RWE Rückzahlung und Alg II

  • Mich würde interessieren ob hier jemand Erfahrung und Wissen bzgl. folgender Verrechnung hat, es gestaltet sich etwas kompliziert.
    Dazu kommt, dass ich einen SB beim Jobcenter habe, der es nicht so genau nimmt mit dem was er darf und was nicht...weshalb ich doppelt sicher gehen möchte wie es zu laufen hat.


    Der Fall sieht also wie folgt aus:
    Ich beziehe seit dem 1.10.2014 Alg II, für die Monate Oktober und November wurde mir der Betrag von 632€ zugesprochen, ab Dezember ein reduzierter Betrag von 543€ (Betrag abzüglich des Abschlages für Gas), da man die Abrechnung der RWE (Strom und Gas) abwarten möchte und dann ggf. anpassen.
    Die Abrechnung ist nun da... für den Zeitraum 29.10.13 - 20.10.2014.
    Ich habe in diesem Zeitraum etwas mehr als den geforderten Abschlag gezahlt um keine dicke Nachzahlungsaufforderung zu bekommen.
    Nun steht in der Abrechnung, dass ich ein Guthaben von 463€ habe, für Dezember keinen Abschlag zahlen muss und man mir 316€ überweist.
    Bis auf 20 Tage im Oktober war ich von dem Zeitraum in dem ich Guthaben angesammelt habe nicht im Alg II Bezug, also ist es ja fast alles eigentlich mein Erspartes, oder?


    Was darf das Jobcenter da nun verrechnen? Zumal es ja teilweise auch Stromgebührenrückzahlung ist.
    Ich habe bisher gezahlt: Abschlag Gas 89€ + Abschlag Strom 51€ + 40€ zusätzlich.


    Mir ist klar, dass das Jobcenter den Betrag für Dezember beibehalten wird weil ich nichts an die RWE zahlen muss und ihnen ein geringer Betrag der Rückzahlung für die 20 Tage im Oktober vermutlich auch zusteht.
    Aber was ist mit dem Rest und wie rechnet man das ganze auseinander?
    Ich habe Angst dass mein SB nur sieht was an Rückzahlung kommt, mir das verrechnet (vielleicht noch den Stromanteil raus rechnet) und das wars dann.
    Hat jemand von euch sowas schonmal gehabt?
    Oder kann mir jemand sagen an wen ich mich wenden kann um das durchrechnen zu lassen? :hilfe
    Nur zum durchrechnen bekomme ich doch sicher keinen Beratunsschein für einen Anwalt, oder? :hae:

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  • Leider wird es tatsächlich so sein, dass niemanden interessiert, wann du das Geld bezahlt hast und ob du da im ALG 2 Bezug warst oder nicht. Es gilt das Zuflussprinzip. Beim Strom könntest du ne Chance haben, da du das ja nicht zusätzlich bekommst. Wie setzt sich die Rückzahlung zusammen? Und die 40 Euro (wer gibt seinem Stromanbieter eigentlich gerne einen kostenlosen Kredit :frag ?) Könntest du versuchen zu retten, wenn du irgendwie belegen könntest, dass diese erhöhten Abschläge ausschließlich für den Strom waren.

    LG Campusmami



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  • wer gibt seinem Stromanbieter eigentlich gerne einen kostenlosen Kredit :frag ?

    Hast du schonmal eine dicke Nachzahlungsaufforderung bekommen und dann bei der Familie um Unterstützung bitten müssen, weil du die Nachzahlung nicht stemmen konntest?
    Ich hatte das schon und wollte nie wieder in so eine Situation kommen.
    Hätte ich vor einem Jahr gewusst dass ich in den Alg II Bezug komme hätte ich das so sicher nicht gemacht, aber das plant man ja nicht ein.

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  • Ich hatte einmal den Fall das ich ein Guthaben vom Wasserverbrauch hatte.Vorher waren meine Eltern noch am leben und weil sie verstorben sind war der Wasserverbrauch geringer geworden.
    Ich bin dann damit zum Amt und die SB war wirklich so drauf das das gesammte Guthaben angerechnet wurde.Jeden Monat über 100euro weniger ALGII.

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.


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  • Ich zahle auch mehr Abschlag als ich müsste für Strom, beziehe seid nun Februar ALGII und was ich an Strom erstattet bekomme interessiert das JC nicht. Die interessiert nur was ich an Heizkosten erstattet bekommen habe. Wichtig ist also, das in deiner Erstattung genau aufgedröselt ist wie viel du an Gas- und an Stromkosten erstattet bekommen hast. Und auch ich zahle bei Strom den höheren Abschlag, weil ich mir eine Nachforderung einfach nicht leisten kann.

