Impfen - Richterlicher Beschluß?

  • Mod.-Mitteilung: Der Kommentar hat 1. nichts mit dem eigentl. Thema zu tun und ist 2. hier nicht gewünscht!


    eigentlich sollte hier doch gar nicht über für und wieder von impfen diskutiert werden .......

  • eigentlich sollte hier doch gar nicht über für und wieder von impfen diskutiert werden .......


    Dann kannst du ja mit weiteren Kommentaren hier hinter den Berg halten und dich vllt. einem anderen Thread widmen, bzw. einen neuen eröffnen wo das Für und Wider von Impfungen diskutiert wird.

    Liebe Grüße Tinchen

    "Sacrificium Intellectus!"
    :-)
    "Ama et fac quod vis!"

  • Übrigens kann das Lesen von Beipackzetteln und auch negative ärztliche Aufklärung einen negativen Effekt auf den Heilungserfolg haben (Nocebo). Nocebo kann bis zu lebensbedrohlichen Zuständen gehen.
    Aus dem Grund ist es manchmal heilsam nicht zuviel zu wissen. Vor jeder Nutzung eines PKW lesen wir ja auch nicht den Beipackzettel auf dem steht wir könnten getötet oder schwer verletzt werden obgleich dieses Risiko ungleich höher ist als das Risiko von meist harmlosen Impfkomplikationen.

  • Abgesehen davon, daß ich meines Wissens kein männliches Genital ( jedenfalls an meinem eigenen Körper ) habe, interessiere ich mich hier lediglich für die Kriterien, die man für die Beurteilung der Schwere eines Infektes heranziehen kann. Und zwar nicht nur während des Infektes, sondern auch für den weiteren Verlauf.

  • Übrigens kann das Lesen von Beipackzetteln und auch negative ärztliche Aufklärung einen negativen Effekt auf den Heilungserfolg haben (Nocebo). Nocebo kann bis zu lebensbedrohlichen Zuständen gehen.
    Aus dem Grund ist es manchmal heilsam nicht zuviel zu wissen. Vor jeder Nutzung eines PKW lesen wir ja auch nicht den Beipackzettel auf dem steht wir könnten getötet oder schwer verletzt werden obgleich dieses Risiko ungleich höher ist als das Risiko von meist harmlosen Impfkomplikationen.


    Das funktioniert sogar bei Hunden bei denen der Besitzer informiert ist , also wahrscheinlich auch bei Kindern bei denen die Eltern informiert sind .....

  • Ach Monsterkrümel, so wird das nichts. Du hast ja neulich geschrieben, daß Du meine Beiträge nicht liest und das merkt man auch, aber versteht doch bitte, daß es dann auch keinen Sinn macht, darauf zu antworten. Aber weil ich so nett bin trotzdem kurz eine Aufklärung meinerseits, in der Hoffnung, daß Du sie ausnahmsweise liest.


    Ok, Dr. Doolitle, dann nenne mir bitte die Kriterien um einen einfachen Infekt von einem schweren Infekt zu unterscheiden...

    Das werde ich nicht, um hier niemanden zur Selbstdiagnose zu animieren. Ich denke, jeder kann seinen Kinderarzt fragen, ab wann der das Kind sehen will und der entscheidet auch darüber, wann geimpft wird und wann nicht. Da sollten die Eltern drauf vertrauen, daß der das richtig macht oder den Arzt wechseln, aber nicht ständig reinreden wollen.


    Was nimmt man zur Beurteilung der Schwere eines Infektes heran? Wie spiegelt sich das in der Klassifizierung beim ICD nieder?

    s.o.^10



    Und in welchem Teil seines Studiums lernt das ein Kinderarzt? Wie unterscheidet sich das Studium eines Kinderarztes zum Beispiel vom Studium eines HNO-Arztes?

    Noch mal: Genauer lesen bitte. Ich schrieb

    Kinderärzte lernen in ihrer Weiterbildung sehr sorgfältig zu unterscheiden zwischen Bagatellinfekten, bei denen bedenkenlos trotzdem geimpft werden kann und sollte, und schweren Infekten, welche den Impferfolg nachhaltig gefährden oder durch die es bei gleichzeitiger Impfung sogar zu einem Schaden kommen könnte.

    Soll ich Dir jetzt den Unterschied zwischen Studium und Weiterbildung erklären? Denn wenn Du den nicht kennst, bist Du sicher keine Ärztin, wie Du hier behauptest.


    Wenn das dann bitte alles war, würde ich dieses OT gerne abschließen oder Du schickst mir eine PN mit weiteren Testfragen.

  • In der Weiterbildungsordnung steht leider nichts von der Differenzierung von Schweregraden von Kinderkrankheiten.


    Abgesehen davon hab ich hier nicht behauptet, Ärztin zu sein soweit ich mich erinnere.


    Also Du kannst nicht differenzieren, wann man ein Kind impfen darf und wann nicht, die Kinderärzte die ich kenne, würden kein Kind mit einem akuten Infekt impfen, da man nicht sagen kann, wie sich ein Infekt entwickelt und es sicherlich nicht schadet 1-2 Wochen mit der Impfung zuwarten.


    Ich hab nun mehrfach medizinische Ratschläge von Dir gelesen und ich kenne keinen Menschen, der im medizinischen Bereich arbeitet, der solche Ratschläge geben würde.


    Aber ja, Du hast Recht, es macht keinen Sinn mit Dir zu diskutieren, haben hier ja schon einige versucht und endet immer in der Schließung eines Freds.


    Ich würde mir nur gut überlegen, ob ich Leuten rate, Psychopharmaka abzusetzen oder ähnliche harnebüchne Dinge, das ist absolut fahrlässig!


    Ich pack dann mal Koffer für meinen Urlaub :winken:

  • Die Ursprungsfrage war ja ob ein Richter anordnen darf, ob das Kind geimpft wird oder nicht.


    Dazu gab es ja schon viele Meinungen, liebe TS, wie ist es denn weitergegangen :-)


    Würde mich persönlich sehr interessieren, wie hier entschieden wurde bzw. ob der KV einen Antrag gestellt hat...


    Vielleicht magst du das bei Gelegenheit mal schreiben :thanks:

  • Bisher hat sich da nichts weiter getan. Ich hab das Thema ja auch vor noch nicht einmal einer Woche erst gestartet.
    Ich nehme an, dass sich das Thema bei den beiden Betreffenden noch einige Monate hinziehen wird.

  • Der Richter muss doch die Impfung gar nicht anordnen. Der Richter müsste doch nur vorübergehend die medizinische Sorge auf den KV übertragen. Insofern war mein Hinweis: freiwillig einen Teil der Impfung zu machen (z.B. Tetanus und Meningokokken - die sind nun wirklich, wirklich wichtig) sichert ab, dass die KM nicht als verbohrte Frau, die die eigene Weltanschauung über die medizinische Grundversorgung stellt, rüber kommt. Außerdem nimmt das dem KV die Argumente, wirkt deeskalierend.

  • Wie soll man denn entscheiden welche Impfung wirklich wichtig ist?
    Für einige ist es Tetanus und Polyo. Für andere Tetanus und Meningokokken.
    Warum ist denn zum Beispiel Masern nicht wichtig? Oder Hepatitis B?
    Ich weiß noch in meiner Kindheit wurden Kindergarten andauernd geschlossen wegen Quarantäne und das teilweise wochenlang!
    Es gab mal eine Hepatitis B Welle, dann gab es Masern, es gab Mumps, Windpocken ohne Ende, Keuchhusten gab es auch...


    Kann mich noch erinnern dass zwei Kinder in meiner Nachbarschaft gestorben sind an den Folgen der Krankheiten, es gab bei denen Komplikationen. Weiß nur nicht mehr welche es waren.


    Warum sind andere also nicht wichtig?

    Einmal editiert, zuletzt von NemesisLady ()

  • ich wäre mir nicht sicher ob der richter da nicht fast zwangsweise PRO Impfung ist, man darf ja nicht vergessen das es gefährliche körperverltzung ist sein kind bewusst masern auszusetzen (masernparty)

  • Man kann sich durchaus selber informieren, wie wahrscheinlich es ist, bei einer Erkrankung schwere Schäden zu nehmen.


    Ok, einen Schritt zurück, erstmal muß man sich überlegen, warum man impfen möchte. Möchte man seinem Kind die Erkrankung ersparen, oder möchte man verhindern, daß das Kind schwere Schäden nimmt oder stirbt.


    Tetanus ist eine Erkrankung, die trotz Intensivmedizin, sollte sie ausbrechen, in 20% tödlich ist. Allerdings sind floride Erkrankungen hier in Deutschland selten, obwohl der Erreger überall vorkommt. Er ist also nicht hochansteckend, wenn man sich aber ansteckt, dann ist er gerne auch mal tödlich.


    Masern sind hingegen hochansteckend, meist verlaufen sie harmlos, aber in einem von Tausend Fällen trägt ein Kind schwere Schäden davon.


    Hepatitis A zum Beispiel ist zwar auch per Schmierinfektion sehr ansteckend, aber die Wahrscheinlichkeit, schwere Schäden zu nehmen ist nicht ganz so hoch, man stirbt ( wenn es denn eine schwere Infektion ist ) an akuten Leberversagen oder übersteht das Ganze ohne Folgen, so groß gesagt.
    Ich habe mich da nach reiflicher Überlegung doch zur Impfung entschieden, dies ist aber etwas, was man durchaus diskutieren kann.


    Röteln gehört auch eher zu den harmlosen Erkrankungen, in der Schwangerschaft jedoch kann man schwerste Schäden davontragen...also das Baby natürlich. Auch hier könnte man sagen, daß diese Impfung im Kindesalter nicht zwingend notwendig ist.
    Ich jedoch vertrete die Meinung, wenn das in einem Kombinationsimpfstoff vorhanden ist, dann bitte, gleich mitmachen.


    Wobei man da sagen könnte, eine durchgemachte Infektion hinterläßt im Gegensatz zur Impfung ( 10 Jahre ) einen lebenslangen Schutz und was, wenn das Kind vergißt nach 10 Jahren aufzufrischen und DANN gerade in der Schwangerschaft Röteln bekommt?


