Vater will mit Kind verreisen

  • So War nun auf dem Jugendamt er darf die Kinder nicht einfach mit dahin nehmen er muss in Hessen bleiben und die Familie von meinem ex darf die Kinder nicht sehen das wurde mir heute auch vom Richter bestätigt sollte er sie einfach mit dort hin nehmen droht ihm eine Geldstrafe bis hin zum Sorgerecht Entzug

  • Nein nicht das ich wüsste hab der vom Jugendamt vor ca einem halben jahr diese Sache erklärt konnte es auch beweisen anhand von emails und SMS die bei mir eingingen und gestern War ich dort hab ihr das nochmal gesagt und sie hat mir dann die Nummer von einem Familien Richter gegeben wo ich heute um halb elf anrufen sollte das hab ich getan und der hat mir alles weitere erklärt und schickt es mir und ihm nun schriftlich zu die meisten haben hier nicht verstanden um was es wirklich ging in erster Linie um das Kindes wohl was dort nicht gegeben ist

  • Vannyfunny - du sagst auf Nachfrage, es gibt mit deinem Ehemann keine Absprache oder Vereinbarung, geschweige denn ein Gerichtsurteil?
    Dann kann weder das Jugendamt derlei Auflagen machen, geschweige denn wird dir ein Familienrichter am Telefon solch einen Nonsens zusagen, wie du hier behauptest. Beide haben dazu keinerlei Recht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Mich wundert, dass das durchgeht...
    falls dem wirklich so ist, ist die Frage, ob Du irgend jemanden einen Gefallen tust.
    Und das Zusammenspiel mit deinem Mann ist das sicherlich nicht zuträglich.

  • also entweder, du hast uns hier nur die Hälfte der Geschichte erzählt oder du zimmerst dir da was zusammen, was auf deinen eigenen Vorstellungen beruht.
    Für mich unvorstellbar, dass das so gesagt worden sein sollte und auch ich bin überzeugt, dass weder das JA noch ein Richter am Telefon das so verfügen können.


    mmm

    Egal, was passiert - weitertanzen!!! :tanz

  • Mich wundert, dass das durchgeht...


    Dieses JA und den ominösen Richter, so wie von TS dargestellt, gibt es gar nicht. Ein Troll Beitrag, und das, obwohl nicht mal Freitag ist.

  • Bei allem Verständnis dafür, das du dir Sorgen um deinen Sohn machst - das ist der falsche Weg!!!!
    Alles wird schwieriger und dein Sohn wird DARUNTER (zerstrittene Eltern) sehr viel mehr UND sehr viel länger leiden, als ein WE bei der Verwandtschaft!!!!
    Sehr schade - ich hoffe du lernst, für deinen Sohn, sehr schnell um zu denken.

    tanze als würde dich niemand sehen
    liebe als wäre dein Herz nie gebrochen
    singe als würde dich niemand hören
    & lebe als gäbe es keinen Morgen

    Einmal editiert, zuletzt von Loduca ()

  • Hallo
    Da ja das GSR besteht, darf kein Jugendamt per Telefon sagen, daß ein Vater seine eigenen Kinder nicht mit zur Verwandschaft nehmen darf. Vorallem darf auch kein Richter der Welt so eine äusserung per Telefon machen und dann auch noch mit SR entzug drohen. Du solltest allerdings mal ein paar Gänge runter schalten, anbsonsten ist dein GSR bald schneller weg als du gucken kannst. Eure Kinder haben ein Recht auf den Vater.
    Ansonsten kann ich nur mit dem Kopf schütteln über dein Wunsch denken.

  • Ich habe ein gutes Verhältnis zum Kindes Vater sagt mal was versteht ihr daran nicht es geht weder um den Vater noch um mich Es geht um seine Familie JA hat nix am Telefon gesagt der Richter hat am Telefon gesagt das der Beschluss lautet das die kinder nicht zu diesen Leuten darf somit denke ich das auch mein ex es eingesehen hat und ihm die Beweise gezeigt worden sind und entweder hat er eingelenkt und gesehen das die seinen Kindern nicht gut tun oder was auch immer aber er kommt nachher und dann werde ich mit ihm darüber nochmal reden und wie ich vorhin dazu geschrieben habe bekommen wir ich und mein man diesen Beschluss schriftlich so muss mich nicht weiter rechtfertigen so isst Hand das is auch gut so wenn ihr lesen würdet steht dort das die meine Kinder aufs übelste beleidigt haben etc etc etc kann geschlossen werden schreibe hier nix mehr

  • Vannyfunny, ein Beschluss kann von einem Richter nur gemacht werden, wenn es eine Klage gab und eine Anhörung. Und dann eine Gerichtsverhandlung. Da reicht ein Telefonat nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ein Richter fasst nicht einfach mal so per Telefon einen Beschluß ohne beide Parteien gehört zu haben und ohne sich versichert zu haben, dass er auch mti der Person spricht, die von sich behauptet betreffende Person zu sein.


    Deshalb muss man bei Verhandlungen sich auch immer ausweisen.


    DAs einzige was evtl. möglich wäre in einem EA-Verfahren vorläufig das Verreisen zu verhindern. Daran würde sich aber ein Hauptsacheverfahren anschließen in dem beide Parteien gehört werden.


    Also entweder gab es schon früher einen Beschluß oder du hast eine EA beantragt. Aber nur so auf ein Telefonat wird kein Richter tätig und schon gar nicht schaut er sich auf dieSchnelle irgendwelche Beweise an (sofern ein Richter überhaupt für das normalVolk zu sprechen ist)


    ALso, mal ehrlich. Was ist bereits im Vorfeld an JA- oder Gerichtsveranstaltungen gelaufen?

