Erzeuger hat eine einseitige Sorgeerklärung aufgenommen.

  • Er kennt seine Tochter nicht und weiß nicht mal wie sie aussieht...geschweige denn, dass er sie überhaupt mal sehen möchte oder fragen wie es ihr geht.
    Er hat KEIN Interesse an ihr.


    Und ja, aus meiner Sicht gibt es genug Gründe gegen ein GSR und es ist auch besser so für "unsere" Tochter!!!


    Hallo MamiBerlin,


    soweit ich Eure Geschichte verstanden habe, besteht ja die Gefahr, er könnte das Kind in's Ausland verbringen. Noch dazu handelt es sich hier um eine Kultur, in der weibliche Kinder nicht nach unseren Werten erzogen werden.
    Deswegen inde ich es absolut in Ordnung, wenn Du das gemeinsame Sorgerecht verweigerst.
    Schließlich sieht der Gesetzgeber diese Möglichkeit vor und häufig genug gibt es gute Gründe für diesen Schritt.


    Dass er das Kind nicht einmal kennt, ist selbstverständlich ebenfalls ein starkes Argument.
    Absolut unerheblich für Deine Thematik und später für das Gericht wird sein, ob er von Dir ausreichend "ermuntert" wurde, das Kind kennenzulernen.
    Man geht davon aus, dass sich erwachsene Menschen selbst um ihre Angelegenheiten bekümmern.


    Fragt man in diversen Foren z.B. nach, ob man einen Vater zwingen kann, Umgang mit dem Kind zu haben, bekommt man sinngemäß die Antwort "Nein niemand kann ihn zwingen. Und überhaupt: was hat das Kind davon, wenn der Vater gezwungen oder überredet werden muss, lass das lieber".


    Das Beste wünscht
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Ich danke euch für die hilfreichen Antworten und Tipps.
    Habe durch euch auch mal etwas anders reflektiert und nachgedacht.


    Jetzt heißt es für mich warten und hoffen.
    Und natürlich die Zeit mit Mausi genießen :-)


    Ich melde mich,wenn es etwas neues gibt.


    DANKE!!!

  • Die Bezeichnung "Erzeuger" in Überschrift und Text ist schlicht und ergreifend menschenverachtend!
    Menschen sind keine Maschinen.


    Es ist bedenklich, dass hier schon moderiert wurde,
    aber der "Erzeuger" vorbehaltlos erhalten geblieben ist.


    http://de.m.wikipedia.org/wiki/Erzeuger
    Laut Definition ist "Erzeuger" der biologische Elternteil eines Kindes bzw grundsätzlich Lebewesen, die ihre Erbanlagen an ihre Nachkommen weitergeben.
    Und somit genau die richtige Bezeichnung für einen Vater oder eine Mutter, die außer Weitergeben ihrer Erbanlagen nichts zum Leben des Kindes beigesteuert haben.
    Es ist nicht menschenverachtend, es nennt sich "die Sachen beim Namen nennen".


    Dies natürlich abgesehen von diesem Thread, denn es ist noch unklar wie es sich entwickelt.


  • http://de.m.wikipedia.org/wiki/Erzeuger
    Laut Definition ist "Erzeuger" der biologische Elternteil eines Kindes bzw grundsätzlich Lebewesen, die ihre Erbanlagen an ihre Nachkommen weitergeben.
    Und somit genau die richtige Bezeichnung für einen Vater oder eine Mutter, die außer Weitergeben ihrer Erbanlagen nichts zum Leben des Kindes beigesteuert haben.
    Es ist nicht menschenverachtend, es nennt sich "die Sachen beim Namen nennen".


    Dies natürlich abgesehen von diesem Thread, denn es ist noch unklar wie es sich entwickelt.

    Menschen sind keine Maschinen, sondern Lebewesen mit Gefühlen. Das sollte nicht schwer zu verstehen sein.

  • Mod.Hinweis:


    Und nun können wir die Diskussion über die Begrifflichkeit in diesemThread bitte auch wieder einstellen...


    Wenn es Euch ein Bedürfnis ist, darüber zu diskutieren, dürft Ihr gerne einen neuen Thread eröffnen....aber ich glaube auch dass hatten wir schon mal... :hae:


    Hier gibt es zur Sache nichts Neues.... ;)

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Hallo Lindsay,


    Zitat

    Wenn es Euch ein Bedürfnis ist, darüber zu diskutieren, dürft Ihr gerne einen neuen Thread eröffnen....aber ich glaube auch dass hatten wir schon mal...


    Herausforderung angenommen!


