Umgang an Weihnachten

  • Der Vater will die Kinder Hl. Abend, muss ich zustimmen? Habe alleiniges Sorgerecht. Wie sähe evtl. Umgangsvereinbarung aus? Macht man das beim Jugendamt?

  • Hast du zufällig ein par mehr Angaben?!


    Wie läuft sonst der Umgang ? Wie ist die Elternebene zwischen euch?



    Was spricht dagegen, dass er Hl. Abend mit dem Kind verbringt? Wie ist das bisher gelaufen an Feiertagen?



    Ich gestehe ich bin zu faul mir die Vorgeschichte aus alten beiträgen zusammen zu basteln. :tuedelue

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  • Zustimmen nicht - ihr solltet euch abstimmen - Sorgerecht hin oder her - ihr seid die ELTERN.


    Wir tauschen i.d.R. jedes Jahr oder trennen den Tag - der eine bis 16 Uhr, der andere danach.
    Dann gibt es auch noch zwei weitere Feiertage oder Ostern - irgendwie kann man das regeln.


    Eine Umgangsvereinbarung könnt ihr gemeinsam erarbeiten beim Jugendamt, einer Familienberatungsstelle oder einer Mediation.
    Feste Umgangsvereinbarungen kann nur ein Richter vor Gericht erlassen - das kostet dann.


    Möglich ist alles - viele haben den 1 Feiertag am Wohnsitz des Kindes, den zweiten beim Umgangselternteil kommt ggfls.
    auch auf die Entferung an.

  • Er besucht Kinder alle vier Wochen etwa, bislang durften sie noch nicht zu ihm, sind über ein Jahr getrennt. Nun will er sie ausgerechnet Hl. Abend holen, obwohl er weiß, dass wir hier mit der Großfamilie feiern. An den Feiertagen gab's jedesmal Streit, ich habe da keine Lust mehr drauf, daher die Frage nach Umgangsregelung.

  • Hallo Zwillingsbären,


    Zitat

    Er besucht Kinder alle vier Wochen etwa, bislang durften sie noch nicht zu ihm, sind über ein Jahr getrennt.


    1) Warum kann er sie nur alle vier Wochen besuchen, ist die Entfernung zu Groß?
    2) Warum durften sie bislang noch nicht zu ihm und wer hat das unterbunden?


    Zitat

    Nun will er sie ausgerechnet Hl. Abend holen, obwohl er weiß, dass wir hier mit der Großfamilie feiern.


    Warum sollte deine „Großfamilie“ mehr Recht auf Umgang am HI. Abend haben, als der leibliche Vater, eurer Kinder!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Nein, du musst nicht zustimmen.
    Den Heiligen Abend verbringen die Kinder, nach üblicher Rechtsprechung, beim Betreuungselternteil und den 2. Feiertag
    beim Umgangselternteil.


    Das schöne an "üblicher Rechtsprechung" ist ja, das es halt im Ermessen des Richters liegt und auf die Randbedingungen ankommt, von denen wir hier nur spärlich Kenntnis haben.


    Ich konnte bei zwei unterschiedlichen Richtern in 3 Verfahren festzustellen, das auch gerne mal für "jährlichen Feiertagswechsel" entschieden wird - obwohl Ex diese Regel "uet zweiter feiertag" beantragt hatte- so üblich ist sie also dann doch nicht.

    :D

    :brille

  • Da Vater bisher auch nur wenig Umgang hatte (da kommts aber jetzt drauf an ob er nicht "konnte" oder du nicht "wolltest") würde ich ausgerechnet an dem Tag die Kids nicht geben.
    Du hast schon lange die Famileienfeier geplant (tradition?) und JETZT will er? Nein, da sollte er sich mal öfters um seine Kinder bemühen, anstatt zu versuchen sich die Rosinen rauszupicken.


    Sollte ich jetzt falsch liegen und du hast ihm den Umgang erschwert, ist sein Anliegen völlig in Ordnung (wie wars denn bisher?) Allerdings schreibst du, die Kids waren noch nicht bei ihm, da würde ich in jedem Fall ein "Probe-Wochenende" verlangen.



