Erzeuger hat eine einseitige Sorgeerklärung aufgenommen.

  • Hallo,


    ich bin geschockt:


    Heute kamen zwei Briefe.Einer vom Gericht (wo drin steht,dass der Vater die Vaterschaft urkundlich anerkannt hat) und einen vom JA (das Selbe+das er auch noch eine einseitige Sorgeeklärung urkundlich aufgenommen hat.


    BITTE???



    Kurz dazu:


    Ich habe letzen Sommer einen Mann kennen gelernt,während einer ca. 5 wöchigen Beziehung ist meine Maus entstanden. Der KV wollte,dass ich abtreibe. Ich aber nicht. Dann meinte er,dass wir heiraten müssen...ääähm,nein! Seit der SS hat er mich SEHR psychisch unter Druck gesetzt. In unserem gemeinsamen Urlaub.welcher in seinem Geburts-und Heimatland war-Marokko, habe ich ihn auch noch von einer gaaanz anderen Seite kennen gelernt. Direkt nach der Überquerung der grenze sagte er mir schon: "So,wir sind jetzt in Marokko!" Und ja,ich habe es auch gespürt...mehrere Tage...über Einzelheiten möchte ich nicht berichten. Nach ein paar Tagen, als er aus dem Haus war und ich alleine bei seiner Familie blieb, bin ich "ausgeflippt". Ich wollte so schnell wie möglich wieder nach Deutschland...habe es seiner Familie versucht zu erklären,aber sie meinten das er ja so toll ist und ich mit ihm zusammen sein sollte. NEIN,ich wollte weg,weg aus diesem Land,von ihm und seiner Familie. Nachdem ich in diesem Haus geschrien (Frauen dürfen dort nicht schreien,weil ihre Stimme ja so sexy ist---predigte der KV mir mehrmals) habe, kam der KV und regte sich auf....etc. Bis seine Mutter meinte,dass er mich wieder nach Deutschland schicken soll. Das hat er zum Glück gemacht. In Deutschland angekommen habe ich als erstes den Boden geküsst!!!
    Der Terror ging weiter...
    Er wohnt 700 km von mir entfernt und terrorisierte mich immer wieder...bis ich ihm ein persönlicher Gespräch anbot.
    Er kam im November 2012 nach Berlin und wir trafen uns.Er versprach dies und das. Auch sagte er, dass er doch weiß, dass es seine Tochter ist und er sie liebt....sein größtes Geschenk ist etc.
    Zudem hatte er noch Hoffnung für eine Beziehung.
    Da es wieder nicht nach seiner Nase ging, terrorisierte er mich weiter obwohl ich hochschwanger war. Ich reagierte aber nicht darauf.
    Irgendwann habe ich einfach die Handynummer gewechselt. Habe Ruhe gebraucht...für mich und die anstehende Geburt.


    Nach der Geburt meiner Maus habe ich einen Antrag auf Beistand gestellt.
    Er wollte die Vaterschaft für Mausi nicht annehmen.
    Nach einem gerichtlichen Vaterschaftstest, hat er es nun seit Wochen schriftlich: Er ist der Erzeuger!!!
    Auch jetzt hat er kein Interesse an der Kleinen und meldet sich nicht, er weiß nicht wie sie aussieht, wie es ihr geht...nichts!!!!!!!!!!!!!
    Will aber das gemeinsame Sorgerecht!?
    Was soll denn das?
    Ich bin so verzweifelt...habe Angst,bin traurig und wütend.
    Natürlich möchte ich das gemeinsame Sorgerecht nicht und dafür gibt es auch viele Gründe!
    Es geht ihm auch nicht um das Kind, sondern um mir zu schaden.


    Kennt ihr euch aus? Könnt ihr mir weiterhelfen? Was soll und/oder kann ich tun um das alleinige Sorgerecht weiter zu behalten?


    Im Januar muss ich zum Jugendamt.


    P.S.
    Ich habe nichts dagegen,wenn er nach Berlin kommen,Mausi sehen und kennen lernen will.

  • Hallo MamiBerlin,


    Zitat

    ich bin geschockt:


    Ich auch, hättest du nicht schreiben können „Der Vater unseres Kindes.....“


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Nach der bisherigen Schilderung passt die Bezeichnung Erzeuger doch.


    Ich kann dir nur raten: such dir von Anfang an einen fähigen Anwalt!
    Und jede Gewalttat bzw. Androhung sofort polizeilich dokumentieren lassen.


    Unterstützung holen wo es nur geht: Weißer Ring, Mütterlobby e.V., Jugendamt.

  • @Vater 1971


    boah geht´s noch?! Frau schlecht behandelt und Du kommst mit solchen Sachen um die Ecke!? Die Mama ist ja nicht ganz abgeneigt aber alles muss man sich ja nu auch nicht antun, oder?! Komm mal raus aus Deiner einseitigen Betrachtung,die Frau möchte Rat und nicht irgendwelche dummen Sprüche!


    @TS, setz Dich mit dem JA zusammen, mach Dir vorher einige Gedanken, was Du Dir vorstellst und sieh, ob das mit Hilfe des JA kompatibel ist. Wo Du Bauchschmerzen hast, verschieb es erstmal und geh es anschliessend in Gedanken durch bis Du keine Bauchschmerzen mehr hast.

  • das er bisher "nur" kein Interesse hatte... wenn dies das einzige Argument gegen GSR dann hat er schon en chance das zu kriegen

  • "Natürlich" möchte er das GSR, schliesslich bekommt er dann Aufenthaltsrecht für Good old Germany. Pass bloss auf, dass ihr beide hier nicht irgendwie verheizt werdet!

