Einstweilige Anordnung beantragt!

  • Hallo ihrs,


    Mal kurz zu mir im Schnelldurchgang...
    Meine Tochter wurde im Januar 2010 geboren,ich ging in Elternzeit.Ihre Mutter war beruflich immer in Schichten und am Wochenende eingespannt,weßhalb ich durchgängig die Kinderbetreuung übernommen habe.
    Im August 2013 Trennung.Ich und meine Tochter bezogen im Nov13 eigene Wohnung,sie ist bei mir gemeldet und es stand immer außer Frage das sie im falle einer Trennung bei mir bleibt.Im Feb14 Ladung zum JA weil Mutter um Vermittlung bat.Bei dem Termin erfuhr ich das sie eine Woche später zum neuen Freund 230km weg ziehen wird und ab Apr14 das Wechselmodell 14-tägig wünscht.April deshalb da ich im März zur Vater-Tochter Kur gefahren bin.Ich habe dem vörläufig zugestimmt,meiner Tochter zuliebe und das wurde vom Ja bis 30.09.14 befristet,erneuter Termin am 7.10. um zu klären wie es weitergeht.Gemeinsames Sorgerecht,ABR blieb natürlich unberührt.


    Jetzt kommts!!!!
    Vorgestern erhielt ich ne Email vom JA das der Termin der am 7.10.von der Anwältin ihrer Mutter abgesagt wurde.Anwältin,ich verstand nur Bahnhof da auch vereinbart wurde zuerst außergerichtlich ne einigung zu erzielen,daher 7.10..Ich bin gleich zum Briefkasten und da war der Brief auch an mich drin,da steht das die JA Vereinbarung hinfällig sei und das 1 Jahr Wechselmodell (falsch,6 Monate) vorbei sei,das Kind 5J (falsch,ist nämlich 4!) auch zukünftig bei der Mutter im Ort leben soll (falsch,hat sie nie!) und diese ab Sep14 Unterhalt fordert.War natürlich geschockt und total Hilflos!
    Nach kurzer Verschnaufpause zu einer im Ort geschätzten Familienanwältin gegangen und wurde gleich angehört.Ich erklärte ihr alles.hatte alle Papiere dabei (JA Vereinbarung,Meldebestätigung,KiGa usw).Sie hat die gegnerische Seite leider telefonisch nicht erreicht,saß daneben.Jedenfalls wurde eine einstweilige Verordnung fürs Aufenthaltsbestimmgungsrecht beim ansässigen Gericht eingereicht.Leute,wie lange dauert das überhaupt so etwa? :hilfe


    Gestern bin ich zum Übergabepunkt wie aller 14 Tage seit April mit dem Zug gefahren,meine Tochter wurde NICHT gebracht!!!! :kopf
    Das Handy ist seit 3 Tagen aus,ich erreiche mein Kind nicht und weiß nicht wann ich sie wiedersehe,ich halts kaum aus hier vor Sorge und Sehnsucht!
    Am Mittwoch telefonierten wir zuletzt,sie gratulierte mir zum Geburtstag und wartraurigden Tag nicht mit mir verbringen zu können.Wir wollten heute eine Feier für die Familie machen worauf sie sich diebisch freute,hab natürlich abgesagt!

  • Hi Vale,


    das ist extrem hart. Da kann man nichts schön reden.


    Erst mal vorab:
    Ihr habt es geschafft, euch außergerichtlich auf ein Betreuungsmodell für eure Tochter zu einigen. Das war viel wert. JA hat auch gut daran getan, diese Elternvereinbarung auf ein halbes Jahr zu befristen, um zu evaluieren.


    KM ist mit Next zusammen. Das hat oft Einfluss auf den Elternteil in Bezug auf seine Regelungen mit dem/der Ex. Vielleicht ist das auch hier der Fall (finanzieller Natur eventuell)


    Ich denke sie wird sich informiert haben und auf Grund der Tatsache, dass es keine gerichtliche Regelung zwischen euch gibt denken, jetzt kann sie die Karten neu mischen. Man korrigiere mich, aber ich denke man kann die Kleine vor einer gerichtlichen Anordnung nicht aus der Gewalt der Mutter holen? Kurzfristig klingt das schlimm, aber langfristig kann es sein, dass KM sich in den eigenen Fuß geschossen hat.


