Leistungen Bildung und Teilhabe - Mittagsverpflegung

  • Hallo, eine erneute Frage, wie das bei Euch geregelt ist.


    Unser Jobcenter hat seinen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe zur gemeinschaftlichen Mittagsversorgung um den Hinweis erweitert:


    "Ab 01.01.2014 kann für Schulkinder in den Ferien kein Zuschuss zur Mittagsverpflegung mehr gewährt werden."


    Stellt dies nicht schon einen Gegensatz zur Antragsbezeichnung "gemeinschaftliche Mittagsversorgung" dar? Dafür gibt es m.E. keine Rechtfertigung, auch nicht auf den Seiten des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.


    Was ist eure Meinung dazu? Ich denke, dass dies nicht rechtens ist!

  • Ganz einfach: Im ALG2-Satz ist eine Pauschale enthalten pro Kind/Tag Mittagessen - ich meine 1,50€. Dass das selbst zum selber kochen kaum ausreicht hat der Staat wohl begriffen als es an die KiTa-/Schulverpflegung ging. Man kann bei ALG2-Eltern nun nicht voraussetzen, dass sie die Mehrkosten der tatsächlichen Verpflegung in Kita/Schule tragen können, wenn sie ja nur 1,50 dafür bekommen. Deshalb gibt es die Zuschüsse.


    Nun frage ich andersrum: wer aus beruflichen Gründen auf die Betreuung während der Ferienzeiten angewiesen ist... warum soll er auf einmal von dem Geld, das er nicht mal offiziell hat, das bezahlen, was genauso notwendig ist wie während der Schulzeit? Man sollte die Arbeitswochen und nicht die Schulwochen zu Grunde legen - sollte man meinen. Nur weil das Kind Ferien hat, kann man es ja schlecht in der Betreuung verhungern lassen - oder soll, laut newbegin, in dieser Zeit für die Mehrkosten selber aufkommen. Ich kann es auch nicht nachvollziehen.

    LG Sankofa



    Mit dummen Menschen zu streiten ist wie gegen eine Taube Schach zu spielen.
    Egal wie gut Du Schach spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf
    das Brett kacken und herum stolzieren als hätte sie gewonnen.

  • In den Ferien?


    Denke das Amt geht davon aus, dass die Eltern die nicht arbeiten ihre Kinder in den Ferien zu hause mit Mittagessen versorgen.


    aber but ist nicht nur für arbeitslose eltern, die deswegen alg2 bekommen. but ist genauso für eltern, die aufstocken und alg2 kriegen (und ich glaube auch, beim kinderzuschlag) und für eltern, die wohngeld beziehen.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • In den Ferien?


    Denke das Amt geht davon aus, dass die Eltern die nicht arbeiten ihre Kinder in den Ferien zu hause mit Mittagessen versorgen.

    Nein es gibt ja nun auch immer mehr Aufstocker, die sind auf die Betreuung ja angewiesen.


    Es geht meinet Info nach darum das der Bund(der bis Dato woll das Mittagessen finanziert hat) das per Gesetz nur bis zum Ende 2013 übernimmt,nun sollen am Besten die Kommunen die Kosten selber tragen.So ganz steige ich da nich nicht durch.
    Vorallem nicht ob denn jetzt alle Empfänger von Bildung und Teilhabe die Kosten selber tragen müssen.Da man sich nicht drauf einigen kann aus welchem Topf das Geld nun kommen soll :devil:


    Die Bundesregierung lehnt die Verlängerung der Finanzierung über 2014
    hinaus ab. Knackpunkt ist der § 77 Absatz 11 Satz 4. vor
    kurzem . Die Bezuschußung der gemeinschaftlichen
    Mittagsverpflegung im SGBII, SGB XII und nach BuKG gilt nur für
    schulische Angebote unbefristet und ist ein Bestandteil des
    Bildungspakets. Kinder die an einer Mittagsverpflegung in einer
    Einrichtung nach § 22 SGB VII ("Hortkinder") teilnehmen, werden ab
    01.01.2014 keinen Zuschuß mehr erhalten, wenn dieses Gesetz nicht
    verabschiedet wird. Da gab es nur eine begrenzte Bezuschußung von 2011 -
    2013 laut Gesetz.



    Liebe Grüße


    Ute,

  • Man geht mutmaßlich davon aus, dass Menschen die das Paket beziehen nicht arbeiten, die Kinder entsprechend in den Ferien nicht in den Hort gehen und zu hause essen.


    Trugschluss, viele Arbeitende bekommen ja ergänzende Sozialleistungen, wie man hier oft sieht.

  • Vielleicht geht ein Sachbearbeiter oder das gemeine Fußvolk von etwas aus, bei einer Gesetzesänderung können aber die unterschiedlichen ALG2-Empfänger in so einem Fall nicht in einen Pott geschmissen werden. Daran glaube ich nicht.

