Kündigung passend zu Jahresbeginn!!

  • Hallo!


    das ist ja wohl echt das letzte!!! Da komme ich heute morgen zur arbeit und mein lieber kollege fragt mich wann ich denn gedenke zu gehen :hä :hä


    vielleicht kann sich der ein oder andere erinnern, dass mein job mir nicht unbedingt spaß macht und dass ich teilweise schon heulend von der arbeit komme...aber damit habe ich jetzt nicht wirklich gerechnet!


    Er meinte, ja wenn ich das nicht konkret sagen könnte, dann würde er jetzt den 31.03.2008 als meinen letzten arbeitstag festlegen!!!


    daraufhin habe ich erstmal chefchen angerufen und er sagte dann (wirklich ohne quatsch!!!) da kann er auch nix machen , da sind ihm die hände gebunden, denn wennn er zoff mit xxx kriegt könnte er den laden dicht machen...., das wars..das ginge ihn nix weiter an und ich solle es nicht persönlich nehmen- er wüsste dass xxx ein schwieriger zeitgenosse ist aber er kann da nix für mich tun. vielleicht finde ich ja was neues sagte er dann noch..


    ich glaube ich bin im falschen film..einerseits prima muss ich mir das blöde gelaber nicht mehr anhören aber das geld konnte ich schon gebrauchen..
    muss ich mich jetzt schon beim arbeitsamt melden?? und geht das eigentlich so ohne weiteres mündlich??
    :kopf :kopf ich hatte so optimistisch ins neue jahr geblickt... :frag
    grüße, eine geschockte und wütende luna

  • Solange Du keine schriftliche Kündigung hast, musst Du garnichts machen! Eine Kündigung bedarf der Schriftform!


    Aber wo bitte arbeitest Du, das ein Kollege entscheidet wann Du gehst, ohne das Cheffe was machen kann?


    Im übrigen muss der Unterzeichner einer Kündigung dafür eine entsprechende Vollmacht haben, damit diese überhaupt Gültigkeit erreicht.

  • Hm....also soviel ich weiß, muss man, wenn man von einer bevorstehenden Kündigung weiß, das Arbeitsamt umgehend informieren, auch ohne schriftliche Kündigung. Bin mir aber nicht sicher.


    Was da in deiner Firma abgeht, kann ich, abgesehen vom Verlust der Einkommensquelle, nur sagen: Herzlichen Glückwunsch, daß du dir sowas nicht länger antun musst.

    :strahlen Je größer der Dachschaden, umso schöner der Ausblick in den Himmel! :strahlen

  • Würde mich da eher varecia anschließen. Geh lieber aufs AA und meld dich zum 1.4. arbeitslos. Wenn es sich nach hinten verschieben sollte, wegen Kündigungsfrist, fehlender schriftlicher!!! Form kann es für Dich nur besser sein, als wenn Du dann ne Sperre bekommst, weil Du Fristen nicht eingehalten hast. Im Übrigen muss der AG Dir den Besuch beim AA voll bezahlen, also dass Du da nicht nach der Arbeit hingehst! ;)


    Ansonsten quetsch ich Dir die Daumen, dass Du bald wieder was findest, auch wenn ich nicht wirklich verstehe, wieso Dein Kollege festlegt, dass Du gekündigt wirst. Wo leben wir denn?


    :troest

    Liebe Grüße
    Phinchen mit Sohnemann (2002) und Tochterkind (2005)

  • Nach § 623 BGB bedürfen die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit die Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.


    Hier ist mal ein Merkblatt dazu:


    http://www.advocat24.de/user_f…rechtstipp_kuendigung.pdf


    Allerdings wäre nach § 622 BGB insbesondere auf grund deines Alters auch eine kürzere Kündigungsfrist als erst zum 31.03.2008 möglich.


    Hier ist eine Information zur Meldepflicht beim Arbeitsamt:


    http://www.masoudi-voigt.de/ARMeldepflichten.htm


    Das Gesetz spricht von einer unverzüglichen Meldung beim Arbeitsamt. Danach soll die Meldung noch am Tag der Kündigungserklärung erfolgen. Für den Arbeitnehmer dürften sich aber erst ab dem achten Tag der Versäumung der Meldepflicht nachteilige Folgen ergeben.


    Ruf doch einfach mal beim Arbeitsamt an und schildere deinen Fall und frage, was sie jetzt von dir erwarten.

  • Der Gang zum AA steht dir zu, wie >Phinchen05< schreibt.
    Und du mußt dich erstmal arbeitssuchend melden, sobald du Kenntnis von der Kündigung erhälst (auch mündlich).
    Arbeitslos-Meldung dann am 1. Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Zitat

    Original von chaosmaus
    Der Gang zum AA steht dir zu, wie >Phinchen05< schreibt.
    Und du mußt dich erstmal arbeitssuchend melden, sobald du Kenntnis von der Kündigung erhälst (auch mündlich).
    Arbeitslos-Meldung dann am 1. Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.