    Und nochwas: wie alt sind die Kids - was wollen die?

  • Wie gut versteht ihr euch denn? Wäre es eine Möglichkeit, den Vater am HEiligen Abend auch einzuladen, wenn man sowieso groß feiert? Kind würde sich bestimmt freuen, beide Eltern um sich zu haben.
    Wenn es nicht möglich ist, würde ich auf HA bestehen, weil große Familienfeier und ihm den 1 oder 2 Weihnachtsfeiertag anbieten zur Auswahl. Vielleicht auch beide.

  • Wie gut versteht ihr euch denn?


    Ist davon abhängig ob KV die Kinder haben darf oder nicht?


    Wenn es nicht möglich ist, würde ich auf HA bestehen, weil große Familienfeier und ihm den 1 oder 2 Weihnachtsfeiertag anbieten zur Auswahl. Vielleicht auch beide.


    Vieleicht macht KV auch eine große Feier an Heilig Abend. Wer hat jetzt mehr anrecht drauf, die Familienfeier zu halten??


    Nein, da sollte er sich mal öfters um seine Kinder bemühen, anstatt zu versuchen sich die Rosinen rauszupicken.


    Woraus schließt du jetzt, daß KV sich nicht bemüht? TS schreibt er durfte die Kinder noch nicht mitnehmen, nicht er wollte nicht.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Bei uns war es letztes Jahr so, dass KV vor Weihnachten 5 Monate gar keinen Kontakt hatte, davor nur sporadisch für 2 Stunden mal. Auch er fragte mich dann Anfang Dezember aus heiterem Himmel wie ich mir Weihnachten vorstelle.



    Habe im JA angerufen und nachgefragt und mir wurde gesagt, in unserem Fall: wer so lange nichts von seinen Kindern wissen wollte (habe x Kontaktversuche unternommen, alle gescheitert) der muss jetzt nicht 4 Wochen vor Weihnachten Wunder erwarten. Man sagte mir, die Entscheidung liegt bei mir, ob ich das zu lasse und das mit dem Kindeswohl vereinbar ist. (Tochter war er zwei Jahre, und ich konnte nicht einschätzen wie sie auf den Vater reagiert. Ein halbes Jahr auf ihr kleines Leben ist schon ne ganze Menge, finde ich) Ich habe ihm letztes Jahr angeboten, am zweiten Weihnachtsfeiertag für den Nachmittag zu uns kommen. Dies hat er auch getan. Dieses Jahr komme ich allerdings auch ins grübeln, denn er war wieder nicht da seit Juni, insgesamt nur 3 mal dieses Jahr. Und ich bin auch gespannt, wann die Frage von ihm kommt. Mir steht diese Entscheidung also auch noch bevor.



    Was ich damit sagen will: Ruf doch mal unverbindlich im JA an, schildere die Situation und frage wie du vorgehen kannst/sollst?! Das gleiche werde ich auch wieder tun müssen.



    LG

    Wer den Kopf steckt in den Sand- wird am Hinterteil erkannt.... :wink

  • Hucky wenn du zitieren wills dann gefälligst nicht nur Bruchstücke! Die Frage ob sich die Eltern verstehen wurde damit erklärt , dass man in dem Fall vielleicht zusammen Heiligabend verbringen kann. Und nicht das es darüber entscheidet ob er das Kind haben darf.
    Mal so richtig mies zitiert kriegt man aus allem was schlechtes.

  • Eben Hucky....erstmal genau lesen, dann positiv denken und dann zitieren!


    Was das zweite angeht, die TS schreibt nichts davon dass der KV auch eine große Familienfeier macht bzw zu einer geht was wahrscheinlicher ist.
    Aber wenn auch, dann muss man es so organisieren, dass das Kind an beiden teilnehmen kann. Das bedeutet dass einer von den beiden, egal wer, die Feier um einen Tag verschiebt. Beide brechen sich da keinen Zacken aus der Krone und bis zu Weihnachten ist noch eine Ewigkeit, so dass man noch alles organisieren kann.
    Plant der KV dagegen keine Feier, sollte HA bei TS bleiben und der Vater kommt im Idealfall dazu oder kann aus zwei anderen Tagen aussuchen.