    Hier mal meine Überlegungen, wie es jetzt weiter gehen könnte. Anordnung wegen ABR ist beantragt. Super! Ist hier die Frist 6 Wochen? (bitte Bestätigung) Du hast das Kontinuitätsprinzip auf deiner Seite. Du hast dich an eure Elternvereinbarung gehalten, sie nicht. Es besteht zwar keine gerichtliche Regelung, aber sie enthält dir das Kind bzw. dem Kind den Vater vor. Wirft alles kein gutes Licht auf KM.


    Ich lese des Öfteren, dass man bei einem etablierten WM eigentlich gute Karten hat, dass es (vorausgesetzt es läuft zum Wohle des Kindes) bestehen kann. Auch gegen den Willen eines Elternteils.


    Ich bin wirklich gespannt, was passieren wird und wünsche dir viel Kraft für die nächste Zeit.

  • Hi,
    da Du ja nachweisen kannst, das Kind Lebensmittelhauptpunkt bei Dir hat, würde ich auf Herausgabe klagen.
    Ausserdem würde ich feststellen lassen wollen, ob ein WM für ein so kl. Kind überhaupt die Regel wäre.
    Versuche regelmässig dort anzurufen und halte das alles im Umgangstagebuch (welches Du jetzt anlegst, fest)
    Ist das Kind bei Dir in die Kita, Tamu etc... gegangen?
    Hol die mit ins Boot!
    Dieses Thema geht mir ziemlich ans Innere, hatte ich in ner anderen Konstellation vor 1, 5 Jahren, war keine
    tolle Zeit.........

  • Hallo,


    sofort am Montag einen guten Anwalt in Familienrecht suchen, und ein Eilverfahren beantragen...
    Der Anwalt soll auch sofort in der vermutlich neuen Gemeinde anrufen, und eine Anmeldung des Kindes verhindern!
    Ebenso somit eine Anmeldung an der dortigen Schule, oder den Kindergärten....



    Ich habe etwas ähnliches hinter mir, und ich weiss, es ist die Hölle-
    das A und O ist hier ein verdammt guter Anwalt!
    Da das Kind jetzt bei Dir gemeldet ist, wäre aktuell noch der Klageort die bisherige Gemeinde- und zuständig das bisherige Jugendamt-


    Auf jeden Fall muss der Anwalt verhindern, dass das Kind umgemeldet wird, und damit Jugendamt und Gerichtsort der "neue" Wohnort des Kindes wird-


    Was da im Hintergrund gelaufen ist, kann ich nur raten-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    2 Mal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Wir waren letzte Woche bei einer Familienrichterin, die sagte uns, dass eine Ummeldung ohne bei Unterschriften nicht gültig wäre, selbst wenn das Amt das angenommen hat. Also sie hat die Eltern, die versuchen, einfach Tatsachen zu schaffen, sehr auf dem Kieker und solche kommen wohl nicht mehr so leicht durch...
    Ich wünsche euch das Beste! Die Vorgeschichte ist ja eindeutig, ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Art von "kindesentzug" heutzutage noch funktioniert. >Hoffe ich zumindest!

    Liebe Grüße
    Die Elefantendame


    Umwege erweitern die Ortskenntnis

  • Was braucht man zur Ummeldung? GU und oder Pass/Ausweis?


    Ich weiß gar nicht, ab wann man einen PA bekommt. Unsere Kinder haben von Geburt an einen Reisepass, da Familie im Nicht-EU-Ausland lebt.
    Wenn beides der Vater hat, muss die Mutter dann neue Dokumente beantragen? Das würde ihm Zeit verschaffen..

