Auf einen Unterhaltstitel bestehen?

  • Hallo,


    mich beschäftigt gerade eine Frage zum Unterhaltstitel, daher habe ich mich hier nach langem heimlichen Mitlesen angemeldet :-)




    Kurz, ich bin AE, mein Sohn ist 15 Monate alt. Getrennt habe ich mich vom Vater, als mein Junior etwa 7-8 Monate alt war, ausgezogen ist mein Ex kurz vor dem 1. Geburtstag auf mein Drängen hin. Seitdem kommt er meist jedes Wochenende an einem Tag für 4h +/-1h hierher und beschäftigt sich mit Junior oder holt ihn ab, das ist mehr, als er sich die ganze Zeit vor seinem Auszug um den Kleinen gekümmert hat. Inzwischen klappt der Umgang recht harmonisch und Junior hat auch eine Beziehung aufgebaut, sagt Papa und weint nur noch selten bei der Trennungssituation von mir (ich verzieh mich meistens und geh dann mal in Ruhe meinem Hobby nach, dann kann bei den Beiden nämlich Ruhe aufkommen).


    Seit seinem Auszug zahlt mein Ex den Kindesunterhalt im Sinne der Düsseldorfer Tabelle, etwas mühsam daran ist, dass ich das Überweisungsformular immer selbst ausfüllen und ausdrucken muss, ihm dann hinlege zum unterschreiben und es selbst bei der Bank einwerfen muss. Mache ich das nicht kann ich warten, bis irgendwann der Unterhalt auf meinem Konto eintrudelt, einen Dauerauftrag weigert er sich einzurichten.
    Ich habe mich vom JuA beraten lassen und dieses hat ihn seit seinem Auszug nun 2x aufgefordert seine aktuelle Adresse mitzuteilen und einen Unterhaltstitel erstellen zu lassen. Er reagierte darauf nicht, auf Nachfragen von mir meint er nur, er will das nicht machen. Er lässt sich aus anderen privaten und beruflichen Gründen von einer Anwältin beraten, keine Ahnung ob die ihm davon abrät.
    Das JuA hat mir nun geschrieben, dass sie nach wie vor nichts von ihm gehört haben und nur weiter tätig werden können, wenn ich eine Beistandschaft beantrage (darüber habe ich mich bereits informiert).


    Ich bin hin und hergerissen.
    Einerseits, warum auf den Titel bestehen, er zahlt ja derzeit regelmäßig den passenden Betrag. Und wenn es ihm so gegen den Strich geht, warum auf den Titel bestehen so lange es funktioniert? ...never change a running system... ;)
    Andererseits stehe ich kurz vor dem Hausbaustart und brauche Planungssicherheit bzgl. meiner Finanzen. Angenommen, mein Ex kommt warum auch immer auf die Idee, er will keinen Unterhalt mehr zahlen, dann dauert es ja auch ein bisschen, bis die ganze Leier vom JuA angelaufen ist...


    Was würdet ihr denn an meiner Stelle machen?


    LG :strahlen



    Edit: Falls es wichtig sein sollte, Vaterschaft ist anerkannt, haben gemeinsames Sorgerecht.

  • Ihr habt ein gutes Verhältnis. Er zahlt.


    Warum die Situation unnötig erschweren?


    Ich würde wohl keinen Titel erwirken in der derzeit geschilderten Situation.

  • Andererseits stehe ich kurz vor dem Hausbaustart und brauche Planungssicherheit bzgl. meiner Finanzen. Angenommen, mein Ex kommt warum auch immer auf die Idee, er will keinen Unterhalt mehr zahlen, dann dauert es ja auch ein bisschen, bis die ganze Leier vom JuA angelaufen ist...


    Was würdet ihr denn an meiner Stelle machen?


    Ich würde ihn bitten den Kindesunterhalt zu titulieren.
    Kann er kostenlos beim Jugendamt machen...


    Was ist mit dem Betreuungsunterhalt für Dich?
    verzichtest du darauf?



    http://www.soforthilfe-scheidu…ichtehelicher+kinder.html

  • Unterhalt ist im voraus zu zahlen. Zum 1. bzw.3. des Monats eintreffend. Wenn er das schafft, ist ja alles okay. Wenn er es nicht schafft - und das tut er nicht - dann ist ein Titel über die Beistandschaft absolut der richtige Weg. Zumal du anscheinend auch nicht genau weisst, wo er wohnt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich würde mich nicht darauf verlassen wollen, schon gar nicht wenn ich das Geld auch nur in irgendeiner Art und Weise einplane.


    Ein Titel ist sofort vollstreckbar, erstmal einen bekommen dauert.
    Es besteht dann natürlich die Möglichkeit Unterhaltsvorschuss zu beziehen - das ist Deinem Fall aber weniger Geld.


    Wenn Du denkst, dass das so auch weiterhin funktioniert, lass es, dann leidet euer Verhältnis nicht.
    Wenn du Dich aber nicht darauf verlassen kannst oder willst - Titel.


    Schwierige Entscheidung...

    Sie mag vielleicht klein sein, aber sie ist die ganz große Liebe...


    An seinen Vorfahren kann man nichts ändern, aber man kann mitbestimmen, was aus den Nachkommen wird.
    - François de La Rochefoucauld -

  • @Sticker, das denke ich einerseits auch, bin hin und hergerissen.
    Ich habe die Sorge, dass sich das derzeitig meist neutrale Verhältnis zwischen uns verschlechtern könnte durch eine Beistandschaft vom JuA, weil er es garantiert negativ auffassen würde.


    juwi, ich arbeite wieder Vollzeit, habe also keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Ich möchte nur Sicherheit betreffs dem Kindesunterhalt.