  • Und auch ich zahle bei Strom den höheren Abschlag, weil ich mir eine Nachforderung einfach nicht leisten kann.

    Wie belegst du denn dass die höhere Zahlung für Strom und nicht für Gas ist? Bei mir werden Strom- und Gasabschläge zusammen überwiesen, dabei ist halt auch der Mehrbetrag.
    Rechnen die beim Jobcenter dann genau aus welchen Anteil die Gasrückzahlung hat und verrechnen nur das und der Rest interessiert nicht?


    Bleibt aber immer noch die Frage wie sie es mit dem zu viel gezahlten der Monate vor dem Alg II Bezug handhaben.
    Ob da das gleiche gilt? Gas wird verrechnet, Strom aber nicht? :hae:

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  • Du hast doch bestimmt zwei Blätter, einmal Strom, einmal Gas. Da steht doch drauf was du an Gas in Euro verbraucht hast. Anzahl der Monate mal 89€. Dann siehst du doch ob die summe mit der auf dem blatt höher oder niedriger ausfällt. Sollte die niedriger sein, bekommt das amt den anteil zurück bis zu der summe die sie gezahlt haben, rest ist deins.

    Ich schätze die Menschen, die mir zeigen, dass ich ihnen etwas bedeute. Und lasse die gehen, die es nicht zu schätzen wußten, was sie mir bedeutet haben!!
    Wer anfängt, mich als Selbstverständlichkeit zu betrachten und sich meiner zu sicher fühlt, sollte aufpassen, das er den Zeitpunkt nicht verpaßt, in dem er anfängt mich zu verlieren!!
    Ich lasse keine Hand los, die meine festhält!! Aber ich halte keine Hand mehr fest die meine los lässt .

  • Oh... Sorry :blume ! Das war echt blöd ausgedrückt von mir... ich war nur tatsächlich entsetzt, weil ich nicht auf so eine Idee kommen würde, ganz unabhängig von einem potentiellen ALG 2 Bezug. Ich zahle lieber nach, als auch nur 2 € zuviel Abschlag zu zahlen -ist vielleicht eine Mentalitätsgeschichte :frag . Aber das hilft ja nun nicht weiter... Hast du im Dauerauftrag vermerkt, dass die 40 € Zusatz waren? Und welche Beträge bekommst du für Strom und welche für Gas zurück, oder ist das nicht in der Abrechnung aufgeführt?

    LG Campusmami



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  • Sollte die niedriger sein, bekommt das amt den anteil zurück bis zu der summe die sie gezahlt haben, rest ist deins.

    Das Jobcenter hat ja im Grunde nur für 20 Tage den Gasanteil gezahlt. Wenn es danach geht würften es also nur ein paar Euro sein, die sie bekommen.
    Aber das ist halt die Frage....darf das dann wirklich nur anteilg für die 20 Tage verrechnet werden?
    Und was ist mit der Summe x die ich zusätzlich gezahlt habe?
    Und vorallem...mehr als 11 Monate waren nicht im Alg II Bezug...


    Hast du im Dauerauftrag vermerkt, dass die 40 € Zusatz waren? Und welche Beträge bekommst du für Strom und welche für Gas zurück, oder ist das nicht in der Abrechnung aufgeführt?

    Nein, im Dauerauftrag war leider nichts vermerkt.
    In der Abrechnung ist das nicht detailiert aufgeführt was ich wofür zurück bekomme. Nur was ich für Strom und Gas jeweils zu zahlen habe, das wird zusammengerechnet, meine Abschläge die ich gezahlt habe gegengerechnet und fertig.
    Das kann man sich natürlich selber ausrechnen indem man die Abschläge x12 rechnet und dann den Verbrauchspreis jeweils gegenrechnet.
    Dann bleibt da aber immer noch die Summe die ich monatlich zusätzlich gezahlt habe.
    Wobei ich gerade sehe dass in der Abrechnung eine Summe unter "sonstiges Guthaben" steht, die aber nicht meinen zusätzlichen Zahlungen entsspricht, keine Ahnung was das sein soll.
    Da muss ich wohl auch nochmal nachfragen... :ohnmacht:
    Ach ist das ätzend...wenn ich dem SB einfach vertrauen könnte, dass er das korrekt macht...aber das wäre wohl zu einfach. :rolleyes:

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  • Die Erstattung von Guthaben für die Heizung bekommt das anteilig JC wieder zurück, den Anteil für Strom nicht. Es sei denn, darin sind auch
    Bestandteile für Heizstrom oder die Betriebskosten der Heizung enthalten. Das jeweilige Guthaben für Strom und für Heizung müsste sich aus der Abrechnung ergeben.
    Ansonsten kann man ja die (anteiligen() Abschläge dem (anteiligen) Verbrauch gegenüberstellen und dann hat man ja im Ergebnis den Überhang für die Überzahlung.
    Das Durchrechnen übernimmt jedenfalls mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Anwalt und auf Beratungsbeihilfe schon gar nicht.