    LG Sankofa



    Mit dummen Menschen zu streiten ist wie gegen eine Taube Schach zu spielen.
    Egal wie gut Du Schach spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf
    das Brett kacken und herum stolzieren als hätte sie gewonnen.

  • Man geht mutmaßlich davon aus, dass Menschen die das Paket beziehen nicht arbeiten, die Kinder entsprechend in den Ferien nicht in den Hort gehen und zu hause essen.


    Trugschluss, viele Arbeitende bekommen ja ergänzende Sozialleistungen, wie man hier oft sieht.


    dann sollte mal schleunigst von den bearbeitenden stellen gemeldet werden, wie die realität aussieht. ich kenne in kinds gruppe vier kinder, die but-leistungen erhalten: meins (studentin), ein anderes (mutter macht abi nach), ein weiteres (mutter stockt auf) und noch eins (mutter arbeitslos, vater verdient wohl nicht so viel). wenn die realität in der schule ähnlich aussieht - na danke.


    und warum nur für schulkinder? auch kiga-kinder, die in die ferienbetreuung gehen, "müssten" das essen dann ja nicht gezahlt kriegen.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • Weil die Kinder auch in den Ferien Hunger haben und gern ein warmes Mittagessen haben.


    Das ist schon klar! Das mit dem Hort stand ja nicht dabei, bin auch davon ausgegangen, dass die Kinder dann zuhause, oder bei Großeltern, Tanten oder Onkels oder so essen.

  • Was spricht eigentlich dagegen, selbst zu kochen?
    Man muss ja nicht das teuere Essen vom Hort nehmen, sondern kann den Kindern Brotzeit/Obst/Rohkost von zuhause mitgeben und dann eben nachmittags/abends kochen.

  • Man geht mutmaßlich davon aus, dass Menschen die das Paket beziehen nicht arbeiten, die Kinder entsprechend in den Ferien nicht in den Hort gehen und zu hause essen.


    Trugschluss, viele Arbeitende bekommen ja ergänzende Sozialleistungen, wie man hier oft sieht.


    Das kann ich mir nicht vorstellen. Dann könnte man ja auch davon ausgehen das Eltern, weil sie gar nicht arbeiten, ihre Kinder erst gar nicht in die Betreuung, während der Schulzeit, schicken müssten. Folglich auch gar keinen Anspruch auf einen Mittagsessenszuschuss haben. :crazy

  • Doch Carmen, so rum geht das u.U. Unsere zukünftige Schule ist eine Ganztagsschule.


    Zitat

    Man muss ja nicht das teuere Essen vom Hort nehmen, sondern kann den
    Kindern Brotzeit/Obst/Rohkost von zuhause mitgeben und dann eben
    nachmittags/abends kochen.

    Man könnte aber auch dem Kind auf die Stirn schreiben "ALG 2 - Kind"

    LG Sankofa



    Mit dummen Menschen zu streiten ist wie gegen eine Taube Schach zu spielen.
    Egal wie gut Du Schach spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf
    das Brett kacken und herum stolzieren als hätte sie gewonnen.

  • Was spricht eigentlich dagegen, selbst zu kochen?
    Man muss ja nicht das teuere Essen vom Hort nehmen, sondern kann den Kindern Brotzeit/Obst/Rohkost von zuhause mitgeben und dann eben nachmittags/abends kochen.


    genau, und deswegen heißt das ding auch bildungs- und TEILHABE-paket :winken:

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • Was spricht eigentlich dagegen, selbst zu kochen?
    Man muss ja nicht das teuere Essen vom Hort nehmen, sondern kann den Kindern Brotzeit/Obst/Rohkost von zuhause mitgeben und dann eben nachmittags/abends kochen.

    Alle anderen Kinder sitzen am Tisch essen legger Mittagessen und Bildung und Teilhabe Kinder knabbern Möhrchen:ohnmacht:
    Es geht wie auch im Wort enthalten um Teilhabe


    Liebe Grüße


    Ute

  • sondern kann den Kindern Brotzeit/Obst/Rohkost von zuhause mitgeben und dann eben nachmittags/abends kochen.


    Eben und die Kinder, deren Eltern sich das warme Mittagessen nicht leisten können, können auch auf warmes Mittagessen verzichten. Gibt Schlimmeres.


    (Ironie off)

  • Doch Carmen, so rum geht das u.U. Unsere zukünftige Schule ist eine Ganztagsschule.


    Man könnte aber auch dem Kind auf die Stirn schreiben "ALG 2 - Kind"


    Ach so, wenn ich arbeite muß ich auch schauen und rechnen, die Geringverdiener können sich schlappe 3,50€ pro Essen (bei uns kostet es so viel) auch nicht immer leisten. das hat nix mit ALG II zu tun. Meine Tochter war in der Ganztagesbetreuung und ich hab ganztags gearbeitet und kein ALG II bezogen, und da ich abends sowieso koche, hab ich für uns die 3,50 € tgl gespart für andere Dinge. Und was dann andere Leute denken, ist mir egal und war auch nie Thema