    Volleybap, ich weiß nur die Adresse, an die die Post geht, dort ist er auch gemeldet (bei seinem Bruder). Tatsächlich wohnt er momentan noch in so einem möbilierten Appartment ("Wohnen auf Zeit), weiß nur den Ort, mehr nicht, ca 30km von hier. Will sich im Laufe des Jahres wohl eine "richtige" Wohnung mieten.

  • Ich finde es drei verschiedene Sachen:


    - ein Dauerauftrag, der wäre wichtig und eine richtige Berechnung des KU#
    - ein Titel ist nicht notwendig, wenn es bisher immer "pünktlich" zahlt#
    - im Zweifelsfall gibt dir der Titel auch nicht die Planungssicherheit, den ein Titel muss pfändbar sein (Gehalt, Konto, ALG) und
    das ist manchmal auch nicht möglich - dann ist er das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt ist

  • Hallo keepsmiling,


    bei euch läuft es ja anscheinend sehr gut soweit. Über die Art und Weise, wie du pünktlich an den KU kommst, würde ich mich nicht sonderlich aufregen. Hake das als akzeptable Eigenart des KV ab. Weiss der Kuckuck, warum er keinen Dauerauftrag will.


    Rechtlich besteht ein Anspruch auf Titulierung des KU, das steht ausser Frage. Es zwingt dich aber niemand, dieses Recht auch einzufordern. Und wie Lena_1977 schon sagte, mehr als ein Stück Papier ist so ein Titel erstmal nicht.


    Für den freiwilligen KU Zahler hat so ein Titel ein Beigeschmäckel... Stell dir mal vor, der KV will einen Gerichtlichen Umgangsbeschluss, in dem festgehalten ist, dass du im Falle eines Umgangsboykotts mit einer Ordnungsstrafe von 25K ersatzweise Ordnungshaft zu belegen bist. Könnte dir ja eigentlich egal sein, denn du lässt den Umgang ja zu.


    Nur am Rande... Ich finde es "mutig", alleine einen Hausbau anzugehen, bei dem noch nicht mal der KU wegfallen darf. Wie finanzierst du die Hütte, wenn euer Kind mit 10 Jahren sagt "Ich will bei Papi leben!"? Dann zahlst du KU, und das KG geht auch nicht mehr auf dein Konto.

  • Ich schließe mich den anderen an, solange er pünktlich den Unterhalt überweist sehe ich da auch keinen Grund einen Titel machen zu lassen. Der Unterhalt sollte vorallem richtig berechnet sein.


    Liebe Grüße Verena

    :strahlen

  • Also, ich habe viele Jahre Unterhalt bezahlt, ohne Titel.
    Berechnet wurde immer nach, wir schauen mal, was die Frau braucht und was ich leisten kann. Dann in die Düsseldorfer Tabelle geschaut und festgelegt. Das hat funktioniert.
    Einen Dauerauftrag habe ich auch abgeleht. Ich wollte einfach jeden Monat es als bewußte Handlung haben, dass ich für meine Kinder zahle. Das war mir wichtig.


    Einen Titel gab es dann erst, als sich bei mir die Situation drastisch verändert hatte und ich vergessen habe, anzupassen.
    Da gab es dann ein Einstweiliges gegen mich und ich hatte sofort und auch rückwirkend mehr zu bezahlen.
    Das war ok. Nicht schön, aber ok. Und ging echt schnell. ca. 1 Monat nach Antragstellung gab es schon den Beschluss.
    Der Vergleich vor Gericht wurde dann allerdings erst in der Hauptverhandlung ca. ein halbes Jahr später geschlossen.


    Einen Dauerauftrag habe ich dann auch nicht eingerichtet.


    Meiner Meinung nach lohnt sich ein Titel wirklich erst dann, wenn das Geld ausbleibt.
    Wenn du in Deiner Finanzierung nicht auf zwei Monate Kindesunterhalt verzichten und das nicht abpuffern kannst würde ich die Finger davon lassen.
    Beim Hausbau würde ich daran denken, was ist, wenn das Kind tatsächlich mal beim vater wohnen will.
    Lege den Grundriss so fest, dass du dann mit wenig Aufwand bestenfalls eine Einliegerwohnung oder zumindest ein kleines Appartement vermieten kannst.


    Natürlich ärgert es, wenn du den Überweisungsträger ausfüllen mußt, aber auch das geht am PC recht schnell und einfach.

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • Lieben Dank für eure Antworten. Ich fand sie hilfreich, vor allem weil mir in meinem persönlich Umfeld zu einem Titel geraten wird, so konnte ich auch mal neutralere Meinungen hören.
    Ich möchte einfach verstehen, warum er sich weigert einen Titel zu machen bzw den Dauerauftrag, da waren eure Hinweise wirklich hilfreich, denn von ihm krieg ich keine wirklich Antwort darauf.


    @Hausbau, hab es glaube ich falsch formuliert, ich brauche nicht das Kindergeld/Kindesunterhalt, um die Finanzierung stemmen zu können, ich habe einfach gerne alles im Blick und gut geplant und habe gerne einen viel zu großen Puffer, dann bin ich entspannter.

  • warum das Verhältnis gefährden um ein Stück Papier zu haben ... solange man alles unter sich regeln kann, solange ist kein At und nichts nötig. Im Gegenteil, ich finde eine Situation ohne Amt und ohne Druck sondern mit einem gemeinsamen Regen können prima!