Unterhalt festlegen lassen?

  • Hallo zusammen, wir stehen noch ganz am Anfang unserer Trennung, wohnen mehr oder weniger noch zusammen und verstehen uns den Umständen entsprechend gut. Bin auf Wohnungssuche und hoffe das ich bald was finde. Unser Sohn (4) wird mit mir kommen.Jetzt stellt sich die Frage wegen des Unterhalts. Wir haben im Nov. 12 geheiratet, also noch nicht so lange. Ob er mir Unterhalt zahlen muss bezweifle ich. Aber für den Kleinen gibt es ja was. Wir waren eigentlich beide der Meinung, dass wir das alleine regeln können, denn er will uns auf jeden Fall unterstützen, auch über das rechtlich festgelegte hinaus. Jetzt bin ich mir aber unsicher ob wir es nicht doch lieber ausrechnen und z.B. notariell festhalten sollen. Ich habe nur eine 16St./Woche Stelle mit gelegentlichen Überstunden. Ist sehr unterschiedlich was ich bekomme. Deswegen weiß ich auch noch nicht ob ich später Wohngeld oder aufstockendes H 4 (oder wie man das nennt) beantragen muss/kann. Kindergarten muss ja auch bezahlt werden. Kindergeld geht auf mein Konto, wird ja bestimmt irgendwo angerechnet.


    Ich weiß, dass man pauschal keine Zahlen nennen kann, aber welche Erfahrungen habt ihr gemacht?

    :winken: ACE



    Und plötzlich weißt du:
    Es ist Zeit, etwas Neues zu beginnen,
    und dem Zauber des Anfangs zu vertrauen.

    Meister Eckhart

  • Hallo Juwi

    http://www.scheidungsrechtsanwalt.com/trennungsunterhalt/


    Hallo, Dir steht auf jeden Fall, neben dem Unterhalt fürs Kind, auch
    Trennungsunterhalt zu.
    Dafür solltest Du einen Anwalt für Familienrecht aufsuchen.


    Alles Gute und viel Kraft!


    TU nur bei Leistungsfähigkeit! Dass Du gleich zum Anwalt rätst finde ich nicht gut, im Moment scheinen die Zwei ja klar zu kommen! Ein Anwalt ist Öl ins Feuer gießen.


    Hallo ACE,
    googel mal nach TU, da kommt eine Menge Hilfreiches!
    In dem Moment, in dem Du aufstockende Leistungen beantragst, gehen die Behörden ohnehin auf Deinen Noch-Mann zu um die Leistungsfähigkeit zu prüfen.
    Du kannst Dir aber auch überlegen, was Du mit Kind unbedingt brauchst und das mit Deinem Noch-Mann aushandeln.
    Diesen Weg würde ich als Erstes gehen...
    LG Lotta, die nix der Helferindustrie in den Rachen werfen würde, wenn es nicht notwendig ist

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Hallo ACE, ich kann die aus eigener erfahrung nur raten es über einen Anwalt laufen lassen.
    Meiner hat auch auch groß geredet er kommt für uns auf usw.
    Jetzt wo ich ausgezogen bin mit den Kindern, und ich ihm geklaubt habe zeigt er sein wares ich!
    Bei uns ist es soweit das es jetzt Gerichtlich geklärt wird.

    Lebe das Leben, dass es sich innerlich schön anfühlt...


    und nicht eins, was nur von außen schön aussieht.



    Höre niemals auf zu träumen denn in einem Traum verbergen


    sich oft die waren Werte des Lebens

  • @ juwi Danke für den Link, habe es versucht so realistisch wie möglich nachzurechnen. Würde dann schon was bekommen. Aber ich dachte weil wir nur so kurz verheiratet sind steht mir nichts zu.


