• Erst mal danke, dass ihr mich nicht sofort in der Luft zerrissen habt ;) , eigentlich habe ich fast damit gerechnet... :rotwerd


    Versorgungsausgleich: Mein Ex und ich waren fast gleich auf. Wir haben ein vergleichbares Einkommen. Er war anfangs arbeitlos, ich habe zwar nie wirklich ausgesetzt, als die Kinder kamen (beim ersten Kind 8 Wochen Mutterschutz plus 2 Wochen Urlaub, beim zweiten Kind 4,5 Monate), dafür aber hatte ich, seit Kind Nr. 2 gekommen ist, "nur" noch eine 3/4 Stelle. Er war von 12 Ehejahren bis zur Trennung 10 Jahre lang vollzeit berufstätig. Die Differenz wäre also nicht allzu groß gewesen und von daher ging es. Allerdings mussten wir diesen Verzicht fristgerecht und notariell aufsetzen lassen.


    Was die Mithaftung der Schulden angeht: wie das im Einzelnen ist, kann ich nicht sagen (bin kein Fachmann, sorry :rotwerd ), es kann natürlich auch sein, dass Kreditverträge und Bürgschaften gemeinsam unterzeichnet wurden oder es sonstige Verstrickungen gab... keine Ahnung! Aber es war immer mein Horror, so etwas in der Richtung zu erleben. Ja, ich habe Beispiele im Kopf, wo die Frau mit untergegangen ist, weil der Mann Bockmist gebaut hat. Aber die sind zugegeben auch älter. Und nein, nennen werde ich sie nicht, sorry. Da gehts ans Eingemachte ;) . Vielleicht kann ich mir auch deswegen selbst beim besten Willen nicht vorstellen, mich von einem Mann finanziell abhängig zu machen.


    Etwas oT.: Jahre, bevor die Trennung zwischen meinem Ex und mir tatsächlich aktuell wurde, baggerte er mich während eines Streits mal an, ich würde von ihm keinen Pfennig bekommen, sollte ich mich jemals von ihm trennen. Meine Antwort war klar: "Ja, und?" - obwohl ich - gebe ich zu - ziemlich geschockt war... Es ist lange her, heute kann ich drüber lächeln.

  • Was meinst Du mit "auf Hilfe von Dritten angewiesen"?


    Sozialhilfe? Abgesehen davon, daß das bei uns wohl eher nicht der Fall sein wird, ist es so, daß im Fall der Fälle das Amt sicherlich weiß , wo er ( auch gerne TROTZ Ehevertrag ) das Geld eintreiben kann.

  • wenn es nach mir gänge, wäre das Voraussetzung für eine Ehe :brille


    Wer sich vorher schon nicht einigen kann :ohnmacht:


    Bin ich voll bei dir.


    On Top sollten einer Heiratsurkunde mindestens die AGBs beigefügt werden. Evtl könnteb ähnlich wie bei Zigarettenschachteln 2/3 der Seite mit einem Warnhinweis versehen werden. :D


    "Zu Risiken und Nebenwirkungen einer Eheschliessung fragen Sie bitte ihren Rechtsbeistand, Psychologen oder Banker Ihres Vertrauens" :lgh

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Wir haben vor der Hochzeit mal kurz drüber gesprochen.


    Haben es dann für uns ausgeschlossen und keinen gemacht.

  • Danke für all eure Antworten!



    Wenn es Kinderbetreuungsmöglichkeiten gibt, solltet ihr euch überlegen, hälftig Elternzeit zu nehmen, und möglichst schnell über Teilzeit wieder in den Beruf einzusteigen.


    Auch hier habe ich/wir soweit alles soweit wie möglich alles geregelt. Betreuungsplatz hängt wie so oft von der Zusage ab. TM schließen wir beide aus. Ich kehre definitiv in TZ (75%) zurück.
    Allerdings kündigt sich bei ihm ein beruflicher Umbruch an. So kann es sein, dass er nicht die Hälfte der EZ nehmen kann. Finden wir beide schade. Ich finde es trotzdem normal in einer (elterlichen) Gemeinschaft einzuspringen und dadurch zurückzustecken.