    2 Mal editiert, zuletzt von NemesisLady ()

  • Danke für Eure Antworten. Nein, ich habe mich nie geweigert ihm die Kinder zu geben, er wollte nicht öfter. Da die ganze Verantwortung an mir klebt, ist es tatsächlich so, dass ich denke er will nur die "Rosinen picken" und Eure Einschätzung bestätigt mir, dass das grundsätzlich nicht OK ist, auch wenn ich natürlich will, dass die Kinder Papa an Weihnachten sehen, nur vielleicht nicht gerade an dem Tag.

  • Er besucht Kinder alle vier Wochen etwa, bislang durften sie noch nicht zu ihm, sind über ein Jahr getrennt.


    Wie ist denn dieser Satz zu verstehen? Sieht er die Kinder jetzt alle vier Woche oder durfte er das bisher nicht? Und ein Jahr ist ja noch nicht soooo lange. Also, wie jetzt?

  • Jetzt, also dieses Jahr würde ich sie ihm nicht an Heilig Abend geben, ABER ich würde ihm nahelegen ab sofort einen regelmäßigen Umgang einzuführen und er nimmt die Kinder über's Wochenende mit. Erstmal nur mit einer Übernachtung anfangen und wenn das gut klappt von Freitag bis Sonntag ausdehnen. Als wir damit begonnen haben, waren die Kinder (auch Zwillinge) drei Jahre alt.


    Mit regelmäßig meine ich nicht zwingend alle 14 Tage, regelmäßig kann auch alle 3 oder 4 Wochen sein, zumindest festlegen sollte er sich und zuverlässig sein. Mein Ex nimmt die Kinder übrigens auch nicht alle 14 Tage, das wäre ihm zuviel.... leider.... aber alle 3-4 Wochen kriegt er hin und das find ich besser als gar nicht.


    Wenn das gut klappt, würde ich die Feiertage mit ihm abwechseln, ein Jahr bei ihm, ein Jahr bei Dir Heilig Abend.

  • Vater des Kindes wollte dieses Jahr Tochter schon am Hl. Abend bis 01.01. haben. Da er Muslim ist und Weihnachten eh nicht feiert, habe ich gesagt, ich bestehe darauf, dass die Bescherung bei meinem Eltern stattfindet und er sie von mir aus dann am 25. abholen kann. Auch an ihren Geburtstagen hat er sie in den letzten 7 Jahren immer gehabt, da sie in den Herbstferien hat. Dieses Jahr war Tochter zum ersten Mal bei mir und nächstes Jahr steht schon fest, dass sie auch bei mir sein wird, da wir in Urlaub fahren. Das ist auch so einer, der sich immer die "Rosinen" auspikt. Ich habe ihn gewähren lassen, aber ich merke, es wird nicht besser, deshalb hab ich diesmal nicht nachgegeben und hab bestimmt stundenlang mit ihm diskutiert

  • Hallo...


    Wir haben es die letzen 3 Jahre immer irgendiwe geschafft Heiligabend zusammen bei der Familie meines Ex Mannes zu "Feiern" Dieses Jahr fahren die beiden in den Winterurlaub ( hat mein Ex Mann mich aber gefragt), weil ich wohl im KH liegen werde und meine Püppi bekommen werde...


    Ich habe Jan am 1. Weihnachtstag mit zu mir genommen bist zum 31.12. Da hat der Papa Geburtstag

  • Ich würde die Kinder am heiligen Abend so feiern lassen, wie sie es immer gewöhnt sind, in Eurer Großfamilie. Aber vielleicht kann der Vater die Kinder ja vor dem Fest mit in die Kirche nehmen, oder die Kinder am 25.12. sehen...