundin gestellt. Zudem kommt noch eine Anklage wegen falscher Personenangaben.


    Für das JA klingt es ein "unglücklicher Unfall" :cursing: :radab , plädiert wenn überhaupt auf betreuten Umgang bzgl. Auffrischung und Hilfestellung für den Vater von ca. 5Malen. Damit müsste dann gut sein und wenn der Vater nicht will, könne man ihm nicht zwingen :wow Meine Freundin bekomme in den nächsten 4 Wochen einen Termin und dann können ja sie und KV bei ihr reden. Ist bestimmt bloß ein Missverständnis. In der Zeit ist selbstverständlich Umgang wie im Vergleich beschlossen:radab :wand


    Freundin ist heute beim Anwalt bzgl. sofortigen Aussetzen des Umganges.


    Der arme Wurm tut mir so leid. Hab es meinem Sohn noch gar nicht erzählt, warum xxx heute nicht zum Spielen kommt. Der Kleine bleibt noch bis WE im Krankenhaus.


    Mein Exmann war auch völlig schockiert. Erste Frage "Wie gehts den Kleinen?", zweite Frage "Wo ist der Kerl?". Musste ihn fest auf der Couch festtackern, dass er kein Unsinn macht. Wir sind uns auch einig, dass wir ihr helfen, wenn sie Geld für den Anwalt benötigt. Als er den Vorschlag vom JA gehört hat, wurde er noch wütender. Er will, dass wir (er und ich) da nochmal zusammen hingehen und die Situation schildern.

  • Da fehlen mir echt die Worte.


    Das ist unglaublich, da kommen mir gleich die Tränen, wenn ich an den armen Jungen denke.


    Diese Mitarbeiter beim Jugendamt haben doch bestimmt einen Vorgesetzten. Da würde ich sofort Beschwerde einlegen, oder gleich noch eine Instanz höher.

  • Und das der Vater falsche Angaben im Krankenhaus gemacht hat war sicherlich seiner Aufregung zuzuschreiben. Da kann man schon mal den eigenen Namen und den des Kindes vergessen. Is ja sicher nicht schlimm, oder wie entschuldigt das JA das?


    Optimal wäre übrigens, wenn die Ärzte in der Klinik eine Meldung machen. Dann kann das JA nichtmehr darüber hinwegsehen.


    Ich finde es toll, wie du und auch inzwischen dein Ex die Mutter und das Kind unterstützt. Super :daumen


    Kannst du nicht mit eurem Junior einen Aufmunterungsbesuch im Krankenhaus machen?

  • Kann man da nicht eine Einstweilige Verfügung für so etwas beantragen?


    Das Arme Kind! ;(


    Ist es nicht so,das das Jugendamt nicht so viel Macht hat wie sie den anschein erwecken wollen? Sie sind doch eigentlich nur da um zu Vermitteln und ebend bei Gefahr in Verzug zu handeln! Zumindest kenne ich das hier so!Eine Dienstbeschwerde würde ich auch noch einreichen für den Schreibtischtäter vom Jugendamt! X(

  • Kannst du nicht mit eurem Junior einen Aufmunterungsbesuch im Krankenhaus machen?


    Wir sind uns unsicher, was wir ihm sagen sollen, warum er im Krankenhaus ist.


    Wir können ihm ja schlecht sagen, dass sein bester Freund vom eigenen Vater misshandelt wurde und lügen wollen wir nicht. Zudem ist der Kleine verständlicherweise traumatisiert und spricht kaum. Vielleicht würden wir das nur noch schlimmer machen.

  • Ich würde mir schriftlich vom Jugendamt geben lassen dass sie die Verantwortung für die nächsten Umgänge übernehmen. Da würden sie sicherlich zurück rudern und ihre Meinung noch einmal überdenken.


    Die Ärzte im Krankenhaus sind verpflichtet Meldung zu machen wenn es nach Misshandlung aussieht. Ich gehe davon aus man bekommt auch einen Bericht über die Verletzung, mit diesem kann man notfalls auch zum Anwalt gehen und das weitere Vorgehen absprechen.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Kann man da nicht eine Einstweilige Verfügung für so etwas beantragen?


