Beschneidung

  • Notfälle, Zahnarzt oder Routine_Untersuchungen stelle ich auch nicht unter die Rubrik "medizinische Eingriffe". Daher würde ich die Beschneidung nicht mit einem Notfall, einer Standart-Untersuchung, oder einem Zahnarztbesuch vergleichen. Zum Zahnarzt: Geht es über die Standart-Behandlung hinaus z.B. bei einer Spange, dann sieht es schon wieder anders aus (habe hier zwei Spangenträger und mir deshalb von meiner Ex eine Generalvollmacht ausstellen lassen, die mich befugt, alle Entscheidungen alleine zu treffen).

  • Die Beschneidung aus ästhetischen Gründen ist in Deutschland mittlerweile als Körperverletzung definiert.
    Die Beschneidung aus medizinischen Gründen wäre entsprechend eine Notwendigkeit und somit mutmaßlich nicht zustimmungspflichtig durch das Umgangselternteil.
    Eine Beschneidung aus religiösen Gründen ist im Moment akzeptiert, wird gesetzlich geregelt, setzt bestimmte Dinge voraus.


    Nun ist der Vater hier laut Eigenerklärung Christ. Damit scheidet die für ihn einzig mögliche Begründung aus.


    Eine Beschneidung ist ein operativer Eingriff, der durch eine entsprechend ausgebildete und zugelassene Person ausgeführt werden muss. "Hinterhof-Beschneidungen" dürfte es innerhalb der EU nicht (mehr) geben. Hier droht den Akteuren deutlich eine Gefängnisstrafe. Dass der Vater selbst "Hand anlegt", ist unwahrscheinlich (oder ist er entsprechend vorgebildet? Dann wäre ihm jedoch die juristische Seite bekannt und das Wissen um ein Berufsverbot ...). Trotzdem steht natürlich seine Drohgebärde im Raum. Die ist so stark, dass man sicherlich auch eine Umgangsaussetzung anstreben könnte. Ob hinter der Sache aber eine wirkliche Gefahr besteht, darüber kann man sicherlich trefflich streiten ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Grundsätzlich Zustimmung, nur dieser Punkt stimmt nicht:

    Die Beschneidung aus medizinischen Gründen wäre entsprechend eine Notwendigkeit und somit mutmaßlich nicht zustimmungspflichtig durch das Umgangselternteil.

    Eine Operation ist IMMER zustimmungspflichtig. Ohne Unterschrift der Erziehungsberechtigten darf kein Arzt ein Kind operieren. Das gilt auch und vor allem bei einer medizinisch indizierten Beschneidung, weil es dazu viele und gute konservative Behandlungsmethoden gäbe. Die hier allerdings - da wir andere Voraussetzungen haben - nicht relevant sind.
    Das nur der Vollständigkeit halber.

  • nochmal um hier etwas Klarheit zu verschaffen.
    Ich habe einer Beschneidung NIE ( auch nicht während der Beziehung oder Schwangerschaft ) zugestimmt !!
    KV kommt etwa alle halbe Jahr damit an, ich sagte ihm immer wieder das ich dem nie zustimmen würde solange keine medizinische Indikation besteht. Nicht solange Junior nicht selbst entscheiden kann ob er es möchte.


    Gestern dann wirre SMS, er sei bereits als Kind beschnitten worden und es hätte hygienische und sexuelle Vorteile. Ich antwortete ihm das übliche, das es in Deutschland so nicht erlaubt sei und das ich dem erst zustimmen werde wenn er alt genug ist und es selbst wünscht.


    Seine Antwort dann - ich brauche deine Zustimmung nicht, er ist nicht alt genug für solche Entscheidungen und ich werde nicht warten bis es zu spät ist so etwas zu tun. Wenn die richtige Zeit kommt werde ich es für ihn tun und es wird sowieso gut für ihn sein.
    Wenn Deutschland es nicht macht ist es ein deutsches Problem und nicht meines oder das meines Sohnes! Ich werde nicht sein Leben nicht verpfuschen nur weil er ne verrückte deutsche Mutter hat !!


    Außerdem hätte er mir nur geschrieben um klar zu stellen wie eine Lady darüber denkt, er würde mich nicht nach meiner Zustimmung fragen und das solle ich endlich in meinen Kopf bekommen!!



    so... ins deutsche übersetzt klingt das ganze noch grausamer.
    Werde dies morgen dem Jugendamt vorlegen.

