Drogenabhängige Mutter, ABR für den Vater ??

  • Die Frage danach, warum bei einigen schneller gearbeitet wird und bei einem selbst nichts passiert macht einen nur unglücklich. In ganz anderer Hinsicht mache ich das auch durch. Da wird bei anderen bewilligt, was bei mir bald schon Jahr und Tag dauert. Bei mir wurden Akten verschlampt, waren dutzende von Anrufen nötig und immer wird man nur vertröstet und abgespeist. Auch bei mir - wenn auch ganz andere Belange - hat es wohl mit dem Faktor Ausland zu tun. Notfalls wanderst du gleich mit aus nach Frankreich. Da geht es wahrscheinlich schneller. Galgenhumor. :(

  • Vielleicht habe ich ja nur ganz wenige aber entscheidende Punkte vergessen den Schlafmützen zu geben, damit sie wach werden.


    Du solltest nun wirklich einmal konkret Medien einschalten. Öffentlichkeit kann für eine kräftige Beschleunigung in Arbeitsabläufen sorgen.


    Und deinen gerade auf Wahlkamopf befindlichen EU-Parlamentarierer könntest du anschieben, dass er einmal konkret aktiv wird um zu zeigen, wie europäische Zusammenarbeit funktioniert ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vater 77


    Noch ein paar Ideen (die du wahrscheinlich schon abgeklappert hast ... aber wer weiß)


    Es gibt Such-Möglichkeiten über Yasni, Personensuchpool, die Pages Blanches (Telefonbuch), auch FB, oder: http://vosdroits.service-public.fr/particuliers ... und viele andere mehr.
    Ich würde überall dort eine Anzeige schalten, wo es überhaupt geht.
    Weißt du, wo die Mutter geboren wurde? Sie geht bestimmt wieder in ein Gebiet zurück, das sie schon kennt ...
    Kannst du Französisch? Oder hast Hilfe von jemandem, der es kann? Wäre auch wichtig ...



    Nochmal alles Gute für dich.



    Und - gerade Volleybaps Antwort gelesen - ja - Presse einschalten. Das kann auch nicht schaden und eventuell weiter helfen.

  • Ja, hoffen, beten und dran bleiben, das ist meine Devise.


    Ich habe jedenfalls eine Vermisstenanzeige bei vermisste-Kinder.de aufgegeben.
    Das klang gut und ich bin dem Hinweis hier aus dem Forum sehr dankbar.


    Natürlich spreche ich französisch, allerdings hapert es da an den verschieden Fachausdrücken, die dieser Fall mit sich bringen.
    Ich komme gut durch Frankreich, aber das hier ist dann doch etwas spezieller. Aber ich kenne eine Dolmetscherin, die auch RA im französischen Recht ist, das geht also.
    Und danke für die französische Seite. Das werde ich auch direkt mal ausprobieren.


    Solche Ideen sind mir bisher nicht gekommen, da ich mich auf die rechtsstaatliche Seite konzentriert habe.


    Mal sehen, wen ich von der Presse anknipse.

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • Hallo vater-77,


    Was mir noch einfällt ist das die Mutter in Frankreich einen Antrag auf Kindergeld stellen wird.


    Das Kindergeld wird sie dort auch bekommen, allocation familiale, doch die holt sich das Geld von Deutschland.


    Da die Kinder in Deutschland geboren sind, und hier das Kindergeld gezahlt worden ist.


    Und jetzt die Schwierigkeit du bekommst ja das Kindergeld hier in Deutschland also müsste man dir bescheid sagen.


    Und dann entsteht Erklärungsbedarf. Und eventuel zugriff.

    Wenn du meinst es geht nicht mehr kommt von irgendwo ein Lichtlein her.

    Einmal editiert, zuletzt von nordseekueste ()

  • Hallo an Alle,


    für diejenigen, die es intereesiert, es sind zwei völlig voneinander getrennte Schuhe, auf der einen Seite ein HKÜ Verfahren, auf der anderen Seite ein Strafrechtliches Verfahren.


    Im Strafrechtlichen Verfahren arbeitet die Polizei und die Justiz, heißt Staatsanwalt miteinander und werden dann, hoffentlich bald, die Sache nach Frankreich geben.


    Im HKÜ Verfahren wird lediglich geprüft, ob die Kinder zum Zeitpunkt der Verschleppung bei mir rechtskonform gelebt haben. Wenn dem so ist, kann das Verfahren Erfolg haben. Die Sache geht dann recht schnell ins Ausland, und dort wird der Aufenthaltsort ermittelt. Wer dann ermittelt, das weiß ich noch nicht so genau, aber der Fall wird grundsätzlich vom Gereralstaatsanwalt in Paris bearbeitet.
    Wenn dann Frau und Kinder gefunden worden sind, wird ein Gerichtsverfahren (gähn) über das Rückführungsgesuch entscheiden.
    Na, mal sehen, ob sie dann solange an einem Platz bleibt und sich auch diesem Verfahren stellt.