    Eine mündliche Kündigung ist nicht bindend und somit gibt es sie garnicht! Arbeitssuchend kann man sich immer melden, auch wenn man nen Job auf Lebenszeit hat.


    Wie "Mclaneindiehard" schon schrieb, MUSS man sich unverzüglich beim AA melden, wenn eine Kündigung ausgesprochen wird! Diese muss aber nach § 623 BGB gültig sein.


    Sprich: Erhalt der Kündigung in Schriftform = unverzüglich zum AA !

  • Oje, das Jahr fängt ja gut an.....


    Sicher kannst du froh sein, dass dir die Entscheidung abgenommen wurde, hast dich dort ja nicht mehr wohlgefühlt. Und mit Bauchweh auf die Arbeit gehen ist ja auch nicht das wahre. Aber finanziell gesehen ist das schon harter Tobak :troest wo man's als AE immer doppelt schwer hat, was neues zu finden....


    Ich wünsch dir Glück und drück dir ganz feste die Daumen dass du schnell wieder einen Arbeitsplatz findest! Halt uns auf dem Laufenden!

  • @ meziel


    selbstverständlich hast du Recht :anbet ... doch schadet es nicht, sich schon vorher zu melden, nicht erst, wenn schon mehr oder weniger alles ausgesprochen, sprich :zu spät ist. Manchmal hat sogar ein AA Tipps. Außerdem hat man oft genug zu tun, sobald man die Kündigung in der Tasche hat, mit Ämterrennerei.


    Und die Augen verschließen in einem so offensichtlichen Fall :rauchen ok, manch einer wartet eben lieber und geht streng nach dem großen Buch mit den vielen §§-Siegeln.


    In diesem Sinn noch einen schönen Tag. [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/a025.gif]

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • :wink hallo chaosmaus,


    Sehe ich genauso. In die gleiche Richtung ging ja auch mein Rat. Zumal sich Luna an dieser Arbeitsstelle auch nicht sehr wohl fühlt.


    Ob ihr in dieser Situation eine Kündigungsschutzklage wirklich weiter helfen wird, wage ich zu bezweifeln.


    Weiter sollte sie auch überlegen, ob das Bestehen auf die Schriftform nicht sogar zu einer Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt führen wird. Rechtlich wird es möglich sein.


    Deshalb auch meine Empfehlung, sich beim AA schlau zu machen.


  • Natürlich kann man dahin rennen um Zeit zu sparen etc. pp. !


    Es gibt aber auch Arbeitgeber, die absichtlich mit solchen Aussagen um sich schmeißen, damit der AN eingeschüchtert wird und sich rasch um was anderes bemüht. Damit kann man so manchen Prozess vor dem Arbeitsgericht umgehen, weil der AN ja dann selbst kündigt........! Do you know what i mean :pfeif?

  • Zitat

    Original von mclaneindiehard
    :wink hallo chaosmaus,


    Sehe ich genauso. In die gleiche Richtung ging ja auch mein Rat. Zumal sich Luna an dieser Arbeitsstelle auch nicht sehr wohl fühlt.



    Der Rubel muss rollen, ob es gefällt oder nicht..... 8)! Und das weiß Luna sicher auch, sonst wäre sie sicher lange wech! Und jeden Monat, den sie länger da arbeitet, bedeutet mehr Kohle für eben diesen.....!


  • uuppss, noch was vergessen:


    Luna wird wahrscheinlich sogar klagen müssen, da eine betriebsbedingte Kündigung von AA nicht einfach so hingenommen werden muss (Rechtmäßigkeit, Abfindung etc.) Und es scheint hier ja eine zu sein........!

  • Zitat

    Original von meziel
    Der Rubel muss rollen, ob es gefällt oder nicht..... 8)! Und das weiß Luna sicher auch, sonst wäre sie sicher lange wech! Und jeden Monat, den sie länger da arbeitet, bedeutet mehr Kohle für eben diesen.....!


    Du sagst es meziel und die mündliche Kündigung ist erst zum 31.03.2008 ausgesprochen. Eine schriftliche könnte eine kürzere Frist beinhalten.


    Und so viel Durchhaltevermögen gepaart mit einem LMAA-Gefühl, die Kündigung einfach zu ignorieren - da unwirksam - und ab 01.04.2008 an dieser Arbeitsstelle weiterhin zu erscheinen, in der Erwartung dass der Rubel rollt, kann ich ihr nicht empfehlen.


