Von Steuerklasse II auf I wegen Zusammenzug

  • Auch wenn die Wohnung teurer ist man spart dennoch ne Menge.


    Kühlschrank hat man ja nur einen, da spart man Strom, Heizung ist auch nicht das doppelte, Kochen wird billiger, da man halt für mehr Personen kocht, große Mengen sind einfach billiger zu kochen.
    Man spart Spritkosten vom hin und her fahren.


    Der Rundfunkbeitrag fällt nur einmal an.


    Wenn man nicht unbedingt das 3 fache an Wohnfläche hat, dann spart man definitiv an den Nebenkosten.


    Auch braucht man ja nur noch eine Küche und so, soll heissen, wenn mal ein Mixer kaputt geht, kauft man halt zu zweit einen nach, kostet dann nur noch die Hälfte.


    Also ich hatte noch nie so viel Geld zur Verfügung wie jetzt, wo ich in einer Partnerschaft mit Geld verdienendem Partner lebe.


    Wobei meine Kaltmiete vorher 450€, die von meinem Freund 350€ und die jetzige Miete 1050€ ist.


    Die Mieten hier sind einfach wahnsinnig teuer. Trotzdem ist finanziell einfach deutlich mehr drin als vorher.

  • Der Wechsel von Steuerklasse 2 in Steuerklasse 1 ist ein Witz, denn im schlimmsten Fall sind das 36 € im Monat ;-) . Die Mietersparnis und das zusammen Wirtschaften, dürfte viel effektiver sein, also mach dir keinen Stress über wirklich unbedeutende Dinge :brille .

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Ich bin mit meinem Partner auch vor 4,5 Jahren zusammen gezogen(mit meinen Jungs) und habe immer noch meine Steuerklasse 2 behalten, da ich laut Lohnbüro immer noch als Alleinerziehende zähle. Und so arbeite ich bis heute noch. Die Steuerklasse wechselt sich erst nach einer Heirat mit dem neuen Partner! Kläre das mal genauer ab..



    LG Rose

  • Zitat

    Ich bin mit meinem Partner auch vor 4,5 Jahren zusammen gezogen(mit meinen Jungs) und habe immer noch meine Steuerklasse 2 behalten

    ... dann ist das seit 4,5 Jahren Steuerbetrug!


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Ich bin mit meinem Partner auch vor 4,5 Jahren zusammen gezogen(mit meinen Jungs) und habe immer noch meine Steuerklasse 2 behalten, da ich laut Lohnbüro immer noch als Alleinerziehende zähle. Und so arbeite ich bis heute noch. Die Steuerklasse wechselt sich erst nach einer Heirat mit dem neuen Partner! Kläre das mal genauer ab..



    LG Rose


    da irrt das Lohnbüro - wahrscheinlich sind sie für diese Aussage aber nicht haftbar....
    Laut Finanzamt steht dir die 2 nur zu wenn keine Person über 18 in deinem Haushalt lebt
    das Lohnbüro vergibt auch nicht die Steuerklasse - das macht das Finanzamt

  • Als ich damals im Haus begonnen habe zu arbeiten, fragte ich nach, ob ich die Steuerklasse wechseln müsse und sie sagte nein. Habe aber noch auf dem Finanzamt angerufen und nachgefragt und auch dort sagte man mir ich müsse sie nicht ändern(Trotz zusammenzug) .... wir haben getrennte Konten und ich zahle für meine Söhne alles alleine. Miete und Nebenkosten werden geteilt- Demnach habe ich mich dann auch nicht weiter drum gekümmert. Ich bin sicher keine Betrügerin Lotta :) Ich habe mich eben auf die Aussagen verlassen . .



    Bin jetzt aber doch etwas skeptisch und werde nochmals nachfragen. Ich möchte sicherlich nichts bekommen, was mir und den Jungs nicht zusteht.



    Liebe Grüße
    Rose

  • Ich sag mal: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


    Ich fand es auch extrem unfair, gerade, weil ich noch nie Unterhalt für den Zwerg vom KV erhalten habe.


    Aber als ich mit Herrn Schnabel zusammengezogen bin, habe ich das dem Finanzamt mitgeteilt und konnt garnicht so schnell gucken, wie die 2 halbiert wurde.


    2 Jahre dürfen die zurück fordern und bis zu 100% Strafe auferlegen, wenn die der Meinung sind, Dz hättest betrogen.


    Ich sollte mal die Zuschläge für die Riesterrente mit Strafe zurück zahlen, da ich nicht riestern kann.


