Umgangsrecht - ab wann zählt der Wille des Kindes?

  • Nochmal ich.


    Meine Tochter (fast 8) hat einmal im Monat Umgang mit ihrem Vater, der gerichtlich festgelegt ist (inkl. Ferien)
    Sie wird Freitag nachmittags vom Hort abgeholt und weint den ganzen Tag in der Schule, passt nicht in der Schule auf und ist unkonzentriert.
    Allen die sie sieht erzählt sie, dass sie nicht zu ihrem Vater möchte. Ich versuche ihr zu erklären, dass es aber ihr Recht ist beide Eltern zu sehen und Spaß mit ihm zu haben etc.
    Aber es ändert nichts an ihrer Einstellung.
    Sie hat oft gesehen, dass er sie enttäuscht hat (hat sie nicht rechtzeitig nach Hause zurückgebracht, erzählt ich würde abhauen, keine Geschenke obwohl versprochen etc)


    Sie kommt nach den Umgängen ganz ok zurück, nur ist mir seit einiger Zeit aufgefallen, dass sie verstärkt klammert (an mir) und immer wissen will wo ich bin, sie sagt sie müsse auf mich aufpassen damit ich nicht verloren gehe.


    Ihr Vater macht so gut wie nichts mit ihr, fragt sie oft aus (nach Partner, Whg, Arbeit), redet schlecht über mich und droht mir per Mail mit Gericht und Sanktionen die er einleiten will.


    Ich war mit ihr bei einer Psychologin, die nach mehreren Sitzungen herausgefunden hat, dass es sich um ihre eigene Meinung handelt und ich sie nicht beeinflusse!


    Nun habe ich 2 Fragen:


    1. Ab wann zählt der Wille des Kindes?


    2. Der KV will den Umgang Ende Mai für 5 Tage wahrnehmen und dann im Juni garnicht kommen, im Juli sind 2 Wochen Sommerferien.
    Ich habe gesagt dem kann ich mich nicht anschließen, da es regelmäßig sein muss und habe je ein WE im Mai u Juni vorgeschlagen und dann halt die Ferien.
    Wie verhält man sich hier?


    PS: Der Umgang ist per Gericht nur bis März festgelegt. Für Ostern konnten wir uns eigenständig einigen, die restlichen funktionieren auch. Es hapert nur an den zwei Terminen.

  • Ihr Vater macht so gut wie nichts mit ihr, fragt sie oft aus (nach Partner, Whg, Arbeit), redet schlecht über mich und droht mir per Mail mit Gericht und Sanktionen die er einleiten will.


    Das ist bei vielen so. Machen kannst du nicht viel,sondern nur deiner Tochter den Rücken stärken, also gleiches mit gleichen vergelten.
    Und was die Drohungen des KVs betreffen, naja lass ihn doch machen.



    Ich war mit ihr bei einer Psychologin, die nach mehreren Sitzungen herausgefunden hat, dass es sich um ihre eigene Meinung handelt und ich sie nicht beeinflusse!


    Naja, euere Tochter ist acht oder ?? Da kann man noch nicht von eigenem Willen reden.


    PS: Der Umgang ist per Gericht nur bis März festgelegt. Für Ostern konnten wir uns eigenständig einigen, die restlichen funktionieren auch. Es hapert nur an den zwei Terminen.


    Versuch dich mit ihm aussergerichtlich zu einigen. sollte das nicht möglich sein,warum dann nicht mit Hilfe des JAs !!
    Wäre mein nächster Schritt gewesen.


    Und was den UG betrifft, auch du hast alles dafür zu tun das dieser stattfinden kann.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Kinder spüren leider höchst sensibel den Vorbehalt der Eltern gegeneinander. Das ist eine sehr schwierige Situation, die nur von beiden Eltern einvernehmlich in guter Weise für das Kind gelöst werden kann.
    Wenn die Eltern schon einen Richter brauchen, um sich auf ein WE zu einigen, wie schwierig muss es das Kind empfinden, beiden Eltern und ihren Ansprüchen, ihren Verletzungen gerecht zu werden.


    Ich habe es leider lange genug selbst erlebt mit meinen Kids - und eine Lösung nicht gefunden. Ist erst einmal ein Richter aktiv (und mag er noch so gut sein), gibt es ganz oft nur noch wenig Chancen, das Kind unbelastet groß werden zu lassen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Kinder spüren leider höchst sensibel den Vorbehalt der Eltern gegeneinander. Das ist eine sehr schwierige Situation, die nur von beiden Eltern einvernehmlich in guter Weise für das Kind gelöst werden kann.
    Wenn die Eltern schon einen Richter brauchen, um sich auf ein WE zu einigen, wie schwierig muss es das Kind empfinden, beiden Eltern und ihren Ansprüchen, ihren Verletzungen gerecht zu werden.


    Ich habe es leider lange genug selbst erlebt mit meinen Kids - und eine Lösung nicht gefunden. Ist erst einmal ein Richter aktiv (und mag er noch so gut sein), gibt es ganz oft nur noch wenig Chancen, das Kind unbelastet groß werden zu lassen.



    Danke für diese Sätze. Auch mir erging es ähnlich und es ist nicht vorbei.
    Unsere Tochter ist fast 15 und ich sehe was wir Eltern angerichtet haben,
    wie enttäuscht sie von uns Eltern ist.


    Also TS streite dich nicht mit dem KV um UG, sondern lass ihn gewähren , deiner tochter zu liebe,
    auch wenn du der Meinung bist,sie möchte nicht. Vielleicht will sie mit dieser Haltung dir gefallen !!



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • wenn ich das richtig verstehe,tut die mutter doch alles für die kontakte,redet der tochter gut zu etc.


    hier geht es doch um die frage,ob und wann die tochter nach ihren wünschen oder empfindungen gefragt wird.was ich finde,nie außer acht gelassen werden sollte.


    und ich finde sehrwohl,dass kinder mit acht einen eigenen willen haben!!!

  • 1. Ab wann zählt der Wille des Kindes?

    ab ca 12


    Zitat

    Ich war mit ihr bei einer Psychologin, die nach mehreren Sitzungen
    herausgefunden hat, dass es sich um ihre eigene Meinung handelt und ich
    sie nicht beeinflusse!

    Kann gut sein.
    Andere Frage als Vergleich dazu "Wenn das Kind der Meinung ist ohne nach Links und Rechts zu schauen über die Straße zu gehen lässt das auch zu?"


    Deine Aufgabe ist es auf das Kind einzuwirken das es Umgang wahr nimmt
    Aufgabe des KV ist es Umgang so zu gestalten das Kind auch gerne kommt

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • danke für die vielen Antworten.


    @ kessi
    ja ich achte darauf dass ich ihr gut zurede, viel Spaß wünsche und nie abfällig über Ihren Vater rede!


    Lena
    für nach März hat der Richter gesagt sollen wir uns ggfs mitHilfe einer Mediation (die aber abgelehnt wurde v JA) einigen. Wir haben jetzt eine Erziehungsberatungsstelle, da der KV aber sehr weit weg wohnt läuft das mit ihm telefonisch und mit mir persönlich in einzelnen Gesprächen. Wenn mal wieder ne Drohmail kommt leite ich die weiter und versuche auf Sachebene zu antworten.
    Da der KV jeden Kontakt ablehnt (auch bei Übergaben) ist es kaum möglich mal zu reden.
    Daher läuft das über die EZB vom JA.


