H 4 möglich wenn Einkommen zu hoch für Wohngeld ?

  • Ich habe ab nächster Woche einen neuen Arbeitsplatz und hänge gerade ein bisschen in der Luft.


    Im Moment beziehe ich aufstockend H 4 zu meinem 450 € Job. Dazu Kindergeld und UVG.
    Mein Netto Verdienst wird Teilzeit bei etwa 1100 € liegen ( god only knows wann das erste Gehalt kommt ). Dazu Kindergeld ( es ändert sich aber die zuständige Kindergeldstelle, ich weiß nicht ob es überhaupt nahtlos weitergezahlt wird ) und UVG.


    Der nette Mann vom Jobcenter meinte das ich evlt. noch aufstockend Leistungen bekommen könnte, sei aber an der Grenze.
    Also hab ich heute bei der Wohngeldstelle angerufen, die meinte ich wäre ( grob überschlagen ) knapp über der Einkommensgrenze für Wohngeld. Evlt. kommen 30 € rum wenn ich ab nächstem Jahr den Kindergarten komplett selber bezahle :ohnmacht:


    Unterm Strich bleibt mir also viel weniger ( habe einen Arbeitsweg von einfach über 30km ) und davon soll ich noch den Kiga Beitrag zahlen ( knapp 200 € bis Kind 3 ist ) ... ich weiß gar nicht wie ich das stemmen soll :flenn


    Kann es denn sein das ich wirklich noch Aufstockend H4 bekommen wenn ich schon zuviel verdiene für Wohngeld ?
    Ich kann es mir ja kaum vorstellen :hae:


    Die Frau von der Wohngeldstelle sagte mir heute das es - leider - u.U. finanziell gesehen wirklich besser wäre Daheim zu blieben. Zum :kotz

  • Warum musst du den Kiga-Beitrag selbst zahlen? Wenn du ne Teilzeitstelle und nicht genug Einkommen hast müsstest du da zumindest einen Zuschuss wenn nicht eine komplette Übernahme der Beiträge bekommen. Geh mal zum Jugendamt!
    Dass du H4 kriegst wenn du keinen Wohngeldanspruch hast kann ich mir nicht vorstellen. Aber beantrage vorsichtshalber mal alles - so Pi mal Daumen ist das für die ja schwer zu sagen, hängt von so vielen Faktoren ab.

  • eigentlich muss es doch so sein, dass du für alg2 weniger haben musst als für wohngeld. also, wenn, dann sollte wohngeld drin sein, wäre meine logik.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • Hast du einen Antrag auf Kindergartenplatzermäßigung gestellt (gibts beim Kindergarten)?
    Und einen Antrag auf Kinderzuschlag (Familienkasse)?
    Bekommst du das Kindergeld komplett?
    Mietzuschuss würde ich trotzdem auch nochmal versuchen.

  • Ich habe durch den Job ähnlich viel Geld zur Verfügung. Hab vorher bereits Wohngeld bezogen und warte auf den Änderungsbescheid. Evtl. muss ich die KiTa auch selbst bezahlen, das wären nochmal knapp 200€ im Monat, 100€ gehen für Spritkosten allein für die Arbeit drauf. Laut Wohngeldrechner hätte ich Anspruch, der schwankt zwischen 30 und 100€. Je nachdem, wieweit der KiTa-Beitrag da hineinfällt.
    Die Dame von der Elterngeldberechnung meinte, wenn herauskommen sollte, dass ich einen Elternbeitrag zu zahlen hätte, kann ich eine Erlassung der Gebühren beantragen. Wenn das klappt, wär das natürlich super. Wenn nicht, stehe ich finanziell deutlich schlechter da als während meiner Arbeitslosigkeit. ALG2 würde ich nicht bekommen, dafür ist mein/unser Einkommen zu hoch.


    Hast du schon einen Wohngeldrechner bemüht? Und ist schon raus, ob du den Kindergarten überhaupt bezahlen musst? Wenn ja, dann stelle einen Antrag auf Erlass des Elternbeitrages!




    Und einen Antrag auf Kinderzuschlag (Familienkasse)?


    Würde sie ja nur in Höhe von 7€ bekommen, wenn der UVG-Satz noch bei 133€ liegt. Mehr als 140€ zahlen die nicht.

