Beistandschaft eingerichtet. Vater will Unterhaltstitel/Urkunde nicht unterschreiben.

  • Hallo ihr Lieben. :wink
    Da ich hier nur positives über eine Beistandschaft beim JA gelesen habe und weil bei uns eine Unterhaltsberechnung nun 3 Jahre her ist und ich evtl. später auch Unterstützung beim Thema "Mehrbedarf" bräuchte habe ich am Mittwoch beim Jugendamt eine solche Beistandschaft eingerichtet. Die Dame die dort für uns zuständig ist, hat mir unabhängig davon dass der Unterhalt bisher immer pünktlich gezahlt wurde dazu geraten einen Unterhaltstitel gegen den KV in Auftrag zu geben. (sagt man das so? :schiel )
    Die Dame dort war offenbar seeehr flott denn heute hat mich der KV bereits auf der Straße darauf angesprochen. Er war überaus freundlich... das ist er leider nur dann, wenn er was von mir möchte. In diesem Fall will er das ich das mit der Beistandschaft und dem Unterhaltstitel zurückpfeife. Er würde morgen auch beim JA anrufen und das "klären". :frag
    Er hätte sich mal schlau darüber gemacht und auch einige seiner Bekannten hätten da überhaupt keine guten Erfahrungen mit gemacht. Er könne ziemlichen Stress bekommen wenn er weniger bezahlt.
    Mir wäre hoffentlich klar dass er sowas beim Jugendamt nicht unterschreiben würde. Wenn würde er das über das Gericht klären.
    Die beim Jugendamt würden schließlich eher im sinne des Antragstellers entscheiden. Bei Gericht würde man mehr Rücksicht auf ihn nehmen. (was auch immer das heißen soll)
    Und auch die Berechnung des Unterhalts beim Jugendamt würde er anderweitig überprüfen lassen weil beim Jugendamt nicht fair berechnet werden würde sondern natürlich nur zu meinen Gunsten.
    Ich denke mir meinen Teil dazu....



    Nun meine Fragen, da die Dame beim JA und ich erst Ende nächster Woche ein "Date" am Telefon haben um zu besprechen wie es weiter geht:
    Was genau passiert denn wenn der KV den Unterhaltstitel nicht beim JA unterschreiben möchte?
    Gehts dann vor Gericht? Und wenns vors Gericht gehen sollte, wie läuft das ab? Muss ich dort auch anwesend sein oder klärt das die Beistandschaft allein?
    Und (leider habe ich dass noch nicht so recht verstanden) was passiert genau wenn der KV irgendwann nicht mehr zahlen kann?
    Bekommen wir dann eine Art Unterhaltsvorschuss oder steht dann erstmal alles still bis KV wieder zahlt?


    Fragen über Fragen...
    Ich danke euch schonmal für eure Antworten! :thanks:

    Liebe Grüße,
    Zora


    Sometimes the wrong choices bring us to the right places

  • :D Da soll der Vater mal auf die Rücksichtnahme bei Gericht hoffen. Der Titel steht dem Kind rechtmäßig zu, der Vater kommt gar nicht drumherum, den zu unterschreiben. Und mal mehr, mal weniger zahlen geht auch nicht.


    Ich denke mal, das wird ihm die Dame schon erklären und vielleicht unterschreibt er dann eh. Ebenfalls vermutlich hat er erstmal geschluckt, als nun diese Aufforderung kam, gerade, wenn er bisher zuverlässig war. Irgendwie ist so eine Beistandschaft inklusive Titel ja suspekt. Sollte er sich kategorisch weigern, könnte es vor's Gericht gehen, die Beistandschaft klagt dann im Namen des Kindes. Eventuell mußt Du in Vorkasse gehen, der Vater muß Deine Auslagen dann zahlen. Auch dies wird ihm jeder Anwalt erklären (müssen). Er hat keine Chance, den Titel nicht zu unterschreiben. Stellt er die Zahlungen ein oder kürzt, kann die Beistandschaft pfänden. Sollte er arbeitslos werden, würde das Amt zunächst mal den Unterhalt übernehmen.


