Auszug und Konsequenz bräuchte Tipps zur Situ.

  • Hallo,



    am 8.2. ist der KV ausgezogen (worden) getrennt sind wir schon länger, blieben wegen Kinder aber gemeinsam in der Wohnung wohnen. Eines Nachmittags einen Anwaltsbrief fand, wo der KV teile des alleinigen Sorgerechts beantragte.


    Die Begründungen dafür: Kindeswohlgefährdung (durch wechselnde Partnerschaften meinerseits), Abwesenheit von Wohnsitz ohne Kinder (Ich arbeite in Wechselschicht),



    Schlicht und ergreifend war der Antrag auf Mutmaßungen, Behauptungen und Lügen aufgebaut, so stand drin, dass das örtl. JuA dem Antrag zustimme -diese habe er aufgesucht, mit mir bestand jedoch kein Kontakt!


    Zudem wurde beantragt, dass ich aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen sollte (sie befindet sich in meinem Elternhaus und ich zahle die Miete gänzlich alleine)



    Ich sprach ihn auf diesen Antrag an, es sei alles nicht so wie ich es interpretieren würde.


    Ich nahm mir einen Anwalt und habe einen Gegenantrag gestellt allerdings mit gemeinsamer Sorge.


    Am 8.2. kam ich mit den Kindern nach Hause, diese wurden an der Eingangstür abgefangen, ich sollte meine Wohnung nicht betreten, tat es dennoch :-) Da saß seine Freundin und Baby (wohl nicht von ihm) das Reisebett stand im Kinderzimmer aufgebaut und ich wurde arg beleidigt von seiner Freundin ... setzte die gute Dame kurzerhand vor die Tür... und riet meinem (noch) Ehemann mit zu gehen!



    Das ganze ging nicht wirklich ruhig ab, die Kinder waren vom Nachmittag k.o. und so rief ich bei der Polizei an und fragte, wie lange ich meinem (noch) Ehemann den Zugang zur Wohnung verweigern darf. Im Kindeswohl, sollte er auftauchen, würde ein Gespräch mit ihm geführt werden. Später kam es auch dazu, da er auftauchte um 22:00h und ich das Schloß ausgetauscht habe, machte er Alarm... Polizei bat ihn die Wohnung zu verlassen, damit die Kinder ruhe bekommen, er könnte sich am Sonntagnachmittag bzw. Montag wieder aufsuchen.



    Dies tat er auch ... nahm seinen PC am Sonntag mit und einige Klamotten und sagte den Kindern, er sei nun nicht mehr der Vater, ich wolle das nicht!



    Seit dem bin ich alleinerziehend, er ohne festen Wohnsitz.



    Und da fängt es an ...


    Es kam zu einem Gerichtstermin welcher dann wieder Vertagt wurde, damit Gespräche beim JuA laufen können.



    Bei diesen Gesprächen läuft es so, dass er mir immer das Wort umdreht und immer alles zustimmt, was ich vorschlage, jedoch dann nur wenig bis gar nicht sich daran hält. Mir Vorwürfe macht, weil ich Arbeite (er ist H4 mit Geringfüg).


    Ich habe Angst wenn ich jetzt sage er soll die Kinder auch einen Tag in der Woche nehmen, er wirft mir dann vor er mache das zu meiner Entlastung, dass er mit dem Antrag bei Gericht durch kommt.


    Er kann die Kinder nicht anders Betreuen, da er keine Wohnung hat, er kann auch nicht so oft fahren, weil er kein Geld hat (Er ist 70 km weit weg bei seinen Eltern). Ich gab ihm Spritgeld, habe mir ein Auto geliehen und die Kinder zu ihm gefahren. Das geht aber nicht mehr, nun sagt er beim JuA ich halte ihm die Kinder vor.



    Jetzt hat er eine Wohnung (80 qm, 4 Zi. 380,-) in der Nähe gefunden, für diese Wohnung benötigt er ein Schreiben von mir, dass er die Kinder betreute (jedes 2te Wochenende und 1 Tag in der Woche = 10 tage) das rechtfertigt aber die Wohnung nicht es müssen min. 15 Tage sein.


    Es ist ja aber zur Zeit nicht so, also kann und will ich ihm das so nicht ausfüllen, ich habe aber Angst, dass wenn ich das nicht mache er keine Wohnung hat und die Kinder ihn gar nicht mehr sehen... das will ich auch nicht für die Kinder!


    Eine kleinere Wohnung will er nicht! Außerdem habe ich die Vermutung, dass er mir damit im Nachhinein das Vorhält, wenn ich ihm das so Bestätige und ich kann ja auch nicht wissen, ob er das wirklich so macht. Also Schreibe ich nichts Neues!



    Nun macht er mir wieder Vorwürfe das ich nicht will das die Kinder zu ihm Kontakt haben und ich solle ihm glauben er würde niemals das anderweitig gebrauchen! Und erpresst mich, dass er die Kinder dann nicht in den Ferien betreuen würde.


    Und sich streng an die 10 Tage halten wird, wenn also ein Kind krank ist er nichts damit zu tun hat!




    Ich weiß einfach nicht was ich mache, weil egal wie es wird mir eh zum Nachteil ausgelegt! Ich weiß ja nicht woran ich bin und dieses schwebende Verfahren löst in mir eine Grundangst aus.


    Beim JuA zeige ich mich immer sehr kooperativ, damit es mir nicht negativ ausgelegt wird, obwohl es mir manchmal auch gegen den Strich geht, was er da sagt! Es hat nichts Hand und nichts Fuß bei ihm! Alles nur wenn dann Geschichten, und er lügt viel und ich vertraue ihm null, ich kann mich auch nicht auf ihn Verlassen!



    Ich sage auch nicht, dass er die Kinder nicht beaufsichtigt... (meine Tochter hängte sich neulich über die Balkonbrüstung wurde von meiner Mutter gesehen wärend er die Kinder in meiner Wohnung betreut - Gefahr warum kann sich meine Tochter drüber hängen, macht sie aber bei mir nicht!) Er macht mit ihr auch keine Hausaufgaben, wenn er sie aus der Betreuten abholt, ja und abends brauch ich ihr damit dann auch nicht mehr kommen.



    Er verspricht Sachen die er nicht hält. Die Kinder erzählen ihm dass ich neulich erst um 19:30 Essen gemacht habe obwohl die Kinder da schon im Bett sein sollten. Oder das wir neulich beim Imbiss waren, (ich hatte Spätschicht und keine Lust Abends um 21:00 h zu kochen, bei ihm hatten sie aber nichts warmes zu Essen bekommen).



    Was würdet ihr den machen, beim JuA oder bezügl. des Schreibens wegen der Betreuung?



    LG Adonika

  • vorab : ich schreibe dir morgen ausführlicher dazu ... bin eigentlich schon viel zu müde


    aber ganz ohne antw. will ich dich auch nich stehn lassen. ich würde alles dokumentieren und das juA um rat fragen, was du tun sollst. das zeigt interesse deinerseits, was für das kindeswohl am besten ist.


    lg

  • Gut erst einmal, dass ihr euch einig seid, dass die Kinder beide Eltern umfangreich behalten sollen. Das ist für die Kinder sehr wichtig.



    Ich verstehe eure Regelung so:


    - jedes 2te Wochenende: je nach Vereinbarung 52 Tage im Jahr
    - 1 Tag in der Woche: 52 Tage im Jahr
    - Hohe Feiertage hälftig und Hälfte der Ferien (ca. 4 - 5 Wochen): ca 28 - 35 Tage im Jahr


    davon werden die Überschneidungen (Ferien vs. Wochenendregelung) abgezogen (8 - 10 Tage)


    So kommt ihr über das Jahr auf etwa 120 - 130 Tage Aufenthalt der Kinder beim Vater.


    Du kannst ihm also bescheinigen, dass die Kinder gemäß einer Vereinbarung einen großen Teil ihrer Zeit (über 1/3) bei ihm verbringen werden, was ohne entsprechend Räumlichkeiten nicht möglich ist. Falls es ihm bei Behörden hilft, kannst du auch anfügen, dass es im Envernehmen zwischen euch Eltern in Zukunft erforderlich werden kann, dass die Kinder auch mehr Zeit (z.B. ca. 50 % der Zeit) beim Vater verbringen.


    Damit bleibt alles in eurer Hand und du hättest einen Beitrag dazu geleistet, dass die Kinder auch beim Vater ausreichend Zeit verbringen können. Ich würde ihn fragen, ob das ausreicht.



    PS. Vielleicht kann ja das Jugendamt noch eine befürwortende Stellungnahme abgeben in dem Sinne, dass die Kontinuität der Betreuung durch beide Elternteile für die Kinder von großer Bedeutung wäre und dass dies ohne die entsprechenden Räunmlichkeiten nicht möglich wäre. Das kann die Behörde vielleicht dazu bringen, von seinem Ermessensspielraum Gebrauch zu machen und die Wohnung zu genehmigen (380 Euro kommt mir für 4 Zimmer auch nicht übermäßig teuer vor, eine kleinere Wohnung wird vermutlich nicht sehr viel billiger werden). Wenn ihr beide gemeinsam das Jugendamt um solch eine Stellungnahme bittet, kannst du auch zeigen, dass du ich für den Vater-Kind-Kontakt einsetzt.

  • Hi!


    Was kannst Du dafür wenn er keine kleienre Wohnung will? Wofür braucht er eine 4 Zimmerwohnung?


    Meine Kinde rleben bei mir und ich habe keine 4 Zimmerwohnung! und ich zahle meine Miete selber und nicht das Amt!


    Seine Wohnung wird von unseren Steuergeldern bezahlt! Ich würde das nicht unterschreiben bloß weil er keine kleine Wohnung will!


    Mein Ex hat eine 56 qm Wohnung,seine Verlobte lebt mit da.Die Kids sind alle 14 Tage am WE dort,sie teilen sich ein kleines Zimmer,da es aber nicht täglich ist reicht das auch aus!



    Wenn er nicht in Deiner Stadt wohnt kann er beim Amt zuschuss beantragen um seine Kinder zu sehen!



    Lass Dich nicht so sehr von ihm beeinflussen!

    :strahlen lg Christine


    PS: alles wird gut-immer!

  • Ich lebe mit volljährigem Sohn in 2 1/2 Zimmer Wohnung, weil ich mir keine größere leisten kann! Aber ich gehe arbeiten, um dem Staat nicht auf der Tasche zu liegen. Einem H 4 Vater, der seine Kinder nur ab und zu hat, soll die Gemeinschaft eine so große Wohnung bezahlen??? Dann soll er arbeiten gehen, wenn er Luxus haben will! Ich würde mich auf keinen Fall erpressen lassen.

  • Ich kann erstmal nichts Schlmmes an der Wohnung des Vaters erkennen. Er hat sich eine Wohnung gesucht, die näher an den Kindern ist. 4 Zim. für 380 € ist sehr günstig und wozu er die Zimmer braucht, geht uns doch gar nichts an. Auf jeden Fall hat er genug Platz für die Kinder. Warum ihm das nicht unterschreiben? Mein Eindruck ist auch, dass du ihm da eher Knüppel zwischen die Beine schmeisst.


    Wie alt sind denn eure Kinder?


    Was gar nicht von ihm geht, ist der Satz zu den Kindern "Ich kann mich nicht mehr kümmern, weil Mama das so will" so oder so ähnlich war der ja. Das findet das Jugendamt und ein Gericht auch nicht so lustig und ob du mit den Kindern zum Imbiss gehst oder nicht, kann er auch ruhig rum erzählen. Interessiert auch nicht. Sie bekommen was zu essen und das ist die Hauptsache.


    Ich würde ihm den Antrag unterschreiben, damit er näher bei den Kindern ist und alles andere musst du lernen, an dir abperlen zu lassen.

  • Ich will ihm gar keine Steine in den Weg legen, er weiß seit letztem Jahr Juni, da haben wir uns getrennt, dass er ausziehen soll ich finde das ist ausreichend Zeit um sich eine angemessene Wohnung zu suchen. Ob die Wohnung angemessen ist oder nicht, ist mir auch egal. Ich möchte nur nicht irgendwas aufsetzen, was mir im Nachhinein schaden könnte (sei es Betrug oder was weiß ich).



    Segelpapa Deine Antwort finde ich am hilfreichsten, klar finde ich es positiv, wenn er sich tatsächlich kümmert und das mit dem offen lassen der Betreuung finde ich auch sehr gut gelöst. Leider reicht der ArGe die Bescheinigung vom JuA nicht aus, die hatten wir bereits eingeholt.



    LG u schönes Wochenende