  • ich weiß nicht, ob es überall so ist, aber wenn man wohngeld bezieht, muss man hier nur noch den mindestbeitrag für den kiga zahlen. irgendwie paradox...über die kosten rutscht man rein, und dann werden sie reduziert.


    aber auch sonst muss man bei uns nur bei einem wirklich hohen einkommen die kosten komlett selber tragen, ansonsten werden die immer anteilig übernommen.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • ich weiß nicht, ob es überall so ist, aber wenn man wohngeld bezieht, muss man hier nur noch den mindestbeitrag für den kiga zahlen. irgendwie paradox...über die kosten rutscht man rein, und dann werden sie reduziert.


    aber auch sonst muss man bei uns nur bei einem wirklich hohen einkommen die kosten komlett selber tragen, ansonsten werden die immer anteilig übernommen.


    Hier geht das nach Eibnkommen. Ganz egal, woher das Einkommen kommt. Bis Jahreseinkommen von 17500€ zahlt man zb garnichts. Damit liegt man bei nem Nettoverdienst von 1100€ und Unterhalt udn Kindergeld abver drüber, wenn man nicht sonstwelche Abzüge geltend machen kann. Das geht evtl. über die Fahrtstrecke zur Arbeit.

  • Hast du einen Antrag auf Kindergartenplatzermäßigung gestellt (gibts beim Kindergarten)?


    noch nicht. Kind geht erst ab Janaur in den Kindergarten, ich habe gehofft mir damit noch etwas Zeit lassen zu können. Wollte erstmal den ganzen Rest klären



    Und einen Antrag auf Kinderzuschlag (Familienkasse)?


    die Familienkasse sagte mir das ich max. 7 € bekommen würde weil ich ja schon UVG bekomme und das würde sich quasi gegenseitig ausschließen.


    Bekommst du das Kindergeld komplett?


    ähhh ja! Kind lebt ja auch bei mir.


    Mietzuschuss würde ich trotzdem auch nochmal versuchen.


    also Wohngeld?


    Antrag stelle ich auf alle Fälle, aber sie sagte mir das ich ohne Kindergartenbeitrag ziemlich sicher raus bin. Also kein Wohngeld mehr bekomme. Wenn ich den Kindergarten selber bezahl, dann hätte ich Chancen ein paar Euro rauszuholen.


    Meine Logik sagt eigentlich auch das H4 dann nicht sein kann, weil ich ja zuviel hab für Wohngeld. Aber das würde dann echt bedeuten das wir viel weniger hätten als jetzt !!


  • Antrag stelle ich auf alle Fälle, aber sie sagte mir das ich ohne Kindergartenbeitrag ziemlich sicher raus bin. Also kein Wohngeld mehr bekomme. Wenn ich den Kindergarten selber bezahl, dann hätte ich Chancen ein paar Euro rauszuholen.


    Meine Logik sagt eigentlich auch das H4 dann nicht sein kann, weil ich ja zuviel hab für Wohngeld. Aber das würde dann echt bedeuten das wir viel weniger hätten als jetzt !!


    Lass dich nicht verunsichern von vagen Aussagen am Telefon. Stell den Antrag und lass die das ordentlich berechnen. Gib die Fahrtkosten mit an, das erhöht den Pauschalbetrag der Abzüge. Und mit dem Wohngeldbescheid kannst du ja auch wiederum das Mittagessen anteilmässig erstattet bekommen. Das spart dir dann auch nochmal was. Und vor Januar kannst du ja eigentlich auch noch garnichts unternehmen. Du benötigst ja erstmal den Bescheid über die Kindergartenkosten, solange bearbeiten die dir den Wohngeldantrag ja leider auch nicht.

  • Hier geht das nach Eibnkommen. Ganz egal, woher das Einkommen kommt. Bis Jahreseinkommen von 17500€ zahlt man zb garnichts. Damit liegt man bei nem Nettoverdienst von 1100€ und Unterhalt udn Kindergeld abver drüber, wenn man nicht sonstwelche Abzüge geltend machen kann. Das geht evtl. über die Fahrtstrecke zur Arbeit.


    ja, hier geht das auch nach einkommen. wobei man immer was zahlt, und es 20 verschiednee stufen gibt. wenn man allerdings irgendeine leistung nach dem sgb2 kriegt, hat man hier die sogenannte "blaue karte" und muss, egal wie hoch das einkommen ist, nur noch den mindestbeitrag zahlen.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • ja, hier geht das auch nach einkommen. wobei man immer was zahlt, und es 20 verschiednee stufen gibt. wenn man allerdings irgendeine leistung nach dem sgb2 kriegt, hat man hier die sogenannte "blaue karte" und muss, egal wie hoch das einkommen ist, nur noch den mindestbeitrag zahlen.