    Ich konnte aber glaubhaft mit Anwalt versichern, dass ich das nicht wusste. Da musste ich "nur noch " die zu viel erhaltenen Beträge zurück zahlen.

  • äh,


    ich hab mal ne ganz dämliche Frage:


    Lena schrieb, dass ich nur Stkl. II bekomme, wenn keine Person über 18 mit mir im Haushalt lebt.


    Und was ist, wenn mein Ältester in ca 1,5 Jahren volljährig wird?


    Dann bin ich doch immer noch alleinerziehend?


    Gruß


    Mima, die von sowas null Ahnung hat

  • Hallo Monsterkrümel,


    Ich hatte ja damals mit dem Finanzamt telefoniert und es mitgeteilt und eben noch die Aussage vom Lohnbüro, somit dachte ich, dass es korrekt ist. .


    Ich werde das mal klären und natürlich zahle ich zurück, was uns nicht zugestanden wäre, aber dann habe ich von 2 Seiten aus Falschinformationen bekommen, ist ja super :-(



    Liebe Grüße
    Rose

  • Auch wir haben vor dem zusammenzug auch erstmal gerechnet. Ab einem gewissen Alter und mit gewissen "Bedingungen" kann man eben nicht mehr ienfach seinem Herz folgen. Wäre schön, aber finanziell ist man ja nicht mehr nur für sich verantwortlich sondern auch für die Kinder. Das ist eben dann doch etwas anders.


    Und Heiraten, das ist etwas, was wir erstmal finanziell durchgehen müssen. Traurig, aber so ist es numal.


    @ Gewitterhexe: der Unterschied der Steuerklassen ist echt sehr gering. Von einem Alleinerziehendenbonus wußte ich gar nichts. Kannst Du mir das genauer erklären?


    Da gebe ich Dir zu 100 recht :thumbsup: von Liebe allein wird niemand satt und der sich ewig haltende Spruch, dass wahre Liebe alles übersteht ist für schlicht und ergreifend unter der Ruprik "Märchen der Geb. Grimm" zu verbuchen.


    Eine Ausnahme gibt es allerdings und das ist die Liebe zu den Kids - da denke ich mal, dass fast alle Mütter und Väter fast alles erdulden würden.

    Alles, was Ihr also von anderen erwartet, dass tut auch Ihnen! Darin besteht das Gesetz und die Propheten Mt 7,12

  • Und was ist, wenn mein Ältester in ca 1,5 Jahren volljährig wird?


    eigene Kinder die noch Kindergeld beziehen weil sie z.B. Schüler sind - sind damit nicht gemeint


    Die Steuerklasse II muss man beantragen mit "Vereinfachten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung"


    hier - Seite 2


    und da muss man ankreuzen das keine andere Person im Haushalt lebt - es gibt wenige Ausnahmen




    Es gibt da ein Anwendungsschrieben vom Anwendungsschreiben vom 29. Oktober 2004 - kannste ergoogeln - die gemeinsame Nutzung des Kühlschrankes und des Kloreinigers reicht aus. Ein gemeinsamer Mietvertrag und /oder z.B. Telefonvertrag ist auch ein Zeichen für eine Lebensgemeinschaft.


    Außnahmen sind Pflegebedürftige Personen mit geringem Einkommen - z.B. die Oma mit Pflegestufe III

  • Nun wurde die Sache geklärt und ich möchte mich dazu melden. Einmal im Jahr wird bei mir meine Jahressteuer überprüft und zwar im Hinblick auf die Steuerklasse 1 ( nur im Jahresabschluss). Was ich zuwenig gezahlt habe(Steuerklasse 2 ) musste ich nachzahlen, was zu zuviel gezahlt habe, habe ich erstattet bekommen. Und ich habe immer erstattet bekommen.. 6-7 Euro, nur dachte ich immer, dass ist anscheind so bei Lohnabrechnungen. Ich habe immer auf 30% oder 50% gearbeitet. Wie sich das genau verhält ist sicher auch nicht Teil einer öffentlichen Diskussion im Internet. Fakt ist 1. Meine Steuern habe ich getreu abgeführt. Fakt 2: Ich pflege und versorge meine Mutter zu Hause bei uns(sie wohnt bei uns im Haus) und habe Unterstützung finanzieller Seite abgelehnt soweit es in unserer Macht steht meine Mum noch alleine zu versorgen, dies wurde vermerkt! Fakt 3 . . Ich bin keine Steuerbetrügerin, wie man mich dargestellt hat, wir haben auch getrennte Konten und ich habe jegliche Belege, dass ich für meine Söhne oder mich alleine bezahlt habe ( ich wollte das so von Anfang an) Und wir haben trotzdem eine super Beziehung, auch wenn ich diese Kostentrennung wollte.


