Hallo Leute,
ich bin Vater eines 6-jährigen goldigen Buben. Seine Mutter und ich leben seit 5 Jahren getrennt. Ich darf, nach dem Willen der Mutter meinen Sohn an 5 einzelnen Tagen in 3 Wochen, jeweils mit Übernachtung davor und danach, betreuen. Möchte aber eigentlich für meinen Sohn ein gleichwertiges ET sein, und ihn auch gleichviel betreuen dürfen (paritätisches Wechselmodell) - SR habe ich mit der Mutter gemeinsam. Die Mutter sträubt sich bislang gegen eine gleichwertige Betreuung unseres Sohnes, wird dabei leider von den dt. Gerichten unterstützt. Vor 3 Jahren hat sie geheiratet und versucht seither ihren Ehemann als Papa Nr. 1 zu etaplieren, was nicht funktioniert, da mein Sohn und ich trotz der wenigen Zeit, die wir uns sehen dürfen eine Herz und eine Seele sind. Aus der strittigen Betreuungssituation und dem mit im Spiel befindlichen übereifrigen Ehemann ergibt sich leider ein permanentes Spannungsfeld, insbesondere auch zwischen dem Ehemann und mir - einmal wäre es fast zu Handgreiflichkeiten gekommen. Unser Junior kommt jetzt im September in die Schule. Die Mutter will dort auch ihren Mann mitbringen, womit ich natürlich nicht einverstanden bin, da ich dies, in unserer angespannten Situation eher als Provokation auffassen müsste. Hat jemand Erfahrung, ob ich dies auch per einstweiliger Anordnung bei Gericht durchsetzen kann? Eine diesbezüglich an die Mutter herangetragene Bitte meinerseits, doch bitte von der Teilnahme des Ehemanns an der Schuleinführung abzusehen, hat leider nix gebracht.
Danke und VG,
Sven