  • Ich habe Heizkosten für letztes Jahr erstattet bekommen und da war ich noch nicht im ALGII-Bezug. Tja trotzdem ging das Guthaben komplett an das JC und so wird es auch mit der Erstattung deiner Heizkosten sein. Da ist es Wurst ob sie 20 Tage oder 200 Tage gezahlt haben. *leider*

  • Die Erstattung von Guthaben für die Heizung bekommt das anteilig JC wieder zurück,

    Meinst du mit anteilig, anteilig für die 20 Tage im Bezug oder den ganzen Anteil an Gaskostenerstattung?


    Das Durchrechnen übernimmt jedenfalls mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Anwalt und auf Beratungsbeihilfe schon gar nicht.

    Das befürchte ich ja auch. Nur wohin dann wenn man das Gefühl hat beim Jobcenter wird nicht korrekt gerechnet? :frag

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  • Sollte zuviel gas guthaben sein, geht alles an dem jobcenter, auch das was du selber gezahlt hast, vor dein alg2 bezug. Wichtig ist, war aucb der abschlag vor dem alg2 auch 89€, wenn ja, dann wie vorher beschrieben rechnen.

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  • Ruf doch mal bei der RWE und lass die bescheinigen, was dein genauer Abschlag jeweils war, und dass du 40 Euro Puffer gezahlt hast (selbstverständlich für den Strom ;-) ) und dann bittest du um zwei getrennte Abrechnungen für Strom und Gas oder lässt dir erklären, wie man es aus der jetzigen Rechnung ablesen kannst. Du wirst bestimmt nicht der einzige RWE-Kunde sein, der ALG 2 Bezieht und dem das Aufdröseln wichtig ist, also keine Hemmungen :D .

    LG Campusmami



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  • Sollte zuviel gas guthaben sein, geht alles an dem jobcenter, auch das was du selber gezahlt hast, vor dein alg2 bezug. Wichtig ist, war aucb der abschlag vor dem alg2 auch 89€, wenn ja, dann wie vorher beschrieben rechnen.

    Ok, die Rückzahlung für Gas kann ich mir also wohl komplett knicken... damit wären schonmal 140€ des Guthabens weg.
    Müssen sie von der Stromrückzahlung komplett die Finger lassen, weil sie es im Bezug ja auch nicht verrechnen dürfen oder dürfen sie mir den Teil der vor dem Alg II Bezug zusammen kam als Einkommen oder sowas anrechnen? Wobei das sind nur ca. 35€... ist also nur ein geringer Teil der Erstattung.
    Und dann bleibt da ja noch die Summe von 140€ die durch den Betrag den ich mehr bezahlt habe zustande kommt. Kann da das Jobcenter sagen die Summe ist undefiniert also gehört sie uns? :hae:

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  • Nein, du hast doch vorher schriftlich gehabt, dass der abschlag 89€ war, danach richtet sich normalerweise das jobcenter. Alles andere gehört dir auch die 40€ die du monatlich mehr überwiesen hast.

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  • Nun steht in der Abrechnung, dass ich ein Guthaben von 463€ habe


    Da hast du dich irgendwo verrechnet, denn 140 +140 + 35 sind nicht 463 sondern nur 315 ;-), da müssen also noch irgenwo über 100 € sein, die es genau zu definieren gilt, möglichst als Strom.


    Ich würde sage, Gasrückzahlung kannst du abschreiben, um alles andere würde ich bis auf´s Messer kämpfen. Und klar sind die zuviel gezahlten Abschläge von dir definiert.

    LG Campusmami



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  • Da hast du dich irgendwo verrechnet, denn 140 +140 + 35 sind nicht 463 sondern nur 315 ;-), da müssen also noch irgenwo über 100 € sein, die es genau zu definieren gilt, möglichst als Strom.

    Nein nein, ich hab mich nicht verrechnet. ;)
    Der restliche Betrag ist der Abschlag den ich nächsten Monat nicht zahlen muss, aber demnetsprechend natürlich auch weniger Alg II bekomme.

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