Hallo, eine erneute Frage, wie das bei Euch geregelt ist.
Unser Jobcenter hat seinen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe zur gemeinschaftlichen Mittagsversorgung um den Hinweis erweitert:
"Ab 01.01.2014 kann für Schulkinder in den Ferien kein Zuschuss zur Mittagsverpflegung mehr gewährt werden."
Stellt dies nicht schon einen Gegensatz zur Antragsbezeichnung "gemeinschaftliche Mittagsversorgung" dar? Dafür gibt es m.E. keine Rechtfertigung, auch nicht auf den Seiten des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Was ist eure Meinung dazu? Ich denke, dass dies nicht rechtens ist!