Man muss aber auch bedenken, dass Ritalin unter der Batäubungsmittelgesetz fällt. Das heißt z.B.: für jeden Auslandsaufenthalt braucht man zunächst einmal eine Bescheinigung des Psychologen, dass das Medikament notwendig ist. Mit dieser Bescheinigung geht man dann zum Gesundheitsamt, die das Schreiben des Psychologen bestätigen.
Nun,
ich nehme mal an das du selber nicht betroffen bist.
Ich habe keinerlei irgendwie geartete Bestätigungen, und es hat trotz vieler Auslandsreisen noch niemals jemanden interessiert was ich an Medikamenten dabei hatte.
Logischerweise nehme ich die nicht Schachtelweise mit sondern nach Bedarf ....