  • Zum ummelden braucht man meist nichts, ich hab für das Kind keine Dokumente gebraucht, allerdings
    Waren wir auch von Anfang an zusammen in einer Wohnung gemeldet.
    Was ich gerade nicht verstehe ist warum man ein wechselmodell auf einer Distanz von 230km versucht? Die Art der Betreuung in aller liebe, aber das Kind hat ja überhaupt keine Kontinuität in Form von Wohnort und Freunden, spätestens in der Schule ist das doch zum scheitern verurteilt?


    Zum anderen, eine Einstweilige Anordnung kann schnell ergehen, je nach Dringlichkeit. In meinem Fall war sie am 14.07 beantragt und am 15.07 stand bereits der Gerichtstermin fest. Dieser lag bei uns etwa 3 Wochen in der Ferne, da eine Verfahrensbeiständin noch das Kind bzw die Eltern besuchte. 3 weitere Wochen darauf gab es das Urteil, also innerhalb der 6 Wochen Frist.
    Sollte das Urteil unerwünscht ausfallen hat man 2 Wochen zeit zur Beschwerde, oder kann ein Hauptverfahren beantragen, bei dem dann zB ein umfangreiches Gutachten erstellt werden kann.


    Ich wünsche dir viel Glück bei der Sache.

  • Danke euch erstmal für die Antworten!


    Bis zu 6 Wochen???Wie soll ich das überstehen :flenn Wir waren noch nie länger als 2 Wochen getrennt und heute ist der 16te Tag!Heute ist auch der 5te Tag wo ich vergeblich versuche meine Tochter zu erreichen,ich bin verzweifelt!


    Zum ummelden hab ich stets die Geburtsurkunde und Zustimmung der Mutter gebraucht.Da ihre Mutter weder die Geburtsurkunde (alle Papiere de Kleine betreffen sind
    bei mir,U-Heft usw) noch ne Einwilligung von mir hat wird das wohl kaum funktionieren.
    Ansonsten kann ich mich jetzt nur auf meine Anwältin verlassen,sie hat ja bereits am Do+Fr alles in die Wege geleitet.Aber mit dem Ummelden werd ich ihr auch noch mal sagen!


    Ihr fester Kindergarten ist hier,im anderen Ort hat sie einen "Gastkindvertrag" auf eigene Kosten.Hier bekomm ich die KiGakosten vom Amt erstattet,meine Tochter ist überall,bei jedem Amt,jeder Behörde hier gemeldet.Ich hab Termine in der Sehschule und beim Arzt mit ihr die lange geplant wurden und jetzt ist mein Kind nicht da!......


    Mir fällt es immer schwerer ruhig zu bleiben,schlafe höchstens eine Stunde Nachts und kann nichts essen.

  • Vale, ganz ruhig. Eine Einstweilige Anordnung darf bis zur Urteilsfällung 6 Wochen dauern. Ich hatte allerdings auch einen Eilentscheid der innert 3 Tage gefällt wurde, es ist also unterschiedlich.
    Wie sieht allerdings dein Plan weiter aus? Willst du weiter versuchen das Wechselmodell auszuüben? Ich persönlich würde es nicht, außer ihr schafft es die Entfernung drastisch zu verringern.
    Wenn ihr euch auf ein normales 14 Tägiges Umgangsmodell Entscheidet, wer hat sich denn bis jetzt vorrangig um ärztliche oder behördliche Gänge gekümmert? Kannst du das Kind gut betreuen bzw wie? Das waren zwei Faktoren die schlussendlich im Urteil für mich sprachen. Auch das ich vorrangig die Hauptbezugsperson bin/war, das ist allerdings bei euch ja eh gleich.

  • Im Rückblick war das Wechselmodell Teil des Plans der Schlange, jetzt überaschend zuzuschlagen.


    Es gibt immer wieder Anwälte, die glauben, dass solch ein Überaschungsangriff mit Einbehalten des Kindes eine gute Strategie ist. Tatsächlich ist es ein Desaster für alle. Wer weiß, womit sie noch kommen wird, denn sie muss ja begründen, wenn sie das Kind plötzlich einbehält. Mach dich auf das Schlimmste gefasst.