    Aber ich habe da noch eine Frage an dieses Forum:


    Wenn ich die Strafanzeige zurückziehe um so die Motivation der KM zu erhöhen, vielleicht doch aus eigenen Stücken wieder zurück nach Deutschland zu kehren, würde sie nach der Rückkehr eben kein Verfahren an der Backe haben.
    Bei dieser Betrachtung habe ich zweierlei Gefühle, die mich bewegen. Auf der einen Seite möchte ich, das diese Straftat auch entsprechen be- und verurteilt wird. Auf der anderen Seite würden die Kinder dann zwar den Vatwer sehen, die Mutter aber ggf. eine längere Zeit gar nicht.


    Das ist für die Kinder auch nicht gerade von Vorteil.


    Aber bitte : das zurückziehen der Strafanzeige kommt wirklich NUR dann in Betracht, wenn sie aus freien Stücken zurückkehrt.
    Das kann bedeuten, dass sie entweder anruft, und mir mitteilt, wo und wann ich sie abholen kann, oder eben einfach vor der Tür steht.
    Solange sie sich nicht freiwillig in eine der beiden Richtungen bewegt, ziehe ich sicherlich nicht zurück.


    Denn, wenn ich zurückziehe, wird polizeilich und damit auch von Staatsanwaltschaft nichts mehr unternommen.

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • Die Kinder werden ihre Mutter trotzdem weiter sehen können. Wenn sie im Gefängnis ist, kann dort der Umgang stattfinden, wenn sie frei bleibt, dann kann begleiteter Umgang stattfinden.


    Ich nehm da mal ein Extrembeispiel von nem ehemaligen Nachbarn:


    Der Mann hat seine Ex im Streit erstochen und sitzt 8 Jahre wegen Totschlag im Knast. Die Kinder haben von der Tat selber nichts mitgekriegt. Sie Leben jetzt in einer Pflegefamilie und werden seitdem psychologisch betreut. Die Kinder besuchen ihren Vater regelmäßig und haben ein gutes Verhältnis zu ihm.
    Warum?
    Aus Sicht der Kinder ist es zu ihrem Vorteil. Sie haben verdrängt, daß er ihre Mutter getötet hat, praktisch dieses Ausgeblendet. Solange dies so bleibt, ist es zu ihrem Vorteil, daß sie ihren Vater regelmäßig sehen dürfen. Das wird sich erst ändern, wenn sie dies wieder einblenden.



    Nicht viel anders wird das auch bei deinen Kids sein. Ich vermute mal, daß sie das nicht so sehen, daß ihnen der Vater bewusst entzogen wird und sie im Prinzip "entführt" wurden, sondern sehen das eher aus der Perspektive: Wir machen mit Mama Urlaub.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Ich sage nur eins dazu...


    Fotos der Kinder mit text und auf Facebook teilen.... Es ist einfach die größte Plattform und sowas wird in binnen weniger Stunden verbreitet....
    Grad bei Kindesentzug und andere schwere Fälle.


    Es gab vor einigen Wochen einen Fall da sollte einem Behinderten Jungen der Hund genommen werden, weil dieser in Brandenburg auf der Liste ist... Dank der Medien und vorallem Facebook konnte dies verhindert werden.


    Millionen Augen sehen mehr wie 100 Augen... Und wenn du Glück hast gibt es dort Menschen die eine Ex gesehen haben auch von ihr würde ich ein Foto mit reinstellen.


    Die Medien wüssten bei mir schon lange bescheid.


    Und ich würde auch auf keine Anzeige verzichten wenn sie freiwillig zurück kommt. Das Baby braucht ärztliche Betreuung das was sie da tut ist Lebensgefährlich.


    Hast du mal die Mutterkindheime abtelefoniert?
    Ich glaube nichtmal das sie soweit weg ist...
    Ich denke so ein Mensch geht nicht weit weg....


    Ich würde mal versuchen umzudenken.... wo würde sie hin wenn nicht nach Frankreich... Ich denke sie versteckt sich, in diesem Zustand wird sie nicht weit denken zumal sie ja auch an Drogen will und wahrscheinlich dort ihren Dealer hat.... den sie kennt.... Selten verlassen diese Mensche ihre gewohnte Umgebung und wenn doch kommen sie meist zurück und wenn nur für einen moment...

  • und angenommen, du würdest die Anzeige zurück ziehen, Wie würde sie denn davon erfahren????
    da muß es dann doch irgendwo eine Lücke geben. .....