    @volleybab


    Der Umgang war vorher aussergerichtlich geregelt, 1 mal im Monat von Sa - So. Dann fing der Krieg von Seiten des KV sehr schlimm an, er behaupete viel Unwahrheiten über mich und meine Erziehung und wollte auch das Sorgerecht aufs JA übertragen lassen


    Ich habe das Gefühl, dass man als Mutter immer die Böse ist bzw in diese Ecker gedrängt wird. Dabei will man den Grat zwischen Umgang gewähren und fördern und Kindeswohl so gut es geht finden.


    luvi


    Die eigene Meinung kann man natürlich nicht so pauschalisieren. Aber was wird denn aus einem Kind das lernt "Meine Meinung zählt nicht ich werde zum Umgang gezwungen nur weil das mein leiblicher Vater ist mit dem ich nie was zu tun hatte!"


    Meine Aufgabe nehme ich wahr, ich mache den Vater nicht schlecht und rede ihr zu und binde auch manchmal Sachen im Alltag ein um ihr zu bedeuten dass er doch dazugehört in gewisser Weise.
    Er macht ihr garnichts schmackhaft. Sie weiß nichtmal wo er wohnt oder was er macht, im Gegenzug will er über mich alles wissen...


    jenpa


    wie meinst du das "gleiches mit gleichem vergelten" Ich will mich nicht auf die gleiche Stufe begeben wie er.

  • Andere Frage als Vergleich dazu "Wenn das Kind der Meinung ist ohne nach Links und Rechts zu schauen über die Straße zu gehen lässt das auch zu?"


    Man kann doch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen....


    Deine Aufgabe ist es auf das Kind einzuwirken das es Umgang wahr nimmt


    Nichts anderes tut die Themenstarterin


    Wer hier am Zug ist, ist eindeutig der Vater....

  • luvi


    Die eigene Meinung kann man natürlich nicht so pauschalisieren. Aber was wird denn aus einem Kind das lernt "Meine Meinung zählt nicht ich werde zum Umgang gezwungen nur weil das mein leiblicher Vater ist mit dem ich nie was zu tun hatte!"


    Meine Aufgabe nehme ich wahr, ich mache den Vater nicht schlecht und rede ihr zu und binde auch manchmal Sachen im Alltag ein um ihr zu bedeuten dass er doch dazugehört in gewisser Weise.
    Er macht ihr garnichts schmackhaft. Sie weiß nichtmal wo er wohnt oder was er macht, im Gegenzug will er über mich alles wissen...

    Setz ein Limit wenn Sie in einem bestimmten Alter immer noch dieser Meinung ist.
    Dann kannst alle Hebel in Bewegung setzen das Sie nicht mehr muss und Dich für Ihren Willen einsetzen
    gerade ab 12 orientieren sich die Gerichte stärker am Kindeswillen


    so lange deine Tochter noch OK zurück kommt besteht kein erhöhter Handlungsbedarf




    Wer hier am Zug ist, ist eindeutig der Vater....

    Darum auch

    Aufgabe des KV ist es Umgang so zu gestalten das Kind auch gerne kommt

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

    Einmal editiert, zuletzt von luvi ()

  • Hallo MummyXY,
    deine Konstellation kommt mir leider sehr (!) bekannt vor...
    Ein Kind wird auch mit 8 Jahren schon gefragt! Ob sein Wille Berücksichtigung findet, hängt aber von seinem gesamten Erscheinen ab: wirkt es selbstsicher, 'reif' für sein Alter? Wie äußert sich das Kind, wie ist seine Haltung etc.
    Genauso kann der geäußerte Wille eines 11-Jährigen dagegen 'auferlegt' oder eingeredet wirken, und wird bei Gericht nicht berücksichtigt.


    Umgang einmal im Monat halte ich für machbar, auch wenn das Kind nicht will. Stärke ihr irgendwie den Rücken, einen Tag schafft sie irgendwie...
    Möchte der KV mehr Umgang oder Urlaub entgegen dem Beschluss, und das Kind will nicht und Du kannst das auch nicht unterschreiben, dann muss er erneut klagen, und das Kind wird angehört!