  • Eine Operation ist IMMER zustimmungspflichtig. Ohne Unterschrift der Erziehungsberechtigten darf kein Arzt ein Kind operieren.


    Dies stimmt so nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das ist eine sehr gute Idee, dem Jugendamt die SMS' en zu zeigen und vorzusprechen.


    Es ist nie zu spät für eine Beschneidung. Eine Freundin von mir hat erzählt, dass ihr Exmann sich mit 60 Jahren noch beschneiden hat lassen, da er eine Muslimin kennen gelernt hat und davon überzeugt war, das Richtige zu tun.....

  • hier steht irgendwas im Raum mit 16 Jahren?! Dem ist in afrikanischen Ländern nicht so sondern wesentlich früher! Ich würde mich da nicht drauf "ausruhen" das die Jahre ins Land gehen. Wenn der "Vater" es will, wird der Kurze noch vor seinem 10 Lebensjahr beschnitten und da würde ich als Mutter sämtliche Hebel ansetzen!

  • Hallo Blume,


    warum und wozu willst Du das dem Jugendamt vorlegen.


    Es ist doch völlig ausreichend, wenn das Jugendamt das liest, wenn der Vater sich (nach ausgesetzten Umgängen) beim JA meldet.


    Du hast eine Entscheidung zu treffen und nicht das Jugendamt.


    :brille

  • Hallo Hannes_Moser,


    Das ist nur zum Teil richtig. Es IST eine Körperverletzung. Nur ist sie Kraft §1631d BGB inzwischen straffrei, wenn die Eltern zustimmen.


    in meinen Augen ist dieser Eingriff gleichzusetzen mit Tatoos oder Piercings, die ebenfalls erlaubt sind, sobald die Sorgeberechtigten zustimmen.


    Weswegen diese Schlussfolgerung in meinen Augen nicht zutreffend ist:

    Aber die Mutter hat auf jeden Fall ... das Recht und die Pflicht, ... dieser Körperverletzung NICHT zuzustimmen,...


    Würde die Mutter diese Maßnahme gutheißen, dürfte die Beschneidung selbstverständlich durchgeführt werden sofern


    - die Regeln der ärztlichen Kunst eingehalten werden
    - das Kind betäubt wird, bzw. eine Narkose bekommt
    - die Eltern sich über die Risiken aufklären lassen,


    Der letzte Punkt beinhaltet in diesem Falle
    - das Narkoserisiko
    - eventuell veränderte Empfindsamkeit (einige Männer schildern dies Veränderung z.B. als luststeigernd)


    Sind sich die Eltern einig, tragen sie gemeinsam die Verantwortung hierfür.


    Wenn die richtige Zeit kommt werde ich es für ihn tun und es wird sowieso gut für ihn sein.


    Hallo blume888,


    Dir gilt dieses Posting hier eigentlich, entschuldige wenn ich der Vollständigkeit halber auch auf die Möglichkeit der gemeinsamen Zustimmung zu diesem Eingriff eingegangen bin, es erschien mir notwendig. Es handelt sich hier jedoch um einen Exkurs, der nicht zu Deinem Thema gehört.


    Ich sehe in dieser Äußerung des Vaters Interpretationsspielraum!
    "Wenn die richtige Zeit kommt" kann durchaus gedeutet werden, es könne auch der Beginn der sexuell-aktiven Lebensphase des Sohnes gemeint sein.


    Ich bin der Meinung, Du solltest im Vorfeld einer möglichen Umgangsaussetzung der Vollständigkeit halber klären, wie der Vater diese Äußerung meint.
    Falls die gewünschte Beschneidung des Kindes nicht unmittelbar bevorsteht, dürfte auch eine gründliche Belehrung des Vaters durch (männliche) Fachleute eventuell die gewünschten Effekte erzielen?
    Falls der Vater nicht inzwischen deutscher Staatsbürger ist, dürfte auch abschreckend wirken, dass sich der Vater mit einer solchen eigenmächtigen Vorgehensweise strafbar machen könnte und er diesbezügliche Konsequenzen zu tragen hätte...?


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Ich lese die zitierte SMS so, dass er sichx "genötigt" fühlt, die Entscheidung zu treffen, weil das Kind noch zu jung ist, dies alleine zu tun.


    Dies klingt für mich nach .... alsbald!


    :brille


    ich les das auch so! Er meint evtl., sobald die Gelegenheit günstig ist, d. h. ein Umgangstermin so gelegt werden kann...
    Also Vorsicht!