    FB ist auch ne Idee. Das Problem wird nur sein, dass die bilder deiner Kinder dann für immer im Netz sind. Aber damit erreichst du mehr Menschen als mit Zeitungsartikeln.....muß man abwägen....hm

  • Vielleicht IST sie gar nicht in Frankreich ... und gerade deshalb, weil rein gar keine Informationen da sind, würde ich mich nicht scheuen, das so öffentlich wie möglich zu machen, auch wenn ich sonst ganz dagegen bin, etwa Bilder von Kindern zu veröffentlichen oder zu viel Persönliches von mir Preis zu geben.


    Auf eine Anzeige würde ich auch nicht verzichten ... das ist einerseits eine nette Geste, andererseits: warum?

  • Ich sehe auch keinen Grund die Anzeige zurück zu nehmen - also es sei denn, es gäbe Kontakt und es würde so einen Deal geben freiwillig Kinder zurück, im Gegenzug Anzeige zurück.
    Eine potentielle Inhaftierung ist kein Umgangsausschluss wie schon jemand erwähnte. WENN es überhaupt dazu käme.


    Das mit FB würde ich vorerst noch abwarten. Wenn die Initiative vermisste Kinder öffentlich tätig wird, dann tun sie das auch über FB. Aufrufe, die über solche Quellen kommen finden glaub ich eher Anklang als private.


    Was ist ein HKÜ-Verfahren?

    LG Sankofa



    Mit dummen Menschen zu streiten ist wie gegen eine Taube Schach zu spielen.
    Egal wie gut Du Schach spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf
    das Brett kacken und herum stolzieren als hätte sie gewonnen.

  • Hallo


    Das HKÜ Verfahren gibt es hier zum Nachlesen:
    http://de.wikipedia.org/wiki/H…ler_Kindesentf%C3%BChrung


    oder hier:
    https://www.bundesjustizamt.de…8602D5C874D9457D.1_cid386


    Also, ich würde die Strafanzeige natürlich nur dann zurückziehen, wenn sie sich freiwillig wieder hierher zurückbegibt. Ansonsten geht das gar nicht. Alleine schon wegen der Ermittlungsergebnisse ist das KEINE Option.


    Ich denke schon, dass sie in Frankreich ist. Sie war immerhin sustituiert und hatte zwei Monate Zeit sich ausrecihend Ersatzstoff zu besorgen, dass sie damit dann fast oder ganz aufhört.
    Zumindest ist es das, was sie im letzten Gespräch am Telefon erwähnt hat, das sie sauber sei.
    Ehrlich gesagt, ich mach mir keine Gedanken darüber, ob das stimmt oder nicht. Weil es macht für mich keinen Unterschied. Die Kinder sind nicht da und ich kann die Situation einfach nicht ändern. Das ist es eben.


    Ausserdem kann sie in Frankreich auch ohne mich Sozialhilfe beantragen. Und sie rechnet nicht damit, dass Frankreich die Kinder zurückführen wird.


    Und bitte stellt euch das nicht so vor, dass sie einfach nur zugedröhnt herumhängt. Sie war in Ihrer aktiven Zeit im Strassenbild nicht als Junkie zu erkennen.
    Nur Ihre Verhaltensweisen, die aber auf den ersten Blick nicht zu erkenenn sind, lassen darauf schließen.
    Ausserdem ist sie glücklicherweise überhaupt nicht blöde, sondern kann klar und strukturiert denken. Was grundsätzlich gut ist. Sie ist halt gestört und trifft daher oftmals falsche Entscheidungen oder Rückschlüssse auf Handlungen anderer.

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • Danke Dir. Und wer entscheidet wann ob oder wann es zu einem hkü verfahren kommt?
    Auch wenn das HKÜ-Verfahren Dir im Gegensatz zum Strafverfahren die Kinder wieder bringen kann, darfst Du meiner Meinung nach nicht leichtfertig auf das Strafverfahren verzichten. Selbst als Deal...zweischneidig.
    Ganz blöd gesagt: wer weiß was die Zukunft bringt? Es ist ein himmelweiter Unterschied ob es da schon mal eine Strafanzeige gab oder nicht. Ziehst Du sie zurück gab es sie nie. Niemals. Bitte habe das im Hinterkopf. Gleiches gilt für einen Freispruch. Anders ist das bei einer Verurteilung oder aber auch einem eingestellten Verfahren. Damit bleibt es aktenkundlich und relevant.
    Angenommen sie nimmt die Kinder nochmal mit irgendwohin, womöglich irgendwo wo es noch schwerer wird und Du sagst dann "ja damals hat sie ja auch schon"... dann ist das ohne Strafanzeige eine bloße Behauptung. Und zurück gezogene Anzeige bedeutet ohne Strafanzeige. Du tust damit etwas für Deine zukünftige Glaubwürdigkeit. Nämlich ganz offiziell und gerichtsverwertbar das fest zu halten, was ist.

