kv erpresst mich.er ist unfähig als vatet.hilfe!!@!!@

  • monsterkruemmel, gib den kvs nicht so viel tipps.habe eh schon angst welche Methode meiner wählen wird um nicht zu zahlen. :pfeif :pfeif :pfeif :tanz :tanz


    klingt nicht so als ob hier der verlobte anerkennen würde. - siehe Kommentar zu weiteren kindern, die wegen der bösen ex nicht leistbar sind :rolleyes2:
    ansonsten muss ich sagen, wenn ich innerhalb des Zyklus mehr als einen Kontakt gehabt hätte, hätte ich alle tests der welt selber bezahlt um zu wissen, wer der vater ist.

  • Wenn eine Frau einen Mann als Vater angibt, wobei sie weiß, dass das keineswegs sicher ist, dann zahlt dieser Mann, sofern er keinen Test machten lässt, mindestens 18 Jahre lang für ein fremdes Kind. Und das soll rechtens sein, abgesehen mal vom Kind, das eines Teils seiner Identität beraubt wird? Niemals!

    Einmal editiert, zuletzt von si_lence ()

  • War gestern vor Gericht und hab deshalb nicht geschrieben. Si viele Nachrichten die mit mir nichts zu tun haben:) ab alle die mich als raven Mutter da stellen Nein ich bin nicht egoistisch. Aber ich kenne den Mann bucht. Da kann ich gleich nem fremden mein Kind geben.das USt kein kindswohl w ebn er zu nem fremden alleine muss und so. Ich gab den Kroaten als Vater an a ver unter dem namen und geburtsjahr wurde niemand gefunden. Vor Gericht sagte er , das er glaubt er ist der Vater aber er will nen Test. Er ist jetzt wieder nach Deutschland gezogen .... er sah den kleinen gestern er sagte kein Hallo kam nicht her nichts....was soll ich davon halten. Auch später im Zug , als wir zufällig denn gleichen nahmen kam kein Interesse im Gegenteil er sah extra zum Fenster die ganze Zeit raus. Ich würde nie meinen verlobten das unterschreiben lassen der kv soll zahlen nicht mein verlobte r. Der kv weiss seit 2 Jahren das er der Vater ist und null Reaktion. Sa denken manche er hat Rechte ja wo bitte? Es gehr nicht um Vater die ihr Kind kennen, die haben rechte aber für mich hat mein kv kein Recht mit zu reden.virallem da er denkt das man Kindern denn hintern verschlagen soll. Also der sollte es sich wagen den kleinen nur anzufassen. Ich will nicht das ercdwb kleinen ohne mich sehen darf oder er bei ihm schlafen darf. Wir kennen uns gegenseitig nicht. Mein Sohn geht nicht mal ohne mich zum kiga wenn ich zur Toilette gehe rennt er nach. Was denkt ihr was das für das Kind wäre?

  • Als kv sagte ja ich glaube ich bin der Vater. Richter fragte dann warum seit 2 Jahren das hin und her? Warum unterschreiben sie nicht? Antwort ja ich will Sicherheit. Vaterschaft wird jetzt untersucht.wie lange dauert es Ca bis man da nen Termin hat? Wie gesagt hat denn kleinen ignoriert

  • Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich dir berichten, das unser Termin zur Feststellung damals im Februar 2011 (Kind war da 8 Monate alt) bei Gericht angeordnet wurde. Lief aber über die Beistandschaft des JA und wurde ohne meine Anwesenheit per Beschluss entschieden. Ich bekam dann Post vom Gericht mit dem Termin bei der Kinderärztin des Kurzen für Mitte April. Es wurde ein Abstammungsgutachten gemacht: d.h. Blut von mir und Blut vom Zwerg, nix mit Speichelprobe. Der Vater wird extra geladen zu seinem Hausarzt und das Ganze geht nur mit Personalausweis und wird schriftlich festgehalten. Das Ergebnis des Labors, bzw. die Entscheidung des Gerichts dazu (Labor schickt Ergebnisse ans Gericht) hatte ich dann Ende Juni mit positivem VS-Ergebnis.

