Liebes Forum,
das Kind geht in einen Kindergarten, in dem Elternpaare 24 Arbeitsstunden (Materialpflege, Dienste, Besorgungen...) leisten müssen. Im Kindergartenvertrag steht, dass Alleinerziehende 12 Arbeitsstunden zu leisten haben, aber nur mit alleinigem Sorgerecht. Bei gemeinsamem Sorgerecht muss auch der andere 12 Stunden im und für den Kindergarten arbeiten.
Der Vater und ich haben nicht die Kommunikationsbasis, die es bräuchte, um sich das ganze Kindergartenjahr über wegen Arbeitsstunden abzusprechen. Das Sorgerecht teilen wir erst seit einem Prozess.
Hat jemand eine Ahnung wie das rechtlich ist? Ich dachte, als betreuender Elternteil, bei dem das Kind lebt, bin automatisch ich der mitarbeitende Elternteil. Kindergartenalltag fällt doch auch unter die Alltagssorge und die obliegt jetzt in dem Fall mir. Oder täusche ich mich?
Liebe Grüße und vielen Dank an alle, die antworten.
PS: Jetzt aber bitte keine Diskussion über die Integration des Vaters. Ich stelle die Frage in rein rechtlichem Kontext.