Elternarbeit im Kindergarten bei gemeinsamem Sorgerecht

  • Liebes Forum,


    das Kind geht in einen Kindergarten, in dem Elternpaare 24 Arbeitsstunden (Materialpflege, Dienste, Besorgungen...) leisten müssen. Im Kindergartenvertrag steht, dass Alleinerziehende 12 Arbeitsstunden zu leisten haben, aber nur mit alleinigem Sorgerecht. Bei gemeinsamem Sorgerecht muss auch der andere 12 Stunden im und für den Kindergarten arbeiten.


    Der Vater und ich haben nicht die Kommunikationsbasis, die es bräuchte, um sich das ganze Kindergartenjahr über wegen Arbeitsstunden abzusprechen. Das Sorgerecht teilen wir erst seit einem Prozess.


    Hat jemand eine Ahnung wie das rechtlich ist? Ich dachte, als betreuender Elternteil, bei dem das Kind lebt, bin automatisch ich der mitarbeitende Elternteil. Kindergartenalltag fällt doch auch unter die Alltagssorge und die obliegt jetzt in dem Fall mir. Oder täusche ich mich?


    Liebe Grüße und vielen Dank an alle, die antworten.


    PS: Jetzt aber bitte keine Diskussion über die Integration des Vaters. Ich stelle die Frage in rein rechtlichem Kontext.

  • Im Kindergartenvertrag steht, dass Alleinerziehende 12 Arbeitsstunden zu leisten haben, aber nur mit alleinigem Sorgerecht. Bei gemeinsamem Sorgerecht muss auch der andere 12 Stunden im und für den Kindergarten arbeiten.................. Ich stelle die Frage in rein rechtlichem Kontext.


    :hae: mmmh, dann müsste es doch einen Vertrag geben.
    Wer hat den denn unterschrieben?
    Was passiert denn, wenn der andere ET eben nicht leistet?


    Warum müsst ihr Euch absprechen? Kann die Orga nicht über die Einrichtung kommen?


    "Rechtlich" denke ich ist entscheidend, wer den Vertrag unterschrieben hat. Beide oder einer?


    LG von overtherainbow :rainbow:

  • Also beantworten kann ich Dir die Frage leider nicht, aber ich finde die Regelung komisch.


    Was hat das Sorgerecht mit dem Status des Alleinerziehenden zu tun?


    Es spielen da ja so viele Faktoren mit rein....
    Hat man regelmäßigen Kontakt?
    Wie weit weg wohnt der UET?
    ...


    Im Gegenzug kann sich auch ein UET grundsätzlich engagieren, wenn es kein gemeinsames Sorgerecht gibt.


    Ich hätte also auch eher gesagt, Kindergarten fällt in die Alltagssorge des BET und damit zählt einzig und alleine die Tatsache, dass man Alleinerziehend ist.

  • Da wir gemeinsames Sorgerecht haben, haben wir beide den Vertrag unterschrieben. In dem steht das auch, mit der reduzierten Arbeitszeit für Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht. Ich möchte gerne wissen, ob der Passus rechtlich haltbar ist.


    Anmida: Ja, das ist ziemlich weltfremd... Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 25 Euro pro Stunde bestraft :wacko: Ich bin übrigens die einzige Alleinerziehende dort. Volumen: 100 Kinder...

  • Ich möchte gerne wissen, ob der Passus rechtlich haltbar ist.



    Warum sollte er das nicht sein? Es gibt so etwas wie Vertragsfreiheit in Deutschland. ;-)



    Es ist ein privatrechtlicher Betreuungsvertrag den beide sorgeberechtigten und geschäftsfähigen Elternteile unterschrieben haben. :frag
    Ob und wie dann letztlich die Einrichtung mit einer "Leistungsstörung" umgeht muss man halt schauen.


    Für mich wäre dann die Frage, wo die Reise hingehen soll?


    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Es kommt natürlich drauf an, was genau im Vertrag steht (den ihr beide unterschrieben habt oder du mit für Ex oder du allein und Sorgerecht gab es erst hinterher gemeinsam?) "Rein rechtlich" seid ihr (bei einem "üblichen" Vertrag ohne Sonderregelungen) beide für die Erbringung der Arbeitsstunden verantwortlich. Ähnlich, wie ihr beide die gemeinsame Verantwortung fürs Kind habt. Wer dann in der Praxis die Stunden erbringt, ist ganz allein euer Bier. Wenn du also 24 Stunden abarbeiten willst, kannst du das gern tun. Mutmaßlich auch 30 oder 40 ...
    Wenn Ex Stunden abarbeiten will, kann er das auch tun. (Du wirst es ihm nicht verweigern können)
    Problematisch wird es einzig, wenn du nur X Stunden erbringen willst und den Rest soll Ex machen. Da könnte der Kiga von jedem einzelnen - nach Gutdünken - verlangen, die restlichen Stunden abzuleisten.


