Mich würde interessieren ob hier jemand Erfahrung und Wissen bzgl. folgender Verrechnung hat, es gestaltet sich etwas kompliziert.
Dazu kommt, dass ich einen SB beim Jobcenter habe, der es nicht so genau nimmt mit dem was er darf und was nicht...weshalb ich doppelt sicher gehen möchte wie es zu laufen hat.
Der Fall sieht also wie folgt aus:
Ich beziehe seit dem 1.10.2014 Alg II, für die Monate Oktober und November wurde mir der Betrag von 632€ zugesprochen, ab Dezember ein reduzierter Betrag von 543€ (Betrag abzüglich des Abschlages für Gas), da man die Abrechnung der RWE (Strom und Gas) abwarten möchte und dann ggf. anpassen.
Die Abrechnung ist nun da... für den Zeitraum 29.10.13 - 20.10.2014.
Ich habe in diesem Zeitraum etwas mehr als den geforderten Abschlag gezahlt um keine dicke Nachzahlungsaufforderung zu bekommen.
Nun steht in der Abrechnung, dass ich ein Guthaben von 463€ habe, für Dezember keinen Abschlag zahlen muss und man mir 316€ überweist.
Bis auf 20 Tage im Oktober war ich von dem Zeitraum in dem ich Guthaben angesammelt habe nicht im Alg II Bezug, also ist es ja fast alles eigentlich mein Erspartes, oder?
Was darf das Jobcenter da nun verrechnen? Zumal es ja teilweise auch Stromgebührenrückzahlung ist.
Ich habe bisher gezahlt: Abschlag Gas 89€ + Abschlag Strom 51€ + 40€ zusätzlich.
Mir ist klar, dass das Jobcenter den Betrag für Dezember beibehalten wird weil ich nichts an die RWE zahlen muss und ihnen ein geringer Betrag der Rückzahlung für die 20 Tage im Oktober vermutlich auch zusteht.
Aber was ist mit dem Rest und wie rechnet man das ganze auseinander?
Ich habe Angst dass mein SB nur sieht was an Rückzahlung kommt, mir das verrechnet (vielleicht noch den Stromanteil raus rechnet) und das wars dann.
Hat jemand von euch sowas schonmal gehabt?
Oder kann mir jemand sagen an wen ich mich wenden kann um das durchrechnen zu lassen? :hilfe
Nur zum durchrechnen bekomme ich doch sicher keinen Beratunsschein für einen Anwalt, oder? :hae: