Hat jemand Erfahrung mit Ordnungsgeldern ?

  • Ich bin mir nicht sicher, ob ich mir das einfach so gefallen lassen würde. Die KM nimmt dem Kind sein Grundrecht, und Du musst tatenlos zuschauen? Das kann nicht sein.

  • Daher doch der Ordnungsgeldantrag.
    Was anderes geht ja nicht.
    Der wurde ja nun endlich beschlossen letzte Woche.


    Ich frage mich nur, ob ich mir das nun einrahmen kann und da H4 nix passiert, oder in Deutschland die Ersatzhaft auch durchgezogen wird.
    Tochter kann jederzeit zu mir derweil, kein Problem :-)

  • Daher doch der Ordnungsgeldantrag.
    Was anderes geht ja nicht.
    Der wurde ja nun endlich beschlossen letzte Woche.


    Ich frage mich nur, ob ich mir das nun einrahmen kann und da H4 nix passiert, oder in Deutschland die Ersatzhaft auch durchgezogen wird.
    Tochter kann jederzeit zu mir derweil, kein Problem :-)


    Wie sieht es den mit ABR aus, wenn Kind weiterhin Umgang Boykotiert?

  • Wieso Kind ?
    Da ist einfach seit Monaten keiner mehr zu den Umgangszeiten.
    Keine Reaktion mehr auf Mails.
    Einfach nix.


    Tut mir leid, meinte Mutter natürlich.
    Was passiert wenn die Mutter weiterhin den Umgang Boykotiert und auch das Ordnungsgeld nicht fruchtet. Wirst du dann das ABR beantragen?

  • Es laufen noch zwei Verfahren.
    Kindeswohlgefährdung, Gutachten ist fertig.
    Antrag aufs GSR.


    Werde dies nun abwarten und schauen was rauskommt.


    Eigentlich möchte ich nur endlich verlässlichen Umgang mit meinem Kind.


    Selbstverständlich kann sie auch ganz zu uns ziehen, aber das war ( bisher ) nie mein Hauptziel.


    Schön wäre es, wenn dieser Ordnungsgeldbeschluss meine Ex motivieren würde umzudenken.
    Aber realistisch betrachtet ...

  • Ein Update für die, die es interessiert.
    Habe ausführlich mit meinem Anwalt telefoniert.


    Es wird nun gewartet bis der Beschluss rechtsgültig ist.
    Dies wird er nach Ablauf der Beschwerdefrist, spätestens nach Abweisung der Beschwerde.
    Dann wird das Familiengericht selbst die Forderung eintreiben innerhalb von zwei Wochen.
    Puh,...also muss ich nix machen.
    Zahlt sie nicht wird anhand des Beschlusses ein Haftbefehl beantragt.
    Dann wird sie sagen sie ist alleinerziehend etc.
    Bis dahin sollte der Umgangsbeschluss aber da sein, inklusive Ferien.
    Daher ist dies auch kein Hindernis mehr, da die Tochter in der Zeit von uns betreut wird.


    Wird sich also alles noch etwas ziehen, aber es wird passieren.
    Ich hoffe es bringt was und sie wird das nicht erneut machen.
    5 Monate habe ich mein Kind bald nicht mehr gesehen.
    Und wer weiss wann das nun wieder losgeht.


    Es tut gut dass das Gericht es anerkannt hat, dass sie es verweigert.
    Anerkannt hat wer blockt.

  • Hallo


    Letzten Woche kam endlich der Beschluss. Für 8 ausgefallene Umgänge muss sie 4000€ , ersatzweise Haft a 300€ pro Hafttag.
    Kennt jemand Fälle wo dies umgesetzt wurde?
    Spricht ja nichts dagegen in der Zeit wo die Tochter dann in den Ferien bei uns ist zum Beispiel .


    Danke


    Also ich gehöre nun auch nicht zu den Befürwortern von Umgangsverweigerung! Allerdings finde ich die Tatsache, dass Du Deine Ex deshalb einsperren lassen möchtest schon enorm dreist! Hier muss es ganz klar andere Lösungen geben! Zumal eine Erzwingungshaft nicht wahlweise buchbar ist wie ein Urlaub! Im schlimmsten Fall bedeutet das, dass Deine Tochter mit inhaftiert wird - keine Ahnung, wie sie das in der Schule rechtfertigen mag/ soll / kann!!!!!!


    Was die Tagessätze die in Haft angerechnet werden angehen, so sind das nicht 300 Euro pro Tag, sondern (zumindest Stand 2008) 12 Euro pro Tag .... Aber hey, das ist Deine Entscheidung, wie Du das regeln möchtest!


    Sinnvoller wäre doch gewesen, der Mutter vielleicht ihre eigenen Ängste vor Entfremdung zu nehmen und vielleicht klein anzufangen, mit gemeinsamen Umgängen!