    Gruß

  • Das ging ja schnell!
    Vielen Dank! :blume


    Ich denke auch dass sich durch seinen Anruf wenig "klären" lässt beim JA. Ich denke er will sie wohl bequatschen damit es nicht zu einem solchen Titel kommt. KV geht immer erstmal davon aus total ungerecht behandelt zu werden.



    Es kam bisher nicht zu unregelmäßigkeiten beim Unterhalt. Da war er immer pünktlich. Gab nichts zu meckern. Das hatte ich auch beim JA so gesagt.



    Ich wurde beim JA nach den Unterlagen zum bisher festgelegten Unterhalt gefragt. Hatte nur die erste und einzige Festsetzung.
    Seit September zahlt der KV allerdings (wie sich nun rausstellte) eigenmächtig knapp 90 Euro weniger. Die drei Jahre waren rum... und somit auch der Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Zu dem Zeitpunkt bezog ich noch Geld vom Amt. Ich habe mich beim Jobcenter dann frühzeitig um eine neuberechnung bemüht allerdings ist nichts geschehen. Deren Antwort war "wir sind chronisch unterbesetzt... dauert noch".
    KV hat mir dann heute erzählt er sollte damals wohl seine Unterlagen dort einreichen um das mit dem Betreuungsunterhalt zu klären, was er getan hat... aber danach passierte nichts mehr.
    Ich bekam ja auch keinen Nachweis für meine Unterlagen in welcher Höhe nun vom KV gezahlt werden soll.


    Heißt KV hat für sich ohne Absprache mit JA, Jobcenter usw. den Betreuungsunterhalt abgezogen.
    War das so in Ordnung oder hat das jetzt evtl. Konsequenzen für den KV?
    Im Moment denke ich, ich habe damals falsch reagiert weil ich das ganze nicht früher hinterfragt habe und auf etwas schriftliches dazu bestanden habe!? :S

    Liebe Grüße,
    Zora


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    Einmal editiert, zuletzt von Rote_Zora ()

  • Wobei, ich finde man kann auch ohne Titel leben, wenn die Gegenseite immer pünktlich zahlt und die Bescheinigungen zur Berechnung einreicht.
    Den Titel brauchst du zum pfänden, wenn es nicht läuft.
    Beistandschaft - ja
    Titel - aus meiner Sicht nicht zwingend bei gutem Zahler


    Der Betreuungsunterhalt ist in diesm Fall ein Thema für das JC bzw. in Zukunft für einen Anwalt - da arbeitet die Beistandschaft nicht dran.

  • Auch bei regelmäßiger Zahlung ist ein Titel wichtig un d steht dem Kind zu - das sieht auch der Bundesgerichtshof (BGH)so...


    Ansonsten ist man dem "goodwill" des Zahlers ausgesetzt/ ausgeliefert??
    Zieht er eigenmächtig irgendwann doch was vom Unterhalt ab ( hat er beim Betreuungsunterhalt ja schon gemacht der Schlingel :nanana), dann muss man dann erst mühselig einen Titel erwirken bei Gericht - aber erst ab "In-Verzug-Setzung."
    Macht man diese - unwissend - zu spät - dann kann der abgezogene Betrag im schlimmsten Fall für Monate verloren sein. ;(


    Gibt es einen Titel, so läuft der abgezogenen Betrag abgesichert als Rückstand = Schulden auf, die man mit dem Titel dann pfänden kann.


    Daher ist der Titel die Sicherheit fürs Kind = wie auch der BGH es begründet!


    Ich denke , er will dich dazu bekommen, alles zurück zu pfeifen, weil ihm jetzt die Düse geht, das er auf den "Topf gesetzt" wird und so nicht mehr eigenmächtig künftig machen kann, was er will - willst du das?
    Ich würds nicht wollen...
    Warte mal, was die Beiständin auch sagt und bilde dir dann deine Meinung!

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Sie rät mir auf jedenfall zu dem Titel. Egal ob er vorher regelmäßig bezahlt hat oder nicht.