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Ich hab ja immer so ein Problem mit der Aussage, ein Kind wolle nicht, weil es spürt, dass die Mutter nicht will. Diese Argumentation kann man prinzipiell immer bringen, nimmt aber völlig die Sicht auf andere Möglichkeiten. Mir ist das zu einfach gedacht. Zumal ich bei zwei Kindern zwei mal die Erfahrung gemacht habe, dass das Kidn eher dem ET zu gefallen versucht, von dem es weniger im Alltag hat - denn da ist die Unsicherheit, ob es geliebt ist rahmenbedingt oft viel größer.


    Aber egal. Grundsätzlich sollte man meinen, dass der Kindeswille ab 3 Jahren eine Rolle spielt, zumindest wurde mir das so gesagt (auch wenn die Fälle nicht vergleichbar sind), ich habe das von meiner Anwältin als allgemeingültig verstanden und eben beim googeln auch so bestätigt gefunden
    http://ra-scheuten.net/news/an…-hat-verfassungsrang.html


    was für eine interpretation am ende dabei raus kommt ist was anderes, aber ich bin der meinung, dass ein kind mit 8 jahren und sogar auch mit 3 oder 4 jahren einen Willen hat und es auch jedem Kinde zusteht, dass dieser gewürdigt wird. Umgang gegen den Willen des Kindes finde ich eine ganz gruselige Sache. Selbst wenn das tatsächlich unterbeuwsste solidarität mit dem bet ist. Dann gehört dem Kind geholfen und zwar in der Form, dass erst mal der Wille respektiert wird und dann weitere Wege gemeinsam mit dem Kind erarbeitet werden. Ein Kind das den Umgang nur aus Solidarität nicht will und sagt, dass es nicht will, diesen Willen bekommt, der Umgange erst mal wunschgemäß ausfällt, wird ganz schnell einknicken und BET vermissen und wieder haben wollen.


    Aus der überheblichen Erwachsenensicht heraus "ach, da muss es durch", "das relativiert sich schon", "lass mal noch ein paar jahre das kind gegen wände reden, wenn dann immernoch" empfinde ich als extrem respektlos den Kindern gegenüber. Die Kinder, die wirklich nicht zum BET möchten, weil sie sich dort nicht wohl fühlen - ja und sei es "nur" weil der BET ein Empathiekrüppel ist, das Kind vorm TV versauern lässt und anderweitig gar nicht schlimm ist, so ist es für den Menschen, der aus dem Kinde erwächst immer eine Belastung, dass ihm damals kein Glauben geschenkt wurde, ein Augeliefertsein, zu müssen. Man entscheidet nicht über die Köpfe von Menschen. Auch nicht von Kindern.


    Ach so - das Straßenbeispiel lasse ich hier nicht gelten. Dabei geht es um Leben und Tod. In Bezug auf Straßenverkehr hat ein Kind kein "Bauchgefühl" was richtig und was falsch ist. Ob jemand gut oder schlecht mit ihm umgeht, das merken Kinder sehr wohl.

    LG Sankofa



    Mit dummen Menschen zu streiten ist wie gegen eine Taube Schach zu spielen.
    Egal wie gut Du Schach spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf
    das Brett kacken und herum stolzieren als hätte sie gewonnen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Sankofa ()

  • Sankofa, zwischen Kindeswillen und Anhörung des Kindes besteht ein erheblicher (juristischer) Unterschied. Der gesetzgeber will - von höheren Gerichten bestätigt -, dass Richter in Familienverfahren Kontakt mit dem Kind aufnehmen. Was wie eine selbstverständlichkeit klingt, war es vor einigen jahren noch gar nicht. Da wurde über Sorgerecht und Umgang entschieden in vielen verhandlungstagen und der Richter hat noch nicht einmal das Kind gesehen, geschweige denn gesprochen. Es herrschte die Vorstellung, Kinder könnten weder zum Verfahren beitragen, noch würden sie die Gerichtssituation aushalten können.