    Ich werde einen Thread zu diesem Thema eröffnen, weil man Heutzutage nicht mehr solche Herabsetzungen eines leiblichen Vaters dulden darf!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • So, wie Du es schilderst, hört es sich an, als wäre der Vater ziemlich widersprüchlich in seinem Verhalten. Wenn er sich bisher nicht für das Kind interessiert hat, warum sollte er jetzt das Sorgerecht beantragen? Das müsste er dem Familiengericht erstmal erklären. Dann ist da die Frage, ob er überhaupt fähig ist, für das Kind zu sorgen, auch das könnte bezweifelt werden. Ich denke, Du hast gute Chancen, dass er das Sorgerecht nicht bekommt. Also: Wie schon andere hier sagten: Nimm Dir einen guten Anwalt.
    Wenn er das Sorgerecht nun wider erwarten doch erhalten sollte, ist aber für Dich auch nicht alles verloren. Wenn deutlich wird, dass er das nur benutzt, um Dich zu schikanieren (so wie es sich anhört scheint das zu erwarten), dann musst Du Dir leider einzelne Rechte weiterhin beim Jugendamt und beim Familiengericht erkämpfen. Evtl. müsstest du dann z.B. das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen o.ä.
    Auch das Familiengericht wird einen plötzlichen Sinneswandel des Vaters nicht als einzigen Grund gelten lassen, ihm jetzt das Sorgerecht zu geben.
    Ich drücke Dir die Daumen, dass das für Dich und Deine Tochter gut ausgeht.

  • er muss dem gericht garnix erklären. er hat die vaterschaft anerkannt, wie lange er dazu braucht ist heute uninteressant. er hat sorgerecht beantragt und versucht die angelegenheit aussergerichtlich zu klären. auch das spricht nicht dafür, dass er kein interesse hat. im gegenteil es zeugt davon das er interesse hat. bis dato wird auch seitens der km kein grund genannt, warum er kein gsr bekommen könnte oder warum er kein guter vater sein könnte. das was einmal war ist für ein gericht heute uninteressant.

  • Nach einem gerichtlichen Vaterschaftstest, hat er es nun seit Wochen schriftlich: Er ist der Erzeuger!!!
    Auch jetzt hat er kein Interesse an der Kleinen und meldet sich nicht, er weiß nicht wie sie aussieht, wie es ihr geht...nichts!!!!!!!!!!!!!
    Will aber das gemeinsame Sorgerecht!?


    Hmmm, klingt für mich ja eher nicht so nach brennendem Interesse...


    Aber gut, vielleicht ist das der Weg der modernen Väter, erstmal Vaterschaft abstreiten, dann per Gericht zur Anerkennung gezwungen zu werden und dann GSR beantragen, bevor man das Kind auch nur einmal kennengelernt hat.


    Weil man so natürlich bei allen Belangen miteintscheiden kann, ohne das Kind zu kennen. Natürlich kann man so am Besten beurteilen, in welchem Kindergarten das Kind am Besten aufgehoben wäre, denn so wird man nicht von unwichtigen Details wie, was für einen Charakter das Kind hat, abgelenkt und kann sich vollends den Tatsachen widmen... :rolleyes2:


    Ach ja: Unser KV hat aus genau den Gründen die Klage auf GSR verloren ;)


    Ach ja: Ich bin damals über meinen Schatten gesprungen und hab den KV angerufen, ob er seine Tochter denn nu ma kennenlernen möchte, wo er doch seit einem halben Jahr ein Urteil und ein Gutachten hat, das die Vaterschaft belegt. Er selber hätte im Leben nicht danach gefragt.


    Ihm durfte man schon immer alles hinterhertragen.


    Nana: zu einer außergerichtolichen Einigung gehört das Gespräch mit der Mutter und ich hab nirgens gelesen, daß er das JE gesucht hat. Das Gespräch mit der Mutter ist übrigens Voraussetzung für das GSR...

  • er hat sorgerecht beantragt und versucht die angelegenheit aussergerichtlich zu klären. auch das spricht nicht dafür, dass er kein interesse hat. im gegenteil es zeugt davon das er interesse hat. bis dato wird auch seitens der km kein grund genannt, warum er kein gsr bekommen könnte oder warum er kein guter vater sein könnte.


    Hallo nana123454,


    Du irrst, der Vater hat das GSR nicht beantragt. Er hat eine einseitige Sorgeerklärung abgegeben.


    Es muss hier im Internet von der Themeneröffnerin keine Grund genannt werden, über den wir urteilen könnten.
    Sie hat Fragen gestellt und es wurde Auskunft gegeben:
    - die einseitige Sorgerklärung hat keinerlei Wirksamkeit
    - falls der Kindsvater die gemeinsame Sorge beantragt, darf widersprochen werden.
    - zusätzlich haben erfahrene Menschen berichtet, Gerichte würden für die gerichtliche Anordnung des GSR hier eine gewisse Beziehung zum Kind als Voraussetzung betrachten, nicht die bloße (erzwungende) Anerkenntnis der Vaterschaft. Sie berichten von Ablehnung dieser Anträge aus diesen Gründen.