    Ich frage nur ob es für ihn Konsequenzen haben kann weil er ohne absprache mit JA oder Jobcenter den Betreuungsunterhalt weg gelassen hat. Er hat es sich quasi selbst ausgerechnet was er nun zu zahlen hat. Seit September bekomme ich den Betrag den er errechnet hat.
    Jobcenter kümmerte sich ja nicht. Bei mir wurde der vom Vater gezahlte Unterhalt angerechnet und offensichtlich nicht hinterfragt oder überprüft. Eine Bestätigung oder ähnliches bekam ich auch nie was mich wunderte. Heute hat mir der KV offenbart warum. Weil er einfach für sich entschieden hat ab September den Betreuungsunterhalt abzuziehen.
    Ich weiß ja das der weg fällt wenn Kind 3 wird. Aber trotzdem hätte man es doch auf dem offiziellen Weg machen müssen oder nicht?

    Liebe Grüße,
    Zora


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  • Der Betreuungsunterhalt endet NICHT am 3. Geburtstag des Kindes, wenn du noch nicht Vollzeit arbeitet!


    Er ist mindestens!!! bis zum 3. Jahr zu zahlen und auch danach bist du noch nicht verpflichtet Vollzeit zu arbeiten...

  • Ganz ehrlich, ich kann den KV sehr gut verstehen. Meiner Erfahrung nach rechnet jedes Jugendamt von Stadt zu Stadt und auch je nach Sachbearbeiter anders und teilweise am Recht vorbei rein nach Gutdünken. Oberste Priorität ist das kein UHV gezahlt werden muss, wenn sich dann noch von einem Unbedarften KV mehr raus Quetschen lässt wird auch gerne der Selbstbehalt ignoriert und zum Unterschreiben eines Titels gedrängt und Leider auch oft erfolgreich. Mal hier ein kleines Best of aus meinen Bekannten/Kollegenkreis aus den letzten 2 Jahren wo ich die Titel gesehen und Anschließend ein wenig beraten habe


    -KV 1 Nettoeinkommen 1050€ 2Kinder 3 und 6 Jahre Titel über 313€ unterschrieben
    -KV 2 Nettoeinkommen 1100€ 1Kind 4,5Jahre 133€ mit Automatischer Erhöhung auf 180€ zum 6 Geburtstag :hae:
    -KV 3 Arbeitslosengeld 700€ 1 Kind 1,5Jahre 133€


    Bei allen 3 war der Titel natürlich nicht bis zum 18 Lebensjahr begrenzt.


    Bei mir war die Berechnung auch sehr Faszinierend :D Fahrtkosten zum Umgang die ich nicht zu Verantworten habe und ausdrücklich in den Unterhaltsrichtlinien meines Bundeslandes zu berücksichtigen sind wurden erst nicht anerkannt. Dafür wollte man mir meine Steuerstattung abziehen, natürlich ohne meine Riester-Renten Beiträge zu berücksichtigen, aufgrund dessen ich die Rückzahlung bekommen habe. Irgendwann sind Sie dann auf 115€ Zahlbetrag gekommen und haben mich gefragt ob ich wegen den paar € nicht gleich nen Titel über 133€ Unterschreibe. Ich war natürlich so freundlich. Von meinen Änderungswünschen im Titel (Begrenzung bis 18 und paar andere kleinigkeiten) waren Sie nicht so begeistert, haben es dann aber Zwangsläufig Akzeptiert.


    Im übrigen kann der KV beim JA meines Wissens in den Titel Schreiben lassen was er will, auch wenn er darüber in den seltensten Fällen vom JA aufgeklärt wird. Das Kind hat ein Recht auf einen Titel, was darin steht ist erst einmal unerheblich. Ggf muss dann die Beistandschaft vor Gericht eine Änderung des Titels beantragen, was Sie in der Regel auch nur tun wenn tatsächlich mehr zu holen wäre.


    Ich hoffe du kannst jetzt ein wenig verstehen warum dein KV ein wenig vorsichtig ist. Ich habe das bis vor 3 Jahren auch nicht glauben wollen das die JA scheinbar willkürlich Berechnungen durchführen und zu zweifelhaften Titeln nötigen, aber leider wurde ich eines besseren belehrt.


