Auch mal ne Frage zum KU

  • Hallo ihr Lieben,
    Ich hab nu auch mal ne Frage zum Thema Kindesunterhalt.
    Tochterkind ist 8, Beistandschaft habe ich kurz nach der Geburt eingerichtet und läuft seitdem auch zufriedenstellend. Seit Juni 2006 gibt es einen Titel auf Mindestunterhalt. Der KV hat bisher nie Unterhalt gezahlt, UVG ist seit 2 Jahren nach 72 Monaten Bezug ausgelaufen. Beistandschaft und UVG Kasse haben seine Leistungsfähigkeit ständig geprüft. Da er aber Schüler war bzw jetzt (noch) Student ist, war er nicht Leistungsfähig. Sein Studium ist, laut ihm, im Oktober fertig, sodass ich minimale Hoffnung auf KU habe.


    Meine eigentliche Frage: haben sich in den 8 Jahren Unterhaltsschulden aufgebaut, die er zahlen muss, sobald er einkommen hat? Eine Änderung/Herabsetzung des Titels hat er nie beantragt soweit ich weiß.


    :thanks:

  • Da der Titel existiert, hat er Schulden aufgebaut. Die müsste die Beistandschaft allerdings regelmäßig eingefordert haben, sonst sind Schulden und auch der Titel hinfällig. Das haben sie aber durch die Leistungsfähigkeitsüberprüfung getan. Die wird rechtssicher verfasst worden sein ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke, Bap!
    Also sind die Schulden vorhanden und die müssen von ihm gezahlt werden, neben dem "normalen" KU, sobald er leistungsfähig ist? Oder sind die Schulden durch die mangelnde Leistungsfähigkeit weg?
    Und die UVG-Kasse wird doch sicherlich das Geld für das UVG bei ihm einfordern? Also bekommt Kind diese Summe dann nicht??

  • Danke, Bap!
    Also sind die Schulden vorhanden und die müssen von ihm gezahlt werden, neben dem "normalen" KU, sobald er leistungsfähig ist? Oder sind die Schulden durch die mangelnde Leistungsfähigkeit weg?
    Und die UVG-Kasse wird doch sicherlich das Geld für das UVG bei ihm einfordern? Also bekommt Kind diese Summe dann nicht??


    Kindesunterhalt der aktuell zu zahlen ist geht vor.
    Bedeutet wenn er genügend einkommen hat um Unterhalt zu bezahlen bekommst erst einmal du den Kindesunterhalt.


    Sind bei ihm zum Beispiel 400€ zu holen und du müsstest 200€ bekommen, bekommst du die 200€ und die anderen 200€ gehen an die Unterhaltskasse.


    So läuft es bei uns auch aktuell. Wobei immer zuerst die älteren Schulden getilgt werden.


    Unterhaltskasse hat Ex noch zig Euren Schulden. Teilweise sind sie älter als die bei mir, teilweise jünger.


    Jetzt gab es ne Zeitlang immer nur den normalen Unterhalt. Aktuell werden die Schulden die er bei mir hat beglichen, bedeutet ich bekomm den laufenden Unterhalt und das was noch zusätzlich rein kommt bis seine Schulden bei mir getilgt sind dann kommen wieder die Schulden bei der Vorschusskasse dran die später dazu kamen.


    Ein ewiges hin und her.


    Du könntest beim Jugendamt aber auch einen Auszug anfordern aus welchen hervorgeh ob und in welcher höhe Unterhaltsschulden bestehen.

  • Hi,


    der aktuelle KU geht vor. Dieser ist zuerst zu zahlen.


    Danach kommen die Unterhaltsschulden. Sollte der Titel einen höheren Betrag als den BEtrag des Unterhaltsvorschußes ausweisen, dann steht der Betrag, den die Kasse geleistet hat dieser zu (den Unterhalt hat das Kind jaschon bekommen) der darüber hinaus titulierte BEtrag ann dann vom Kind eingefordert werden und muss auch irgendwann beglichen werden

  • Hm. Meines Wissens kommt zuerst der laufende Unterhalt.


    (Ob die Unterhaltsvorschusskasse überhaupt im Boot ist, wage ich zu bezweifeln. Der Vater war ja nicht leistungsfähig. Er ist nur nicht gegen den Titel vorgegangen. Wäre er das, hätte er sicherlich eine Abänderung durchgesetzt.)


    Dann kommt der Rückstand aus dem Betrag zwischen Unterhaltsvorschuss und tituliertem Betrag. Entweder gleichberechtigt oder aber nachrangig
    könnte die UVG-Kasse den Unterhaltsvorschuss einfordern, wenn überhaupt eine berechtigte Forderung besteht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn ein Titel besteht, dann leitet die Vorschußkasse (analog zu JC) die Ansprüche in Höhe der von der Kasse geleisteten Ansprüche auf sich über.
    Bedeutet. Lautet der Titel auf einen Betrag < oder = dem Unterhaltsvorschuß darf nur die Kasse die Schulden fordern.
    Ist der Betrag im Titel > dem Unterhaltsvorschuß darf die Kasse in Höhe des Vorschußes fordern, das Kind (bzw. KM) die Differenz zwischen Vorschuß und Titel.


    Laufender Unterhalt geht vor. Die Schulden wären dann zwischen den beiden Unterhaltsschuldnern aufzuteilen (falls nicht dergesamte Betrag geleistet werden kann).


    Dabei wird quasi gleichzeitig dann Vorschuß 02/13 und Differenz 02/13 eingefordert und nicht vorrangig die Schulden beim Staat.


    Gruß Tina

  • Hm. Meines Wissens kommt zuerst der laufende Unterhalt.


    (Ob die Unterhaltsvorschusskasse überhaupt im Boot ist, wage ich zu bezweifeln. Der Vater war ja nicht leistungsfähig. Er ist nur nicht gegen den Titel vorgegangen. Wäre er das, hätte er sicherlich eine Abänderung durchgesetzt.)

    Doch sie ist im Boot, wenn sie geleistet hat und der KV nicht gegen den Titel vorgegangen ist bzw. ihm explizit und schriftlich seine Leistungsunfähigkeit mitgeteilt wurde. Leider macht das das JA nur sehr, sehr ungern von sich aus, sondern teilt dem KV meist auf Anfrage nur mit ,dass man den Betrag stundet (was eben nicht gleichbedeutend mit "sie müssen nicht zahlen ,weil sie ja gar nicht soviel verdienen)

  • Sorry, das ist Quatsch - durch die Beistandschaft und die Berechnung der Leistungsfähigkeit ist der Titel hinfällig. Warum sollte ein nicht-leistungsfähiger Schüler/Student nun über 20 000€ Schulden haben - das macht schon logisch keinen Sinn :S . Der Vater hat sicher auch schwarz auf weiß, dass er nicht leistungsfähig war - immerhin ist er ja immer wieder geprüft worden. Ob der Titel noch gültig ist, weiß ich nicht. Im Prinzip ist der Titel ja auf das JA übergegangen, wenn aber wegen mangelnder Leistungsfähigkeit der Titel einkassiert wird, dann ist er so nicht mehr gültig, bzw. höchstens wieder ab Leistungsfähigkeit gültig. Bzw. nach jeder Berechnung bekommen ja alle Beteiligten einen "Wisch" wo die Berechnung drauf ist etc. - wenn da 0€ rauskommt - dann lautet auch der "Titel" auf 0€.
    Die "Schulden" kannst du dir abschminken (das JA auch) - allerdings ist es ja schon gut wenn er nach Beendigung seines Studiums hoffentlich mindestens der Mindestsatz zahlen kann, je nach Gehalt ja auch mehr ;-) !


    LG

  • Ein Titel ist solangegültig bis er entweder abgeändert wird, für ungültig erklärt wird oder der Gäubiger darauf verzichtet.


    Auch im "normalen" Schuldrecht wird ein Titel gegen einen Schuldner nicht einfach ungültig, nur weil ein GV bei einer Überprüfung feststellt, dass der Schuldner aktuelle nicht leistungsfähig ist.


    Zitat

    Warum sollte ein nicht-leistungsfähiger Schüler/Student nun über 20 000€ Schulden haben - das macht schon logisch keinen Sinn :S .

    Von der Logik her macht es keinen Sinn. Stimmt. Von der Logik her hätte sich ein Student aber eben auch nicht verplichten dürfen einen monatlichen Betrag zu zahlen, von dem er weiss, dass er diesen nicht aufbringen kann. Manschließt ja unter diesen Umständen sicher auch keinen Mietvertrag über 1000 € ab ;-) Leider werden KV beim JA oft nciht wirklich gut beraten und aufgeklärt und zu etwas gedrängt, was rechtlich eigentlich nicht ok ist.


    Zitat

    Der Vater hat sicher auch schwarz auf weiß, dass er nicht leistungsfähig war - immerhin ist er ja immer wieder geprüft worden.

    Daswäre zu prüfen. Aber meist wird bei der Überprüfung eben nicht explizit die Leistungsunfähigkeit schrifltich bestätigt, sondern meist von einer Stundung gesprochen.


    Zitat

    Im Prinzip ist der Titel ja auf das JA
    übergegangen, wenn aber wegen mangelnder Leistungsfähigkeit der Titel
    einkassiert wird, dann ist er so nicht mehr gültig, bzw. höchstens
    wieder ab Leistungsfähigkeit gültig. Bzw. nach jeder Berechnung bekommen
    ja alle Beteiligten einen "Wisch" wo die Berechnung drauf ist etc. -
    wenn da 0€ rauskommt - dann lautet auch der "Titel" auf 0€.

    Dre Titel geht nur in Höhe des Unterhaltsvorschußes auf die Vorschußkasse über. Der Titel wird auch nicht einfach einkassiert. Er muss zwingens abgeändert werden (unddas passiert nunmal nicht automatisch, sondern der Unterhaltsschuldner muss sich darum kümmern). Eine Berechnung ist eine Berechnung, ein Titel ein Titel. Dieser verliert nicht seine Wirkung, nur weil eine Berechnung zu einem anderen Ergebnis kommt. Der Titel lautet nur dann auf 0€, wenn es in diesem Titel auch so drin steht. Ein Titel ist eine amtlich beglaubigtes Verpflichtung eine bestimmte Summe zu zahlen und bei Nichtzahlung sich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu unterwerfen. Man kann einen Titel in seiner Höhe ändern lassen, dann steht z.B: in Abänderung der JA-Urkunde xxxxx . Solange das oder ein Verzicht nicht vorliegt häufen sich eben Schulden an.


    Zitat

    Die "Schulden" kannst du dir abschminken
    (das JA auch) - allerdings ist es ja schon gut wenn er nach Beendigung
    seines Studiums hoffentlich mindestens der Mindestsatz zahlen kann, je
    nach Gehalt ja auch mehr
    ;-)!

    Nö, die Schulden können 30 Jahre lang vollstreckt werden. Abschminken kann man die sich nur u.U ganz oder teilweise wenn der KV in die PI geht


    Tina

  • Das ist off topic, weil der Threadstarterin das letztlich egal sein kann. Es ist nicht ihre Baustelle: Wenn der Unterhaltspflichtige der Leistungsforderung der Unterhaltsvorschusskasse widersprochen hat wegen Leistungsunfähigkeit, kann er auch der späteren Nachzahlung widersprechen. Das ist aber so kniffelig (juristisch), dass es wesentlich einfacher gewesen (wäre), den Titel abzuändern.
    Aber: Viele UVG-Stellen in den Jugendämtern anerkennen die Situation stillschweigend (und vermeiden ggfls. eine kniffelige juristische Auseinandersetzung) und fordern in der von der Threadstarterin genannten Konstellation den Unterhaltsvorschuss nicht vom Vater ein.



    Für die Threadstarterin wiederum wäre wichtig, dass im Augenblick der Leistungsfähigkeit des Vaters nicht die UVG-Kasse dazwischen grätscht und zuerst oder nach Zahlung des Vaters für den laufenden Unterhalts versucht, den Rückstand reinzuholen. So Beispiele haben wir hier im Forum leider häufiger.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nein, es haben sich keine Unterhaltsschulden aufgebaut, auch nicht mit Titel. UHV muss er nicht zurück bezahlen, da er nicht leistungsfähig in der Zeit war.


    Der Titel ist nie versucht worden zu vollstrecken. Damit wird der Titel nicht ungültig, aber der Unterhaltsanspruch ist nach einem Jahr verwirkt (z.B. BGH FamRZ 1999, 1422; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 859, 860). Er wird nur nicht verwirkt, wenn regelmäßig versucht wird, den Unterhalt beizutreiben (sprich Gerichtsvollzieher oder ähnliches). Also über Jahre den Rückstand eintreiben ist dem Fall hier nicht mehr.


    Die Verwirkung beruht auf den Grundsatz von Treu und Glauben gemäß §242 BGB.


    Der Kindesunterhaltsanspruch aus dem Titel verjährt also nicht (erst nach 30 Jahren gemäß § 197 Abs. 1 Nr 3 BGB), aber er ist verwirkt.


    Was man jetzt noch retten kann, ist den Unterhaltsanspruch aus dem Titel für das letzte Jahr beizutreiben.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Aaaaargh ist das kniffelig!!! Ziemlich kompliziert wie es scheint :huh:
    Naja,Bap hat schon recht: was mit den Schulden ist, ist mir momentan egal, weil ich bisher davon ausgegangen bin, dass es keine gibt und das Kind dementsprechend nicht bekommt.
    Er studiert Elektrotechnik im 7. Semester und soll angeblich im Oktober fertig sein. Ob er aber dann sofort eine Anstellung findet, kann ja auch niemand wissen.
    Ich rechne erstmal nicht mit irgendwelchen Geldern. Das Kind versorge ich ja schon von Beginn an allein bzw mit UVG. Seit 2 Jahren eben komplett alleine. Also freue ich mich, wenn dann mal irgendwann KU fließt und bin auch bereit alles notwendige dafür zu tun. Aber solange kein Geld auf meinem Konto ankommt, kalkuliere ich das nicht mit ein.
    Klar, wenn da jetzt mehrere tausend Euro an Schulden sind, die er tilgen muss, wäre das fürs Kind indirekt erfreulich.
    Der Titel beläuft sich auf den Mindestunterhalt, ein Betrag steht meines Wissens nach nicht drin (ist schon 7 Jahre her :rolleyes3: )
    Das Verfahren wurde von der Beistandschaft eingeleitet. Vaterschaftsfeststellung (er weigerte sich, die Vaterschaft anzuerkennen) und Unterhaltfestlegung. Dabei wurde eben der Titel erstellt, welcher bisher aber nie gepfändet wurde, weil es nichts zu pfänden hab. So hat das die MA der Beistandschaft mir Anfang des Jahres erklärt.
    Im Zweifelsfall hab ich ne sehr gute Anwältin, die alles nötige für mich bei Gericht, neben der Beistandschaft, regeln würde.
    Das wird eh alles spannend, sobald er zahlen soll. Seit ca einem Jahr haben wir eine halbwegs stabile Ebene erreicht. Sobald es aber ums Geld geht... Ich werde das auch nicht mit ihm selber regeln sondern alles über die Beistandschaft oder Anwalt laufen lassen.