    Entscheiden können sowieso nur die Gerichte, wir sollten dem hier im Internet nicht vorgreifen wollen mit Aussagen und Vermutungen im Konjunktiv.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Hallo,
    das ist echt haarig, ich hatte am 09.12.2013 meine Gerichtsverhandlung. Die Richterin sagte wörtlich, ..das gemeinsame Sorgerecht beinhaltet auch das gemeinsame Aufenthalts Bestimmungsrecht. Ein Schelm wer jetzt böses bei einen Erzeuger denkt? aber überlegen wir mal: es ist dann für Dich sehr schwer etwas zu unternehmen wenn er das Kind nicht zurück bringt. Du brauchst dringend einen sehr guten Anwalt. Es reicht wenn das Gericht ein Protokoll verfasst worin festgelegt ist das der dauerhafte Aufenthalts Ort des Kindes bei Dir ist. Sollte sehr schnell gehen da es um das Kindswohl geht. Wenn eine Kindswohl Gefährdung durch den Erzeuger abzusehen ist, auch mit einstweiliger Verfügung bis zur endgültigen Klärung. Bei mir wurde auch gleich eine Geldstrafe von 25000€ festgelegt wenn die Mutter sich nicht an die durch das Gericht festgelegten Dinge hält. Ruhig und Sachlich mit Anwalt reden auch was bis jetzt vor gefallen ist, sofort einstweilige Verfügung beantragen. Ich weiß aus eigener Erfahrung das ist nicht leicht, es wird viele schlaflose Nächte geben, aber das schaffst Du. :strahlen

  • jaja meint ich doch, er hat eine einseitige sorgerechtserklärung abgegeben. das ist der versuch die sache außergerichtlich zu klären. so wird es den meisten vätern empfohlen vorzugehen. wenn sie ablehnt die erklärung zu unterschreiben, dann muss er das gsr gerichtlich beantragen. die nicht erfolgte unterschrift wird ihr dann zu lasten gelegt. da sie keine plausiblen ablehnungsgründe wie kindesmissbrauch oder misshandlung des kindes nennt, wird er wohl gsr bekommen.
    vielleicht beantragt er es auch nicht, man kann nicht durch die glaskugel schauen.

  • die nicht erfolgte unterschrift wird ihr dann zu lasten gelegt. da sie keine plausiblen ablehnungsgründe wie kindesmissbrauch oder misshandlung des kindes nennt, wird er wohl gsr bekommen.


    Hallo nana123454,


    das möchte ich nicht so stehen lassen.


    Eventuell lesen das werdende Mütter oder Mütter in einer ähnlichen Situation und denken dann womöglich, die Auskunft sei richtig.
    - es wird selbstverständlich niemandem zur Last gelegt, eine freiwillige Unterschrift zu verweigern. Es gibt keinerlei Sanktionen für diese Verweigerung.
    - es gibt mannigfaltige Gründe, warum es auch bei Antrag (ohne Missbrauch und Misshandlung) beim alleinigen Sorgerecht bleiben kann. Ein wichtiger Grund ist z.B. die fehlende Beziehung zum Kind.


    Offengestanden kenne ich sowieso mehr abgelehnte Anträge denn erfolgreiche.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Sorry für´s Offtopic, aber hier stellen sich mir die Haare zu Berge... :rolleyes2:


    Nun du akzeptierst ihn ja nicht als Vater seines Kindes. Du gibst ihm nicht, was ihm zusteht: GSR. Du nennst keine Gründe warum er es nicht erhalten sollte.?


    Der KV mag der leibliche Vater sein, aber bisher absolut kein sozialer Vater für sein Kind. Weshalb sollte ihm also das GSR zustehen, wenn er doch absolut kein Interesse zeigt? Ich denke sein bisheriges Desinteresse ist erstmal Grund genug, dem GSR zu widersprechen!
    Ich weiß nicht was der KV bezweckt, aber ein gutes Gefühl hätte ich an Stelle der KM auch nicht. ZURECHT!




    Was tust du um Umgang zu fördern? Machst du Termine aus? Rufst du ihn an und ermunterst ihn dazu? Auch du hast Pflichten.


    Hmm... :hae:
    Der KV ist ein erwachsener Mann. Warum sollte sie ihm sein Kind hinterher tragen und "aufdrängeln"?!
    Hätte der KV ernsthaftes Interesse an seiner Tochter, wäre es nur ihre Pflicht, Umgang zu ermöglichen.
    Etwas aufzwingen oder hinterher telefonieren muss sie niemandem!