    Wer hat denn vor 3 Jahren eigentlich die Berechnung durchgeführt? Betreuungsunterhalt ist im übrigen im Normalfall nur bis zum 3. Geburtstag zu Zahlen, von daher ist dein KV wenn keine besonderen Umstände vorliegen (z.B. Behinderung des Kindes) im Recht. Bei 90€ Betreuungsunterhalt scheint er aber eh nicht über ein besonders hohes Einkommen zu Verfügen. Was mich gleich zur nächsten Frage bringt. Die Dame vom JA kann doch jetzt schon unmöglich einen Titel von ihm Fordern :hae: Wann soll Sie denn die Höhe berechnet haben? Du warst Mittwoch bei ihr. Dann hat Sie sicherlich gleich dem KV einen Brief geschrieben und Einkommensnachweise gefordert. Diesen Brief hat Sie am Mittwoch noch abgeschickt und der KV am Donnerstag mit Begeisterung erhalten. Er hat natürlich gleich alle Belege zusammengesucht und diese noch am Donnerstag abgeschickt. Die Sachbearbeiterin hatte am Freitag anscheinend nichts zu tun und gleich alles Berechnet und den KV eine Aufforderung zur Titel Unterzeichnung geschickt welche dieser am Samstag erhalten hat und dich Sonntag darauf angesprochen hat? Respekt vor euren Jugendamt, bei mir hat das ganze Prozerdere fast 2 Monate gedauert. :lach


    Hast du den KV eigentlich 1mal vorher gefragt ob man das evt. gemeinsam klären könnte? Für gewöhnlich ist jeder Mensch nämlich Verhandlungsbereiter wenn man ihn nicht gleich die Pistole auf die Brust setzt, und nichts anderes tust du. Hast du dich vorher mal mit den Konsequenzen so eines Titels für vielleicht die nächsten 20 Jahre auseinandergesetzt und überlegt ob du sowas Unterschreiben möchtest? Ich kann es ja nachvollziehen wenn es irgendwann Probleme mit der Zahlung gegeben hätte, aber so habe ich da null Verständniss. :motz:


    Im übrigen, das du die Beistandschaft gerade in dem Moment einrichtest wo du aus den Alg2 Bezug raus bist und es dir nicht mehr egal sein kann was der KV zahlt kann natürlich nur ein großer Zufall sein, aber hinterläßt für mich ein Geschmäckle :-(

  • Wer hat denn vor 3 Jahren eigentlich die Berechnung durchgeführt? Betreuungsunterhalt ist im übrigen im Normalfall nur bis zum 3. Geburtstag zu Zahlen, von daher ist dein KV wenn keine besonderen Umstände vorliegen (z.B. Behinderung des Kindes) im Recht.


    Das ist falsch!
    Auch ohne besondere Umstände ist die Mutter noch nicht verpflichtet gleich Vollzeit zu arbeiten und der Vater hat noch die Differenz zu zahlen!


  • Das ist falsch!
    Auch ohne besondere Umstände ist die Mutter noch nicht verpflichtet gleich Vollzeit zu arbeiten und der Vater hat noch die Differenz zu zahlen!


    Meines Wissen hat sich das in den letzten Jahren schon ein wenig geändert.


    Wenn ich hier http://www.unterhalt.net/ehega…/betreuungsunterhalt.html lese ist er erstmal auf 3 Jahre befristet und dann müsste nachgewiesen werden warum noch keine Vollzeittätigkeit möglich ist. Also hat der KV sich meiner Interpretation nach korrekt verhalten.


    Davon ab wäre es trotzdem wichtig zu Wissen wie überhaupt die erste Berechnung zustande kam.

  • Ich habe meinem Noch-Ehemann gerade Klage angedroht, wenn er die Titulierung beim JA nicht vornimmt.


    Der Titel steht in meinem Fall meinen beiden Töchtern zu - völlig unabhängig davon, ob er in den vergangenen Monaten pünktlich oder den vollen Betrag gezahlt hat. Mir wurde auch von ihm versprochen, dass dies selbstverständlich weiterhin der Fall sein wird.


    Aber mal ehrlich: wir haben uns auch gegenseitig versprochen, gemeinsam alt zu werden. Und das er sich weiterhin um die Kinder kümmern wird "in jeder freien Minute" ... (bla bla)
    Bisher hat er diese und andere Versprechungen nicht gehalten und ich werde jetzt nicht so naiv sein, darauf zu hoffen, dass es beim "lieben Geld" besser laufen wird.