    Ich habe keine Ahnung, wie Dein zwischenzeitlicher Beziehungsstatus ist, was bei Euch zur Trennung führte .... aber jemandem ein Ordnungsgeld aufdrücken zu lassen, der eh schon finanziell besch***en da steht, das finde ich auf einen am Boden liegenden noch eingetreten!


    Sorry, dass ich das so sehe!


    Anstatt nach einer richtigen Lösung zu suchen, wird nach Möglichkeiten gesucht, dem/der Ex noch eins reinzudrücken! Finde ich dem Kindeswohl auch nicht wirklich zuträglich! Aber das ist nur meine Meinung!

    Sei Deinen Freunden nah und Deinen Feinden näher! :welcome

  • 1. das Kind wird nicht mit ins Gefängnis gehen - und ausserdem ist ja der Vater da, um das Kind zu betreuen


    2. ich zieh den Hut vor dem Richter oder der Richterin....es wird immer nur "dududu" gemacht und der Umgangsboykott geht weiter


    3. Mutter soll arbeiten gehen

  • Das Einsperren - wenn es denn dazu kommt - passiert auf Veranlassung des Gerichts, nicht auf Veranlassung von Rosenimo. Der kann das Gericht nur jeweils bitten, den gerichtlich beschlossenen Umgang zu gewährleisten. Wenn hier das Gericht zum vorletzten Mittel greift, dem Ordnungsgeld, dann hat das seinen Grund: Das Gericht sieht die völlige Missachtung der bereits erfolgten gerichtlichen Beschlüsse. Weil diese gerichtlichen Beschlüsse missachtet werden, verhängt das Gericht die Ordnungsstrafe.



    Dies kann übrigens die Vorbereitung darauf sein, dass das Gericht der Mutter das Sorgerecht entzieht bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrecht zum Vater wandern lässt. Die rechtlich notwendigen Voraussetzungen hat es mit dem Beschluss auf Ordnungsgeld bereits vorbereitet. Einen noch deutlicheren Weckruf an die Mutter kann man kaum noch abgeben ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also ich gehöre nun auch nicht zu den Befürwortern von Umgangsverweigerung! Allerdings finde ich die Tatsache, dass Du Deine Ex deshalb einsperren lassen möchtest schon enorm dreist!


    Bist du im Gegenzug auch für die Abschaffung des §170 StGb? Man stelle sich mal vor, der Vater hockt im Knast weil er keinen Unterhalt bezahlt und dann soll dort Umgang stattfinden. Das kann doch nicht gut sein. Vielleicht müsste man nur nen bissel mehr auf Unterhaltspflichtige zugehen und es auf die Sanfte Art versuchen?! :hae:

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • 1. das Kind wird nicht mit ins Gefängnis gehen - und ausserdem ist ja der Vater da, um das Kind zu betreuen


    2. ich zieh den Hut vor dem Richter oder der Richterin....es wird immer nur "dududu" gemacht und der Umgangsboykott geht weiter


    3. Mutter soll arbeiten gehen


    Zu 1: Irgendwie hinterlässt das einen bitteren Nachgeschmack bei mir! Nicht dass ich dem Vater nicht zutrauen würde, das Kind nicht betreuen zu können, im Gegenteil. Dennoch macht es bei mir den Eindruck, als hätte er jetzt das Kind für sich allein, wenn KM das Ordnungsgeld nicht aufbringen kann! Und sie wird es mit Sicherheit nicht können, because of Harz4!!!!!!


    Zu 2: Prinzipiell stimme ich Dir schon zu. Auch wenn ich auf Grund des Threads vom November/Dezember letzten Jahres einfach zwei Parteien sehe, die jede ihre Sichtweise haben und unfähig sind auch nur einen Millimeter davon abzuweichen. Dies kann dem Kindeswohl auf keinen Fall zuträglich sein! Mutig ist es das zweifelsohne vom Richter/von der Richterin .... Dennoch finde ich es etwas grenzwertig, gleich so auf die Kacke zu hauen! So ist mit Sicherheit gewährleistet, dass die Parteien sich auf Gedeih und Verderb auf immer spinnefeind bleiben werden! Halte ich auch für ungut!


    3. Ich kenne den Bildungs-/Ausbildungsstatus der KM nicht, weshalb ich urteilen könnte, ob sie arbeiten gehen könnte/ wollte oder nicht! Da habt Ihr wohl mehr Informationen als ich. Aber manchmal (und da bin ich ganz ehrlich, weil ich so ganz viel Zeit mit meinen Kindern versäumt habe) sollte man den Kosten/Nutzen-Faktor klar abwägen. Einen mies bezahlten Job gegen die Zeit mit meinem Kind zu tauschen .... dabei noch den ganzen Stress mit Betreuung, die vielleicht nicht so gewährleistet ist, wie man sich das wünscht ... würde ich auch zu Hause bleiben. Vor allem brauchen Trennungskinder erst einmal einen Elternteil rund um die Uhr ....