    Die Kosten die anfallen würden bei einem Anwalt ist auch ein Grund warum ich es vermeiden möchte. Aber auch weil ich, wie Lotta schon sagt, damit keinen Keil zwischen uns treiben will. Ich glaube ihm, dass er uns unterstützt aber ich möchte auch dass es fair ist. Leider kann mein Noch-Mann nicht wirklich mit Geld umgehen. Er hatte auch schon ein Insolvenzverfahren laufen. Dann bin ich manchmal hin und her gerissen und denk ich sollte das Geld lieber bekommen bevor er es in der Kneipe oder ähnliches auf den Kopf haut. Ich hab auch etwas Angst dass er dann zu mir kommt und sich was leihen will wenn er keins mehr hat. Ich habe all die Jahre (auch vor der Hochzeit) Kontovollmacht gehabt und hatte meine Hand über allem. Das fällt ja dann weg. Und ich sorge mich um ihn wenn ich ehrlich bin. Er hat noch ein anderes Problem, was auch ein Trennungsgrund war und das kostet leider auch sehr viel Geld.
    Tut mir leid wenn ich etwas vom Thema abkomme, aber die finanzielle Zukunft belastet mich momentan am meisten.

    :winken: ACE



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    Meister Eckhart

  • Du hast das erste gespräch kostenlos beim AW.
    Nutzt es, und las dich beraten.
    Später sagst du hättest du nur.
    Ich weiß das mein EX mehr zahlen kann, und hoffentlich auch bald muss.
    Er hat mir anfangs noch was anderes gesagt was er für uns zahlen müsste, wie jetzt was er zahlt.
    Das was er jetzt zahlt ist zum leben zu wenig, und zum sterben zu viel.
    Ich habe zwei kinder zu ernähren, und traue mich noch nicht mal was zum anziehen für sie zu kaufen.
    Las dich wenigstens beraten.

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  • Kostenloses Erstgespräch? Das kann ich mir nicht vorstellen. Vielleicht mit einem Beratungshilfeschein von Gericht. Ich arbeite beim RA (der hat aber mit Familienrecht nichts am Hut) und da gibt es keine kostenlosen Erstgespräche.

    :winken: ACE



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  • Die Sache ist die: Du musst ja erstmal überhaupt genug Einnahmen haben, um mit dem Kind leben zu können. Das wird mit dem jetztigen Einkommen wohl so nicht darstellen lassen. Von daher wirst du erstmal aufstockend ALG2 beantragen müssen. Ab hier spätestens wird der Ex Druck kriegen, den Unterhalt zu bezahlen, da eure Unterhaltsansprücke (bzw. Unterhaltsforderungen) nach §33 SGB 2 ans Jobcenter übergehen und die werden ihn entsprechend in Verzug setzen und die Einkommensnachweise beantragen, um den Unterhalt für dich und das Kind zu berechnen.


    Vorrangige Leistung vor dem ALG2-Bezug ist der Unterhaltsvorschuss, den müsstest du also (um unnötige Wege zu vermeiden) vorher beantragen.


    Noch besser wäre es, wenn er dir zumindest schon mal den Unterhalt in dieser Höhe zahlt. Dann läßt sich dieser Weg schon mal ganz sparen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Dann versuch es mit einem Beratungshilfeschein.
    Aber sicher dich ab, nachher stehst du da.
    Ich habe meinem EX auch geklaubt, und jetzt stehe ich da.
    Dann bezahle die paar Euro und du weißt schon mal wo du dran bist.

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  • aber welche Erfahrungen habt ihr gemacht?


    Meine Ex Frau hat die Erfahrung gemacht, dass sie besser mein Angebot X angenommen hätte, als über einen Anwalt 2X zu fordern, um dann mit x/2 und einem künftig weniger hilfsbereiten Ex nach Hause zu gehen.


    Wenn jemand schon sagt, dass er helfen wird und den anderen nicht hängen lässt, dann sollte man ihm/ihr auch zumindest die Chance einräumen, sein Versprechen einzulösen. Wer hier gleich Anwalt plärrt vermischt seine eigenen negativen Einzelfall Erfahrungen mit einer völlig anderen Situation. Anwälte hinterlassen verbrannte Erde.


    Hucky hat mMn den kritischten Punkt bereits genannt. Wenn du ALG II irgendwie vermeiden kannst, wäre das die halbe Miete. Das sollte auch im Interesse des KV sein. Spätestens wenn er schnallt, dass das JC dann Anspruchinhaber ist und private Absprachen nicht kehr greifen, sollte er an einer Lösung, mit der auch TS mit Kind leben kann, interessiert sein.