    Kann man das auch für Kinder machen? Sonst müsste sie bei der Polizei nochmal anrufen. ich weiß nur, dass das KHpersonal angewiesen wurde, falls er da nochmal aufschlagen sollte, dass keine Infos rauszugeben werden und wenn er Stunk macht sofort die Polizei zu rufen.

  • Ich würde mir schriftlich vom Jugendamt geben lassen dass sie die Verantwortung für die nächsten Umgänge übernehmen. Da würden sie sicherlich zurück rudern und ihre Meinung noch einmal überdenken.

    ZUm einen das und zum anderen arbeite ich selbst gerne mit Dienstaufsichtsbeschwerden.
    Die verlaufen immer im Sande ABER zum einen wissen die vom Jugendamt schon das sie mich nicht einfach so abfrühstücken können und zum anderen wenn wirklich mal was sein sollte kann da keiner die hände in den Schoß legen und mit treudoofem Gesicht sagen "also soooo haben wir das nicht gewusst."
    Gesprächsprotokolle aus Telefonaten sind für den allerwertesten da weiß kein Mensch was die eintragen und was nicht.

  • Die Ärzte im Krankenhaus sind verpflichtet Meldung zu machen wenn es nach Misshandlung aussieht.


    Das Krankenhaus fand den KV schon komisch, als er sagte, wo man den Kleinen fragte "Was tut weh? Wie ist es passiert?" gleich sagte "Der ist behindert und kann nicht sprechen". Beim Röntgen sagte der Kleine wohl, dass er xxx heißt und nicht xxx und zu seiner Mama will. xxxx könnte Mama ja anrufen. Die hier arbeitet". Der KV musste draussen warten. Das meldete die Schwester. xxx ist die Logopädin die den Kleinen einmal die Woche zusätzlich betreut. Die hat ihre Praxis genau am Krankenhaus. Die Logopädin kam dann und bestätigte das der Junge xxxx und nicht xxx und rief meine Freundin an. Und spätestens bei den Röntgenaufnahmen hätte die Ärzte Alarm geschlagen. So habe ich meine Freundin verstanden. Ich denke, dass es darüber Dokumentationen geben wird.

  • Hm,


    verständlich. Villeicht kann ja die Mutter mal einen Arzt fragen, ob der Besuch seines besten Freundes vielleicht sogar positiv sein könnte.


    Tja, was ihr eurem sagen sollt ohne zu lügen. Auch da wirklich schwierig, weil du ja mal mit dem Kerl zusammen warst. Vielleicht kann man einfach sagen ,dass er sich den Arm gebrochen hat als er beim KV war. Dass ihr aber auch nicht wisst, wie das passiert ist


  • Kann man das auch für Kinder machen? Sonst müsste sie bei der Polizei nochmal anrufen. ich weiß nur, dass das KHpersonal angewiesen wurde, falls er da nochmal aufschlagen sollte, dass keine Infos rauszugeben werden und wenn er Stunk macht sofort die Polizei zu rufen.


    Ich bin damals zum Gericht gefahren und habe eine Einstweilige Verfügung einfach eingereicht! Das hat dann ein paar Tage gedauert und sie wurde angeschrieben!


    Mein Anwalt hat danach noch etwas Feinschliff in die Sache gebracht!


    Der Kinderschutzbund hat mir damals übrigens den Tip gegeben!

  • Ich bin damals zum Gericht gefahren und habe eine Einstweilige Verfügung einfach eingereicht!


    Setz denn eine Einstweilige Verfügung einen gerichtlich geschlossen Vergleich außer Kraft? .... Dann könnte sie es ja zusätzlich machen und damit zeigen, dass jetzt endlich Ende der Fahnenstange ist.


  • Setz denn eine Einstweilige Verfügung einen gerichtlich geschlossen Vergleich außer Kraft? .... Dann könnte sie es ja zusätzlich machen und damit zeigen, dass jetzt endlich Ende der Fahnenstange ist.



    Das weiss ich leider nicht! Ich habe damals bevor ich die Klage auf alleiniges ABR Klage eingereicht habe als erstes die Einstweilige eingereicht!

  • Mit Misshandlungsvorwürfen wäre ich erstmal ganz vorsichtig.


    Was für eine Fraktur ist es denn? Mir ist keine bekannt, die ausschliesslich durch Verdrehen des Armes auf den Rücken vorkommen kann.