    Fakt 4 : Es gibt gewisse Ausnahmen, die die Regel bestimmen, ich habe kein Gesetzt gebrochen, auch wenn man mir Naivität nachsagen kann in diesem Fall. Ich finde es persönlich nur sehr schade, dass ich nach meinem 3 Post schon als Steuerbetrügerin dargestellt wurde, ohne das die Person mich, meine Familie oder unsere Situation kannte. Dies kann einen Menschen oder sogar eine Familie ganz schnell in den Ruin führen im öffentlichen Internet. Eigentlich wollte ich das Forum wieder verlassen, aber ich habe nun 11 Jahre gekämpft in Ehe, Kinder usw... das motiviert zu bleiben ♥


    Liebe Grüße
    Rose

  • Und was ist, wenn mein Ältester in ca 1,5 Jahren volljährig wird?


    [


    Als ich damals die II bekommen habe, hieß es dass es nur bis zur Volljährigkeit meines Großen gilt.
    Das is auch in 1,5 Jahren


    Bin gespannt, obs Ausnahmen gibt.
    Aber heutzutage ist der Unterschied zwischen II und I nicht mehr wirklich spürbar.
    Das war bei meiner Mutter vor knapp 20 Jahren noch anders

  • Keiner hier unterstellt Dir Absicht oder Böswilligkeit.


    Dass Du Deine Mutter pflegst und auf Pflegegeld verzichtest ( warum eigentlich? Ihr könnt es doch sicher gut gebrauchen! ) ist löblich, aber das Finanzamt ist leider kein denkender Mensch.


    Es ist eine bürokratische Behörde, der persönliche Schicksale und Zusammenhänge erstmal egal sind.


    Die sehen: Ah, die Rose wohnt mit nem Mann zusammen, da kassier ich erstmsl die LSK2. Wie? Schon seit Jahren? Dann mach ich das rückwirkend!


    Wer bei Euch für was aufkommt, interessiert die schlicht nicht. Auch ob Du Unterhalt bekommst, oder nicht ist völlig egal.


    Das gehört zu den vielen Ungerechtigkeiten des Sozialsystems.
    Selbst, wenn Dein Lebendgefährte KEIN eigenes Einkommen hätte.


    Das hatte ich mit dem KV. Ich hab ihn komplett aushalten dürfen, auf Steuern würde es aber nicht angerechnet, da nicht verheiratet.
    Das hatte aber seinen Grund, denn nach seinem Auszug hätte ich dann für ihn Unterhalt zahlen müssen und komplett alleine für unser Kind aufkommen müssen.


    Unterhalt werde ich von ihm nie sehen. Eine weitere staatlich ermöglichte Ungerechtigkeit.


  • Hallo Monsterkrümel,


    ich stimme zu, es interessiert bei der Alleinerziehenden-Steuerklasse niemanden, wer wofür aufkommt im Haushalt. Derartiges ist nur wichtig bei Bedarfsgemeinschaften im Sinne des Sozialgesetzbuchs. Hier irrte also die Themeneröffnerin.


    Ich meine, der Unterschied zwischen 2 und 1 ist die Tatsache "Kinderbetreuung". Betreut man alleine und berufstätig Kinder, hat man erhöhte Ausgaben und ein komplizierteres Leben: Babysitter wollen gezahlt sein, Kinder wollen zur Musikstunde transportiert werden, der Urlaub wird nicht mit günstigem "Paartarif + Kind" sondern mit dem "Einzelzimmer + Kind"-Tarif bezahlt.

    Wohnt man jedoch mit einem Erwachsenen zusammen, "betreut" der/die Alleinerziehende nicht mehr alleine.
    Da dies im Einzelfall schwer nachzuweisen ist, hat man die Merkgröße "ein anderer Mensch über 18 wohnt im gleichen Haushalt" etabliert. So wird denn auch die Steuerklasse 2 aberkannt wenn eines der Kinder 18 Jahre alt wird, bzw. wird dies dann zumindest geprüft (sind 18 jährige Kinder in Ausbildung, gibt es weiterhin die 2). Befindet sich jedoch ein erwachsener Partner im Haushalt, verfällt die Steuerklasse 2 ohne Wenn und Aber. Egal ob getrennt gewirtschaftet wird oder ob er/sie überhaupt berufstätig ist.


