kv erpresst mich.er ist unfähig als vatet.hilfe!!@!!@

  • Der wird gesucht, gefunden, geladen, getestet.


    Du hast aber ein Vertrauen in die deutsche Justiz.


    Wenn es denen zu viel Aufwand ist, passiert da garnix, ich kenn jemanden ehemals hier im Forum, da ist die Vaterschaftsanerkennung seit 8 Jahren nicht durch.


    Und wenn sich jemand ins Ausland abseilt ist da nix zu machen.


    Wenn man da nicht als Mutter selber hinterher ist, passiert da nicht viel, wenn der KV nicht auf Schreiben vom Jugendamt reagiert.


    Trotzdem bin ich der Meinung, die Mutter hätte in diesem Fall mehr Engagement zeigen dürfen um den Vater in die Geburtsurkunde eintragen zu lassen!
    Dazu ist man meiner Meinung nach als Mutter verpflichtet!

  • Hallo schottie81,


    nehmen wir einfach mal die ersten drei Jahre, wo die TS dachte der Kroate währe der Vater. Sie hat ab der Geburt des Kindes UVS bekommen und auf einmal trifft sie ihn, rein zufällig und er sagt ihr er sei Zeugungsunfähig. Währe das JA an ihn herangetreten, hätte er gesagt: „Ich kann nicht der Vater sein, aber wenn sie mir nicht glauben können wir gerne einen Test machen“ Hätte sich herausgestellt, er ist nicht der Vater, bräuchte er keinen Cent für den Test bezahlen und das ist natürlich auch Richtig so!


    Die TS hat ja geschrieben dass das JA gegen den jetzigen „angeblich“ leiblichen Vater, seit 1 ½ Jahren vorgeht aber warum ist das JA die ersten 3 Jahre nicht Aktiv geworden?


    Gruß Vater 1971

  • ändert das nichts am Ansatz, dass es keinen Umgang für das GSR braucht. Wir leben in einer Zeit, in der wir nicht mehr auf Boten und Brieftauben angewiesen sind. Online Recherchen und ein gesunder Menschenverstand sollten jeden in die Lage versetzen, auch remote mitentscheiden zu können.


    Bist du der Meinung, dass aufgrund von Mutmassungen erstmal Menschenrechte entzogen werden sollen, bis die entsprechnde Person sich eine Unschuldsvermutung verdient hat?


    Ich bin der Meinung, daß jemand, der GSR haben möchte, erstmal das Recht des Kindes auf Umgang respektieren muss. Wer keinen Umgang haben möchte, handelt nicht zum Wohle des Kindes. Heißt nicht: Wer keinen Umgang hat, dem muss das GSR entzogen werden. Das ist etwas anderes.


    Im Rechtsstaat gilt die Unschuldsvermutung. Aber wo handelt hier einer dagegen? Wer keinen Umgang haben möchte, und sich nicht kümmern möchte, und dann GSR haben möchte, dann steht dem das Kindeswohl nicht entgegen? Das Kindeswohl wiegt höher, als das Sorgerecht. Und das ist auch gut so. Und da wird wohl ein Unschuldsprinzip nicht mit verletzt.


    So, und das war das letzte mal, daß ich hier OT grundsätzliches und theoretisches kommentiere. Dies ist der Thread der TS und nicht der von anderen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hallo Monsterkrümel,


    ich verstehe deine Meinung ja, aber für mich sind es einfach zu viele zufällige Begegnungen und so viele Fehler macht das Jugendamt auch nicht.


    Es kommt natürlich darauf an von welchen Ausland wir sprechen und natürlich dauert es länger, aber 8 Jahre klingt für mich nicht irgendwie nach Europa, oder?


    Gruß Vater 1971

  • Hallo Monsterkrümel,


    wenn so ein Fall vor einem Gericht landet wird doch, wenn der Beschuldigte nicht erscheint, doch normalerweise sehr hart reagiert!
    Ich sage nur Missachtung des Gerichtes und wenn man auch häufig umzieht und keiner geregelten Arbeit nachgeht, so kann es doch sehr schnell gehen, bis die Handschellen klicken!


    Gruß Vater 1971

  • Geh mit deinem Verlobten los und lass ihn die Vaterschaft anerkennen. Dann wird er rechtlich Vater. Sag den Gerichtstermin ab.
    Sache erledigt!