  • also ich lese das sooo nicht raus….
    Da ist ein Mann der möchte das sein Sohn aus hygienischen Gründen beschnitten wrden soll.
    Anscheinend hat er ein massives Respektsproblem der KV gegenüber aber dafür kann der Junge ja nichts.
    Ich würde eher da ansetzen wo seine Überzeugung ist.
    Unbeschnitten riecht nicht bei richtiger Hygiene und DAS lässt sich doch in alle Sprachen übersetzen.
    Es gibt zu alle wirklich alle Themen was im Internet.


    Ich würde ihm einen Umgang verbieten und ihm was zu lesen in die Hand geben.

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !


  • so... ins deutsche übersetzt klingt das ganze noch grausamer.
    Werde dies morgen dem Jugendamt vorlegen.


    Aus welcher Sprache hast Du es denn übersetzt ?


    Ich denke, viele getrennt lebende Eltern haben das Problem, dass die Expartner mit den Kindern Dinge tun könnten, die man nicht billigen würde.
    NACH der Beziehung sind solche Machtkämpfe auf dem Rücken der Kinder gar nicht selten.


    Die bloße Sorge der/die Expartner könnte "Fakten schaffen", reicht aber vermutlich unter normalen Umständen nicht aus um den Umgang auszusetzen.
    Das mag man bei ASR anders sehen, aber Umgang hat in erster Näherung nichts mit Sorgerecht zu tun.


    Viele von uns haben/hatten mit den anderen Elternteilen sicher schon das Problem, dass diese mit den Kindern Dinge unternommen haben die man nicht gebilligt hat. Nicht alles ist so unumstößlich wie die Beschneidung, aber ich könnte mir ähnliche Diskussionen zwischen Impfgegnern und Impfbefürwortern vorstellen. Hatten alle die Einwilligung des anderen Elternteils bevor Ohrlöcher gestochen wurden ?


    Ich weiß wie sehr die Situation an den Nerven zerrt .... aber der einzige Weg die Beschneidung wirklich wirkungsvoll zu verhindern, wäre beim Vater den Kindes ein Bewusstsein für die überwiegende Sichtweise in unserem Kulturkreis zu erzeugen.
    Die Eskalation über Aussetzung des Umgangs wird sich nicht auf Dauer durchziehen lassen.

  • FrauRausteiger:
    Grundsätzlich hast Du - juristisch gesehen - recht. Ich meinte eher die moralische Verpflichtung, einer Beschneidung nicht zuzustimmen.

    Zitat

    - eventuell veränderte Empfindsamkeit (einige Männer schildern dies Veränderung z.B. als luststeigernd)

    Das gibt es wohl, aber ebenso die andere Variante, als extrem empfindungsdämpfend. Das ist auch logisch, wenn man sich mal betrachtet, was und wieviel bei einer Zirkumzision entfernt wird.
    Dieses Risiko kennen aber viele Eltern nicht, weil das Wissen darüber auch bei den Ärzten noch viel zu wenig verbreitet ist. Es ist eben NICHT nur ein kleiner Schritt.
    Ich zitiere mal aus dem Aufklärungsbogen, den Eltern vor der Zirkumzision unterschreiben müssen:

    Zitat

    Mod.-Hinweis: Text entfernt wegen Verstoß gegen das Urheberrecht. Hier im Forum bitte keine Texte einstellen, dessen Urheber man nicht ist. Das kann zur kostenpflichtigen Abmahnung des Forums führen. Volleybap

    Dieses Empfinden ist von Mann zu Mann verschieden, aber es gibt nicht wenige Fälle, in denen Männer Probleme haben, überhaupt zum Orgasmus zu kommen.

    Drum: Vorsicht vor endgültigen Entscheidungen über einen fremden Körper!

  • Hallo blume888,


    Bei den SMS gestern ging es eher darum das ein nicht beschnittener Penis stinkt und Frauen deshalb nicht daran rumspielen. Dies hätten ihm alle seine Ex Freundinnen bestätigt


    Ich weis ja nicht was alle seine ex Freundinnen für „unbeschnittenen“ Sexual Partner hatten, aber jede Frau und jeder Mann sind für ihre Körperpflege alleine verantwortlich, oder? In Ländern wo man sich nicht jeden Tag unter eine Dusche stellen kann, mag eine Beschneidung aus Hygieneychen Gründen vielleicht Sinn machen, aber wir leben nun mal in Deutschland!


    Gruß Vater 1971