    Hier gibts ja keinen "Mindestbetrag". Für mich wären das 90€ im Monat, sobald ich nur 17501€ Jahreseinkommen hab. Dazu dann noch der volle Beitrag an die KiTa direkt. Nochmal 92€. Nur, weil ich evtl. minimal über der Einkommensgrenze liege. So kann es der TS leider auch ergehen.
    Aber ich hab mich in meinem Thread dazu ja schon über die Ungerechtigkeit ausgelassen. Ich will damit hier nicht nochmal anfangen :D

  • Ja ungerecht ist das wirklich, betrifft ja viele Menschen und traurig ist es auch.


    Meine Freundin hat das gleiche Einkommen wie Du (allerdings Vollzeitstelle :( ) plus Mindestunterhalt für 2 Kinder (der auch sehr unregelmäßig und in unterschiedlichen Höhen fließt). Sie hat jetzt ergänzend Wohngeld beantragt und Kinderzuschlag. Mal schauen, ob sie was bekommt. Zum Jobcenter ergänzende Leistungen beantragen möchte sie nicht, versteh ich auch....

  • Es kommt bei Wegfall des H4 auch noch die GEZ auf Dich zu :crazy Es gibt Konstellationen, da hat man mit Arbeit weniger als ohne mit H4 :kopf


    Richtig :(


    Ich hab mittlerweile sämtliche Internet Rechner bemüht. ... Wohngeld schwankt zw. Null und knapp 100 €.
    Hartz 4 kommen ca. 200 € raus.
    Bin also nicht wirklich weiter und werde den Behördenlauf fortsetzen :rolleyes2:

  • Den Behördenlauf solltest du folgendermassen fortsetzen:


    bitte immer nur schriftlich und nachweislich beantragen.


    dann ist das offizell und MUSS beschieden werden.


    Die Abgabe all deiner Unterlagen auf einer Kopie bestätigen lassen.
    ("wir haben nix bekommen" fällt damit weg).

  • Klar kann das sein, dass Du zwar einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGBII hast, aber für einen Wohngeldanspruch zuviel verdienst. Das war bei mir auch so.
    In einigen Städten ist die Mietstufe für das Wohngeld jahrelang nicht angepasst wurden. Außerdem ist die Wohngeldberechnung auch sehr zweifelhaft, da das tatsächliche Nettoeinkommen nicht berücksichtigt wird, sondern pauschal 30 % vom Brutto abgezogen werden. Das machte bei mir in der Berechnung ein um knapp 100 Euro höheres Netto aus, als ich tatsächlich habe.


    Das ist der Irrsinn im System vom Sozialleistungen.
    Wann soll gezielt von einer Behörde zur nächsten getrieben werden...

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • ( knapp 200 € bis Kind 3 ist )


    Ich habe kein Wohngeld bekommen
    aber 68 Euro ALG II
    und eine Vollkostenübernahme der Kindergartenkosten durch das Jugendamt -
    das heißt du zahlst zwar den normalen Satz an den Kindergarten, bekommst es aber dann erstattet
    hat nichts mit der Gebührenordnung des Kindergartens/Trägers zu tun

  • Update :winken:


    Ich bekomm tatsächlich knapp 70 € Alg II
    Kindergarten wird evtl. vom Jugendamt übernommen.


    Unterm Strich hab ich trotzdem weniger durch die weite Strecke zur Arbeit und dem hin und her gekarre bis das Kind versorgt ist.


    Aber egal... bin glücklich mit meiner Arbeit und versuche nächstes Jahr aufzustocken.

  • die Hauptsache ist das Du glücklich bist und da du jetzt sogen. Aufstocker bist kannst du Leistungen aus dem Bildungs und Teilhabepaket bekommen. zum Bespiel das Mittag im Kindergarten, wo du dann 1 euro selbstbeteiligung hast.