    Das ist jetzt hoffentlich nicht dein Ernst.

  • Mir fehlen da wirklich die Worte. Ein Kind hat ein Recht darauf, zu wissen, wer sein Vater ist und eine falsche Angabe hätte mit Sicherheit auch rechtliche Konsequenzen. Ausserdem würde ich das als Betrug ansehen.

  • ist das schon Anstiftung zu einer Straftat?


    Personenstandsfälschung ist definitiv eine Straftat, was nun erfüllt sein muss, dass ein nennen wir es mal "Vorschlag" einen "Anstiftung" wird oder ist, werden wir prüfen. Ich bitte, um Verständnis, das nicht aus dem Stegreif beantworten zu können.


    Was ganz klar ist: Das AE-Team distanziert sich ganz deutlich von diesem Vorschlag, denn es ist Personenstandsfälschung.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

    Einmal editiert, zuletzt von campusmami ()

  • Hallo Monsterkrümel,


    da muss ein KV ja wirklich Eiskalt sein. Also ich könnte so etwas nicht, denn dann lebt man ja wie auf der Flucht!
    Außerdem finde ich dass man zu seinem Nachwuchs stehen sollte und wenn man ernsthafte Zweifel an der Vaterschaft hat, dann macht man eben einen Vaterschaftstest und verschafft sich damit Gewissheit!


    Gruß Vater 1971

  • Ja Vater, so denkst Du, aber ein nicht gerade geringer Anteil der Männer denkt anders.


    Laut Studien haben 50% aller Männer nach einer Trennung nach ein paar Jahren keinen Kontakt mehr zu ihren Kindern ( wenn ich das recht erinnere ).


    Und der kleinste Teil wird hier durch Umgangsboykott passieren, denn da gibt es ja GsD einen Rechtsweg, der diesen in den allermeisten Fällen verhindern kann.


    Und wenn man sowieso schon Schulden hat und kein Bock hat, sich irgendwie für sein Tun zu verantworten ist das der Weg des geringsten Widerstandes, ich kenn da einige solcher Prachtexemplare.


    Und wenn Du da als KM nicht fit bist, bleibste auf der Strecke.


    Wenn mein KV nicht ( seltsamerweise ) auf die Post vom Jugendamt reagiert hätte, hätte ich seine Eltern zum Großelternschaftstest angeschleift und davor hatte er höllisch Angst.

  • Hallo Monsterkrümel,


    Und wenn man sowieso schon Schulden hat und kein Bock hat, sich irgendwie für sein Tun zu verantworten ist das der Weg des geringsten Widerstandes, ich kenn da einige solcher Prachtexemplare.


    Es kommt natürlich darauf an, weshalb man zum Schuldner wurde, aber wenn man selbst dafür die Verantwortung trägt, sollte man auch dafür Grande stehen! Heutzutage scheinen immer mehr Menschen, in unserem Land, der Meinung zu sein: „Die bekommen eh kein Geld von mir und wenn die was wollen kriegen die halt meine Eidesstattliche Versicherung“.


    Gruß Vater 1971

  • Und wie er mich behandelt hat, ist es kein Wunder das ich ihn hasse. Mein verlobter ist sein Papa ich sehe nicht ein nem fremden Mann, denn weder ich noch mein Sohn kennen, ein Teil des Sorgerecht zu geben. Ich habe vor zwei Jahren versucht Kontakt auf zu nehmen aber Antwort eye nid ub d fragte nie. Also brauch er jetzt auch nix mehr zu wollen.

    Irgendwie seh ich hier nicht mehr durch. TS schreibt aber auch ab und an recht unverständlich.
    Ich hab jetzt noch mal zurück geblättert, da ich für mich hier den Faden verloren hatte.


    Bin ich richtig, das es 2 mögliche Väter gibt, du aber einzig den Verlobten als "Herzpapa" akzeptierst? (Vergiss ganz schnell den "Rat", das der Verlobte die VS unterschreiben soll! Das ist kriminell!)
    Dann trafst du einen von beiden im Zug (?), er hat dich ignoriert, aber dann doch gesagt er sei nicht der Vater weil zeugungsunfähig? Und dann hast du Kontakt aufgenommen, oder versucht und nix kam zurück. Und jetzt kann dich der potentielle Vater mal gern haben? Welcher denn, der Engländer oder der Kroate? Also eigentlich haben "beide nix mehr zu wollen", oder?
    Ich blick´s nicht mehr...