    Wer für 50 Cent isst, kann nicht für 5 Euro kacken... :bldgt:


    Damit schönen Gruss an K. :wink

  • Man möge mich Steinigen.. aber ich finde es nachvollziehbar das der mögliche Vater auf Abstand gegangen ist. Er musste ja vermutlich damit rechnen das du ausrastest oder wer weiß wie reagierst. Und was soll er sagen? "Ich bin dein Papa" und dann stellt sich raus er ist es doch nicht? Ich finde das jedenfalls jetzt nicht so verwerflich und in dem Moment auch besser fürs Kind (Warum war das überhaupt mit?)

  • wer zuerst hingeht und dann muss der andere innerhalb von 8wochen hingehen. dann dauert das Ergebnis ca. 10Tage.


    Aber du weisst, dass wenn er die Vaterschaft anerkennt nicht alles nach deinem Kopf geht? Du kannst ja vieles wollen, auch Unterhalt, aber mit der Vaterschaftsanerkennung hat der Vater Rechte und du musst ihm auch entgegenkommen.


    Wenn dein Kind mit 5 immernoch so sehr klammert, dann bin ich in diesem Einzelfall dafür, dass Papa sich mehr einbindet. Und seien wir mal ehrlich... wenn er nur denkt der Vater zu sein, e aber nicht weiss, dann kann man verstehen warum er nichts von dem Kind wissen mag. Mich interessieren fremde Kinder auch nur gering. Sorry :-)

  • Der kv weiss seit 2 Jahren das er der Vater ist und null Reaktion.


    Naja, so wie ich das verstanden habe, weisst nicht mal du, wer der Vater ist. Wenn die Mutter sich schon irrt und nicht sicher ist, wer und wie viele in Betracht kommen, darf der Vater das wohl auch, gelle?


    Seht die Vaterschaft fest, hast du positiv auf die Vater-Kind-Beziehung einzuwirken. Als erwachsene Person hast du deine persönliche Abneigung einzustellen, wenn es um das Kind geht. Wenn der Vater dann Umgang (auch ohne dich) haben will, so wird er den auch mittelfristig bekommen, selbiges gilt für Übernachtungen.


    Eine Bitte am Rande... wir alle haben mal Typos im Text, aber lese doch bitte noch mal deinen Text, bevor du 'Absenden' drückst. Ich lese die El País mit meinem 15 Jahre alten Schulspanisch flüssiger als deine Posts.

  • Seine reaktion als er das Ultraschall Bild sah, geil da sehe ich lauter Euro Zeichen.Ich habe so viele Schulden und du kannst mir dann mit dem ElternGeld die Schulden bezahlen.dafür bekommst du Kinder Kleider , Wagen etc


    Ich solle sofort aufhören Hosen mit schriftzügen zu tragen,solarium zu machen und mein Kind müsse in die Musik Schule und dürfe nur deutsch und englisch reden , nicht die Sprache meiner Mutter lernen.Ich darf nicht mehr mit Dialekt reden und dürfe nicht mehr an Engel glauben das wäre Schrott.




    Zwei Jahre lang habe ich nichts von ihm gehört, ich schrieb manchmal Ne sms und fragte ob er nichts von seinem Sohn wissen wolle.keine Antwort .


    Wie gesagt er fragte in zwei Jahren nie nach dem kleinen auch seine Eltern nicht, droht mir aber er will das Sorgerecht


    Ja aber so wie ich ihn kennen gelernt habe, habe ich Angst das er ihn schlagen wird,


    Ja habe halt das ihn schlägt, da er für diese Strafe ist.


    er sah den kleinen gestern er sagte kein Hallo kam nicht her nichts....was soll ich davon halten.


    Seht die Vaterschaft fest, hast du positiv auf die Vater-Kind-Beziehung einzuwirken. Als erwachsene Person hast du deine persönliche Abneigung einzustellen, wenn es um das Kind geht. Wenn der Vater dann Umgang (auch ohne dich) haben will, so wird er den auch mittelfristig bekommen, selbiges gilt für Übernachtungen.