    Zitat

    Natürlich habe ich mich ein Stück weit darauf eingelassen. Ich werde wieder zügig arbeiten gehen, trage zur Gemeinschaft bei - sowohl finanziell als auch sozial. Ich empfinde es als unfair, alles zu buckeln (Kind, Arbeit und Organisation) und im Hinblick auf mein Entgegenkommen alles genau zu trennen.


    Ich denke, das ist für beide Seiten schlecht - Du verlierst im Beruf, er mit dem Kind. Leider fällt das vielen Vätern zu spät auf (häufig erst auf dem Totenbett).
    Ein wenig "sanfte Gewalt" in Richtung, sich für das Kind beruflich etwas zurückzunehmen, wird er Dir irgendwann danken.
    [/quote]
    Keine Sorge...ich habe ihn da schon sanft hin gestoßen :-) . Er ist kurz nachdem wir von der Schwangerschaft erfahren haben auf den Trip gekommen, er müsse nun die Familie versorgen. Da habe ich ihn schon runter geholt :-)
    Ich möchte ihn darin bestärken, dass er sich die Zeit und Muße für seine Kinder nimmt und sich nicht von der Versorgung/Gesellschaft gehetzt fühlt.


    Wir haben bis jetzt immer einen Weg gefunden, der für uns beide richtig war. Es brauch halt etwas Zeit und Reden, bis es für beide stimmt.
    Ich für meinen Teil nehme bei solchen Entwicklungen immer viel aus dem Forum für mich mit...vorallem um drüber nachzudenken.


    lg,
    cola

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    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
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    Lebe lieber ungewöhnlich

  • Er ist kurz nachdem wir von der Schwangerschaft erfahren haben auf den Trip gekommen, er müsse nun die Familie versorgen. Da habe ich ihn schon runter geholt

    Das ist sehr gut.


    Tatsächlich geht nämlich dieser negative Aspekt bei dem "klassischen" Versorgermodell auch unter: Neben dem, der zu Hause bleibt und beruflich verliert, verliert der andere nicht nur bei den Kindern - es baut sich eben manchmal auch ein unheimlicher "Funktionsdruck" auf.


    Meine frühere LG hat bei Schwangerschaft direkt angekündigt, mindestens zwei Jahre zu Hause zu bleiben - und mir damit direkt mal die "Versorgerverantwortung" auf die Schultern geladen. Diese Last habe ich gespürt. Das Gefühl "Du darfst nicht ausfallen, um keinen Preis, hängt alles an Dir" in Verbindung mit schwierigem Jobumfeld war die Katastrophe und ich bald nervlich am Ende.


    Meine jetzige LG hat immer gesagt, dass sie nach der Schwangerschaft schnell wieder arbeiten will und so handhaben wir das auch und arbeiten beide - faktisch ist das viiieel schwieriger, zeitraubender und organisatorisch anspruchsvoller für mich, ich hetze momentan quasi nur zwischen Kinderbetreuung/Job/Kinderbetreuung hin und her, aber der Witz ist: Der gefühlte Stress und Druck ist für mich viel geringer, weil ich nicht dieses Gefühl habe, um jeden Preis funktionieren zu müssen - fällt einer aus, verhungern wir trotzdem nicht.....


    Die Situation "Kinder da, Frau zu Haus, Mann stürzt sich plötzlich in Job" sieht ja immer gerne wie Flucht des Mannes aus - die Motivation kann aber auch eine ganz andere sein.

  • Vielen Dank, Moranaro!
    Genau davor möchte ich meinen Partner "schützen". Ich rechne es ihm hoch an, dass er uns versorgen möchte und sowieso schon lange Verantwortung übernimmt. Trotzdem ist es unser beider Kind/Kinder. Die Zeit mit Kindern ist einfach nicht nachzuholen und was bringt uns dann Geld oder ein gestresster Elternteil?


    Wir haben uns beide in Ruhe eingelesen, was man im Ehevertrag regelt/regeln kann. Der Stein, der das Thema ins Rollen brachte, war, wenn wir jeweils erben und ob das Erbe bei einer Scheidung hälftig dem je anderen zusteht. Erben sind ja sowieso geregelt und wenn, wird nur die Wertsteigerung des Erbes in eine Berechnung einbezogen.