    Die staatlich ermöglichte Ungerechtigkeit ist im Grunde genommen also keine. Es wird die Gerechtigkeit nicht zu anderen Familien sondern zum Umgangselternteil hergestellt: Dieser Elternteil hat ebenfalls Kinder, sorgt für sie, hat aber bereits direkt nach der Trennung die Steuerklasse 1.


    Die eigentliche Ungerechtigkeit in unserem Steuerrecht ist, dass sich "Familie" in Deutschland ausschließlich über die Heiratsurkunde definiert. Getrennte Eltern werden behandelt wie kinderlose Ledige und müssen mit Steuerklasse 1 oder 2 (die ja im Grunde genommen lächerlich ist) leben. Ist bei einem kinderlosen Ehepaar jedoch nur einer der beiden Erwachsenen berufstätig, genießt das Paar die Steuerklasse 3. Dabei haben sie keine Kinderbetreuungskosten, bezahlen keine Zahnspangen, Klassenfahrten und haben einen netten gemütlichen Feierabend ohne Hausaufgaben, Bügelwäsche und Chaosmanagement. Fühlt sich der nicht berufstätige Part dann im Alltag ein bisschen leer, darf er/sie auf 450-Basis steuerfrei hinzuverdienen.


    Mit dem letzten Absatz eventuell ein wenig abgeschweift ist
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • hi,
    also wenn mein Sohn ab 18 eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegt behalte ich die "2"?
    Ich mein, der betreut doch nicht, ist ja gar nicht seine Aufgabe, der soll seine Ausbildung machen.


    Mima


    Aha, les gerade...wenn das volljährige Kind Anspruch auf Kinedrgeld hat gibt es weiterhin Stkl. 2


    https://www.vamv.de/allein-erz…sicherung/kindergeld.html

    Einmal editiert, zuletzt von Mrs Mima ()

  • Fakt 4 : Es gibt gewisse Ausnahmen, die die Regel bestimmen, ich habe kein Gesetzt gebrochen, auch wenn man mir Naivität nachsagen kann in diesem Fall. Ich finde es persönlich nur sehr schade, dass ich nach meinem 3 Post schon als Steuerbetrügerin dargestellt wurde, ohne das die Person mich, meine Familie oder unsere Situation kannte. Dies kann einen Menschen oder sogar eine Familie ganz schnell in den Ruin führen im öffentlichen Internet. Eigentlich wollte ich das Forum wieder verlassen, aber ich habe nun 11 Jahre gekämpft in Ehe, Kinder usw... das motiviert zu bleiben ♥


    was anderes wurde doch gar nicht geschrieben - nur das die Aussage des Lohnbüros und des Fianzamtes nicht nachvollziehbar ist.
    Wenn du eine Lohnsteuererklärunggemacht hats - wird das nachberechnet - hast du ja selbst geschrieben. Außerdem ging es in den ersten Posts um den Zuzug deines Freundes - von deiner Mutter war da keine Rede - aber auch auf die Ausnahme wurde hingewiesen.


    Die User können nicht hellsehen, nur Erfahrungen berichten - Niemand wollte dich anklagen - nur vor weiterem Schaden bewahren.

  • Ich wusste es damals wirklich nicht, die Steuerklasse wurde nun geändert, ich muss nachzahlen ( ist auch ganz ok) obwohl ich für meine Söhne alles alleine bezahlt habe und immer noch alleine bezahle ( ich wollte das so) und was meine Pflegebedürftige Mutter betrifft, selbst ihr Zuzug bedeutet, dass ich keine Steuerklasse 2 mehr hatte. Ich bin vom Fach und weiß um die Unterstützung der Pflegekassen, doch wenn die Mutter sich weigert, hat auch eine Tochter keine Chance :-( Man versucht immer ehrlich zu sein und den richtigen Weg zu gehen und dann merkt man auf einmal, dass der richtige Weg nicht der war, der wirklich das richtige war.