    Der KV hat sich nie ans JA gewandt, außer wenn er aufgefordert wurde, sein Einkommen offen zu legen bzw Bafög-Bescheide und Immatrikulationsbescheinigungen vorzulegen.

  • Da der Titel besteht und die Beistandschaft, steht der Vater auf jeden Fall im Senkel. Was Hucky beschreibt, wäre der Fall, wenn du den Titel über einen Anwalt hättest bei Gericht erwirkt und dann wäre er bei dir in der Schublade verschwunden die letzten Jahre und du hättest in der zeit nie schriftlich Unterhalt eingefordert.


    Hier hat aber die Beistandschaft regelmäßig angefragt beim Vater und dies sicherlich wie alle Beistandschaften in den Formulierungen rechtskonform. Er wurde zur Zahlung aufgefordert. Und damit sind Schulden aufgelaufen und können - so er irgendwann liquide ist - eingefordert werden.


    Du solltest über die Beistandschaft weiter agieren. Die werden brav bis zum 18. Lebensjahr des Kindes regelmäßig den Ist-Zustand überprüfen. Irgendwann fließt Geld. Und irgendwann auch der Rückstand. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch - E-Ingenieure sind gefragt.


    Ein Anwalt kann das nur gegen Geld machen. Da wärst du die letzten Jahre gefühlt arm drüber geworden - mit demselben Ergebnis ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke nochmals, Bap!


    Dann warte ich einfach mal weiter ab. Ich hab auch gehört, dass E-Ingenieure eig immer gesucht werden, vllt erlaube ich mir ein bisschen Optimismus. Er hat aber keinen Führerschein mehr, das wird sicherlich seine Chancen verringern. Wir wohnen ja eher ländlich. Er beabsichtig aber, den Führerschein neu zu machen. Also einfach entspannt abwarten und die Beistandschaft ihre Arbeit machen lassen.

  • Ich mal wieder :devil: auf mein nachfragen hin, schickt die Beistandschaft dem KV nun mal wieder eine Aufforderung, sein Einkommen nachzuweisen und den KU zu bezahlen. Sollte er immer noch studieren, wäre er im 8. Semester. Regelstudienzeit sind 6 Semester. Er arbeitet auch irgendwo, möglicherweise ist er aber dort irgendwie im Praktikum. Keine Ahnung.
    Kann man ihm nicht irgendwie auflegen, sich arbeit zu suchen? Nach 7 Semestern ist man ja auch nicht mehr wirklich ungelernt

  • Kann man ihm nicht irgendwie auflegen, sich arbeit zu suchen? Nach 7 Semestern ist man ja auch nicht mehr wirklich ungelernt


    Er kann ja nach 7 Semestern sein Studium schmeissen und Cheeseburger brutzeln (ohne abgeschlossene Ausbildung). Ob er so jemals über SB verdient und KU fliesst, sei dann mal dahingestellt.

  • Seitdem es den Bachelor und Master gibt schaffen es sehr viele nicht in der Regelstudienzeit!
    1-3 Semester sind fast "normal"
    Daher liegt er mit 8Semester ( bei 6 Regel)da durchaus im Durchschnitt
    Jetzt schon noch einen Job zu fordern dürfte vor Gericht usw. schwer durchzusetzen sein!

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Die Regelstudienzeit und die Durchschnittsstudienzeit waren schon immer zwei sehr unterschiedliche paar Schuhe ;-) . Bei einem Semester würde ich den Ball da sehr flach halten, ich kenne in meinen ganzen Bekanntenkreis nicht einen Studi, der sein Studium in Regelstudienzeit geschafft hat, mich eingeschlossen :brille .

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • wie finanziert er sein Studium ? Ich könnte mir vorstellen das aus de Ecke sich eher der Druck des Abschlusses aufbaut -
    Unterhaltstechnisch ist das ja so zur Zeit ganz praktisch - aber nur solange für das eigene. leibliche Wohl gesorgt ist