    Die ganzen anderen Punkte wie Gütertrennung, Zugewinn und Versorgungsausgleich oder wie unsere Ehe, wie Haushalt, auszusehen hat, haben wir durchgesprochen.
    Da wir beide ungefähr +/- gestellt sind und mit ähnlichen Haben starten, haben wir uns gegen einen Ehevertrag entschieden.
    Den einzigen Vorteil, den ich bei einen Ehevertrag aktuell sehe ist, dass man wahrscheinlicher nach 2 Monaten und nicht nach einen Jahr geschieden ist und sich Rechnerei erspart.
    Soweit ich die aktuelle Gesetzteslage kenne, sind Unterhaltszahlungen bis zum Lebensende seltener als in den vorangegangenen Generationen. Oder vertue ich mich da?


    Erstrebenswert finde ich, wenn wir beide auf 75% kommen und so beide gut mit den Kindern leben können. Er wünscht es sich auch, aber stößt hier teilweise an die Akzeptanz der Arbeitgeber.


    lg,
    cola

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  • Selbstverständlich würde ich nur mit Ehevertrag heiraten. Denn ich möchte ja aus Liebe geheiratet werden und nicht damit bei dem ein- oder anderen, nach einer Trennung dann plötzlich mehr Vermögen zuteil wird als dies zuvor der Fall war. Aus Liebe geheiratet aber mit dem Geldbeutel geschieden, wird es bei mir niemals geben. Am Vermögen des anderen, würde ich mich nie bereichern. Auch nicht im Trennungsfalle. Leider denken da ja viele plötzlich ganz pragmatisch. Von daher muss dies im Vorfeld geregelt sein.

  • Selbst auf der letzten Hochzeitsmesse war ein Anwalt und machte Werbung für seine Dienstleistung.


    Natürlich kann man in einem Ehevertrag nicht alles regeln, aber einiges, einiges was zum Stolperstein führen kann.
    Ich finde solche Verträge bei großen Vermögen /Schulden/Erbschaften/Verantwortung/Firmenanteilen sehr sinnvoll,
    erspart am Ende viel Rennerei und sorgt auch in schweren Phasen der Ehe immer für ein klares Bild und keine Begehrlichkeiten.


    Meine Wunschvorstellung von Ehe mit Kindern ist auch 30 Stunden-Job für beide - damit beide einen guten Kontakt zu den Kindern haben
    und im Job bleiben.


    Ist aber fast unmöglich - schon als Frau und erst Recht als Mann - schade eigentlich.


    :schwanger Wann beginnt denn die EZ ? #neugier#

  • Guten Morgen!


    [...]nicht damit bei dem ein- oder anderen, nach einer Trennung dann plötzlich mehr Vermögen zuteil wird als dies zuvor der Fall war. Aus Liebe geheiratet aber mit dem Geldbeutel geschieden[...]


    Bereichern kann man sich nur, wenn vorher schon Vermögen im Spiel ist oder einer absehbar übermäßig mehr als der andere verdient.
    Wird absehbar einer übermäßig mehr als der andere verdienen und das vorraussichtlich, weil der andere ihm den Rücken freihält (Kinderbetreuung etc.), erwirtschaftet der Rückenfreihalter durchaus mit das Vermögen ohne das er vor dem Staat entlohnt wird, weil er es dem anderen ermöglicht. In diesem Fall sollte der Rückenfreihalter natürlich fair (!!!!) nicht übermäßig am Vermögen beteiligt werden. Je nachdem wie der Fall liegt, macht hier aus meiner Sicht ein Ehevertrag Sinn, der z.B. den Zugewinn deckelt.
    Beide Fälle werden bei uns absehbar nicht eintreten.



    Natürlich kann man in einem Ehevertrag nicht alles regeln, aber einiges, einiges was zum Stolperstein führen kann.


    Seit ich mich in das Thema etwas eingelesen habe, frage ich mich, welche das sein können, wenn kein großes Vermögen /Schulden/Erbschaften/Verantwortung/Firmenanteilen vorhanden sind?!?
    Soweit ich informiert bin, sind Unterhaltsgeschichten mittlerweile relativ strikt geregelt und fordern (zum Glück) die Frauen zum Arbeiten auf. Für mich persönlich ist Arbeiten aboslut wichtig und ein Bestandteil meiner selbst. Das weiß er auch und ist sich dessen bewusst...nichts mit Mutter, die jahrelang die Glucke spielt :nanana



    Ich finde solche Verträge bei großen Vermögen /Schulden/Erbschaften/Verantwortung/Firmenanteilen sehr sinnvoll


    In solchen Fällen stimme ich absolut zu! Ist bei uns persönlich nicht gegeben.