  • Zitat

    der Richter hat am Telefon gesagt das der Beschluss lautet das die kinder nicht zu diesen Leuten darf



    Grinsekatze frug

    Zitat

    dann gab es ja wohl im Vorfeld entsprechende Vereinbarungen, bzw. einen entsprechenden Beschluss


    deine Antwort


    Zitat

    Nein nicht das ich wüsste hab der vom Jugendamt vor ca einem halben jahr diese Sache erklärt konnte es auch beweisen anhand von emails und SMS die bei mir eingingen


    wo kommt denn jetzt plötzlich ein Beschluss her, von dem du im Vorfeld nichtmal wußtest?


    Du schwindelst uns doch hier die Hucke voll....


    mmm

    Egal, was passiert - weitertanzen!!! :tanz

    Einmal editiert, zuletzt von mimamause ()

  • TS es ist hier etwas undurchsichtig. Es muss ein Verfahren gegeben haben, damit der Umgangsausschluß mit bestimmten Personen erwirkt wird. Das nur ein "bedenklich" oder "ein da sind wir Ihrer Meinung" bindend ist, kann nicht korrekt sein. Bei uns wurde es in der Verhandlung beschlossen, dass der KV in seiner Zeit keinen Kontakt zu bestimmten Personen aufnehmen darf. Wenn der KV dagegen verstößt in seiner Umgangszeit ja kann es Strafen geben.


    Ich kann es mir nur so erklären, dass es ein Verfahren gab, du vielleicht den Beschluß noch nicht schriftlich vorliegen hattest und deswegen sagte dir der Richter am Tel. was exakt drinsteht.

  • Ein Richter fasst nicht einfach mal so per Telefon einen Beschluß ohne beide Parteien gehört zu haben und ohne sich versichert zu haben, dass er auch mti der Person spricht, die von sich behauptet betreffende Person zu sein.


    Hallo rainbowfish,


    doch, einstweilige Anordnungen laufen eigentlich immer (meistens?) ohne Anhörung.


    Und ja, ich hatte das im Umfeld auch schon einmal, dass sich eine Mutter per Telefon an den Richter gewendet hatte.
    Der hat das als Antrag gewertet, es erging eine einstweilige Anordnung.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger, die der Vollständigkeit halber dazu schreibt: Es erging in Folge kein Hauptsacheverfahren.

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • @ FrauRausteiger,


    interessant was es so alles gibt.


    Das heisst ich könnte evtl. bei Gericht anrufen, den Richter verlangen, behaupten ich sei Frau XY und möchte eine EA und der Richter erlässt eine EA ohne zu prüfen, ob ich tatsächlich Frau xy bin?


    Seltsame Arbeitsweise


    Gruß Tina

  • Was Frau Rausteiger sagt hat sicherlich Hand und Fuss, anders kenne ich sie nicht.


    Aber ich muss doch wirklich ehrlich sagen, die ganze Story klingt sehr abenteuerlich. Ich hab noch nie gehört, das das JA eine Richternummer weitergibt, geschweige denn das der dann (mit Termin um halb 11) eine EA erlässt. Ohne Identitätsprüfung.
    Ich warte seit Wochen auf einen Termin zu ner Anhörung beim Familiengericht und hier soll das am Telefon im Sinne der Mutter an Ort und Stelle geklärt?
    Sehr merkwürdig...


    Entweder hat TS uns hier einen vom Pferd erzählt und versucht , sich die Bestätigung zum Boykott der Grosseltern hier einzuholen oder aber in Deutschland handhabt es jedes JA eigenmächtig und willkürlich, frei nach Schnauze...oder aber TS hat es dermassen unglücklich und ungenau formuliert, das man hier nicht mehr durchsehen kann...


    Ich glaub hier ehrlich gesagt kein Wort...


    Gruss schottie

    Wer für 50 Cent isst, kann nicht für 5 Euro kacken... :bldgt:


    Damit schönen Gruss an K. :wink

  • - Das Jugendamt gibt der Mutter die Telefonnummer eines Richters.


    Die Mutter ruft den Richter an, schildert ihre Sicht der Dinge. Der Richter sagt am Telefon, es werde (bei derzeit gemeinsamem Sorgerecht der Eltern und ohne derzeit bestehende Umgangsregelung) einen Beschluss geben, dass das Kind mit dem Vater Hessen nicht verlassen darf und die Familie des Vaters nicht sehen darf?


    Das ganze soll ohne transparente Anhörung gelaufen sein und ohne die Möglichkeit der Gegenseite, Stellung zu nehmen?



    - Ich habe ja schon einiges von Familiengerichten in Deutschland gehört. Aber die Geschichte glaube ich so einfach nicht. Sonderwege gibt es allenfalls, wenn eine nachweisbare massive Gefährdung des Kindes droht (Kajaktour in der Krokodilfarm) und keine Zeit für eine Anhörung ist.


    Wenn es so wäre, wie die TS schreibt, dann könnte der Vater postwendend einen Antrag stellen, den Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen und das wäre einer der seltenen Fälle, in denen er Aussicht auf Erfolg hätte.

  • Und sowohl der KV als auch du haben die Pflicht diesen Umgang zu ermöglichen und zu fördern.


    MUHAHAHAHAHA- die Erfahrung zeigt, daß der KV sich um Umgang nicht kümmern muß.....Als BET bis du da immer gekniffen - bist zwar verpflichet, Umagn zu ermöglichen, aber UET ist nicht verpflichtet, diesen auch wahrzunehmen....aber sei froh, daß der Papa sich ums Kind kümmert. Und Er hat tatsächlich das recht, euer gemeinsames Kind mit zu seiner Familie zu nehmen. Das ist letzten Endes dein Problem, daß du dich nicht von Kind trennen kannst/willst... :klimper