Lohnt sich Termin beim Anwalt in diesem Fall?

  • Hallo,


    wollte mal fragen, ob jemand aus Erfahrung weiß, ob es sich in meinem Fall lohnt, einmal zum Rechtsanwalt zu gehen und die Sache klären zu lassen.


    Es ist so, dass der KV noch nie Unterhalt gezahlt hat. Es lief erst über Unterhaltsvorschuss, der dann natürlich auslief. Das Amt hat sich die meiste Zeit damit zufrieden gegeben, dass er nur geringfügig arbeitete bzw. gar nicht (wahrscheinlich schwarz). Ich habe da nie wirklich Informationen erhalten, kann mir aber nicht vorstellen, dass der KV die ganzen Jahr nicht arbeitet (war vorher sehr fleißig). Da ich seit einiger Zeit wieder berufstätig bin (trotzdem wegen Aufstockung Jobcenter im Spiel), frage ich mich allerdings, warum es der KV so einfach haben soll. Würde es sich lohnen, einmal einen Rechtsanwalt einzuschalten? Was könnte der in diesem Falle tun? Eigentlich müsste der KV ja aufgefordert werden, zumindest Bewerbungen vorzulegen (denke mal, das Jobcenter hat das nicht wirklich gemacht).


    Habt Ihr irgendwie Erfahrungen, ob sich die Termine, Beantragung Beratungshilfe usw. da lohnen? Etwas Unterhalt würde mir evtl. weiterhelfen, um vom Jobcenter wegzukommen.


    Gruß


    Viola

  • Kostenlos und vom Gesetzgeber empfohlen ist die Einrichtung einer sogenannten "Beistandschaft". Die ist auch beim Jugendamt angesiedelt und würde zuerst einmal den Vater anschreiben und um Einkommensauskunft bitten. (Mehr Infos zur Beistandschaft in unserem Leitfaden und über die Suchfunktion in verschiedenen Threads).
    Die Beistandschaft kann letztlich sogar wie ein Anwalt klagen beim Familiengericht und versuchen, durch den Richter einen Unterhalt durchzusetzen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Beistandschaft hat bestanden. Ist doch beendet mit dem Unterhaltsvorschuss, oder? Wie gesagt, habe nie irgendeinen Bescheid vom Jugendamt bekommen. Mein Kind ist jetzt 7.

    Soviel ich weiß, die Beistandschaft sollte nicht beendet sein. Sie läuft weiter, bis das Kind volljährig wird.

  • Beistandschaft und unterhaltsvorschuss sind zwei verschiedene Dinge. Sie müssen auch jeweils einzeln beantragt werden. In seltenen Fällen ist es derselbe Sachbearbeiter, der die Beistandschaft und die Unterhaltsvorschusssache in einem Aufwasch erledigt (und man dann gar nicht mitbekommt, wann er welchen Hut aufhat).
    Ich mutmaße, bei dir läuft keine Beistandschaft. Entnehmen könntest du das den Schreiben, die du vom Jugendamt bekommen hast. An dem Aktenzeichen müsstest du sehen, ob da UVG im Kürzel vorkommt oder was abgekürzt mit Beistandschaft. Oder an der Dienststellenbezeichnung.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Naja, es gibt auch den ein oder anderen User mit Titel der nicht vollstreckt werden kann - nackter Mann, Tasche usw.... - wenn der Kindesunterhalt nach einem fiktivem, nicht erhaltenen Gehlat berechnet wurde.
    Probieren kannst du es, ich kenne Großeltern die zahlen seitdem ein Anwalt einschaltet wurde - freiwillig - damit dem armen Kind (irem Sohn/dem Vater) nichts passiert.

  • Danke für die Antworten. Doch, eine Beistandschaft besteht, habe nur eben seit Jahren nichts mehr vom Amt gehört (vorher auch nur auf Anfrage) und dachte, das ist vorbei. Werde wohl nochmal ausdrücklich nachfragen und mich außerdem nach einem Rechtsanwalt umsehen.

  • Die arbeiten schneller und erreichen meist die Titulierung des Mindestunterhalts...