    Meine Wunschvorstellung von Ehe mit Kindern ist auch 30 Stunden-Job für beide - damit beide einen guten Kontakt zu den Kindern haben
    und im Job bleiben.
    Ist aber fast unmöglich - schon als Frau und erst Recht als Mann - schade eigentlich.


    Das ist definitiv schwierig, aber nicht unmöglich. Bei Männern mag es aktuell schwieriger sein. Hier denke ich, kann der Mann so "mutig" sein und die Frau so unterstützend, dass er das auf der Arbeit umsetzen kann. Das ist halt die Emanzipation der Männer! Frauen mussten sich auch einiges erkämpfen und haben es nicht freudestrahlend in den Schoß gelegt bekommen. Je mehr Männer ihren Wünschen folgen und sich gegen die Arbeitgeber stellen, desto akzeptierter/etablierter wird TZ für Männer.



    :schwanger Wann beginnt denn die EZ ? #neugier#


    Irgendwann Ende April :-)


    lg,
    cola

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    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


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  • Wird absehbar einer übermäßig mehr als der andere verdienen und das vorraussichtlich, weil der andere ihm den Rücken freihält (Kinderbetreuung etc.), erwirtschaftet der Rückenfreihalter durchaus mit das Vermögen ohne das er vor dem Staat entlohnt wird, weil er es dem anderen ermöglicht. In diesem Fall sollte der Rückenfreihalter natürlich fair (!!!!) nicht übermäßig am Vermögen beteiligt werden.


    Was würde denn der Rückenfreihalter als fair empfinden?

  • Was würde denn der Rückenfreihalter als fair empfinden?


    :frag Keine Ahnung


    [...] Für mich persönlich ist Arbeiten aboslut wichtig und ein Bestandteil meiner selbst. Das weiß er auch und ist sich dessen bewusst...nichts mit Mutter, die jahrelang die Glucke spielt :nanana


    ...bin ja kein Rückenfreihalter.


    Ich meinte damit Ehekonstellation, deren Eheleben so aufgebaut sind - losgelöst von meinen persönlichen Fall. In diesen Fällen finde ich es unfair, wenn beide Partner Kinder wollen, einer der beiden Rücken freihält, aber gelackmeiert ist, wenn es zur Trennung kommt. Finde ich persönlich nicht fair.


    lg,
    cola

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  • Wird absehbar einer übermäßig mehr als der andere verdienen und das vorraussichtlich, weil der andere ihm den Rücken freihält (Kinderbetreuung etc.), erwirtschaftet der Rückenfreihalter durchaus mit das Vermögen ohne das er vor dem Staat entlohnt wird, weil er es dem anderen ermöglicht. In diesem Fall sollte der Rückenfreihalter natürlich fair (!!!!) nicht übermäßig am Vermögen beteiligt werden. Je nachdem wie der Fall liegt, macht hier aus meiner Sicht ein Ehevertrag Sinn, der z.B. den Zugewinn deckelt.


    Dann müsste man ja dieses Verhältnis bei Ehelichung schon bis nach hinten durchkalkuliert haben. Viele heiraten bereits ohne Kinder. Wie möchte man sich hier also festlegen, ob Kinder überhaupt folgen werden und ob der Karren irgendwann in Richtung klassische Hausfrauenehe kippt? Ich persönlich würde mir gar keine Frau wünschen, die mir aufgrund von Kindern den Rücken freihält. Wenn das geschieht, wollte ich anscheinend keine. Diesbezüglich würde ich auf jeden Fall zu mehr Ausgeglichenheit bei der Rollenaufteilung tendieren.


    Ansonsten ist mir aufgefallen das hier ein paar Dinge genannt wurden die relativ unerheblich sind, da diese nicht in den Zugewinn fallen. Wie zb. Erbschaft. Auch bei den Schulden gibt es gemeinsame und auch einzelne für die jeder selbst haftet. Es solidarisiert sich nicht alles, bloß weil man verheiratet ist. Trotzdem sollte jedem klar sein, dass die Ehe der schlechteste Privatvertrag ist welcher ein Mensch eingehen kann. Die Ehe ist eine Schicksals- und Solidargemeinschaft mit ungewissem Ausgang. Selbst der Ehevertrag rettet nicht in jedem Fall vor einem Totalschaden.

