Müssen unseren Sohn bis nächste Woche Freitag an einer Kita anmelden. Der KV will den Jungen nicht in die Kita bei mir in der Nähe anmelden. Er sagt das er das zu entscheiden hätte. Haben GS aber das Kind lebt bei mir.
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als erstes würde ich ihn nachweislich (schriftlich per EinwurfEinschreiben) auffordern, die Unterschrift zu leisten, bzw. gute Argumente dagegen vorzulegen-
(Frist z.B. 14 Tage)-zweiter Schritt wäre eine Klage auf Ersatz der Unterschrift durch ein Gericht (was ich im Anschreiben an ihn schon erwähnen würde :brille )-
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Bei uns hat das Jugendamt einen Sozialen Dienst - die versuchen so etwas kurzfristig zu klären.
Das Kind lebt bei dir und es ist eine normale Einrichtung - dann unterschreib erstmal nur du.
Er kann ja viel wollen, aber das fällt nicht in seinen Aufgabengebiet - außer er hat in der Zeit Umgang.Oder gibt es bis zum 17. noch eins der verordneten Elterngespräche - dann nimm das Thema dahin mit.
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Die Wahl des Kindergartens entscheidet der betreuende Elternteil. Melde die Sache dem Jugendamt, wenn Kv sich weigert. In der Zwischenzeit kannst du Kind selbst anmelden. Ich braucht in keiner Kita die Unterschrift des anderen Elternteils.
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Ich leider schon. Ganz ehrlich: Das Jugendamt macht eh nix.Hab das Gefühl die schmieren dem noch Honig aufs Maul.Kann in nicht beim Anwalt was bewirken?Muss ja schnell gehen.Was mach ich wenn ich die nicht bekomme und keine Betreuung dann für den Kleinen hab?Hab das Gefühl der KV arbeitet darauf hin das er dann den Kleinen in der Zeit nimmt!!
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Ja, wenn der Kindergarten wirklich auf der Unterschrift besteht, kann der Anwalt dir helfen.
Oder du gehst zum Rechtspfleger beim Familiengericht und trägst dort dein Anliegen vor
(spart Anwaltskosten) -
Muss ja schnell gehen.
Hallo Dini13,
ergänzend zum Beitrag von juwi: Betone beim Rechtspfleger die Dringlichkeit, offenbar hängt viel davon ab.
Beste Grüße
FrauRausteiger -
Hat der KV denn eine Alternative bzw. einen anderen KiGa-Platz in Aussicht bzw. hatte er dich einladen zum Termin bzw. bei uns ist es so, dass sie vorher das Kind kennenlernen möchten? Wenn nicht, könnte man doch den Rechtpfleger nicht nur auf die Dringlichkeit bzgl. Anmeldefrist sondern auch darauf hinweisen, dass der KV nicht mal eine Alternative (anderen KiGaplatz) hätte. Dein Sohn ist doch unter 3Jahre, oder? Da muss man doch echt Glück haben um einen Platz zu bekommen. Kann man dem KV das nicht klar machen?! Ich weiß, es ist bei euch schwer oder blockt er komplett ab?
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Zitat
Die Wahl des Kindergartens entscheidet der betreuende Elternteil
Wahl des Kindergartens oder Schule gehört meines Wissens zu Entscheidungen von erheblicher Bedetung. Bei GSR kann er also mitreden.
Ob er aber ohne trifitgen Grund "blocken" kann, ist was anderes. Mitspracherecht hat er aber definitiv.
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erheblicher Bedetung
aber nicht bei einer ortsüblichen Einrichtung und wenn die Betreuung zur Arbeitsaufnahme der Mutter erforderlich ist.
Solange er nicht seine Gegenargumente oder einen anderen Platz liefert, wird es schwer.
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"Kindergarten" wird derzeit bezüglich der Unterschriften unterschiedlich gehandhabt - sowohl von den KiTas als auch von ggfls. eingeschalteten Gerichten.
