Rechte von Teilzeitkräften- Änderungen an der Arbeitszeit

  • ich arbeite seit etwa einem Jahr 50% im öffentlichen Dienst ( Gesundheitswesen).


    in der Abteilung gibts es noch 5/6 weitere Teilzeitkräfte mit 75 und 85%.
    bisher machen wir alle volle Schichten a 8h bzw 10h. Die Kräfte mit mehr Prozent wechseln sich ab und nehmen dann 1x im Monat eine Woche frei.
    Ich bekomm die Tage unterschiedlich frei. Mal 2/3 Tage, mal ne Woche usw.


    jetzt will unsere Vorgesetzte alles umschmeissen und wir sollen täglich unsere Stunden ableisten.
    ich also mo-fr je 4h.


    kann sie das einfach so??

  • Dann wirst du nichts dagegen machen können. Der Ag hat dann das Recht dich fünf Tage einzuplanen. Vielleicht gibt es die Möglichkeit eine Vertragsänderung vorzunehmen für z.B. drei Tage. Ich bin ja auch im ÖD und mein AG ist da immer ziemlich "verhandlungsbereit" Nur sollte man sich gut überlegen, was man in Zukunft noch so vorhat.



    LG
    Friday

  • Im Öffentlichen Dienst und in den meisten Betrieben sind die Arbeitsverträge üblicherweise so formuliert, dass die jetzt eingeforderten täglichen Stunden rechtskonform sind.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • kann sie das einfach so?


    sie wird die betriebliche Notwendigkeit nachweisen müssen...


    nun liegt es an Euch Teilzeitkräften nachzuweisen, dass diese nicht besteht.... je nachdem, was ihr macht ist das möglich, oder auch nicht-


    Bei Speicherarbeit ist das schwer nachzuweisen- bei adhoc Arbeit (also z.B. Öffnungszeiten) wesentlich einfacher-


    persönlich vermute ich, sie versucht die Gerechtigkeit in der Ungerechtigkeit (also, dass bei einem Teil der Kollegen das notwendig wäre, bei einem anderen Teil nicht- sie aber die Problematik hat, dass sich die, die es treffen muss, sich nicht ungerecht behandelt fühlen- sehr schwieriges Thema)-
    Ich würde versuchen, mit ihr ein Treffen/eine Besprechung mit allen Betroffenen inkl. Betriebsrat zu organisieren, damit sie die Notwendigkeit darlegen kann-


    Der Urlaubsanspruch weist darauf hin, dass ihr in der 5-Tage Woche seit, und die auch so akzeptiert habt

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Also bei uns im Betrieb ist es so geregelt:


    Die Arbeitszeiten sind in Dienstplänen festgehalten. Diese Dienstpläne müssen vom Betriebsrat genehmigt werden. Wenn also ein neuer Dienstplan dienstlich notwendig wird, muss auch dieser wieder erst vom Betriebsrat genehmigt werden. Dieser spricht bei größeren Änderungen erst mit den betroffenen Personen. Vorher darf der nicht umgesetzt werden.


    Einfach so wird der/die Vorgesetzte also den Dienstplan nicht ändern dürfen. Hier ist erst der Betriebsrat zu hören. Deshalb ist er der Ansprechpartner eurer Wahl, wenn ihr mit den neuen Dienstplänen nicht einverstanden seid.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


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  • Ich befürchte, das gibt es nur bei der Post und bei der Bahn ...

    Liebe Grüße



    Bap



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