  • [...]Diesbezüglich würde ich auf jeden Fall zu mehr Ausgeglichenheit bei der Rollenaufteilung tendieren.[...]
    Die Ehe ist eine Schicksals- und Solidargemeinschaft mit ungewissem Ausgang. Selbst der Ehevertrag rettet nicht in jedem Fall vor einem Totalschaden.


    Absolut!
    Die Frage nach Sinn oder Unsinn eines Ehevertrags ist ja genau deswegen aufgekommen.
    Um jetzt wieder zu ihn und mir persönlich zu kommen, bin ich bei meinen Recherchen auf keinen Punkt gestoßen, der nicht einen von uns beiden benachteiligt. Ein Beispiel: Ich möchte nicht, dass einer von uns beiden Armut erfährt, weil er oder ich die Kinder nach der Trennung haben. Da ich mir auch vorstellen kann, dass die Kinder durchaus gerne bei ihm leben möchten, bin ich die zu Unterhalt verpflichtete. Es kann mich also genauso treffen.
    Nächstes Beispiel Rentenausgleich: Da wir beide voraussichtlich arbeiten werden - vor Schicksalschlägen ist man nciht gewappnet - werden wir keinen großen Rentenausgleich haben. Wenn ausgeglichen wird, zählt das für die Zeit in der einer von uns die Kinder betreut haben. Find ich nur fair. teilen wir uns die Zeit, ist es aufgehoben...wir sind so für uns die Liste durchgegangen. Allerdings suche ich nach wie vor Punkte, die wir nicht bedacht haben und evtl. unnötig zum Rosenkrieg führen können.


    Wir werden einen Ehevertrag abschließen. Romantisch ist etwas anderes, aber mir persönlich ist das wichtig


    Magst du sagen, was ihr im Vertrag regeln/festhalten wollt?
    Romantik hin oder her. Die ist da zweitrangig :-)

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  • @ die Cola


    Wenn im Trennungsfalle Kinder vorhanden sind ist es immer schwierig einen Kompromiss zu finden, mit welchem beide zufrieden sein können. Da hat auch der Gesetzgeber kaum geeignete Lösungen. Das sieht man auch an den teilweise, unfairen Urteilen im Scheidungsrecht. Für mich persönlich habe ich frühzeitig festgelegt, dass ich erst heirate und Kinder möchte wenn ich sicher bin, dass alles hält.

  • Hallo,


    Um jetzt wieder zu ihn und mir persönlich zu kommen, bin ich bei meinen Recherchen auf keinen Punkt gestoßen, der nicht einen von uns beiden benachteiligt. Ein Beispiel: Ich möchte nicht, dass einer von uns beiden Armut erfährt, weil er oder ich die Kinder nach der Trennung haben. Da ich mir auch vorstellen kann, dass die Kinder durchaus gerne bei ihm leben möchten, bin ich die zu Unterhalt verpflichtete. Es kann mich also genauso treffen.
    Nächstes Beispiel Rentenausgleich: Da wir beide voraussichtlich arbeiten werden - vor Schicksalschlägen ist man nciht gewappnet - werden wir keinen großen Rentenausgleich haben. Wenn ausgeglichen wird, zählt das für die Zeit in der einer von uns die Kinder betreut haben. Find ich nur fair. teilen wir uns die Zeit, ist es aufgehoben...wir sind so für uns die Liste durchgegangen. Allerdings suche ich nach wie vor Punkte, die wir nicht bedacht haben und evtl. unnötig zum Rosenkrieg führen können.


    Solange man glücklich zusammen ist, kommt das Thema nicht auf. Was ist aber, wenn ihr beide die Kinder betreuen wollt (weil sie noch zu klein sind, um eine Entscheidung zu treffen)? Dann sitzt einer u.U. in der Falle, daß er BU zahlen und für die Rentenversicherung "doppelt" erwirtschaften muß, und der andere deshalb immer den Vorteil hat, daß der eine wegen KU&BU "zu wenig Zeit" für einen weiteren Einstieg in die Kinderbetreuung hat, weil er arbeiten "muß", um den berechneten Unterhalt überhaupt zu erwirtschaften.


