Alles anzeigenHallo MamiBerlin,
so genau weiß man natürlich nicht, was bei diesem Termin entschieden würde.
Eines weiß ich jedoch genau: Zuallererst würde man den KV wohl fragen, warum er es auf einmal so eilig hat.
Da der KV bisher nicht wirklich durch Engagement geglänzt hat und da das Kind keinen unmittelbaren Schaden nimmt durch Deine Weigerung (im Gegenteil argumentierst Du eindeutig mit dem Kindeswohl!) wird man ganz sicher kein "Eilverfahren" anstrengen oder womöglich eine einstweilige Anordnung verfassen.
Man wird im Gegenteil einen Termin zur Anhörung anberaumen (irgendwann im Januar oder Februar vielleicht), Dich zur Stellungnahme auffordern.
Du würdest einmal mehr damit argumentieren, dass Du dem KV das Kind bisher hinterher getragen hast und regelmäßigen Umgang wünschst statt kurzfristige Anweisungen eines Mannes, der für das Kind ein Fremder ist und der bei Bedarf dann die Übergabe fordern möchte.
Während der Anhörung (anlässlich derer der Kindsvater wird anreisen müssen) wird dann geklärt werden, dass er selbstverständlich zuerst eine Bindung aufbauen muss, bevor er ein Kleinkind einfach so zur Abholung bereitstellen lassen kann. Man wird Euch an eine Beratungsstelle verweisen, die Euch helfen soll eine für das passende Lösung zu finden (die Beratungsstelle ist am Wohnort des Kindes, der KV wird anreisen müssen). Wenn nach mehreren Sitzungen (der Kindsvater wird anreisen müssen) immer noch keine Lösung gefunden ist, wird das Gericht eine weiter Anhörung aberaumen (zu der der KV wieder wird anreisen müssen).
Das Gericht wird während der nächsten Anhörung dann eine kindgerechte Lösung für Euer Umgangsproblem finden.
Da der Vater bis zu diesem Zeitpunkt jedoch recht oft die lange Reise auf sich genommen hätte und selbstverständlich jedes Mal auch Spielzeit mit dem Kind gehabt hätte, wäre die Umgangsanbahnung zu diesem Zeitpunkt schon fast zur Hälfte erledigt.
Offengestanden würde ich den KV also zum Wohle des Kindes klagen lassen. Das ist zwar eine recht ungewöhnliche Umgangsanbahnung, aber man gönnt sich ja sonst nichts.
Die Kosten werden erträglich sein. Du besorgst Dir einen Beratungsschein und beantragst mit dem Anwalt dann Verfahrenskostenhilfe.
Der KV trägt seine Kosten natürlich selbst, die Gerichtskosten (ca. 90 Euro) werden geteilt.
Viel Erfolg wünscht
FrauRausteiger
FrauRausteiger warst du die nette Frau (vom Jugendamt) am Telefon?
So ähnlich hat sie es mir nämlich auch erklärt.
Vielleicht kommt es auch erstmal "nur" zur schriftlichen Anhörung.
Ich habe keine Angst vor dem Gericht.
Im Gegenteil, dann hätte ich endlich Klarheit und Sicherheit.
Ohne eine dritte Erwachsene Person funktioniert es bei uns nicht.
Ich werde mich nicht mehr mit ihm alleine treffen (dazu gibt`s es auch noch andere persönliche Gründe).