    LG Sankofa



    Mit dummen Menschen zu streiten ist wie gegen eine Taube Schach zu spielen.
    Egal wie gut Du Schach spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf
    das Brett kacken und herum stolzieren als hätte sie gewonnen.

  • Wenn ich die Strafanzeige zurückziehe um so die Motivation der KM zu erhöhen, vielleicht doch aus eigenen Stücken wieder zurück nach Deutschland zu kehren, würde sie nach der Rückkehr eben kein Verfahren an der Backe haben.
    Bei dieser Betrachtung habe ich zweierlei Gefühle, die mich bewegen. Auf der einen Seite möchte ich, das diese Straftat auch entsprechen be- und verurteilt wird. Auf der anderen Seite würden die Kinder dann zwar den Vatwer sehen, die Mutter aber ggf. eine längere Zeit gar nicht.


    Du redest über ungelegte Eier. Im Moment hast du doch gar keinen Kontakt zur Mutter. Damit kannst du ihr auch nicht vermitteln, ob eine Strafanzeige läuft oder nicht. Geschweige denn ihr diese Information als Grundlage für etwaige Rückkehrgedanken geben.
    Und falls das Strafverfahren läuft - sind die Kinder erst einmal wieder zurück, kannst du davon ausgehen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt: Mangelndes öffentliches Interesse. Dass die Mutter für einen Kindesentzug der eigenen Kids in den Bau kommt - damit brauchst du nicht zu rechnen.


    Die Strafanzeige brauchst du aus ermittlungstechnischen Gründen: Nur so wird überhaupt nach der Mutter national und vielleicht auch international gefahndet. Und das muss dein Anliegen sein: Polizei und Öffentlichkeit mobilisieren, dass sie nach den Kids suchen. Darauf solltest du dein Augenmerk richten, dort deine Energie reinstecken - und nicht in verfahrenstechnische Überlegungen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich denke schon, dass sie in Frankreich ist. Sie war immerhin sustituiert und hatte zwei Monate Zeit sich ausrecihend Ersatzstoff zu besorgen, dass sie damit dann fast oder ganz aufhört.
    Zumindest ist es das, was sie im letzten Gespräch am Telefon erwähnt hat, das sie sauber sei.


    Wann war dieser Anruf? Nach der Entführung?


    Lässt sich anhand der Verbindungsdaten beim Telefonanbieter zurückverfolgen, aus/in welchem/s Land der Anruf ging?


    Wenn du sie anrufst, kannst du dann über Verbindungsdaten deines Anbieters herausbekommen, ob der Anruf nach Frankreich geht?

  • Tja, wenn das so einfach wäre, wüßte ich schon, wo sie ist.
    Aber da nur die Staatsanwaltschaft diese Verbindungsdaten bekommt, sitze ich eben hier und warte...
    Mal sehen, wann ich da eine Antwort bekomme.
    Das letzte Gespräch war am Samstag abend, kann auch Freitag gewesen sein.


    Wenn, dann ist zumindest so etwas wie ein Aufenthaltsort bekannt. Und das wäre gut.


    Das Warten zermürbt und läßt mich nicht gut schlafen...

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • Wenn ich meine Telefonrechnung überprüfen will, kann ich einen Einzelverbindungsnachweis beim Anbieter anfordern. Das kannst du auch. Wenn du angerufen hast, kannst du daraus ablesen, ob der Anruf ins Ausland, eventuell, ob es nach Frankreich gegangen ist.

  • Wenn ich meine Telefonrechnung überprüfen will, kann ich einen Einzelverbindungsnachweis beim Anbieter anfordern. Das kannst du auch. Wenn du angerufen hast, kannst du daraus ablesen, ob der Anruf ins Ausland, eventuell, ob es nach Frankreich gegangen ist.



    Das geht leider nicht. Auf dem EVN wird er nur sehen, daß er die Telefonnummer angerufen hat. Daraus wird nicht hervorgehen, wo der angerufene sich befindet, da der angerufene die Roamingkosten übernehmen muss. Auf dem EVN wird dann zum Beispiel stehen: Tel. 0160... und als Anbieter wird dann z.B. Anruf nach: T-Mobile aufgeführt. Daß die den Anruf z.B. nach Frankreich im France Telekom-Netz weitergeleitet haben steht dann da nicht drauf, da daß für die Abrechnung unerheblich ist. Der Anrufer zahlt nur den Anruf ins T-Mobile-Netz. Das Auslandsroaming wird beim Angerufenen abgerechnet.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller