Komme gerade vom Gericht.
Es wurde ein Vergleich geschlossen
- Der Umgang wird solange ausgesetzt bzw. findet dann begleitet statt (max. 2 Stunden) bis der KV einen Kurs belegt hat, welcher belegt, dass er in Gefahrensituationen den Allergiepen richtig benutzt und er ist verpflichtet beim Hautarzt sich zuerkundigen, was Allergien gerade bei Püppi alles anrichten können (hierzu braucht er auch einen Nachweis)
- Die Umgangszeit wurde um eine Stunde (von 4 auf 3) reduziert
-Bei Unfällen ist er verplfichtet mir detaillierte Auskunft zugeben bzw. er hat auf ihre Einschränkungen einzugehen
- Seine Familie wird weiterhin ausgeschlossen
-Er ist verpflichtet einen Erziehungskurs beim Ja zu machen um zu lernen, dass Kinder nicht körperlich angegangen werden müssen (auch hier braucht er einen Nachweis)
und wir müssen weiterhin zum EZB
Der Richter ist richtig sauer geworden, als KV ihm von den Plan der eigenständigen Desensibiliesierung erzählt hat. Selbst JA und VB von Püppi haben einen Rüffel bekommen, dass das so nicht geht und Kindeswohlgefährdend ist. Auch als KV sich wegen dem Hausverbot bei der KiGa aufregte, griff der Richter durch und meinte, dass er das selbst zu verschulden hätte und er solle dankbar sein, dass ich verhindert habe, dass die Polizei ihn rausschleift. Zudem sagte er, dass es KV´s letzte Chance sei, zu zeigen wie wichtig ihm Püppi ist. Beim nächsten Mal kommt es zur Umgangsaussetzung, wenn wieder keine Verbesserung zu ersehen ist.
Der Vergleich wurde zeitlich nicht begrenzt, da wir uns dann später selber einigen sollen.