    Hallo Summerjam,
    in erster Linie geht es hier nicht um eine persönliche Abneigung, sondern um die Frage, inwiefern hier ein Umgang stattfinden kann, der dem Kindeswohl dient und nicht schadet. Das Verhalten des KV ist problematisch: Einschüchterung der Mutter, mangelnde Achtung gegenüber der Mutter, kein Interesse am Kind, Gewalt wird als geeignetes Erziehungsmittel empfunden.


    Cherrybretzl,
    falls es zur Anerkennung der Vaterschaft kommt, falls es soweit kommt, dass der Vater das Kind sehen will, gibt es die Möglichkeit von begleiteten Umgängen. D.h., du bist nicht gezwungen, das Kind dem Vater zum Umgang mitzugeben. Es besteht zuerst die Möglichkeit, dass sich Vater und Kind unter Beobachtung einer Person kennenzulernen. Und dann wird weiter gesehen, wie das Verhältnis sich zwischen Vater und Kind entwickelt hat und über weitere Umgangsregelungen entschieden.
    (Bei uns haben die begleiteten Umgänge übrigens ca. ein Jahr gedauert.)


    Liebe Grüße
    Romi

  • Hallo Cherrybretzl,


    soweit scheint ja alles gut gelaufen zu sein und nach der Erfahrung von schottie81 dauert es ab jetzt ca. 4 Monate bis zum Ergebnis. Vielleicht geht es ja bei dir auch schneller, es kommt halt darauf an wenn ihr einen Termin beim Arzt bekommt, wegen den Blutabnahmen!


    Noch mal zusammengefasst: Also die Ärztin hat dir gesagt das rein rechnerisch der Engländer nicht der Vater sein kann und darum bist du davon ausgegangen das der Kroate der Vater ist. Deshalb hast du diesen auch beim Jugendamt als Vater angegeben, aber die konnten in trotz Name und Geburtsjahr nicht finden. Nach drei Jahren hast du den Kroaten durch Zufall getroffen und er teilte dir mit, dass er Zeugungsunfähig sei und daraufhin nahmst du wieder Kontakt mit dem Engländer auf und teiltest ihm mit dass er doch der Vater ist.


    Soweit alles Richtig?


    Du hast ja nach dem Treffen im Cafe und dem Besuch beim Jugendamt, 2 Jahre von ihm nichts mehr gehört, war das Jugendamt in der Zwischenzeit nicht tätig, oder warum hat es solange gedauert bis der Fall vor Gericht gelandet ist?


    Gruß Vater 1971

  • Romi: nirgendwo ist zu erkennen das er die mutter seit geburt des kindes eingeschüchtert hätte. nirgendwo ist zu erkennen das er das kind jemals geschlagen, missbraucht etc. hätte. was er mal gesagt hat, dafür wird die km sicherlich ganz viele zeugen haben das er genau das gesagt und auch in die tat umgesetzt hat.


    ansonsten gilt: erst muss die vaterschaft erwiesen und anerkannt sein, dann hat er umgangsrecht. er muss die km nicht respektieren, nicht interessant finden oder anderweitig achten. er muss sich nichtmal mit ihr unterhalten. er darf seinen umgang einfordern und sicherlich wird dieser ein paar mal betreut werden durch einen mitarbeiter des jugendamtes oder einer familienberatung - ohne km.
    solange er sich dabei im rahmen des normalen menschenverstandes benimmt, wird ihn keiner am umgang hindern. irgendwann mit ausgedehnten übernachtungen und urlauben natürlich. wenn km wünscht das er unterschreibt und zahlt, dann muss sie damit leben, dass er natürlich auch seine rechte einfordert. - wenn er es denn tut, das wird die frage bleiben.

  • Hallo Summerjam,


    Naja, so wie ich das verstanden habe, weisst nicht mal du, wer der Vater ist. Wenn die Mutter sich schon irrt und nicht sicher ist, wer und wie viele in Betracht kommen, darf der Vater das wohl auch, gelle?