    Mit dem Titel sind die Kinder "auf der sicheren Seite" - interessant ist auch die Frage, was passiert, wenn dem betreuenden Elternteil etwas zustoßen sollte. Mein Ex würde und könnte die Kinder sicher nicht groß ziehen; auch für einen solchen tragischen Fall wäre es sinnvoll, die Kinder und damit auch die künftigen Betreuungspersonen mit dem Titel abzusichern.

  • andi0383


    Es tut mir sehr leid für dich dass du so schlechte Erfahrungen gemacht hast.
    Den Frust darüber kann man rauslesen.


    Nochmal nur für dich ;-) :


    Seit der Trennung Anfang 2012 habe ich Leistungen bezogen. Das Jobcenter hat damals den Unterhalt berechnen lassen.


    Ich beziehe seit Dezember keine Leistungen mehr und müsste mich also selbst irgendwie um die überfällige Unterhaltsprüfung kümmern. Habe ich, indem ich mir einfach Unterstützung durch das JA geholt habe. Die Beistandschaft.


    Das mit dem Titel muss die nette Dame vom JA wohl in ihren Brief an den KV geschrieben haben. Den hat er offenbar schon erhalten. Sonst ist noch nichts geschehen. Ka wo du den ganzen anderen Kram so rausgelesen hast. :frag
    Das KV den Titel nicht unterschreibt hat er mir heute erzählt als er die Kleine zu mir zurück gebracht hat.


    Anständig ist mit dem KV leider nicht zu sprechen. Das war noch nie möglich und wird es mit Pech auch in Zukunft nicht sein. Großes Problem bei uns. :-(
    Er bot mir damals nach der Trennung 150 Euro Unterhalt an und war stinksauer als ich dieses Angebot nicht sofort annahm. Laut Düsseldorfertabelle stand meiner Tochter nämlich bei seinen etwas über 2000€ Gehalt mehr als das doppelte zu. Den Betrag musste er dann durch das JC auch zahlen. Hat er mir bis heute nicht verziehen. Ich musste mich seitdem beleidigen und erniedrigen lassen.
    Bin froh das mich nun jemand dabei unterstützt.

    Liebe Grüße,
    Zora


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  • Hallo Rote_Zora,


    dass der/die Unterhaltspflichtige erst einmal nur ungern mit der Beistandschaft kooperiert und eher ungern einen Titel unterschreiben möchte, ist "täglich Brot" der Beistandschaft. Sie haben Mittel und Wege, sich mit dem Unterhaltspflichtigen zu arrangieren. Das ist ihr Job.


    Mach Dir keine Sorgen.


    sagt
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • Zora,


    zu Deinen Fragen:
    Wie auch schon andere angemerkt haben, der KV wird sich nicht erfolgreich gegen eine Titulierung des Unterhalts wehren können. Wenn er vor das Gericht gehen will, soll er doch, er wird dann neben der Titulierung des Unterhalts (die er auch kostenfrei beim JA machen könnte) auch noch die Kosten der gerichtlichen Auseinandersetzung tragen müssen.


    Ein Unterhaltstitel ist ein Recht des Kindes, wie AlwaysHope auch schon schrieb, und es gibt keinen Grund, einen Titel zu verwehren. Wenn er bisher regelmäßig zahlt und dies auch in Zukunft vorhat, dann ändert sich auch mit dem Titel nichts. Der Titel wird nur dann wichtig, wenn der Unterhalt nicht oder nur teilweise gezahlt wird. Wenn er das nicht vorhat, wozu dann die Aufregung?


    Wegen des eigenmächtigen Abzugs wird im Nachhinein wohl nichts passieren, da er nicht aufgefordert wurde, den fehlenden Betrag zu zahlen. Somit ist er nicht in Verzug gesetzt und ich sehe keine Chance, dies im Nachhinein zu fordern.


    Lass ihn sich erstmal wegen der Beistandschaft erkundigen, vielleicht beruhigt er sich ja wieder und kommt auf den Boden der Tatsachen zurück.

  • Einfordern möchte den Betrag ja nicht. Sehe es ein das mit dem 3. Lebensjahr des Kindes dieser wegfällt. Ist ja auch richtig so.
    Die Frau beim JA schaute mich nur etwas komisch an als ich sagte ich hätte zu dem "gekürzten" Unterhalt garnichts schriftliches.


    Kann mir vorstellen das es ein Schock für ihn war. Ich habe gestern angesetzt um ihm davon zu erzählen. Da meinte er nur er hätte den Brief dazu bereits erhalten. So kamen wir ins Gespräch. Hätte nicht gedacht dass das JA hier oben so schnell arbeitet.
    Unser JA am alten Wohnort hat sich immer etwas Zeit gelassen.

    Liebe Grüße,
    Zora


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  • Ich frage nur ob es für ihn Konsequenzen haben kann weil er ohne absprache mit JA oder Jobcenter den Betreuungsunterhalt weg gelassen hat.


    dem Jugendamt ist das egal - weil nicht zuständig
    das JC hat die 90 Euro dir in deinem Bezug abgerechnet = ist denen auch egal - nur du hast 90 Euro weniger


    ggfls. gehen die 90 Euro bei einer Neuberechnung für die neu entstandenen Fahrtkosten für den Umgang drauf

  • Ja komisch schauen können die alle super beim Jugendamt. Nichts für ungut, aber die sind viel zu Betriebsblind um gute Anweisungen an Leute zu geben bei denen es normal läuft. Als Ex und ich da waren um wegen dem gemeinsamen Sorgerecht zu unterschreiben (bei der Vaterschaftsannerkennung) hat mich der Bearbeiter 1000 mal gewarnt das man das nicht rückgängig machen kann, ob ich das wirklich wolle und ich hatte die ganze zeit das Gefühl er sucht nach blauen Augen, Tränen oder hilfesuchenden Blicken von mir die ihm bestätigen das ich zu dieser Unterschrift gezwungen werde.


    Ich würde keinen Titel einfordern wenn bislang immer alles pünktlich gezahlt wurde und zumindest an dieser Stelle alles gut läuft, dadurch spannt sich das Verhältnis zwischen euch nur noch mehr an.

  • Huhu,


    hier mal mein Senf dazu:
    Eine Beistandschaft ist nix böses, sondern was Praktisches. Das Thema Kindesunterhalt wird in die Hänge vom Jugendamt gelegt. Das bedeutet; Du musst Dich nicht mehr damit auseinandersetzen.
    Der Kindesvater schickt seine Unterlagen zum Jugendamt und lässt das dort berechnen. Es steht ihm ja jederzeit frei, das selbst noch einmal von anderer Stelle ausrechnen zu lassen.
    Dein Kind hat Anspruch auf einen Titel für den Unterhalt. Und der kann über den ausgerechneten Betrag, oder eher den Prozentsatz erstellt werden, über den Ihr Euch einig werdet. Das Ganze ist sowohl für Dich als auch für den Kindesvater kostenfrei. Der Weg übers Gericht würde den Kindesvater Kosten verursachen, und einen ebenso fixierten Titel festlegen.


    Ich habe eine Beistandschaft, der Kindesvater überweist den Betrag ans Jugendamt, diese dann an mich. So wird auch gleich festgestellt, wenn mal kein Geld oder zu wenig eingeht. Die Sachbearbeiterin von uns erledigt den ganzen Schriftverkehr, ich hab keinerlei Streit mehr wegen Geld oder ähnlichem mehr mit dem Kindesvater. Als er mal mutwillig monatlich immer nen betrag weniger Geld gezahlt hat, hat sie mich auch angerufen und gefragt, ob wir da irgendwas abgesprochen hätten. Hatten wir nicht, also hat sie ihn aufgefordert, sich an den ausgerechneten Betrag zu halten. Da hat sie auch monatelang (immer wieder in Rücksprache mit mir) mit dem Kindesvater um Lappalien gestritten (wie Ihr alle wisst, lebt man dank Kindesunterhalt ja von Sekt und Kaviar) und erst ganz ganz spät, auch erst nach nem telefonat mit mir, ihm geschrieben, wenn er weiterhin so stur ist, dass sie dann wohl pfänden müsste. Zack, nächster Monat liefs dann wieder.


