Wenn ich es recht im Kopf habe, läuft der Hase so:
a)Unterhalt sind sonstige Einnahmen und bei deiner Steuererklärung anzugeben.
B) In der Anlage U kann der Ex seinen Zahlbetrag angeben und den - je nach Situation - steuermindernd für sich ansetzen. Ggfls. auch als Sonderausgaben. Mit der Anlage U bestaetigst du den Erhalt. Und wirst
C) für die Steuerbehörde greifbar. Die gucken, ob du den Unterhalt als Einkommen angibst. Das ist
D) kein Problem, so du nicht zur Steuer veranlagst wirst, weil das Einkommen zu gering ist. Zählt du aber Steuern oder bis fast davor, kommst du in die Progression. Das muss
E) Ex ausgleichen.
Pinselst du nicht, kann er klagen. Zahlt er nicht, kannst du klagen.
In der Sache ist es so: Er kann damit die Spitze seiner Einkommenssteuer kappen. Im günstigsten Fall halt 42% von jedem gezahlten Euro. Bist du unter dem Hoechststeuersatz, fällt bei dir weniger an. Im "Familiensäckel" würden also ein paar Euronen uebrig bleiben. Ihr müsst halt nur etwaigen Schaden gegen rechnen und dann muss er zahlen. Und du ihm vertrauen, dass er das tut, ohne dass du mit dem Gericht drohen musst.