    Werde wohl nochmal ausdrücklich nachfragen und mich außerdem nach einem Rechtsanwalt umsehen


    beides gleichzeitig geht nicht-
    ein RA kann erst dann tätig werden (also in diesem Fall) wenn keine Beistandschaft besteht :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Genau so ist es.
    Ruf bei der Beistandschaft an und frage, was man für dich nun tun kann.


    Bei mir war es so, dass man mir den Hinweis gegeben hat, dass ein Anwalt mehr Möglichkeiten hat.
    Ich hab das also gekündigt, Anwalt beauftragt und U-Titel bekommen.


    Hintergrund: KV konnte nicht erklären, wie er mit Minijob und H4-Aufstockung sein klein Häusle bezahlt.
    Schwarzarbeit, vermutete der Richter.


    Er muss nun Mindestunterhalt zahlen nach Düsseldorfer Tabelle.


    Ob er es tut steht allerdings auf einem anderen Blatt.


    Versuch es, dein Kind hat Recht auf Unterhalt.Ob dein KV seiner Pflicht nachkommen muss, dass entscheidet das Gericht
    und das Rückrad des KV.

  • Wenn Du nicht gerade Prozesskostenhilfe bekommst dann rate ich dir von einem Anwalt ab. Kläre das vorerst mal mit der Beistandschaft.
    Hat der KV nichts bleibst Du auf den Kosten sitzen. Das übersteigt dann bei weitem den möglichen KU.

  • "Der Träger des Jugendamtes haftet, wenn er es unterlässt, im Rahmen einer Beistandschaft gegenüber dem Unterhaltspflichtigen einen seinem Einkommen entsprechenden Unterhalt durchzusetzen und entsprechende Ermittlungen durchzuführen. Der Schadensersatzanspruch des Unterhaltsberechtigten beginnt erst mit dem Ende der Beistandschaft zu verjähren"


    OLG Saarbrücken, Az.: 4 U 456/10_139 v. 13.12.2011


    In dem Fall hatte der Unterhaltsberechtigte rund 30.000 Euro vom Jugendamt zu erhalten.
    Jugendamtsmitarbeiter, welche den BET wegen eines Unterhaltsbegehrens abwimmeln ("der hat doch nichts, vielleicht kommen nur ein paar Euro zusammen, wenn überhaupt..."), machen sich der Pflichtverletzung schuldig. Personalmangel oder geringes Engagement sind kein Grund, es zu unterlassen, die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen zu überprüfen.

  • Dieses Urteil zeigt eigentlich nochmals, warum man mit der vom Gesetzgeber extra eingerichteten Beistandschaft im Normalfall besser fährt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wie ich Anwälte kenne, tun sie doch einiges mehr als Ämter, zumal sie daran verdienen. Bin mir gar nicht mal so sicher, ob ich Beratungshilfe bekomme...


    Werde also erstmal beim Jugendamt weiterforschen. Schon komisch, dass ich noch nie eine Abschrift bekommen habe. Wahrscheinlich denken sie, Geld würde sowieso ans Amt gehen, kann mir egal sein.

  • hallo,


    ich habe eien beistandschaft eingerichtet, noch als die kids unterhalt nach UVG bekommen haben. nach meiner heirat fiel dieser weg und die beistandschaft hat sich gekümmert. hat sogar einen sofort pfändbaren titel erwirkt (obwohl der KV jahrelang von H4 lebte!), der nun nach über 5 jahren seit knapp einem jahr zum tragen kommt. also: es hat gewirkt. gut ding will weile haben ;-)


    ich würde dir auf jeden fall zu einer beistandschaft raten und arbeite mit dem vertreter eng zusammen, lass nicht locker und frage immer wieder nach. irgendwann kann "euer" KV vom amt auch mal zur arbeitsaufnhame gezwungen werden.


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Wie ich Anwälte kenne, tun sie doch einiges mehr als Ämter, zumal sie daran verdienen.
    .


    Verdienst? Ein gefährliches Argument. Denn wenn du deinen Anwalt nicht nach Stunden bezahlst (zwischen 125 - und 300 Euro die Stunde), sondern quasi nach Tarif löhnst, dann hat er für deinen "Fall" ein bestimmtes Stundenkontingent. Ist das durch, legt er für jede weitere Minute Einsatz bares Geld drauf. Ob er da weiter hoch motiviert ist?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.