    Selbst Gutachter haben früher manches Mal einzig mit den Eltern gesprochen - oder "noch besser" - anhand der Aktenlage Gutachten erstellt.


    Dieses Anhören des Kindes darf aber nicht damit verwechselt werden, einen "Kindeswillen" als wesentlichen Faktor in ein Verfahren einzuführen. Dies ist erst bei älteren Kindern angebracht und der Richter muss sich davon überzeugen, dass das Kind/der Jugendliche reif ist für eine eigene Meinungsbildung.
    Das Beispiel hört sich jetzt schwierig an, zeigt aber die bandbreite. Einerseits sind kinder unter 14 jahren noch nicht strafmündig, weil ihnen zugebillt wird (zu recht), bestimmte handlungen und Taten noch nicht überblicken zu können. kann man da andererseits dem Kind zubilligen, im Familienrecht zu überblicken, ob der Aufenthalt gewechselt werden soll oder Umgang positiv oder negativ ist? in der Praxis versuchen Richter, das sehr genau abzuwägen.
    In der Praxis wird deshalb auch ein Richter bei jüngeren Kindern nicht die Frage stellen, ob es denn - um beim Thema zu bleiben - den Umgang haben will oder nicht. Sondern er wird ein gespräch zu führen versuchen mit dem Kind über Dinge, die ihm gefallen und was es gern spielt und was es am Wochenende macht und was es mit der Mama unternommen hat oder was mit dem Papa. Aber nicht die konkrete Frage stellen.


    Allerdings ist es auch so, dass Richter in "verfahrenen Verfahren", wo die Eltern so überworfen miteinander sind und beide auf Extrempositionen beharren und keine Kompromisse schließen können, einen Kinderwillen heranziehen. Das hat pragmatische Gründe: Wenn das Kind entscheidet, dann muss nicht der Richter eine Entscheidung treffen, welcher der beiden Elternteile denn jetzt Recht hat ... Dies ist ein relativ "einfacher" Weg für den Richter, stürzt aber dann ins Chaos, wenn eine Partei in die Revision geht oder 10 Monate später erneut klagt. Dann beginnt meist der lange Weg durch die Instanzen, Gutachter werden hinzugezogen und das Familienklima ist endgültig jenseits von Gut und Böse.


    Und nein, die Vermutung anzustellen, ein Kind will im Normalfall sowohl Kontakt zur Mutter als auch zum Vater haben, ist nicht zu einfach gedacht. Und die Vermutung, dass Eltern ihr Verhältnis zum (Ex-)Partner auf die kinder spiegeln, auch nicht. Beides ist absolut normal. Und sein Denken über einen anderen Menschen nicht auf einen Dritten zu spiegeln, mit dem man viel in Kontakt ist, zusammen lebt und in Bezug auf die andere Person auch noch viele gemeinsame Erfahrungen macht - das ist fast ein Ding der Unmöglichkeit.
    Ich bin mir jedenfalls sicher, dass ich nicht zu den absolut wenigen Ausnahmemenschen gehöre, denen das gelingt. Aber als mir das klar geworden ist, konnte ich Strategien entwickeln, meinen Kids die Mutter nicht (mehr so) schlecht dastehen zu lassen und dafür zu sorgen, dass sie ein besseres Verhältnis zur Mutter entwickeln als ich haben kann und will.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also ich bin auch der Meinung, dass ein Kind mit 8 bereits einen eigenen Willen haben kann (ob man dem dann nachgibt, ist eine andere Frage).


    Ich kann nur aus meiner Erfahrung berichten:
    Wir haben unsere Tochter (Trennung mit 8) öfter mal gewungen, dass sie zum Papa muss. Als sie 12 war, ist der Kontakt dann abgerissen.