    Es gibt jedoch Abwehrfrakturen. Aber auch die entstehen nicht ausschliesslich durch Misshandlung.


    Dass der Vater einen falschen Namen angegeben hat, kkann durchaus auch daran liegen, dass er Angst hatte, der Misshandlung beschuldigt zu werden.


    Also, bevor ich jedem erzähle, der Vater hat das Kind misshandelt würde ich die Formulierung allgemeiner wählen. Das Kind hat sich den Arm gebrochen. Du warst nicht dabei.

  • Ich werde sie nochmal fragen, wie genau die Fraktur heißt. Ich hatte sie nur so verstanden, dass diese Fraktur typisch ist, wenn einem der Arm verdreht wird lt. Mediziner.


    Zudem passt wohl die Schilderung des "Unfalles" nicht zum Befund und wie gesagt.


    Ich hab auch erst gedacht, naja, vielleicht hatte er Angst, aber dann kam der Gedanke WOVOR, wenn alles erklärbar ist? Ich persönlich jetzt, wenn ich mit einem Kind von Bekannten, Freunden etc unterwegs bin. Kind verletzt sich. Rufe ich die Eltern an und komme mit zum Arzt da ich ja schließlich dabei war und weiterführende Fragen wie z.B. Bewußtlos etc. beantworten kann. Da gehe ich doch auch nicht heimlich hin und sorry lüge zumal ich überhaupt ein Sorgerecht habe, genau wie in diesem Fall der KV.


    Vorallem muss man doch Bescheid sagen, dass es eine Verletzung gab/gibt bzw. man mit dem Kind beim Arzt war oder sehe ich das falsch?

  • Rufe ich die Eltern an und komme mit zum Arzt da ich ja schließlich dabei war und weiterführende Fragen wie z.B. Bewußtlos etc. beantworten kann. Da gehe ich doch auch nicht heimlich hin und sorry lüge zumal ich überhaupt ein Sorgerecht habe, genau wie in diesem Fall der KV.



    Naja, wenn ein Besucherkind ins KH müsste, wäre ich natürlich dabei und habe ja definitiv auch kein Sorgerecht für das betreffende Kind, aber egal, was passiert ist, würde ich gegenüber den behandelnden Ärzten oder Pflegepersonal die Situation genau so schildern, wie ich sie gesehen, erlebt habe, denn es geht dabei um das Kind und die bestmögliche Versorgung und nciht um meine Befindlichkeiten, ob mir jemand "etwas anhängen" könnte!! Da muss das Kind im Vordergrund stehen!!


    Wie man einen falschen Namen angeben kann, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen!! Das will mir nicht in den Kopf!! Selbst in einer möglichen Schocksituation kennt man doch im Normalfall den Namen des Kindes und hier geht es um das EIGENE Kind!!! Das ist schon arglistige Täuschung und kann man nicht mit "kann ja mal passieren" schön reden!!


    KV und ich sind uns alles andere als grün, aber ich bin mir sehr sicher, dass er als auch ich, in so einer Situation den anderen Elternteil direkt unterrichten würde!! Da geht ein ALLEINGANG so ganz und gar nicht!!


    Würde mir die Krankenhausunterlagen und ggfs. eine Stellungnahme geben lassen, wie die darüber denken (Misshandlung ja oder nein oder sieht typisch aus, wie auch immer) und würde damit direkt beim nächsten Anwalt sitzen und der kommende Umgang würde auch erstmal ausfallen, denn ich muss schon darauf vertrauen können, dass es dem Kind gut geht beim Umgang und nicht zu kriminellen Straftaten (Behandlung über eine andere Identität) angestiftet wird. Da wären mir auch die Konsequenzen bzgl. Ordnungsgeld egal, sofern das in so einem Fall überhaupt greifen würde, wenn es bei euch - bzw. deiner Freundin - überhaupt vereinbart ist.

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume


  • Setz denn eine Einstweilige Verfügung einen gerichtlich geschlossen Vergleich außer Kraft? .... Dann könnte sie es ja zusätzlich machen und damit zeigen, dass jetzt endlich Ende der Fahnenstange ist.