    Solange das JC und Anwälte draussen bleiben, solange könnte ihr
    - den TU auf Kosten des KU erhöhen, denn TU kann von der Steuer abgesetzt werden
    - die Kitakosten evtl steuerlich geltend machen.
    - TS kann auch mal nen neuen Freund haben, ohne dass gleich eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt wird und der Neue strippen muss
    - das Kindergeld voll für das Kind nutzen. Wird unter ALGII in Teilen oder ganz auf alle Mitglieder der BG verteilt. Inkl neuem Lover
    - ... Den anderen üblichen JC Terror entgehen


    Wenn das Geld eh knapp ist, dann schaut zu, dass du offiziell soviel bekommst, dass du Wohngeld beantragen kannst. Den Rest solltet ihr lernen, privat zu regeln. Ihr habt noch nen paar Jährchen Elternschaft und finanzielle Verpflichtungen vor euch. Du bist im Kindesalter von 18 Jahren dann in der selben Situation wie KV heute. Du musst dann dem Kind deine Einkünfte präsentieren und das Kind muss die Zahlen an KV weiterleiten. Alles schön mit Anwaltspflicht für alle Seiten.


    Findest ihr keinen Konsens, ist eh der ALG II Antrag fällig und das JC übernimmt kommentarlos das Ruder. Und jeder Cent, den es rausholt, wird dir und dem Kind an Leistungen abgezogen.

  • Vorrangige Leistung vor dem ALG2-Bezug ist der Unterhaltsvorschuss, den müsstest du also (um unnötige Wege zu vermeiden) vorher beantragen.

    Unterhaltsvorschuss muss ich doch nur beantragen wenn der KV nicht zahlt oder? Das ist ja ganz und gar nicht der Fall. Er will zahlen. Geld verdient der KV eigentlich genug, nur wie er damit umgeht ist eine andere Frage...Wir haben auch wirklich noch ein gutes Verhältnis. Wir wollen sogar im Juli nochmal gemeinsam übers Wochenende weg weil wir unserem Sohn versprochen haben in einen Dinopark zu fahren. Bei uns wird es auch keine Regelung geben von wegen er hat das Kind dann alle 2 Wochen am Wochenende. Ich bin wegen meinem Job darauf angewiesen dass er ihn mindesten 2x/Woche vom KiGa abholt und bis abends bei ihm ist.


    Ich wollte nur nicht dass der KV denkt ich will ihm alles aus der Tasche ziehen, auch wenn es mir nicht zusteht. Es geht ja nicht um mich, sondern unseren Sohn. Aber ich glaube ein RA würde es doch schlimmer machen.


    Ich glaube ich kann mich ganz gut mit dem identifizieren was Summerjam :thumbsup: geschrieben hat.


    Ich glaube so ist es dann auch für unseren Sohn das Beste.
    Und ich werde so oder so immer wieder versuchen müssen das Chaos in meinem Kopf zu ordnen. :rolleyes:

    :winken: ACE



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    Meister Eckhart

  • Du kannst ihm Vorschlagen, den Kindesunterhalt vom JA berechnen zu lassen, das wäre auf jeden Fall gerecht und kostenlos und hätte wahrscheinlich weniger Konfliktpotential, als ein Anwaltsschreiben, dass ihn auffordert, sein Gehalt offen zu legen.


    Alternativ: Frag ihn, was er denn gedenkt zu zahlen. Wenn du weißt was er verdient, kannst du leicht anhand der Düsseldorfer Tabelle prüfen, ob das fair ist, oder nicht.


    Verdienst du denn genug, um auf Trennungsunterhalt zu verzichten? In dem Moment, wo du irgendeine Sozialleistung beziehen muss, um überleben zu können, wird das jeweilige Amt sich mit ihm in Verbindung setzen. Das solltet ihr bei eueren privaten Verhandlungen auf jeden Fall bedenken.


    Ich drück euch ganz dolle die Daumen, dass ihr das friedlich und einvernehmlich hinbekommt!

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Wenn ihr selber rechnen wollt:


    Für den Kindesunterhalt zählt sein Einkommen.Im Leitfaden findest du die Düsseldorfer Tabelle. Ihr habt ein Kind. je nachdem wäre dann eine Stufe höher anzusetzen für deinen Ex-Mann.