    - Du musst über deinen Anwalt sofort Druck beim Familiengericht machen, dass es schnell gehen soll. Gesetzlich sind die Gerichte verpflichtet, innerhalb von 4 Wochen einen Anhörungstermin zu machen. Es kann aber auch schneller gehen, wenn ein Anwalt mit gutem Ruf im Familienrecht es dringlich macht und das Gericht Zeit hat.


    - Du kannst selbst bei der entsprechenen Meldebehörde bei deiner Ex anrufen und Vorsorglich einer Ummeldung widersprechen.


    - Du kannstder Anmeldung des Kindes im anderen Kindergarten beim Kindergarten schriftlich (z.B. per Fax) widersprechen. Das darfst du bei gemeinsamem Sorgerecht, dann kann sie das Kind dort erst einmal nicht mehr hinbringen. Falls sie arbeitet, bekommt sie ein Problem und wird vielleicht selbst schnell einen Gerichtstermin haben wollen. Ich habe das damals sofort gemacht, als meine Ex unser Kind heimlich in einem anderen Kindergarten angemeldet hatte, und in einer Nacht und Nebel Aktion mit dem Kind weggezogen ist)


    Zuständig sind Gericht und Jugendamt an deinem Wohnort.


    (Ich kenne die Situation eines solchen langfristig geplanten Überaschungsangriffs mit Kindesentzug sehr genau. Zur Info, unser Kind lebt heute bei mir.)

  • Also das Wechselmodell hätte ich sowieso beim nächsten Termin beim JA beendet,da es einfach wirklich nicht funktionierte.Die Distanz,das holen und bringen,die Kosten und vorallem des Kindergartens wegen,Sie übten für Auftritte usw,sie freute sich darauf und war letzlich nicht da zur Aufführung und natürlich enttäuscht.Auch was den KiGa Fotografen betraf...Das sogenannte Pendelheft wurde als Vorwurfsheft und Tagebuch missbraucht anstatt sich über ide Entwicklung auszutauschen.
    Ich habe hier einen KiGa Platz von 7-16 Uhr.Meist hole ich sie aber Mittags,da ich seit ihrer Geburt höchstens immer mal Teilzeit gearbeitet habe nach der Elternzeit und auch momentan leider nix habe.Ihre Mutter hat immer in Schichten gearbeitet und so war ich ununterbrochen für unsere Tochter da,denn ich fand nie einen Job der mit den KiGa Zeiten vereinbar war als Mann,Schlosser :-( Quasi bin ich seit ihrer Geburt Zuhause als "Hausmann".Klingt doof ich weiß,aber ich finde einfach partout keine Vollzeitstelle,habe auch keinen Führerschein.
    Bin immer mit dem Bus und Zug nach L um meine Tochter zu übergeben und abzuholen da ihre Mutter nicht mit dem Auto bis hierher fahren wollte sondern nur den halben Weg,Spritgeld ;-)


    Alle ärztlichen und behördlichen Angelegenheiten lagen,bzw liegen in meiner Hand.Auch während des Wechselmodells war es so und wurde in der Vereinbarung festgehalten.


    Die einstweilige Anordnung wurde im Eilverfahren beantragt ohne voherige mündliche Verhandlung.Ich bete das wir rasch bewilligt!!!!


    Das mit dem Einwohnermeldeamt und Kindergarten werde ich morgen gleich machen,vielen Dank für den Tip.
    Ohne KiGa wirds schwierig für sie als Krankenpflegerin in Schichten und ihre Verwandten in der Ecke sind auch berufstätig.
    Der zukünftige Umgang stellte ich mir vor das ihre Mutter sie immer von Freitag bis Sonntag aller 2 Wochen holen kann.Allerdings holen und bringen,sie haben 2 Autos im Haushalt und ich keines.Zumal ich teilweise 4 Stunden mit meiner Tochter schon unterwegs war im Zug,Ausfälle usw,das war tortour!Und sie kann sie gern in den Ferien haben,kein Thema,auch Feiertage (einen Plan hatte den ich erstellt habe hat das JA ausdrücklich gelobt und befürwortet!) aber das Wechselmodell hat sich spätestens jetzt mit dieser Aktion erledigt!