    Wie ist denn der Termin zur VS heute bei Gericht gelaufen? Ich vermute mal, das die Feststellung angeordnet wurde...

    Wer für 50 Cent isst, kann nicht für 5 Euro kacken... :bldgt:


    Damit schönen Gruss an K. :wink

  • Hallo si_lence,


    Ausserdem würde ich das als Betrug ansehen.


    Das ist es nicht.


    Personenstandsfälschung ist definitiv eine Straftat, was nun erfüllt sein muss, dass ein nennen wir es mal "Vorschlag" einen "Anstiftung" wird oder ist, werden wir prüfen.

    Was ganz klar ist: Das AE-Team distanziert sich ganz deutlich von diesem Vorschlag, denn es ist Personenstandsfälschung.


    Hallo campusmami,


    der Vorschlag von akrohh ist mitnichten Personenstandsfälschung.


    http://dejure.org/gesetze/StGB/169.html


    "Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand ... einer zur Führung von Personenstandsregistern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt."


    Keine dieser beiden Bedingungen ist erfüllt.


    Es ist einigermaßen außer Mode gekommen, aber es ist (und war z.B. in Kriegszeiten) durchaus üblich, nicht leibliche Kinder an Kindes Statt anzunehmen in Deutschland.
    Der Mann kann dies tun, indem er z.B. ein in die Ehe mitgebrachtes Kind (mit Zustimmung des leiblichen Vaters und der leiblichen Mutter und der zuständigen Behörden) adoptiert.
    Der andere Weg ist, die Vaterschaft für dieses Kind anzuerkennen - das BGB sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor:


    http://dejure.org/gesetze/BGB/1592.html
    (nirgendwo ist beschrieben, es müsse sich um den leiblichen Vater handeln).


    Dem gegenüber steht zwar das Recht des Kindes auf seine Abstammung.
    Jedoch schließlich die Vaterschaftsanerkennung des nicht leiblichen Vaters nicht aus, dass das Kind eines Tages darüber aufgeklärt werden kann.


    Mag man von dem Vorschlag halten was man möchte: Illegal ist er nicht.
    Dass derartiges Vorgehen Personenstandsfälschung sein soll, ist eine weitere urbane Legende dieser Plattform.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Frau Rausteiger hat recht. Es ist keine Straftat im Sinne des § 169 StGB. Vergleich z.B.: OLG Hamm · Urteil vom 20. November 2007 · Az. 1 Ss 58/07 Die Mutter war vom Amtsgericht verurteilt wurden, und hat keine Berufung eingelegt. Der Vater hatte Berufung eingelegt und war erfolgreich beim LG und die Revision der Staatsanwaltschaft wurde vom OLG verworfen. Da der Personenstand nicht gefälscht war, da der Vater eine Vaterschaftsanerkennung gemacht hatte, obwohl er wusste (oder angeblich auch nicht), daß er nicht der Vater war.


    Aber ich würde aus einem anderen Grunde davon abraten: Der Verlobte erhält damit auch alle Pflichten, die sich aus diesem Umstand ergeben, wie z.B. Unterhalt im Trennungsfalle, Rückzahlung des UHV. Ob er das freiwillig auch möchte??


    Edit sagt noch: Dies hat auch noch weitere finanzielle Konsequenzen für ihn, wenn TS und Kind z.B. ALG2-Leistungen beziehen --->Betreuungsunterhalt, gesteigerte Erwerbsobliegenheit usw.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


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  • Also ich möchte hier nicht Monsterkrümel's oder andere persönliche Erfahrungen in Frage stellen, aber

    Zitat

    Ja Vater, so denkst Du, aber ein nicht gerade geringer Anteil der Männer denkt anders.


    Definiere "nicht gerade gering" ???
    Der sehr überwiegende Teil der UET denkt/handelt anders als Monsterkrümel das hier dar stellt. Zum Beispiel ich (und das ist auch eine persönliche Erfahrung). Tut mir leid, dass sie offensichtlich an einen KV geraten ist, dem Weglaufen vor (nicht nur) KUH Schulden nicht fremd war/ ist.


    Wegen 225 Euro / Monat sich auf die "Flucht" vor was? begeben. :Hm
    Dürfte auf Dauer schwer fallen.


    LG