    Der Trennungsunterhalt wird für euer beider Einkommen berechnet. Bei ihm nach dem Abzug des Kinderunterhalts. Dir stehen 3/7 seines (bereinigten) Nettounterhalts zu, er behält 4/7. Von deinem Einkommen (anhand des letzten Steuerbescheids berechnet in deinem Fall) stehen ihm 3/7 zu, dir 4/7.


    Das ist also nicht ganz einfach zu berechnen, geht aber. Solange niemand von euch Drittgelder bezieht, ist alles okay, was ihr selbst berechnet bzw. wie ihr euch einigt. Sobald Wohngeld oder aufstockendes ALG oder Unterhaltsvorschuss läuft, wird zwangsberechnet bzw. dir vorgeschrieben, eine offizielle Berechnung durchführen zu lassen.


    Ein Anwalt berechnet,wie du weisst, nach seinem Stundensatz bzw. der Gebührenordnung im Streitfall. Das kann im übelsten Fall im Bereich von einem Jahresunterhalt liegen. Wenn man da sich um monatlich 20 Euronen verrechnet, ist das immer noch kostengünstiger als der Anwalt. Zumal Anwaltsberechnungen erfahrungsgemäß nicht unbedingt "richtiger" sind ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ihr habt ein Kind. je nachdem wäre dann eine Stufe höher anzusetzen für deinen Ex-Mann.


    In Anbetracht dessen, dass der KV an min 2 Tagen die Betreuung bis Abends übernimmt (inkl Abendessen?), und damit ja auch mehr Kosten hat, als ein 14 Tage WE Daddy, kann eine Höherstufung unbillig sein, bzw. kann er einen erhöhten Selbstbehalt geltend machen. Dieses Detail sollte bei einer einvernehmlichen Lösung eigentlich nicht ins Gewicht fallen. Lieber als Ausgleich ein wenig mehr TU, der steuerlich geltend gemacht werden kann. Habt ihr alle mehr von.

  • Verdienst du denn genug, um auf Trennungsunterhalt zu verzichten?

    Nein, es sind nur 16 Stunden. Manchmal hab ich mehr. Das müsste man dann wohl individuell jeden Monat rechnen. Das können Brutto schon mal ein paar Hunderter mehr werden. Aber das Festgehalt würde gerade mal für Miete Strom und Autoversicherung reichen. Dann haben wir noch nicht gegessen, der Kindergarten ist nicht bezahlt und ein Auto ohne Sprit ist auch Sinnfrei (bin wegen der Arbeit und der Kindergartenzeiten aufs Auto angewiesen) und man möchte ja auch irgendwie noch leben.

    Der Trennungsunterhalt wird für euer beider Einkommen berechnet. Bei ihm nach dem Abzug des Kinderunterhalts. Dir stehen 3/7 seines (bereinigten) Nettounterhalts zu, er behält 4/7. Von deinem Einkommen (anhand des letzten Steuerbescheids berechnet in deinem Fall) stehen ihm 3/7 zu, dir 4/7.

    Das mit dem Steuerbescheid hab ich jetzt nicht so verstanden. Hab letztes Jahr bis August nur auf 400 € Basis gearbeitet und war den Rest des Jahres arbeitslos mit ALG I in Höhe von 150€ (ein Witz :kopf )
    Wird nicht mein aktuelles Einkommen berechnet?



    Mir fällt gerade ein, ich habe vor ein paar Jahren ein Darlehen aufgenommen. Eigentlich für uns beide aber er konnte nicht unterschreiben wegen der Insolvenz. Dafür zahle ich monatlich 100 € ab. Kann man das irgendwie mit anrechnen?



    Mir fallen ständig neue Sachen ein :ohnmacht:

    :winken: ACE



    Und plötzlich weißt du:
    Es ist Zeit, etwas Neues zu beginnen,
    und dem Zauber des Anfangs zu vertrauen.