    Besser für dich, weil du dich dann mit ihm nicht auseinandersetzen musst. Dem Kind ist es egal. Wie gesagt, was tust du um ihn zum Umgang zu ermuntern?


    Sie sollte den KV nicht ermuntern müssen (wie das schon klingt :kopf ), es sollte am KV sein, Interesse an seinem Kind zu zeigen, sofern es ihm wichtig ist. Und das war bisher wohl nicht der Fall.


    MamiBerlin:
    Sinnvolle Tips und Ratschläge hast du ja mehrfach von verschiedenen Usern erhalten, dem kann ich weiter nichts zufügen.
    Ich wünsche dir einen fähigen Anwalt, einen scharfsinnigen Richter, viel Glück, Erfolg & STARKE Nerven, um alles durchzustehen.


    Viele Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von Wintersonne79 ()

  • ist jetzt vielleicht ein bisschen Off-Topic, aber gehört zum Thema...


    Ich habe gelesen, dass das Gericht auch den Antrag aufs GSR vertagen kann, es gibt also nicht nur schwarz und weiß. Außerdem gibt es Ausnahmeregelungen, in denen das ABR vom GSR getrennt wurde.


    Ggf. ist es ja auch möglich, erstmal einen geführten Kontakt mit dem JA zwischen Vater und Kind zu ermöglichen um zu sehen, ob er bemüht ist oder nicht. Man muss ja nicht gleich das schlimmste annehmen.
    Sollte er bemüht sein, wird das JA schon entsprechend reagieren, wenn nicht, dann ebenfalls.


    Zum Vater sein gehört mehr, als nur das Sorgerecht zu besitzen... das habe ich meinem Mann auch erklärt, als er meinte, er kann sich so kümmern wie er es für lustig hält. Wir hatten gemeinsame Termine beim JA und haben dort mit einer Mitarbeiterin über die Probleme gesprochen. Die Mitarbeiterin konnte ihm neutral erklären, das es hier um das Kindswohl geht, und das sollte in jedem Fall an erster Stelle stehen.


    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Richter ohne Betrachtung der individuellen Situation nur aufgrund eines Paragraphen in einem Gesetz einem Elternteil das GSR überträgt, nur weil es in diesem Gesetz ermöglicht wird, obwohl bisher keinerlei Kontakt zu dem Kind bestand. Aber das kann ein Anwalt oder Rechtsbeistand besser beantworten...

  • es ist in vielen fällen so richtig frau raussteiger. leider ist es in vielen fällen mittlerweile so. es wird vielen vätern rechtsanwaltlich geraten sich zum JA zu begeben und dort diese einseitige erklärung zu leisten. die mutter wird dann aufgefordert, diese zu unterschreiben. tut sie es nicht, wird sie im gericht sehr gute gründe nennen müssen. interesse, umgang etc. sind da kein stichpunkt bei. sondern vorrangig ob kind misshandelt etc wurde. es wird gewertet das ein außergerichtlicher versuch seitens der mutter ausgeschlagen wurde.
    es reicht als vater unterhalt zu zahlen, so er kann und umgang hat nichts mit unterhalt zu tun und gsr nix mit mangelnden interesse

  • Hallo nana123454´,


    die mutter wird dann aufgefordert, diese zu unterschreiben. tut sie es nicht, wird sie im gericht sehr gute gründe nennen müssen. interesse, umgang etc. sind da kein stichpunkt bei.


    Selbstverständlich.
    Die 4 (waren es 5?) abgelehnten oder ausgesetzten Anträge der letzten Monate aus meinem Umfeld hatten alle andere Gründe als Misshandlung oder Missbrauch. Interesse und Umgang des Vaters wurden bei jedem einzelnen hinterfragt.


    es wird gewertet das ein außergerichtlicher versuch seitens der mutter ausgeschlagen wurde.


    Nein, dem ist nicht so.
    Die Mutter hat das Recht und die Freiheit, die Unterschrift zu verweigern.
    Sie wird auch nicht "aufgefordert zu unterschreiben", sondern sie wird eingeladen und beraten zur Thematik.


    Es wird nicht irgendwelches taktisch vermeintlich unkluges Verhalten gewertet bei diesen Anhörungen - es wird das Kindeswohl erörtert.


    es reicht als vater unterhalt zu zahlen, so er kann und umgang hat nichts mit unterhalt zu tun und gsr nix mit mangelnden interesse


    Nein, dem ist glücklicherweise nicht so.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger, die meint, urban legends werden nicht wahrer, weil man drauf beharrt sie wären wahr.

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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