Aber auch da dürfen sie nur den Gasabschlag als Guthaben berechnen und nicht den für Strom. Strom zahlst du aus deinem Regelsatz während Gas von der ARGE getragen wird.
RWE Rückzahlung und Alg II
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Der restliche Betrag ist der Abschlag den ich nächsten Monat nicht zahlen muss, aber demnetsprechend natürlich auch weniger Alg II bekomme.
Dann würde ich aber an deiner Stelle darauf bestehen, dass das JC den Anteil für den Stormabschlag für Dezember wieder rausrechnet, denn das ist kein Einkommen :crazy ... Verrechnungen sind Kacke, hast du dir mal überlegt, den Stromanbieter zu wechseln, wahrscheinlich wäre das nicht nur günstiger, sondern auch einfacher, nur für den Fall dass du länger im ALG 2 Bezug sein solltest .
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Stromguthaben kannst du behalten. Gasguthaben bekommt das JC zurück. Es ist so: Du bekommst quasi zunächst ein "Budget"
für das Heizen vom JC lt. Bescheid. Nach der Abrechung wird der Verbrauch dem Budget gegenübergestellt. Hast du weniger verbraucht,
musst du die Differenz zum budgetierten Betrag zurückzahlen. Hast du mehr verbraucht, hast du ggf. Anspruch auf eine Erstattung vom JC.
Wenn das JC mehr wiederhaben möchte, als dir für die Heizung bewilligt wurde, würde ich Ärger machen. Das Bundessozialgericht hat vor fast einem Jahr
entschieden, das nur Guthaben für Unterkunft und Heizung rückzahlungspflichtig sind, sofern das Guthaben auch aus den Mitteln des JC
aufgebaut wurde. Wenn du selber aus deinen Regelleistungen "zugeschossen "hast, ist dieser Teil nicht an das JC zu erstatten.Die Rechnung kann man sich hier anschauen:
Bundessozialgericht in Az. B 14 AS 83/12 R vom 12.12.2013 -
Sajoam, falls Du Mitglied in einer Gewerkschaft bist, könntest Du dort mal fragen, ob sie Deinen Bescheid mal überprüfen; mir haben sie damals damit geholfen...
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Dann würde ich aber an deiner Stelle darauf bestehen, dass das JC den Anteil für den Stormabschlag für Dezember wieder rausrechnet,
Es wurde ja nur der Abschlag für Gas abgezogen, das passt also zumindest.
Wenn du selber aus deinen Regelleistungen "zugeschossen "hast, ist dieser Teil nicht an das JC zu erstatten.
Das ist ja die verzwickte Sache: Ich beziehe erst seit Oktober Alg II, habe meinen Anteil also fast garnicht aus dem Regelsatz Alg II, sondern dem Einkommen das ich davor hatte zugeschossen.
Da frag ich mich, ob das wie eine Nachzahlung an Lohn oder sowas angerechnet und als Einkommen verrechnet werden darf.
Hätte ich die Beträge die ganze Zeit schon aus dem Alg II Regelsatz bestritten wäre die Sache ja relativ eindeutig.Seufz.... danke für eure Geduld! :rotwerd
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Sajoam, falls Du Mitglied in einer Gewerkschaft bist, könntest Du dort mal fragen, ob sie Deinen Bescheid mal überprüfen; mir haben sie damals damit geholfen...
Leider nicht, aber trotzdem danke!
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Das ist ja die verzwickte Sache: Ich beziehe erst seit Oktober Alg II, habe meinen Anteil also fast garnicht aus dem Regelsatz Alg II, sondern dem Einkommen das ich davor hatte zugeschossen.
Da frag ich mich, ob das wie eine Nachzahlung an Lohn oder sowas angerechnet und als Einkommen verrechnet werden darf.
Hätte ich die Beträge die ganze Zeit schon aus dem Alg II Regelsatz bestritten wäre die Sache ja relativ eindeutig.Seufz.... danke für eure Geduld! :rotwerd
Dann sehe ich schwarz. Das ist dann wie eine Steuererstattung. Hättest du die Rückzahlung im September bekommen, wäre es Vermögen gewesen. Aber da der
Zufluss im ALGII Bezug stattfindet, ist es, soweit es das Gasguthaben angeht, Einkommen und wird damit auf den Bedarf angerechnet. -
Eine nachzahlung von gas wird zu 100% angerechnet. Ist nicht wie bei lohn mit dem freibetrag
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Wir haben das Guthaben letztes Jahr stehen gelassen und ein paar Monate keinen Strom gezahlt.
Ok, ohne Jobcenter, aber wollen die die Abrechnung denn nun sehen ?
Strom muss doch vom Regelsatz gezahlt werden,, da darfst Du Dir also auch was ansparen beim Anbieter -
Wo Zufluss, da ist auch Abfluss. Mit anderen Worten wenn du irgendwann aus dem Bezug raus bist, musst du dem JC auch nicht eventuelles Guthaben zurückzahlen, obwohl die waährend des Bezugs für Gas "bezahlt" haben.