    Ich hätte nie öffentlich so etwas geschrieben, wenn ich nicht daran geglaubt hätte. So dumm bin nicht einmal ich. . Wir sind Menschen und wir machen Fehler, wichtig ist immer, wie man mit diesen Fehlern umgeht und wie man zu ihnen steht! Ich stehe dazu, dass ich fälschlicherweise ( Abzug von 4, 5 Jahren) da eherenamtlich tätig in der Altenpflege. . 3 Jahre auf 30 und 50% gearbeitet habe und unwissentlich immer noch Steuerklasse 2 hatte. Es tut mir leid dem Deutschen Steuerzahler gegenüber, sogar aus tiefsten Herzen, dass ich mich diesem Vergehen schuldig gemacht habe,meine Schuld wird beglichen und ich stehe grade für meine Unwissenheit und vielleicht auch Naivität ! Doch dieser Satz einer Userin ( ohne mich oder meine Situation zu kennen) " Dann war das 4,5 Jahre Steuerbetrug " tut mir sehr weh!


    Ich habe mich in diesem Forum vorgestellt als Userin, die schon einmal hier war und damals war es wirklich eine lustige Zeit, aber dann haben einige User durch ihre eigenen Probleme heraus begonnen "böse" zu werden und das war mir zuviel, so habe ich mich abgemeldet! Eigentlich denke ich in der jetztigen Situation, dass es bestimmet das beste wäre das Forum wieder zu verlassen, weil einfach viele Personen hier viel Kummer und Leid in sich tragen, wie ich damals und wie man sieht, hört es nie auf . . . Aber ich habe auch geschrieben, dass ich Mut machen möchte so gut es eben geht. . Und dieser Mut ist meine Offenheit und das hoffentlich miteinander ♥ Ich habe in den letzten 10 Jahren soviel mitgemacht, dass es für ein 2 Leben reicht und ich möchte nicht, dass irgendwer das Recht bekommt über mich oder meine Kinder, bzw. Familie urteilt, der uns nicht kennt!! Ihr könnt eure Zweifel zum Ausdruck bringen, aber bleibt bitte immer sachlich und Respektvoll! Wir sind alle in diesem Forum um uns gegenseitig zu helfen und zu unterstützen, nicht um uns gegenseitig Schaden zuzufügen . . ♥


    Liebe Grüße
    Rose

  • " Dann war das 4,5 Jahre Steuerbetrug " tut mir sehr weh!


    Warum? Es hat ja niemand behauptet, Du hättest das mit Absicht getan.


    Ivh stelle mal einen Vergleich an. Stell Dir vor, Du bist einkaufen und ein Teil rutscht unter die Kiste Cola und Du bezahlst dieses Teil nicht, weil Du es nicht gesehen hast.


    Formal gesehen hast Du einen Diebstahl begangen.Du hast Ware aus dem Laden mitgenommen, ohne diese zu bezahlen.


    Natürlich nicht absichtlich, aber es ist trotzdem Diebstahl.


    Mir ist das ehrlich gesagt auch schonmal passiert...und ich bin dann nicht wieder in den Laden rein, um den Artikel noch zu bezahlen, war nur ein Betrag unter einem Euro und ich war schlicht zu spät dran , um da noch einen Staatsakt draus zu machen.


    Auch bei Dir ist es wohl offensichtlich, daß Du das nicht mit Absicht gemacht hast, trotzdem ist es erstmal Steuerhinterziehung, denn Du hast Steuern nicht gezahlt, die Du hättest zahlen müssen.


    Die zahlst Du nun halt nach und gut iss!


    Daß das Ganze total unfair ist, darüber brauchen wir nicht reden, ich musst emeine Steuerklasse 2 auch hergeben, auch wenn ich noch nie Unterhalt gesehen hab ;)


    Und wie gesagt, hier sieht Dich niemand als böse Betrügerin! Zieh Dir den Schuh doch nicht an!!!! Ist übrigens ne ganz gute Übung auch sonst so.


    Ach ja, bei Deiner Mutter würde ich mal ein paar Takte vortragen, sie kann wohl kaum erwarten, daß Du Dich um sie kümmerst und Dir dann die Mitarbeit bezüglich Pflegegeld verwehren. Was bist Du denn bitte, ihr persönlicher Leibeigener?


    Nimm Dich selber bitte wichtiger. Und mit Deinem LG würd ich mal einen neuen Haushaltsplan aufstellen, es sei denn, er verdient deutlich weniger als Du!