    Seine Kraft sollte lieber für lohneswerte Angelegenheiten gebraucht werden, heißt für mich, sich ans AA wenden und sich beraten lassen.


    Vielleicht können sie ihr sogar eine offene Stelle zu einem früheren Zeitpunkt anbieten. Wünschen täte ich es ihr.

  • Ich würde mich auch unbedingt schlau machen, ob dir bei Kündigung durch den AG eine Abfindung zusteht.


    Auf keinen Fall selber kündigen, es sei denn, du hast ganz sicher was neues.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)


  • Warum denn "in der Erwartung" ? Keine schriftliche Kündigung heißt auch Lohnfortzahlung ab 01.04.2008 ! Könnte sich quasi schöne Tage mit Kind machen und bekommt noch Asche dafür!


    Im übrigen glaub ich das Luna sicher schon vorher andere Jobs beäugelt hat.......! Kommt eben drauf an ob es was gibt und ob es auch so bezahlt ist wie jetzt!

  • Zitat

    Original von Kaj
    Ich würde mich auch unbedingt schlau machen, ob dir bei Kündigung durch den AG eine Abfindung zusteht.


    Auf keinen Fall selber kündigen, es sei denn, du hast ganz sicher was neues.


    :daumen .......und mindestens genauso gut bezahlt......!

  • Zitat

    Original von meziel


    Warum denn "in der Erwartung" ? Keine schriftliche Kündigung heißt auch Lohnfortzahlung ab 01.04.2008 ! Könnte sich quasi schöne Tage mit Kind machen und bekommt noch Asche dafür!


    Im übrigen glaub ich das Luna sicher schon vorher andere Jobs beäugelt hat.......! Kommt eben drauf an ob es was gibt und ob es auch so bezahlt ist wie jetzt!


    Der müsste aber im Zweifelsfall auch eingeklagt werden - wenn der AG bockt - und weiter voraussetzen, dass sie auch weiterhin erscheint. Welchem Psychoterror sie sich damit aussetzen wird, vermag ich nicht zu beurteilen.


    Allerdings erwähnte sie im Eingangsthread, dass sie schon häufiger heulend von der Arbeit gekommen wäre. Für deine Empfehlung braucht sie ein großes LMAA-Gefühl, dass sie höchstwahrscheinlich nicht haben wird.


    Deshalb auch Ratholen beim AA. Keinesfalls hab ich eine Kündigung durch sie empfohlen.


  • Keine Frage, aber im Zweifelsfall muss Du, ich oder wer auch immer morgen klagen, wenn der AG bockt!


    Klar braucht man ne LMAA-Einstellung dazu, gerade dann wenn man Verantwortung für andere trägt.........!


    Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn Luna nen gleichen oder besseren Job findet, ist ja alles okay! HartzIV ist sicher aber nicht so prickelnd, glaub ich..... :frag! Da würde ich vorher das eine oder andere aussitzen...!

    Einmal editiert, zuletzt von meziel ()

  • Uups, hab noch was wichtiges vergessen. Der Lohn für April wird frühestens zum Ende des Monats ausgezahlt. Selbst wenn Luna ab dem 01.04. täglich erscheint und der AG ihr täglich sagt, dass er keine weiteren Zahlungen an sie leisten wird, kann sie frühenstens im Mai Klage einreichen. Und wann kommt dann das evtl. positive Urteil und was noch wichtiger ist, wann kann sie über das Geld verfügen? Und ob sie - unabhängig der täglichen psychischen Belastung - die Möglichkeiten hat, diese finanzielle Durststrecke zu überstehen, weiss ich auch nicht.


    Und im übrigen, was spricht dagegen, dass die Kündigung zum 31.03.2008 Luna nicht in den nächsten Tagen noch in der Schriftform überreicht wird. Der AG hätte dafür noch reichlich Zeit. Dann wäre wertvolle Zeit verloren. Aussitzen ist nicht immer die beste Lösung, nur weil im Moment noch ein formaljuristischer I-Punkt fehlt.


    Mein AG kann nur dann bocken, wenn ich goldene Löffel klaue :aetsch.
    Im übrigen sehe ich keine eindeutige rechtliche Zwangsläufigkeit zur Klage, wenn der AG bockt. Kaj sprach z.B. Aufhebungsvertrag gegen Abfindung an :D.


    Auch wenn man Verantwortung für andere trägt, ist ein LMAA-Gefühl nicht in jeder Lebenslage und Situation möglich. Es kommt auch auf die eigene psychsiche Stabilität und Belastbarkeit an, denn die eigene Verantwortung für sich selbst behält man auch. Und ob den anderen wirklich geholfen ist, wenn man ins liegen kommt, wage ich auch zu bezweifeln.


    Und Alg 2 kommt erst nach Alg 1.