    Und das erste halbe Jahr nach der Trennung habe ich eben auch kleinere Brötchen gebacken, damit ich für meine Kinder da sein konnte. Und nach dem was mein Ex alles abgezogen hat, habe ich sogar ein halbes Jahr lang gar nicht gearbeitet und danach erst mal nur als Mini - und später als TZ - Job. Erst ein Jahr später bin ich voll eingestiegen und diese Zeit .... Und dennoch finde ich, haben wir viel Zeit verloren, in der wir manches hätten gemeinsam bewältigen können, wo die Kids allein durch mussten, weil ich nicht da war, weil ich arbeiten ging. Und meine Tochter war damals auch in der 4. Klasse! Das ist schwer für Kinder - extrem schwer und darum maße ich mir nicht an, einer KM vorzuschreiben, dass sie arbeiten gehen soll!


    Sorry, ich bin also noch immer nicht so richtig überzeugt, wenn ich auch verstehen kann, dass man diese Sichtweise haben kann.

    Sei Deinen Freunden nah und Deinen Feinden näher! :welcome


  • Achso das du nennst du also dreist. Wie nennst du dann diese Mutter die ihrem Kind seit Monaten den vater nimmt, weil Muttern ein Eifersuchtsproblem hat? Das ist also in ordnung?

  • Das habe ich mit keiner Silbe gesagt!


    Im Gegenteil, ich hatte sowas schon eingangs vermutet, wenn Du meinen ersten Beitrag lesen möchtest .... Ich hatte angedeutet, dass das Problem wohl eher ein anderes ist, nämlich die Angst davor, dass es dem Kind beim UET besser gefallen könnte und darum, vermeidet man vorsorglich den Umgang. Das ist keineswegs in Ordnung, aber durchaus nachvollziehbar!


    Und von daher hätten Umgänge von Anfang an anders gestaltet werden sollen, damit auch die Mutter die Sicherheit bekommt, ihr Kind loszulassen und sorgenfrei zum Papa geben kann! Aber ein Ordnungsgeld wird ihr diese Angst nicht nehmen! Eher im Gegenteil .....


    Vor allem die emotionale Quittung zahlt das Kind!!!!!! Darum wäre es wichtig gewesen die Umgänge so zu gestalten, dass die Mutter ihre Angst abbauen kann und dem UET vertrauen lernt! Das tut sie nicht, auch nicht wenn es mittels eines Ordnungsgeldes ERZWUNGEN wird! Entschuldige .... aber ich finde da sind zu viele offene Rechnungen zwischen den Parteien als Partner, dass die Elternebene einfach gestört ist! Und so lange die alten Streitereien nicht beigelegt sind, so lange können die beiden als Eltern auch nicht funktionieren!

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  • Das hatte ich heute Mittag geschrieben .... und nun ist von Eifersucht/ also Angst die Rede .... da lag ich dann doch gar nicht sooooooo falsch!

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  • was nützen die schönsten Urteile, wenn sie nicht umgesetzt werden...


    Wenn ein Urteil da ist und man das nicht macht, dann hat man halt mal die Strafe zu tragen!


    Wenn man eine Bank ausraubt, kommt man damit doch auch nicht durch, warum dann, wenn man sich nicht an eine gerichtliche Umgangsregelung nicht hält?


    Ich glaube, es würden die Urteile viel besser umgesetzt, wenn nicht nur immer angedroht, sondern man konsequent zahlen müsste, wenn man Umgang verhindert. ICH finde es gut, dass das (endlich mal bei jemandem) umgesetzt wird


    ...und ich glaube nciht, dass sie danach dann den Umgang noch torpedieren wird

    Verbittere nicht, sondern wandle das Gute in schöne Erinnerungen... Vergiss das Schlechte


  • Und dennoch denke ich, wird es der Mutter nicht über ihre Angst hinweg helfen, indem man sie zu einem so hohen Ordnungsgeld verdonnert, das sie dann absitzen muss, weil sie dieses nicht bezahlen kann! Natürlich ist Umgangsentzug, Umgangsboykott nicht okay - das sage ich doch auch nicht! Ich denke nur, dass das Problem an anderer Stelle liegt und dieses Ordnungsgeld nicht gerade eine Vertrauenbildende Maßnahme ist! Ich wünschte mir, Frau Raussteiger würde etwas sagen .... weil hier meiner Meinung nach, den Eltern geholfen werden muss, damit das Kind Umgang zum Vater haben kann, ohne dass die Mutter sich in ihrer Eigenschaft als Mutter bedroht sieht!

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