  • Ganz ehrlich, klingt doch gut!
    Holen/Bringen würde ich sie auch nicht, die Dame hat immerhin die Distanz geschaffen. Ich drück dir die Daumen das die zumindest eine Einstweilige Anordnung schnell erfolgt.

  • aber das Wechselmodell hat sich spätestens jetzt mit dieser Aktion erledigt!

    Yepp! Als Vater neige ich ja eher zu Konsens und gütlicher Einigung, da man froh sein muss mit dem, was einem zugestanden wird. Aber in dem Fall wäre ein außergerichtliche Betreuungsmodell absolut nicht mehr vorstellbar.


    Ich hoffe, wir bleiben auf dem Laufenden und es geht alle gut aus für die Kleine und das die Mutter nicht damit durchkommt. Das ist auch keine Frage mehr vom alten Rollenkampf. Hier ist einfach mal dem Kindeswohl massiv zugesetzt worden.

  • Nochmals zur Verständigung:
    Ihr habt unter Euch das WM ausprobiert und -WIE und wann_ die Übergaben ausgehandelt?
    Hast Du das schrftl.?
    Weil, wenn ihr das WM versuchsweise gelebt habt und da eine Konsens hattet,. an die sich nun Einer nicht mehr hält, kannst oder könntest Du das Kind herausholen.
    Entscheidend ist, WO hat das Kind den Lebensmittelhauptpunkt.
    Ich geh erst mal Atmen...

  • Wir hatten uns beim Jugendamt darauf geeinigt von April bis 30.9 das 14 tägige Wechselmodell zu praktizieren, Treffpunkt und Übergabe war immer freitags der Leipziger Hauptbahnhof zu dem ich mit Bus und Bahn fuhr und die Mutter mit dem Auto. Sie wollte nicht bis zu mir fahren da sie es nicht einsam mir soweit entgegen zu kommen, auch wär es ihr zu teuer. Schriftlich wurde alles festgehalten :-Treffpunkt und Zeiten, Telefonierzeiten,das der Hauptwohnsitz bei mir ist und ich auch weiterhin die ärztliche Versorgung gewährleiste.Der Lebensmittelpunkt besteht seit Trennung und auch davor stets bei mir!


    Zur Verdeutlichung, haben uns getrennt und lebten bis November noch in einer gemeinsamen Wohnung. Die miete allein hätte keiner zahlen können deshalb die Kündigungsfrist abgewartet. Seit November dann lebte ich mit meiner Tochter in einer eigenen Wohnung. Im Februar erfuhr ich dann eine Woche bevor es soweit war das sie 230km zum neuen Freund in ihre alte Heimatstadt zieht.Ich wollte nicht das unsere Tochter leidet wenn Mami aufeinmal nicht mehr um die Ecke wohnt und hab deshalb dem Wechsel zugestimmt. Wirklich glücklich war ich nie damit aber ich wollte halt alles dafür tun das sie ihre Mutter hat und öfter sieht trotz der Entfernung...


    Noch was,ihren neuen Freund durfte ich eine Woche nach der Trennung unserer 5 jährigen Beziehung bei Facebook bewundern denn da wurde er als "Beziehungsstatus" präsentiert. Was das innerlich in mir auslöste kann sich bestimmt jeder bissl denken.Die Zeit bis zum Auszug war dann auch nicht sonderlich leicht,sie telefonierte stundenlang in unserem Bett mit ihm,fuhr Tagelang ihn besuchen ohne mir mitzuteilen wann se denn mal nach hause kommt,viele Streitigkeiten natürlich.Ganz unschuldig an manchen Streit bin ich bestimmt nicht aber ich habe nach dem ersten Schock immer,aber wirklich immer nur als erstes an die Zukunft unserer Tochter gedacht, ihr Umfeld, ihre Familie.
    Mir ist gleich ob ihre Mutter einen neuen hat oder nicht, wenn es unserer Tochter bei ihr besser gänge würde ich sofort sagen sie solle bei ihr wohnen,aber die Kleine kennt die Situation nicht ohne mich zu sein,nichts zu hören. Bei allen Erlebnissen und Momenten die ein Leben prägen war ich da,hab sie unterstützt und motiviert so gut ich nur konnte! Sie ist mein Leben, ich will nix weiter als das meine Prinzessin glücklich ist und behütet aufwächst und das trau ich eben ihrer Mutter nicht in dem Maße zu wie mir!