    Hallo Feenstaub1980,


    ein gerichtlich geschlossener Vergleich ist dann nichtig, wenn einer von beiden Elternteilen dagegen verstößt.


    Wichtig wäre zu wissen, ob in diesem Vergleich eine Ordnungsgeldandrohung enthalten ist.


    Falls nein, kann der Umgang gefahrlos und ohne jegliche Konsequenz ausgesetzt werden. Falls aber eine Ordnungsgeldandrohung enthalten ist, würde ich wohl dazu raten, vorsichtig zu agieren und einen Antrag auf Aufssetzung des Umgangs zu stellen. Aber auch hier gibt es kein großes Risiko bei einer Aussetzung wenn die Mutter in den letzten Jahren nicht als vermeintliche Umgangsverweigerin auffällig geworden ist.


    Ich bin ja nun nicht Freundin von Dienstaufsichtsbeschwerden. Dieser Rat wird in meinem Dafürhalten zu oft gegeben und wegen Nichtigkeiten.
    In diesem Falle jedoch wurde dem Jugendamt ein verletztes Kind und ein versuchter Betrug zur Vertuschung der Verletzung gemeldet. Das Jugendamt hat in so einem Fall nicht die Kindesmutter und deren Freundin vorzuladen um womöglich über deren "Vendetta" zu reden! Sie haben vor Ort zu gehen und sich dort einen Überblick über das Vorgefallene zu verschaffen!


    Eine Beschwerde ist also absolut gerechtfertigt und überfällig


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Zudem passt wohl die Schilderung des "Unfalles" nicht zum Befund und wie gesagt.


    Das kommt allerdings vor und macht Ärzte durchaus stutzig. Allerdings kommt es auch hier auf das Alter des Kindes an, meine Tochter hat auch schonmal unterschiedliche Geschichten zu einem erlittenen Sturz erzählt, so daß der Kindergarten das Jugendamt informieren wollte. Ich hab dann gesagt, daß ich damit einverstanden bin und sie das gerne tun können. Es war allerdings tatsächlich so, daß der Zwerg am Hochbett gestolpert war, aber einmal erzählt hat sie sei die Treppe ( vom Hochbett ) hinunter gefallen sei und ein anderes Mal hat sie gesagt, sie sei so hingefallen. Da war sie 4 oder 5.


    Ich hab auch erst gedacht, naja, vielleicht hatte er Angst, aber dann kam der Gedanke WOVOR, wenn alles erklärbar ist?


    Nunja, ein ganz erheblicher Anteil der falschen Misshandlungsvorwürfe finden im Rahmen einer Trennung bzw, von Sorgerechtsstreitigkeiten statt. Man muß als BET nur behaupten, der BET misshandelt das Kind und kann den Umgang erstmal aussetzen. Selbst , wenn hinterher herauskommt, daß die Vorwürfe nicht stimmen, bleibt das ohne Konsequenz.


    Vorallem muss man doch Bescheid sagen, dass es eine Verletzung gab/gibt bzw. man mit dem Kind beim Arzt war oder sehe ich das falsch?


    Hatte er dazu die Möglichkeit? So wie ich verstanden habe, wurde die Mutter schon informiert, während das Kind noch im Krankenhaus war.


    Damit ich nicht falsch verstanden werde, natürlich geht es garnicht, falsche Personenangaben zu machen. Man muß ja auch an die alten Bilder kommen, wenn die benötigt werden.


    Auch sage ich nicht, daß das Kind NICHT misshandelt worden ist. Ich würde da nur erstmal versuchen, zu klären, bevor ich wilde Aktionen plane.


    Soll heissen: Es gibt einen Arztbrief vom Krankenhaus, es gibt einen schriftlichen Befund zu den Röntgenaufnahmen. Wenn die Freundin in dem Krankenhaus arbeitet, dann würde ich mir mal nen Kollegen schnappen und nachfragen. Aber bitte keinen Jungassistenten, schon den Oberarzt oder den Chef der Unfallchirurgie. Der richtige Arzt zum Beurteilen von fremdzugefügten Verletzungen wäre ein Rechtsmediziner. In Hannover zum Beispiel gibt es für Opfer von Gewaltverbrechen die Möglichkeit, die Verletzungen ansehen und dokumentieren zu lassen, damit man danach noch Anzeige erstatten kann.