    Sie wirft mir heute noch vor, dass ich sie damals gezwungen habe.
    Einmal wurde sie sogar mit "leichter Gewalt" vom Vater mitgenommen, weil sie sich ins Zimmer eingesperrt hat und nicht mit wollte. Er hat ein schreiendes, zappelndes Kind ins Auto getragen, so dass die Nachbarn fast die Polizei rufen wollten.


    Mir tut es rückwirkend gesehen total leid. Denke, ich habe dadurch psychisch schon einen Schaden bei ihr angerichtet. Und v.a. auch unserem Vertrauensverhältnis hat es sehr geschadet.

  • Grundsätzlich gilt,


    1.) Ein Kind will normalerweise beide Eltern behalten, wenn man von berechtigten Ausnahmen absieht


    2.) In einer hochkonflikthaften Situation hat ein Kind keinen freien, unbeeinflussten Willen, es laviert sich durch, ("vor welchem Abgrund habe ich am meisten Angst?"). Das, was ein Kind zu einer Psychologin sagt, zu der die Mutter es gebracht hat, die hinterher dann von der Psychologin Auskunft bekommt über das, was das Kind gesagt hat, ist das Gegenteil von unbeeinflusst. Und glaub bloß nicht, dass die Psychologin die Situation erfasst.


    Du täuscht dich, wenn du glaubst, dass das Kind nicht genau deine Einstellung gegenüber dem Vater spürt und darauf reagiert. z.B. Weiß mein Sohn, dass es mir völlig egal ist, wenn meine Ex schlecht über mich (redet) geredet hat. Er stellt dann auf Durchzug erzählt mir manches davon, ich sage ihm, dass mir das völlig egal ist, was sie sagt, das wars.


    3.) Manchmal liegen Probleme viel einfacher im organisatorischen. Ein Umgang nur alle 4 Wochen ist oft problematsich, weil es nichts Normales ist, das zum Alltag gehört.


    Ein Beispiel: Im Alltag haben wir die Möglichkeit, z.B. wenn wir falsch reagiert haben, das noch Mal am gleichen oder am nächsten Tag zu klären. Wie soll das aber gehen, wenn ein Fehler oder etwas, das nicht geklappt hat, 4 Wochen lang Im Raum stehen bleibt? Umgänge alle 4 Wochen müssen perfekt ablaufen und das geht nicht.


    Ich würde deshalb vorschlagen, die Umgänge deutlich häufiger stattfinden zu lassen, je nachdem, was organisatorisch möglich und gewollt ist. Alle 2 Wochen, jede Woche, hälftige Aufteilung der Ferien etc. häufger zum Vater, damit Alltag mit Höhen, Tiefen und vor allem viel Normalität erlebt werden kann, anstatt in der Zeit zur Psychologin zu gehen, und das Kind weiß bei jedem Wort genau, dass die Psychologin nachher der Mutter berichtet, was das Kind gesagt hat.

  • Danke Sankofa. Ein wahres Wort.


    Ich versteh mich ja nun sehr gut mit dem Ex. Haben ja sogar Heiligabend zusammenverbracht. Wenn der Kleine nicht wollte, hätts nie und nimmer damit zu tun, dass er meine Abneigung spüren würde, die ja gar nicht vorhanden ist.


    Sicher gibt's den umgekehrten Fall auch. ES fgibt alle Fälle. Und der Wille des Kindes sollte immer, immer mit berücksichtigt werden. Denn er hat immer einen Grund. Das Kind trotzdem zu schicken ist die leichte Lösung.


    Den wahren Grund dafür herauszufinden und das Problem beseitigen schon schwieriger. Vielen offenbar zu schwierig.


    Nie und nimmer würde ich ihn zu irgendetwas zwingen. Wer ihm das antun will, sollte es dann schon selbst tun. Wer gewillt ist, findet einen anderen Weg.

