Jedoch sehe ich Dich aufgrund der Vorgeschichte sehr klar in der Pflicht, mit gutem Beispiel voranzugehen und als erstes Elternteil an Eurer Kompromissfähigkeit zu arbeiten. Hier solltest Du dann nicht in Dimensionen denken, was alles nicht möglich sein kann und darf, sondern wie es funktionieren könnte und was möglich gemacht werden könnte wenn beide Eltern guten Willens wären.
Die Antwort ist für die TS gedacht, auch wenn ich diese hier nicht zitiert habe:
Die Entfernung sind knapp 3 Stunden einfacher Weg. Ich frage mich gerade, was TS erwartet hatte, ganz unabhängig von der Frage, wer jetzt die Entfernung geschaffen hatte.
Ich bin der Meinung, ein Kind braucht Mutter und Vater, und man beschneidet als BET das Recht des Kindes auf Umgang, wenn dieser seltener als alle 14 Tage am Wochenende (die übliche Regelung) stattfindet.
Ich bin ebenso der Meinung, dass sich Eltern bemühen sollten, zum Wohle des Kindes die Modalitäten des Umgangs gemeinsam zu regeln, anstatt von einem Gericht eine Detailregelung zu erwarten. Dafür sind Gerichte nicht zuständig.
Welche Regelung hättest Du gerne, welche Regelung schwebt dem KV vor, und wie passen beide zusammen?
Wir hatten 3 Jahre lang eine ähnliche Entfernung zu überbrücken, und das obwohl meine Tochter in die Schule geht, es ist zwar Stress für alle Beteiligten, aber als BET ist es auch Deine Aufgabe, die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil zu fördern! Also fang heute damit an!
Was Du vom anderen Elternteil hältst, ist Deine Sache, aber bitte lasse Euer (gemeinsames!) Kind nicht dafür leiden, dass Ihr als Eltern Euch nicht mehr versteht! Das ist kindeswohlschädigend!