vorläufig kein Kindergeld - ans Sozialamt melden?

  • weil sich durch eine neue Arbeitsstelle die Kindergeldstelle geändert hat bekomme ich im Moment keins ausbezahlt bis die Akte übergeben ist :ohnmacht:


    Finanzill gehts seeeeehr eng her, reicht aber kurzfristig hoffentlich gerade so :hae:


    Sollte ich es dem Sozialamt melden?
    Bekomme im Moment aufstockend 60€ ALG II.

  • Dann melde es dem Jobcenter.


    Mit Nachweis, dann wird dir das derzeit natürlich nicht angerechnet.
    Die Nachzahlung, die dann kommt, wird dann angerechnet, wenn sie fliesst.

  • Wie geht denn dass? :frag


    Ich habe schon mehrere Male meine Arbeitsstelle gewechselt. Das Kindergeld gibts seit Geburt meiner Tochter immer regelmäßig.


    Vorher öffentlicher Dienst Bayern... bekam Kindergeld direkt vom Arbeitgeber.
    Jetzt krieg ichs wie die meisten von der Familienkasse der Agentur für Arbeit :winken:

  • Bei mir wars auch wie bei blume888. Hat sogar ziemlich lange gedauert (ca. 3 oder 4 Monate!), bis die die "Akte übergeben" haben. Hatte damals in der Kindergeldstelle angerufen, um nachzufragen, da kam dann nur als patzige Antwort, warum ich mich aufrege, von dem Kindergeld kann doch eh keiner leben und von daher sei es nicht so eilig! Hoffe, bei dir geht die Umstellung etwas schneller und freundlicher! Die Idee, das Sozialamt zu informieren, finde ich gut!
    LG, Billi

  • Da es sich um monatliche Zahlungen handelt, ist der Vorgang von den bearbeitenden Behörden auch innerhalb eines Monats zu bearbeiten. (Es gibt zwar aus gutem Grund keine Verwaltungsvorschriften mit genauer Zeitangabe. Aber wenn sich die Leut so richtig gestritten haben mit den Behörden und der Kadi muss entscheiden, dann setzt der regelmäßig als längste Bearbeitungszeit die Frist ein bis zur nächsten Zahlung. In die eine Richtung wie die andere ...)Danach hat die Zahlung zu erfolgen oder aber es gibt Nachfragen, die eine Auszahlung nicht ermöglichen. Da kann man also schon den jeweils Vorgesetzten um Auskunft bitten, wo es denn nun klemmt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Imho greift bei KiGe der § 75 VwGO, also drei Monate Zeit für die Antragsbearbeitung.


    Aber in dem Fall ist es egal, das Jobcenter rechnet ja bei Nachweis nicht an, für die TE
    also kein Verlust.

  • Allso, ich halte das KG fern vom arbeitgeber,manche lassen das über diesen auch zahlen...natürlich gab es auch Stellenwechsel:nach Oberhausen von essen, aber ich habe da nie irgendwas bemerkt..wen du es schreiftlich hast, geh zum JC damit...

  • Imho greift bei KiGe der § 75 VwGO, also drei Monate Zeit für die Antragsbearbeitung


    Nach drei Monaten ist spätestens die Klage möglich bei Verwaltungsvorgängen. Es wird aber auch deutlich formuliert, dass es eiligere Fälle geben kann.
    Bei KiGeld haben aber die Gerichte in zahlreichen Fällen entschieden, dass die Verwaltung wesentlich früher entscheiden muss. Es ist eine monatliche Zahlung, die sehr wohl die Versorgung des Kindes sicher stellt. Da kann man sehr wohl begründen, dass innerhalb eines Monats eine Bearbeitung zu erfolgen hat. - Klagen will man ja eh nicht. Aber man sollte deutlich auf eine Bearbeitung drängen.
    In "ordentlichen aufgestellten" Familiengeldkassen funktioniert das übrigens auch.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Es eilt doch überhaupt nicht, wenn keine Anrechnung auf Leistung erfolgt, sie
    hat genau den gleichen Betrag zur Verfügung wie MIT KiGe.
    Nachweisen muss sie es halt, aber das gehört sowieso zu ihren Mitwirkungspflichten. :frag

  • Es gibt auch Leute, die hier wie die Threadstarterin (nur) aufstocken oder die genügend verdienen, um nicht von Sozialleistungen abhängig zu sein. Denen ist das Kindergeld aber trotzdem ein wichtiger Faktor.


    Bei Geldzahlungen staune ich immer, wenn jemand sagt: es eilt doch nicht ...
    Und ebenso: Dann weise es doch mal nach und renne zur Behörde B, weil Behörde A es nicht gebacken bekommt. Das sind Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für mindestens zwei Leute. Den Antragsteller und den Sachbearbeiter.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ah, eine Klage ist demnach keine Rennerei?
    Und bei der Familienkasse Druck machen auch nicht?


    Im konkreten Fall geht es um keinerlei Beschwerung für die TE.
    Der Nachweis MUSS eh erbracht werden im Rahmen der Melde- und Mitwirkungspflichten.
    Schriftlich scheint sie es auch zu haben, also muss sie es nur einreichen beim JC und bei Nachzahlung
    erneut melden.

  • zur Rennerei ist es für mich definitv geworden !!!


    Seit Oktober versuche ich das Problem zu klären !
    Die NEUE Kindergeld Stelle gab mir tatsächlich die etwas patzige Antwort ich solle mich selber darum kümmern das die Akte zu ihnen kommt ! DAS war im Oktober.
    Die ALTE Stelle ist da durchaus etwas kooperativer.


    Letzte Woche versuchte ich mal wieder in der NEUEN Stelle jemanden zu erreichen. Wurde von A nach B nach C verbunden... bis mir D letztendlich sagte ich solle mich schriftlich ( per Email oder Fax ) an sie wenden weil telefonisch sowieso niemand zu erreichen sei :ohnmacht:


    Email wurde geschickt, aber (bisher ? ) nicht beantwortet !


    Jetzt werde ich es nochmal per Post versuchen, wenn das nicht fruchtet wird mir nichts anderes übrig bleiben als dort persönlich aufzuschlagen.
    Kann ich natürlich sehr gut gebrauchen, bei den super tollen Öffnungszeiten von 8.00- 12.30 Uhr.


    Bei Erstbeantragung vom Kindergeld nach Sohnemanns Geburt habe ich übrigens 7 Monate (!!!!) gewartet bis es bewilligt wurde - und damals bezog ich noch kein ALG II weil ich mit Elterngeld + Kindergeld über die Runden kam.
    Und woran lag es - an der fehlenden Aktenübergabe von der - jetzt wieder - zuständigen Kindergeldstelle :amok:


    Ich hatte gehofft dieses Mal würde es schneller gehn... aber vielleicht falsch gedacht :rolleyes2:



    Tippe gleich noch den Brief ans Jobcenter mit :D