Zweimal steuerklasse 2 - geht das??

  • Hallo zusammen,


    mein Ex hat sich vor einigen Jahren von mir getrennt. Nun endlich soll alles in "geregelte" Bahnen gelenkt werden.
    Er ist Beamter, verdient gut. Ich habe einen kleinen Teilzeitjob und muss schauen wie ich rumkomme. Dabei bin ich leider immer noch auf den guten Willen meines Ex angewiesen.
    Die beiden Kinder sind überwiegend bei mir, haben jedoch guten Kontakt zum Papa (14-tägig das Wochenende und mind. 1 Abend in der Woche).
    Jetzt kam mein Ex auf die Idee, wenn jeder von uns ein Kind mit Hauptwohnsitz bei sich gemeldet hat, könnten wir beide die Lohnsteuerklasse 2 bekommen.
    Habe ich dadurch Nachteile? Eigentlich möchte ich weitere Verstrickungen vermeiden und nicht neue schaffen...


    Könnt ihr mir weiterhelfen? Bin ziemlich überfordert mit dem ganzen Thema...


    Vielen Dank schonmal

  • hm, ihr seid getrennt und auch schon geschieden ?


    Unterhalt wird ja vom Einkommen berechnet oder habt ihr euch geeinigt ?


    Bei Steuerklasse III kommt bei ihm ja mehr rum...


    google doch mal Brutto / Netto Rechner


    und gib auch deine Zahlen ein ( Steuerklasse V und dann II)...

  • Ich würd es nicht machen!
    Die Kinder müssen dort gemeldet sein, wo sie sich überwiegend aufhalten!


    Das Kindergeld würde dir dann auch nicht mehr zustehen...

  • Das wird in der Praxis häufiger gemacht. Allerdings ist die Frage der Geldflüsse da zuverlässig zu klären. Vom Kindesunterhalt angefangen bis zum Ki-Geld etc. Und gar so groß ist der "Gewinn" von Klasse 1 auf Klasse 2 nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wollt auch grad sagen... warum ist hier die Rede von III oder V???


    Im Jahr nach der Trennung hat der die II wo die Kinder leben und der andere die I. Punkt aus!


    Der Unterschied ist aber nicht riesig, v.a. bei Beamten wo das Brutto ja verhältnismäßig niedriger ist, da ja keine Sozialversicherungsabgaben zu zahlen sind.
    Und gerade als Beamter würd ich mir das gut überlegen, ob ich da was mauschle.... da hängt gleich noch ein Disziplinarverfahren mit dran, wenn es rauskommt.

  • Es ist ja schön,dass die Kids guten Kontakt haben,aber ich würde das nicht machen!



    Wer weiss auf was für Ideen Dein Ex mal kommt! Wenn ein Kind bei ihm gemeldet ist hat er Anspruch auf der Kindergeld für das Kind und Unterhalt wird gegengerechnet


    Auch wenn DU mal Unterstützung vom Amt brauchst - Wohngeld oder ergänzende Leistungen würde Dir nur ein Kind berechnet werden!



    Und sooo riesig ist der Unterschied zwischen 1 und 2 nicht!


    Lass Dich da nicht drauf ein!

    :strahlen lg Christine


    PS: alles wird gut-immer!

  • Von der Meldeadresse hängt ja auch so einiges ab,
    Kita, bzw. Kitakostenberechnung, Schule, Hortkosten
    Wohngeld etc.
    Da kannst du ja nicht sagen, Kind wohnt zwar bei mir, ist aber wegen der Steuerklasse beim Vater gemeldet :ohnmacht:


    Und wenn der Vater keinen Unterhalt mehr für das bei ihm gemeldete Kind zahlen will, kannst du auch nicht plötzlich sagen, wir wollten doch eigentlich
    nur die Behörden "beschummeln",
    Kind lebt doch in Wirklichkeit bei mir :brille

  • Das Ganze funktioniert nur, solange beide Seiten zu 100% mitspielen.


    Wenn der Wohnsitz einmal umgemeldet ist, dann kann das einen langen Rattenschwanz hinterherziehen: Kindergeld steht dann dem Vater zu, du wirst ihm für das Kind Unterhaltspflichtig.


    Dann das Problem, wenn du mal Sozialleistungen beziehen musst: Wohngeld, ALG2...wird alles anders berechnet, da Kind offiziell nicht bei dir wohnt, aber du hast die Mehrkosten. Soviel kann er dann mit Klasse 2 nicht mehr kriegen, um dir die Verluste ausgleichen zu können.


    Zum Vergleich: bei einem Netto von 2000€ macht der Unterschied von Steuerklasse 1 zur 2 ca. 50-60€ pro Monat aus.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hi,


    ich muß Hucky Recht geben. Denke auch dran, bei ALG II-Bezug muss die Wohnung auch eine angemessene Größe haben, wenn das Kind tatsächlich bei Dir wohnt aber nicht gemeldet ist, wird's ganz schön eng...

  • 2 x Steuerklasse II ist Steuerhinterziehung. Spätestens wenn ihr eine Steuererklärung abgebt, bekommt das Finanzamt das heraus.