    Also ich meine auch, dass man dem „Engländer“ in diesem Punkt keinen Vorwurf machen kann, wenn er auf einen Vaterschaftstest besteht!
    Natürlich hätte man es auch Kostengünstiger haben können, wenn alle damit einverstanden sind, aber dass hat sich ja erledigt.


    Kein normal denkender Mann, würde unter diesen Vorraussetzungen freiwillig die Vaterschaft anerkennen! Es kann ja immer noch sein, dass die Ärztin sich nicht verrechnette und der Kroate einfach nur vorgegeben hat, Zeugungsunfähig zu sein. Natürlich denkt man bei einem zufälligen Treffen im Zug nicht daran, sich den Ausweis zeigen zu lassen, für spätere Nachfragen des Jugendamtes, aber ich glaube auch nicht dass es der Kroate gemacht hätte!


    Gruß Vater 1971

  • Also ich meine auch, dass man dem „Engländer“ in diesem Punkt keinen Vorwurf machen kann, wenn er auf einen Vaterschaftstest besteht!
    Natürlich hätte man es auch Kostengünstiger haben können, wenn alle damit einverstanden sind, aber dass hat sich ja erledigt.


    Theoretisch ist da noch alles offen. Er kann a) komplett kostenfrei aus der Sache kommen. Ist er nicht der KV, zahlt die KM die paar Tausend für den Test. Und es kann b) theoretisch passieren, dass KV, wenn er Vater ist, nur die Kosten eines günstigeren freiwilligen Tests zahlen muss und KM die Differenz. Obwohl ich die Chance für b) für utopisch gering halte.

  • Hallo Summerjam,


    gerade weil doch alles offen war, hätten beide einen Privaten Test bevorzugen sollen, natürlich in bei sein von Zeugen beider Seiten.
    So ein Test hätte vielleicht 400 Euro gekostet und nicht Tausende!


    Wenn der Kroate gelogen hat, um sich vor den Kosten des Unterhalts zu schützen, wird es ein teurer Spaß!


    Weiß einer was so ein Verfahren mit allem Drum und Dran kostet?
    Ich habe gehört so ein Verfahren kostet so um die 2500 Euro.


    Gruß Vater 1971

  • Die Größenordnung 2.500 ist mir auch geläufig. Wobei ich nicht weiss, ob das die Gerichtskosten beinhaltet, oder nur den Test ansich.


    Und wie gesagt... Auch bei positivem Test muss das nicht zwangsläufig heissen, dass der "frische" Vater diese Kosten tragen muss. In meinem Freundeskreis musste der positiv getestete Vater nur die Kosten eines billigen freiwilligen Tests zahlen. Die Differenz musste nach Urteil die KM selbst tragen. Was ich persönlich nur gut heissen kann.

  • So,
    ich hab nochmal die Akten von damals gewälzt. 4 Monate waren´s bei uns, weil der KV zum Test gezwungen werden musste, er hatte den 1. angeordneten Termin für sich verstreichen lassen und wurde mit Ordnungsgeld belegt. Deshalb auch die Dauer von 4 Monaten. Grob überschlagen, wenn alle sich an die Termine halten sollte das Ganze wohl nicht länger als max. 3 Monate dauern bis zum Beschluss. Ich wurde auch "bloss" nach dem Ergebnis zum JA geladen und nicht erneut vor´s Gericht zur Vaterschaftsanerkennung. KV hatte dafür einen gesonderten Termin und mir wurden lediglich die Urkunden ausgehändigt.
    Gekostet hat der Spass bei uns dem KV ingesamt 3.700€ (aber auch hier wieder das Ordnungsgeld einberechnet durch seine beharrliche Weigerung.) also denke ich auch das die Schätzung von etwa 2.500€-3000€ der normale Rahmen für den Gerichts-Test ist.


    Das nochmal dazu...

    Wer für 50 Cent isst, kann nicht für 5 Euro kacken... :bldgt:


    Damit schönen Gruss an K. :wink