  • @ segelpapa


    1.) sie kennt kein Zusammenleben von uns, da wir nie zusammen waren


    2.) Sie kennt meine Einstellung, nämlich dass es mir egal ist was er über mich behauptet, sie weiß aber auch dass es mich sehr wohl trifft wenn er sagt ich wäre ne schlechte Mutter oder psychisch krank oder dass er sie mir wegnehmen lassen will. Das ist nur menschlich und ich finde das gehört dazu dass sie weiß dass es einen trifft man aber trotzdem mit dem Gegenüber noch halbwegs reden will ! Ich will das, nur er halt nicht und verdreht dann aber die Tatsachen.
    Wie würde man reagieren wenn das Kind schreiend und heulend an der Tür steht und zurück zu mir will? Es zerreißt einem das Herz aber man muss sie gehen lassen...Es tut weh und zwar nicht nur mir, sondern vorallem dem Kind. So krass ist es gottseidank nicht mehr, aber man merkt dass sie nicht will. Sozialpädagogen die dann das Kind von mir wegreißen, eine Übergabesituation ohne Vater und eine Kontaktsperre von seiner Seite fördern den Umgang ganz sicher nicht!


    3.) Der KV möchte keinen Umgang alle 2 Wochen, da er es sich nicht leisten kann und von weiter wegkommt. Es ist nochnichtmal alle 4 Wochen, sondern nur 1 mal im Monat, meist liegen 5-6 Wochen dazwischen. Jetzt im Januar ist z.B. garkein Umgang weil er nicht will. Es wird nie Normalität entstehen wenn das so weiter gehandhabt wird.


    Ist es eigentlich normal, dass das eigene Kind von seinem Vater absolut nichts weiß??? Er erzähölt ihr nicht wo er wohnt, ob er jemanden hat etc, was er so macht und fragt sie nur nach mir aus.

  • Ist es eigentlich normal, dass das eigene Kind von seinem Vater absolut nichts weiß??? Er erzähölt ihr nicht wo er wohnt, ob er jemanden hat etc, was er so macht und fragt sie nur nach mir aus.


    Meinen Kids hat es gut getan, dass ich sie nicht ausgefragt habe und es auch nicht zum Gesprächsthema gemacht habe, was im Umghang war, was gesprochen wurde, etc. Für ein Kind ist es sehr schwierig zu entscheiden, ob und welche Informationen es weitergeben sollte und darf. Dadurch wird eine eigentlich selbstverständliche und normale Kommunikation. "Wie wars denn?" schnell zu einer Belastung. So problematisch ist es im "Umgangsbereich".


    Sind vielleicht die Informationen, die du da vermisst, Dinge, die man selbst gern wissen würde? Sind Kids daran interessiert, ob der Elternteil wen Neues hat? Und meine bei mir lebenden Kids wissen nur so ungefähr, was ich eigentlich beruflich mache ... Interesse haben sie daran nicht ... Und wie würde es wohl der vater bezeichnen, wenn er vom Kind erfahren würde, dass die mama sich nach diesen Dingen erkundigt. "Die fragt das kind nur nach ihrem Vater aus", könnte da seine reaktion sein ...
    Es ist alles nur verflixt natürlich, aber fürs Kind voller Druck. Ob das die einzige Ursache ist, weshalb das Kind nicht zum Vater will, ist nicht zu beurteilen. Aber einfacher wird es ihm dadurch nicht, wenn Eltern an der Stelle nicht gut arbeiten und vielleicht sogar zusammen arbeiten und für eine entspanntere Situation sorgen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • @ volleybap


    Ich frage das nicht! Es fällt mir nur auf. Da es für mich etwas ganz normales wäre mein Kind in mein Leben einzubinden. Er fährt ja auch nicht zu sich, sondern zu Verwandschaft, was auch ok ist und mich nichts angeht.
    Ich lasse sie erzählen, frage nicht hinterher nach oder so.
    Wer hier ausfragt ist ganz klar der Vater. Irgendwie wurde das wohl nicht ganz klar.