    Auf deutsch: es ist Beschiss.

    möchte mal wieder Palmen sehen


    und immer :sleep:sleep:sleep

  • Zitat

    2 x Steuerklasse II ist Steuerhinterziehung. Spätestens wenn ihr eine Steuererklärung abgebt, bekommt das Finanzamt das heraus.


    Auf deutsch: es ist Beschiss.


    Quatsch, vielleicht, wenn nur ein ;) Kind da ist :lach
    Aber, wenn es doch so ist :-)


    Und um das FA würde ich persönlich mir die wenigsten Sorgen machen.


    Hucky hat es ja schon richtig dargestellt, der Aufwand steht einfach in keinem Verhältnis zum zu erwartenden Vorteil. Mal von den Unwägbarkeiten der Zukunft abgesehen, es macht einfach in dem Fall hier überhaupt gar keinen Sinn :frag .


    LG

  • Und gerade als Beamter würd ich mir das gut überlegen, ob ich da was mauschle.... da hängt gleich noch ein Disziplinarverfahren mit dran, wenn es rauskommt.


    2 x Steuerklasse II ist Steuerhinterziehung. Spätestens wenn ihr eine Steuererklärung abgebt, bekommt das Finanzamt das heraus.


    Auf deutsch: es ist Beschiss.


    Es liegt in der freien Entscheidung der Eltern, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt bekommt. Das muss natürlich durch entsprechende Verwaltungsvorgänge geklärt sein. Z.B durch die Meldung am Wohnort.
    Ein Kind hier, das andere dort leben zu lassen, ist nicht von vornherein Betrug. Auch die Entscheidung für den Wohnort aus finanziellen Gründen zu treffen, ist nicht verboten. Wenn man es macht, muss man es nur richtig machen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Es liegt in der freien Entscheidung der Eltern, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt bekommt. Das muss natürlich durch entsprechende Verwaltungsvorgänge geklärt sein. Z.B durch die Meldung am Wohnort.
    Ein Kind hier, das andere dort leben zu lassen, ist nicht von vornherein Betrug. Auch die Entscheidung für den Wohnort aus finanziellen Gründen zu treffen, ist nicht verboten. Wenn man es macht, muss man es nur richtig machen.


    Aber nur wenn dem Meldegesetz genüge getan wird.
    Dh. Kind muss wirklich beim Vater wohnen und nicht nur als Umgangszeit.
    Sollte es nicht da wohnen und das Meldegesetz wird ignoriert dann hängt der ganze Ratenschwanz hinten nach. Dies geht dann auch ins Steuerrecht.

  • Weiss ja nicht wie alt die Kinder sind, bei uns wäre es so,
    dass wenn der große 18 wird sowieso keine Klasse II mehr geht,
    weil dann ja wieder 2 Erwachsene im Haushalt leben :motz: .
    Im Dezember hatte mich das FA von II auf I zurückgestuft,
    bei der Umstellung ist denen ein Fehler unterlaufen :kotz ,
    und ich habe es nichtmal gemerkt :kopf (das waren ca. 30 Euro).
    Also nur um die paar Euro zu sparen lohnt es sich wirklich nicht irgend ein Risiko einzugehen.
    (wie heisst es so schön bei Joe Black : Sicher sind nur der Tod und das Finanzamt).


    LG PAPA_2002


  • dass wenn der große 18 wird sowieso keine Klasse II mehr geht,


    nicht wenn du noch Kindergeld beziehst und das Kind noch in Ausbildung, FSJ oder ähnliches ist.


    Wenn du jetzt wieder die I hast, kannst du das aber über die Einkommenssteuererklärung rückrechnen lassen
    oder jetzt - denn 10 x 30 sind immerhin auch 300 Flocken, die du sonst vor nächstes Jahr März nicht wiedersiehst.


    Bei der TS sehe ich andere Probleme:


    - Kindesunterhalt
    - Kindergeldgeld
    - Steuerklasse II
    - Kiga, Schule, Hort
    - ggfls. Wohngeld/ALG


    usw - alles das muss bedacht werden - vielleicht ein Start in ein Wechselmodell ?

  • Hi,



    wieso sollte man es nicht machen


    .... weil man "Angst" wegen dem (Kinder-)Geld hat ? :brille
    oder weil man "Angst" hat, man bekommt das Kind "weggenommen" ?


    Oder Beides .... :mussweg


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.


  • So ein Kind bei sich zu haben, hat je dann doch zuweilen auch noch ein beträchtliches finanzielles "Gewicht", wenn nämlich der UET gut verdient und der BET gar nicht gut, da braucht man sich ja nur mal die unterschiedlichen Antworten hier durch zu lesen :rolleyes2:


    Ich hab die Frage aus Sicht der TE beantwortet, der Vater hier wird seine Gründe haben, warum er das vorschlägt :D


    Was jetzt lenztendlich besser für das Kind ist :Hm


    LG

  • Vielen lieben Dank für Eure rege Diskussion :thanks:
    Da das eine wirklich weitreichende Entscheidung ist, sollte ich das pro und contra vielleicht doch nochmal gemeinsam mit meinem Ex durchrechnen.
    Oder mal bei einer Beratungsstelle weitere Informationen holen.
    Ich habe einfach von diesen "wichtigen" Dingen zu wenig Ahnung und vielleicht auch das falsche Vertrauen...


    Liebe Grüße
    Sabine