Hallo
Nur kurz angeschnitten. Ehemalige binationale Ehe, aus der ein Kind hervorging, GSR, keiner hat ABR, Umgang ohne gerichtliche Regelung, Unterhaltsschulden seitens des KV, nun soll Kind ins Heimatland des KV u.a. um dort beschnitten zu werden
Kind spricht weder die Sprache, noch kennt es die Großeltern. Prinzipiell hätte ich nichts gegen einen Besuch (die Beschneidung natürlich nicht) einzuwenden, aber es kommen noch andere Sachen hinzu. Was jetzt Staatsbürgerschaft und Ausreise etc angeht. Habe diesbezüglich Fragen und möchte wenn möglich von jemanden der vom Fach ist beraten werden. Da es wirklich sehr kompliziert ist.
Ich weiß, das der KV prinzipiell auch mit seinem Kind ins Ausland in Urlaub kann und ich das nicht verbieten kann, aber möchte natürlich kein Risiko eingehen und mich erst absichern.