    Ob es was bringt, weiß ich nicht; auf jeden Fall sollte eine schnelle Rückkehr ins Berufsleben (die magischen "15 Monate") und die Inanspruchnahme von Kinderbetreuung auf jeden Fall rein. (Jetzt werden Capulets United wieder mit "behindertem Kind" kommen; aber daß solche Sonder- und Härtefälle natürlich eine Abweichung vom "normal geschlossenen" Vertrag bedeuten, beachten die in der Regel nicht.)


    Gruß
    diadem


  • Wenn im Trennungsfalle Kinder vorhanden sind ist es immer schwierig einen Kompromiss zu finden, mit welchem beide zufrieden sein können.


    Was meinst du damit genau? Den Aufenthaltsort, resultierenden Unterhalt oder die aufgewendete Zeit?


    Ich kann nur von meiner letzten Trennung mit Kindern reden...war ja nur eine und das auch ohne Scheidung.
    Wir haben nahezu um die Ecke gewohnt. Für das Kind ideal. Es hätte nach Schule oder von mir auch auch Kita sagen können, ich möchte/gehe zu Papi. Anrufen, abklären, geht zu Papi. War halt nicht so, lag nicht an mir.
    Geld=Unterhalt: Ich habe mein eigenes Geld verdient. Unterhalt ja, hätt ich nur fair gefunden, weil auch sein Kind. Ende vom Lied: Ich habe einmal 50€ gesehen.
    Natürlich hat man dann Rechte etc. Die Frage ist, ob man sie alle in Anspruch nimmt/nehmen muss, z.B. im falle von Hartz4.



    Für mich persönlich habe ich frühzeitig festgelegt, dass ich erst heirate und Kinder möchte wenn ich sicher bin, dass alles hält.


    :hae: Also hast du keine Kinder und wirst nie heiraten?
    Man kann sich nie sicher sein.


    lg,
    cola

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
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    Lebe lieber ungewöhnlich

  • :hae: Also hast du keine Kinder und wirst nie heiraten?

    Natürlich. Irgendwann mal im Rentenalter. Der Trauschein ist ohnehin Tinnef. Und was Kinder angeht, kann ich trotzdem welche geniessen wenn ich unbedingt möchte. Nämlich fremde von meiner Partnerin aus erster Ehe. Diese können mir nicht weggenommen werden da sie nicht mein eigen sind und eine finanzielle Verantwortung trage ich ebenfalls nicht. Weder während des Zusammenlebens noch im Trennungsfalle.

  • Vieles von dem, was wohl einige gern regeln würden, lässt sich rechtsgültig in einem Ehevertrag gar nicht regeln.


    Wirklich Sinn macht das nur bei Selbstständigkeit eines/ beider Partner, großen Vermögensunterschieden und deswegen vereinbarter Gütertrennung und ganz eingeschränkt Regelungen zum Verzicht des Versorgungsausgleichs.


    Regelungen zu Unterhaltsverzicht oder -beschränkungen, zum Verbleib von Kindern nach einer Trennung oder Umgangsregelungen haben dagegen in den allermeisten Fällen keinen Bestand. Und wenn, dann nur, wenn dabei keiner übervorteilt oder benachteiligt wird und Unterhaltsverzicht nicht dazu führt, dass am Ende der Staat einspringen muss. Verzicht auf Kindesunterhalt geht gar nicht.



    @ Tom Dooley:
    Heiraten und Kinder nur, wenn alles sicher ist?


    Also nie. Denn dass Beziehung gelingt und bleibt, ist niemals "sicher" - auch als Rentner nicht.

    Zitat

    Und was Kinder angeht, kann ich trotzdem welche geniessen wenn ich unbedingt möchte. Nämlich fremde von meiner Partnerin aus erster Ehe. Diese können mir nicht weggenommen werden da sie nicht mein eigen sind und eine finanzielle Verantwortung trage ich ebenfalls nicht. Weder während des Zusammenlebens noch im Trennungsfalle.

    :crazy

    2 Mal editiert, zuletzt von Frau Volleybap ()