Ist das Kind unter 3 Jahre, wird mehrheitlich "gemeinsames Sorgerecht" reklamiert und die Unterschrift beider Eltern eingefordert. Ist das Kind 3 Jahre, wird manchmal in verschiedenen OLG-Bereichen argumentiert, der Kiga sei völlig "normal" und Alltag. (Wichtig dabei: Ist es der nächstliegende, übliche KiGa oder meinetwegen ein Waldorf-Kiga 30 Kilometer weiter ...). Darum die hier teilweise sehr unterschiedlichen Erfahrungen.
Wenn man im Kiga nicht durchsetzen kann, dass eine Unterschrift reicht und der (in diesem Fall) Vater die Unterschrift verweigert, muss man letztendlich die Unterschrift ersetzen lassen. Das geht über das Familiengericht. Da hilft manchmal - im norddeutschen Raum und Großstädten - der Rechtspfleger, oft geht es in der Praxis nur über den Anwalt. Muss es schnell gehen, muss ein Eilantrag gestellt werden. Wichtig dazu ist immer, dass ein Nachweis vorliegt, dass der Vater informiert wurde und den Kindergarten ablehnt. Ebenso, ob er eine Alternative vorlegt.
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Zitat
aber nicht bei einer ortsüblichen Einrichtung und wenn die Betreuung zur Arbeitsaufnahme der Mutter erforderlich ist.
Für mich zum Verständnis: Ist das bei einem Kindergarten nicht immer der Fall?
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Müssen unseren Sohn bis nächste Woche Freitag an einer Kita anmelden. Der KV will den Jungen nicht in die Kita bei mir in der Nähe anmelden. Er sagt das er das zu entscheiden hätte. Haben GS aber das Kind lebt bei mir.
Braucht es da beide Unterschriften? Habe Tochter im Kiga und in sämtlichen Schulen bisher immer, trotz gem. Sorgerecht, alleine anmelden können. Gab da nie Probleme!
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Ist das bei einem Kindergarten nicht immer der Fall?
auch Kinder von Hausfrauen gehen in der Regel zwischen dem 3 und 6 Lebensjahr von 8-12 Uhr in den Kindergarten
in Hessen ist das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung sogar verpflichend und beitragsfrei -
Bei uns steht in der Satzung der Kindertagesstätte, dass bei getrennt lebenden mit gemeinsamer Sorge nur die Unterschrift von dem Part benötigt wird, bei dem das Kind lebt!
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Bei uns steht in der Satzung der Kindertagesstätte, dass bei getrennt lebenden mit gemeinsamer Sorge nur die Unterschrift von dem Part benötigt wird, bei dem das Kind lebt!
Dann verstößt die Satzung gegen geltendes Recht. Die Kindergartenwahl ist ein Teil der Gemeinsamen Sorge, da von erheblicher Bedeutung für die Entwicklung des Kindes, und damit von beiden Elternteilen zustimmungspflichtig.
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Dann verstößt die Satzung gegen geltendes Recht. Die Kindergartenwahl ist ein Teil der Gemeinsamen Sorge, da von erheblicher Bedeutung für die Entwicklung des Kindes, und damit von beiden Elternteilen zustimmungspflichtig.
Das ist so nicht mehr richtig. Zumindest beim Kindergartenbesuch ab dem 3. Lebensjahr wird mittlerweile von den Gerichten das Sorgerecht so interpretiert, dass KiGa in die Alltagssorge fällt. Es sei denn, es wird ein KiGa mit besonderer Ausrichtung gewählt, zB ein ortsferner Waldorf-Kindergarten.
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Ich hatte eine ähnliche Situation und habe folgendes gemacht um den Platz nicht zu verlieren:
Ich habe dem Träger meine Unterschrift unter den Vertrag gegeben und ihm schriftlich mitgeteilt, dass die Unterschrift des Vaters beigebracht wird. Dann habe ich den Rechtsweg eingeschlagen. Selbst im Eilverfahren wirst Du es wahrscheinlich nicht bis Freitag schaffen - daher dieser Vorschlag.
Trotzdem würde ich schnellstmöglich die rechtlichen Mittel ausschöpfen nachdem Du die von Bap genannten Mittel bzw. Wege gegangen bist.