    Ansonsten: Der Passus ist mutmaßlich haltbar. Das kann der Kiga zur Aufnahmebedingung machen. Das ist jetzt keine große Angelegenheit.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Dann seh ich es aber so, wenn da extra diese Klausel drin ist und Ihr beide unterschrieben habt, dass es auch so gedacht ist, dass jeder Elternteil bei Alleinerziehenden seinen Anteil erbringt.


    Wenn er das nicht macht, muss auch er die Strafe zahlen.


    Und es es dann auch Sache des Kindergartens, sich mit ihm als Vertragspartner auseinanderzusetzen.

  • Ich geh davon aus, dass es eine Elterninitiative ist, dann würde ich den kurzen Weg gehen und die erste Vorsitzende zwischen Tür und Angel oder telefonisch kontaktieren, da wird sich sicher eine Lösung finden. Meine Erfahrung ist, man muss nur den Mund aufmachen, dann findet sich auch eine Lösung zumindest in solchen Kontexten ;-) .

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Richtig. Erster Ansprechpartner sollte nicht das Forum sein, sondern die Vertagspartner.
    Darf man fragen, ob der Vater überhaupt Arbeitsstunden ableisten will/kann??

  • Dann seh ich es aber so, wenn da extra diese Klausel drin ist und Ihr beide unterschrieben habt, dass es auch so gedacht ist, dass jeder Elternteil bei Alleinerziehenden seinen Anteil erbringt.


    Wenn er das nicht macht, muss auch er die Strafe zahlen.


    Und es es dann auch Sache des Kindergartens, sich mit ihm als Vertragspartner auseinanderzusetzen.



    genau das hätte ich auch gesagt, du erfüllst deinen Vertragsanteil, und mit dem Rest schlägt sich der Kindergarten rum, ob er dies dann ableistet oder lieber strafe bezahlt ist NICHT DEIN sondern SEIN und des Kindergartens Problem...

    Ein Licht das von innen her leuchtet, kann niemand löschen...

  • genau das hätte ich auch gesagt, du erfüllst deinen Vertragsanteil, und mit dem Rest schlägt sich der Kindergarten rum, ob er dies dann ableistet oder lieber strafe bezahlt ist NICHT DEIN sondern SEIN und des Kindergartens Problem...


    Das wäre ungewöhnlich. Der Kiga-Beitrag wird ja auch nicht zur Hälfte vom Vater und zur Hälfte von der Mutter eingezogen - und das bei allen Kita-Kids. - Solche Verträge sind üblicherweise "gesamtschuldnerisch" zu verstehen. Bedeutet hier: Jeder Elternteil kann für den gesamten Kita-Beitrag verantwortlich gemacht werden und für die volle Arbeitsstundenzahl. So wäre es rechtlich, wenn es nicht durch eine Sonderklausel anders geregelt ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das wäre ungewöhnlich. Der Kiga-Beitrag wird ja auch nicht zur Hälfte vom Vater und zur Hälfte von der Mutter eingezogen - und das bei allen Kita-Kids. - Solche Verträge sind üblicherweise "gesamtschuldnerisch" zu verstehen. Bedeutet hier: Jeder Elternteil kann für den gesamten Kita-Beitrag verantwortlich gemacht werden und für die volle Arbeitsstundenzahl. So wäre es rechtlich, wenn es nicht durch eine Sonderklausel anders geregelt ist.



    Versuchen kann man es ja, aber wenn es so ist wie du sagst, ist es einfach nur unfair

    Ein Licht das von innen her leuchtet, kann niemand löschen...

  • dann kann er sich ja überlegen ob er 12 Std. leistet oder zahlt - unterschrieben hat er, bei Vertragsunterzeichnung hätte man sicher mit der Leitung auch eine Nebenabrede schriftlich fixieren können.


    Grundsätzlich ist diese Klasusel ungewöhnlich - gerade wenn sie nur 1 % der Eltern trifft und die auch nicht wirklich.


    Im Zweifel würde ich die Stunden selbst leisten - ein guter Kindergartenplatz ist gold wert.

  • Bei uns war es ähnlich. 42 Arbeitsstunden pro Jahr, jede nicht geleistete wurde mit 12€ berechnet. Ich habe, als wir noch zusammengelebt haben, die Stunden alleine geleistet. Mit seinem Auszug habe ich ihm mitgeteilt die Hälfte muss er nun leisten. Auf der Kiga-Homepage hatte jeder sein eigenes Konto, konnte auch nicht sehen wer wieviel womit abgeleistet hat. Am Ende des Jahres kam die Abrechnung, er hatte 0,5 Std erbracht, und bekam die Rechnung. Im Folgejahr war es wieder so.
    Ich habe unseren Vorstand darüber informiert das die Stunden hälftig geleistet werden, und es wurde auch so akzeptiert. Und sie haben sich selbst mit KV auseinandergesetzt.