    Mumps kann unfruchtbar machen, ich hätte gerne Enkelkinder!


    Über Diphterie und Polio müssen wir , glaub ich, nicht reden...Das irgendein Keim ausgestorben ist, glaub ich nicht, die Biester finden immer irgendeinen Wirt, in dem sie schlafen können, jedenfalls ist Kinderlähmung auch kein Spaß.


    Wenn man sich anschaut, wie viele Menschen in 3. Weltländern an diesen für uns harmlos erscheinenden Kinderkrankheiten sterben, dann gruselt es mich.
    Wenn man sich anschaut, daß bei Masern je nach Studie 1-3 von Tausend Kindern ernsthafte Komplikationen mit schwersten Schäden davontragen, dann sagt einem meines Erachtens ja schon der gesunde Menschenverstand, daß eine Impfung das Beste wäre. Ja, man kann natürlich sagen, daß das Kind vielleicht nir Masern bekommen wird. DAS liegt dann allerdings daran, daß alle Anderen geimpft sind. Als es noch keine Impfung gab, bzw. die nicht regelhaft durchgeführt wurde, waren nahezu alle Kinder an Masern erkrankt und da sind auch einige dran gestorben.


    Schlimm ist es, wenns ein Kind trifft, daß nicht geimpft wurde, weil es schwerkrank ist ( Leukämie zum Beispiel ) und dies dann von einem Kind angesteckt wird, das nicht geimpft wurde und dann daran stirbt.
    Als ich in der Kinderklinik gearbeitet hab, hatte ich einige Eltern, die ein fast totes Kind mit Masernmeningitis hatten, die dann gefragt haben, ob es besser gewesen wäre das Kind zu impfen.
    Auch wenn das in dem Moment keine Rolle mehr spielt.


    Natürlich gibt es auch Eltern, deren Kind an einer Impfung stirbt, die Chance dazu ist jedoch so gering, daß ich lieber das Risiko eingehe, mit einer Chance von 1: 1.000.000.000 an einer Impfung zu sterben, als mit einer Chance von 1:1000 an Masern.


    Die Impfung gegen Hepatitis A hat übrigens dolle weh getan, es hat gebrannt und der Arm war noch 3 Tage dick. Das nehme ich allerdings in Kauf.


    Tetanus: http://www.rki.de/DE/Content/I…ter/Ratgeber_Tetanus.html

  • ich wäre mir nicht sicher ob der richter da nicht fast zwangsweise PRO Impfung ist


    Diese Problematik braucht und sollte ein Richter gar nicht anpacken. Eine Impfpflicht besteht in Deutschland nicht. Damit ist es eine elterliche Entscheidung. Genauso bedeutsam, sagt der Gesetzgeber, wie die Entscheidung, ob das Kind in eine Waldorfschule gehen soll, die staatliche Regelschule oder in eine konfessionelle Privatschule ... Da darf jeder nach seinem Gusto selbst gewichten ...


    Hier geht es einzig und allein darum, dass die Eltern als Sorgeberechtigte nicht dazu in der Lage sind, sich auf ein gemeinsames Vorgehen zu einigen. Also wird der Richter, wie im Familienrecht vorgesehen, einen Versöhnungsversuch starten. Er wird versuchen, eine Einigung der Eltern bezüglich (Nicht)Impfung herbeizuführen. Gelingt das nicht, wird er einem Elternteil das medizinische Sorgerecht im Einzelfall oder gesamtheitlich erteilen - je nachdem, wie abstrus sich die Eltern vor ihm aufführen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • naja so einfach kann es sich der richter nicht machen.... vorsätzliches assetzen einer krankheit ist strafbar.... er muss zwangsläufig auch prüfen wie es mi der bewusst fahrlässigen aussetzen ist...

  • Der Richter muss doch die Impfung gar nicht anordnen.


    Nein muss er nicht, hat das bisher jemand behauptet?


    Der Richter müsste doch nur vorübergehend die medizinische Sorge auf den KV übertragen.


    Noch nicht mal das müsste er. Er könnte auch nur diese einzelne Impfentscheidung auf einen ET übertragen und die Gesundheitssorge dennoch gemeinsam belassen.


    Bisher hat sich da nichts weiter getan. Ich hab das Thema ja auch vor noch nicht einmal einer Woche erst gestartet.
    Ich nehme an, dass sich das Thema bei den beiden Betreffenden noch einige Monate hinziehen wird.


    Drücke mal die Daumen, dass es vielleicht eine außergerichtliche Einigung gibt.

  • Gelingt das nicht, wird er einem Elternteil das medizinische Sorgerecht im Einzelfall oder gesamtheitlich erteilen - je nachdem, wie abstrus sich die Eltern vor ihm aufführen.


    Die Entscheidung, wem er diese Angelegenheit überträgt, wird er aber ganz sicher daran ausrichten was er für das Kindeswohl am besten findet. Und da lässt er ganz sicher sowohl seine persönliche Ansicht/Überzeugung als auch die "offiziellen" Empfehlungen einfließen.