  • Hallo Rilana,


    Zitat

    boah geht´s noch?! Frau schlecht behandelt und Du kommst mit solchen Sachen um die Ecke!? Die Mama ist ja nicht ganz abgeneigt aber alles muss man sich ja nu auch nicht antun, oder?! Komm mal raus aus Deiner einseitigen Betrachtung,die Frau möchte Rat und nicht irgendwelche dummen Sprüche!


    Das war kein dummer Spruch, es war ein Hinweis! Wenn sie das Wort „Erzeuger“ z.B. in der Stellungsnahme zum GSR an das Gericht verwendet kommt es bestimmt nicht gut an, oder?


    TS: Hat er die Deutsche Staatsbürgerschaft?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Das Sorgerecht will er doch nur wegen der Aufenthaltsgenehmigung. Nimm dir einen guten Anwalt.

  • das er bisher "nur" kein Interesse hatte... wenn dies das einzige Argument gegen GSR dann hat er schon en chance das zu kriegen


    Nein,natürlich nicht.
    Bringt es denn etwas, wenn ich dem JA sage wie er mich behandelt hat?
    Er kann ja zu seinem Kind ganz anders sein.


    Er kennt die Kleine nicht...er weiß NICHTS über sie...kein Vertrauen,Zuneigung und keine Liebe...uns trennen über 700 km (das heißt,er wäre nicht mal hier in der Nähe)wie soll denn da die Beziehung überhaupt entstehen!?
    Und er ist teilweise streng moslemisch, was mir auch Angst macht.

  • Du musst jetzt dem Gericht bis zum im Schreiben genannten Zeitpunkt schildern, weshalb du das gemeinsame Sorgerecht ablehnst. Dabei deutlich und wörtlich schreiben, dass du das gemeinsame Sorgerecht ablehnst. Machst du das nicht, erhält der Vater das gemeinsame Sorgerecht - weil das einfach so üblich ist. Um das gemeinsame Sorgerecht zu verhindern, braucht es erhebliche und gewichtige Gründe. Da tauchen in deinen Beschreibungen noch nicht so richtig greifbare Gründe auf. Insofern müsstest du dich schlau machen, was als bedeutender Grund zählt oder bereits jetzt einen Fachanwalt für Familienrecht mit deiner Vertretung beauftragen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nein,natürlich nicht.
    Bringt es denn etwas, wenn ich dem JA sage wie er mich behandelt hat?
    Er kann ja zu seinem Kind ganz anders sein.


    Er kennt die Kleine nicht...er weiß NICHTS über sie...kein Vertrauen,Zuneigung und keine Liebe...uns trennen über 700 km (das heißt,er wäre nicht mal hier in der Nähe)wie soll denn da die Beziehung überhaupt entstehen!?
    Und er ist teilweise streng moslemisch, was mir auch Angst macht.


    jain... welche gründe sprechen aus deiner sicht gegen das gsr?

  • Er hat die Deutsche Staatsangehörigkeit.


    Ich weiß leider nicht all zu viel über ihn.
    Er war mal verheiratet und die Frau hat ihn wegen Gewalt (näheres mir nicht bekannt) angezeigt. Dies war auch vor Gericht.
    Ich weiß auch nicht, wie und ob das verwendet werden darf.?


    Letzten Sommer bekam er auch noch eine Anzeige wegen körperlicher Verletzung. Dafür musste er Schmerzensgeld bezahlen.

  • Ich weiß es ist OT:


    Aber wusstest du vorher nicht das er: so gläubig ist? Das er gewalttätig ist?



    Ohman :-/

  • Hallo,


    nur wenn das GSR dem Kindeswohl schadet, bekommt der Vater kein GSR!


    Die 3 Kategorien der Kindeswohlgefährdung:


    1) Vernachlässigung des Kindes
    2) Sexuelle Gewaltanwendung
    3) Erziehungsgewalt und Misshandlung



    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Hallo Rilana,


    Zitat

    "Natürlich" möchte er das GSR, schliesslich bekommt er dann Aufenthaltsrecht für Good old Germany. Pass bloss auf, dass ihr beide hier nicht irgendwie verheizt werdet!


    Es ist immer besser vorher nachzufragen, bevor man so etwas schreibt!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • @TS: du solltest dir einen richtig guten Anwalt suchen. Nicht nur JA. Lass dich gut beraten, auch über die möglichen Gründe.
    Mir wurde beim JA zum Beispiel gesagt dass so eine große Entfernung in Verbindung mit mangelnder oder nicht vorhandener Kommunikation der Eltern sehr wohl ein Grund gegen das GSR sein kann.
    Aber lass dich gut beraten und zwar schnell. Du kannst nur innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen.

  • Unfug! Dieser absolute Anspruch (wenn Vater mit Kind Kontakt hat, ist es gefährdet) ist nicht einmal ansatzweise richtig!


    Auf jeden Fall musst Du (Themenstarterin) Dich schriftlich äußern und aus Deiner Sicht die Gründe nennst, weshalb Du gegen das gemeinsame Srogerecht bist. Dass der Vater wenig oder gar keinen Kontakt hat, ist z.B. ein guter Grund.


    Wenn Du im Rahmen der schriftlichen Äußerung Dich gegen das gemeinsame Sorgerecht aussprichst, wird das Familiengericht in das (nicht schriftliche) Verfahren einsteigen und es wird zu einer Verhandlung kommen. Dann wird auch das Jugendamt eingeschaltet. Aus meiner Sicht ist es ausreichend, wenn Du Dir zu diesem Zeitpunkt einen Anwalt nimmst.


    Der Kater :brille