    Meister Eckhart

  • In Anbetracht dessen, dass der KV an min 2 Tagen die Betreuung bis Abends übernimmt (inkl Abendessen?), und damit ja auch mehr Kosten hat, als ein 14 Tage WE Daddy, kann eine Höherstufung unbillig sein, bzw. kann er einen erhöhten Selbstbehalt geltend machen.


    Welche Höherstufung?
    Nein nicht mit Essen zumindest nicht richtig. Er holt ihn um 4 im KiGa ab und um 7 komme ich heim. Das Kind wird mit Süßkram, Pudding etc. vorm Fernseher geparkt damit er seine Ruhe hat. Noch wohnen wir ja zusammen aber er fährt dann wenn ich da bin. Er nächtigt momentan woanders. Wenn ich dann erstmal ausgezogen bin wird die Überbrückung dann wohl auch eher bei mir stattfinden.

    :winken: ACE



    Und plötzlich weißt du:
    Es ist Zeit, etwas Neues zu beginnen,
    und dem Zauber des Anfangs zu vertrauen.

    Meister Eckhart

  • Unterhaltsvorschuss muss ich doch nur beantragen wenn der KV nicht zahlt oder? Das ist ja ganz und gar nicht der Fall. Er will zahlen.


    Zwischen zahlen wollen und tatsächlich zahlen ist aber noch ein Unterschied. Solange er tatsächlich nichts zahlt, greift der UHV.


    Für den Kindesunterhalt zählt sein Einkommen.Im Leitfaden findest du die Düsseldorfer Tabelle. Ihr habt ein Kind. je nachdem wäre dann eine Stufe höher anzusetzen für deinen Ex-Mann.


    Nein, die Höherstufung ist hier nicht zu beachten, da hier 2 Unterhaltsberechtigte sind, das Kind und die Exfrau. Die DDT geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus, egal in welchem Rang sie stehen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • campusmami
    "den Kindesunterhalt vom JA berechnen zu lassen, das wäre auf jeden Fall gerecht"


    Nun, das hängt wohl sehr vom eigenen Gerichtigkeitsbegriff ab.
    Sicher ist, das JA sich auffällig häufig zu ungunsten des UH-Pflichtigem "verrechnen" (anders rum irgendwie nie), und der arme Tropf der auf dieser Grundlage dann einen Titel unterschreibt keinerlei Möglichkeit hat dies wieder zu korrigieren.

  • campusmami
    "den Kindesunterhalt vom JA berechnen zu lassen, das wäre auf jeden Fall gerecht"


    Nun, das hängt wohl sehr vom eigenen Gerichtigkeitsbegriff ab.
    Sicher ist, das JA sich auffällig häufig zu ungunsten des UH-Pflichtigem "verrechnen" (anders rum irgendwie nie), und der arme Tropf der auf dieser Grundlage dann einen Titel unterschreibt keinerlei Möglichkeit hat dies wieder zu korrigieren.

    Deswegen Titel nur unterschreiben mit Rechtsberatung.

  • campusmami
    "den Kindesunterhalt vom JA berechnen zu lassen, das wäre auf jeden Fall gerecht"


    Nun, das hängt wohl sehr vom eigenen Gerichtigkeitsbegriff ab.
    Sicher ist, das JA sich auffällig häufig zu ungunsten des UH-Pflichtigem "verrechnen" (anders rum irgendwie nie), und der arme Tropf der auf dieser Grundlage dann einen Titel unterschreibt keinerlei Möglichkeit hat dies wieder zu korrigieren.

    Achje. Wir haben hier viele, die sehr überzeugend fordern, bloss den Unterhalt nicht über die Beistandschaft ausrechnen zu lassen, weil die viel weniger rausholen würde als ein Anwalt.
    Hier im OLG-Bereich gibt es eine Statistik. Grob 80% aller strittigen JA-Unterhaltsberechnungen wurden anschließend vom Gericht bestätigt. Etwa 17,5% wurden vom Gericht korrigiert, nachdem der Unterhaltspflichtige neue Unterlagen geliefert hat, die er vorher nicht eingebracht hatte. Bei den restlichen 2,5 % korrigierte das Gericht ca. jeweils zur Hälfte nach oben und zur Hälfte nach unten. Wenigstens hier sind die Beistandschaften anscheinend besser als ihr Ruf.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.