  • Hab schon so manche Scheisse im Leben erlebt,aber so wie jetzt hab ich noch nie gelitten!
    Diese Situation macht mich extrem fertig und das weiß sie,es geht ihr nicht um die Kleine, es geht ihr darum das sie weiß das unsere Tochter mehr an mir hängt als sich mancher vorstellen kann und genau das will sie beenden!

  • Kannst du vielleicht checken, ob Kind heute in die Gastkita geht, und sie ev. von da abholen? Wenn sie nicht verreist sind... Das wäre zumindest eine Idee.
    Auf jeden Fall wünsche ich euch ein möglchst schnelles Wiedersehen! Grauenvolle Situation. Rechtlich würde ich mir keine Sorgen machen, das war ja wohl ein Schuss ins eigene Knie.

    Einmal editiert, zuletzt von Maunzelberta ()


  • Jetzt kommts!!!!
    Vorgestern erhielt ich ne Email vom JA das der Termin der am 7.10.von der Anwältin ihrer Mutter abgesagt wurde.Anwältin,ich verstand nur Bahnhof da auch vereinbart wurde zuerst außergerichtlich ne einigung zu erzielen,daher 7.10..Ich bin gleich zum Briefkasten und da war der Brief auch an mich drin,da steht das die JA Vereinbarung hinfällig sei und das 1 Jahr Wechselmodell (falsch,6 Monate) vorbei sei,das Kind 5J (falsch,ist nämlich 4!) auch zukünftig bei der Mutter im Ort leben soll (falsch,hat sie nie!) und diese ab Sep14 Unterhalt fordert.War natürlich geschockt und total Hilflos!
    Nach kurzer Verschnaufpause zu einer im Ort geschätzten Familienanwältin gegangen und wurde gleich angehört.Ich erklärte ihr alles.hatte alle Papiere dabei (JA Vereinbarung,Meldebestätigung,KiGa usw).Sie hat die gegnerische Seite leider telefonisch nicht erreicht,saß daneben.Jedenfalls wurde eine einstweilige Verordnung fürs Aufenthaltsbestimmgungsrecht beim ansässigen Gericht eingereicht.Leute,wie lange dauert das überhaupt so etwa? :hilfe


    In der von dir beschriebenen Konstellation: Mutter verlässt den Haushalt, 1. Wohnsitz ist bei dir, Umgangsregelung vor Jugendamt wird von Mutter gekündigt - tritt mit Kündigung der Umgangsvereinbarung die übliche Regelung in Kraft: Kind ist mit Zustimmung der Mutter vor einem halben Jahr dir zugeordnet.
    Wenn die Mutter daran etwas ändern will, muss sie auf Aufenthaltsbestimmungsrecht klagen. Dies bekommt sie, wenn sie nachweisen kann, dass es für die Tochter "erheblich" (so das OLG Hamm in einem Grundsatzbeschluss) besser wäre, bei der Mutter zu wohnen. "Erheblich" ist eine hohe Latte. Das geht nicht dadurch, dass die Mutter besonders gut, sondern nur, wenn der Vater besonders schlecht ist.
    Wie Segelpapa bereits schrieb, wirst du damit rechen müssen, dass dir grundlegende, schlimme Vorwürfe gemacht werden. Klassik er sind hier. Gewalt, Missbrauch. Sonst hat die Mutter eigentlich keine Chance, das Aufenthaltsrecht für das Kind zu bekommen.
    Auf diese Vorwürfe des gegnerischen Anwalts solltest du dich einstellen ...


    Mit deinem Anwalt solltest du dich tummeln, möglichst schnell aktiv zu werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.