    Die Beistandschaft ist einfach eine Sicherheit für Dich. Die wollen nix böses, auch dem Kindesvater nicht, aber sie nehmen ein Streithema einfach raus. Sie die Sachbearbeiterin einfach als Deine Sekretärin, die sich um den Unterhalt kümmert.


    Waum sehen viele die Beistandschaft als "Pistole auf die Brust"?? Sie nimmt den Zündstoff aus dem Thema Geld, ist kostenlos, die Leute beschäftigen sich jeden Tag mit dem Thema Unterhalt, der Kindesvater kann, wenn er die Berechnung für unfair hält, das von einem Anwalt gegenrechnen lassen. Und ein Kind hat das Recht auf einen Unterhaltstitel.

  • Der "Sinn" eines Titels erschließt sich dir bereits jetzt: Dein Ex hat und konnte den Betreuungsunterhalt einfach so einstellen, ohne dass du kurzfristig eine Möglichkeit hast, an das dir zustehende Geld zu kommen.
    Das gleiche könnte er auch mit dem Kindesunterhalt machen. Frei nach Nase zahlen oder gar nicht zahlen ...


    Du bist also ohne "Titel" seiner Willkür ausgesetzt. Während sich für ihn mit Titel nichts ändert, wenn er denn dieen dort mit Rechtskraft festgelegten Unterhalt zahlt. Solcherart "Vertrag" hat er mutmaßlich mit seinem Vermieter geschlossen, sein Arbeitgeber mit ihm: Es ist also nichts Besonderes.


    Was er jetzt machen kann: Sein Einkommen offen legen und den Unterhalt berechnen lassen. Das Jugendamt macht es kostenlos. Soll es ein Richter machen, muss dein Ex klagen oder sich verklagen lassen. Er muss sich dann einen Anwalt holen, er zahlt die gerichtskosten und die verfahrenskosten: Das ist Pi mal Daumen ein knapper Jahresunterhalt, zu dem er verurteilt wird.


    Hoffnung, mit weniger Unterhalt weg zu kommen, braucht er sich nicht zu machen. Unterhalt errechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Dann gibt es ggfls. Dinge, die man in Abzug bringen kann. Teilt er das vollständig und mit allen Unterlagen dem Jugendamt mit, werden die das auch einberechnen. Die Erfahrung zeigt: Berechnungen des Jugendamtes und des Gerichts sind in über 90 Prozent der Fälle gleich. Unterschiedliche Beträge sind meist damit begründet, dass der Zahlungspflichtige vor Gericht endlich alle Unterlagen einreicht ...



    Richter wie Jugendamt arbeiten mit einem Computerprogramm. Das ist recht simpel zu bedienen ... (Man kann es mit der Steuererklärung beim Fin-Amt vergleichen. Nur weniger anspruchsvoll ...). Sowohl die Sachbearbeiter beim Jugendamt als auch die Richter werden häufig von den gleichen Personen ausgebildet und weiter gebildet, was die Unterhaltsberechnung angeht. Individuelle fehler mag es also geben. in der sache müsste im Allgemeinen aber das Gleiche herauskommen - wenn die Daten gleich sind ...


    Dein Ex sollte sich also gut überlegen, ob er das Spiel mit den Gerichts- und Anwaltskosten wirklich treiben will.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Beim Betreuungsunterhalt brauchst du nichts zu fordern, das macht das JC automatisch für dich, da die Ansprüche auf diese übergegangen sind. Er ist entsprechend aufgedordert dazu. Er darf den BU nicht eigenmächtig einstellen. Dies führt dazu, daß du unter Harz4-Niveau lebst, da das JC den Unterhalt, den er dir bezahlt gegenrechnet.


    Theoretisch hättest du im September sagen müssen: Liebes JC, ich habe, da KV nicht zahlt, 90€ im Monat zu wenig zum Leben. Diese treten dann erstmal in Vorleistung und treiben den Unterhalt dann beim KV wieder ein.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller