KV meldet sich nicht mehr

  • Hallo,
    ich hatte hier in den Herbstferien einige Fragen wegen des Umgangs zwischen meiner Tochter und ihrem Vater.


    Inzwischen ist das Jugendamt eingeschaltet (KV wollte mich zwingen den Umgang zu ermöglichen so wie es gerichtlich vereinbart wurde) und da das Jugendamt meine Ansicht teilt, daß der Umgangsbegehrende auch zu 100% für den Umgang aufzukommen hat, wurden dennoch Gespräche mit ihm vereinbart, die allerdings nie stattfanden.
    Das Jugendamt hat ihm vorgeschlagen, er solle sich hier ein Hotelzimmer nehmen - was er ablehnt.
    Das Jugendamt hat ihm vorgeschlagen, seine Eltern sollen für die Umgangskosten (500km Fahrt pro Umgangswochenende) aufkommen - was er ablehnt.


    Inzwischen meldet er sich gar nicht mehr bei meiner Tochter.


    Allerdings hat er mir einen ganzen Forderungskatalog geschickt (Bestätigung ärztlicher Untersuchungen, Schulzeugnisse und Tochter solle auch hin und wieder mal anrufen).


    Um den Unterhalt drückt er sich inzwischen auch, obwohl er laut Jugendamt arbeitet, er hingegen bestreitet das.


    Ich will doch nur das Beste für meine Tochter, die er nun seit Ewigkeiten nicht mehr gesehen hat. Was soll ich dem Kind nur erzählen?

  • Hallo
    Verstehe ich das richtig, es gibt eine Gerichtliche regelung und du willst dich daran nicht halten und beschwerst dich dann noch das der KV dich zwingen würde sich daran zu halten?
    KV und du hast dich an eine Gerichtliche regelun gzu halten ,dafür sind sie ja da. JA kann nur Beraten wie man was machen kann,aber halten muss man sich an das Urteil.

  • Das Jugendamt ist ja auf meiner Seite und sagt, der Vater habe sich zu kümmern, auch wenn das Gerichtsurteil etwas anderes sagt. O-Ton Jugendamt: "Den Wisch können wir vergessen" und "Wenn der Vater was will, soll er eben klagen"

  • ich hatte hier in den Herbstferien einige Fragen wegen des Umgangs zwischen meiner Tochter und ihrem Vater.


    Oh ja. Ich erinnere mich.
    Leider wurde der Thread von damals wohl gelöscht. In dem hier steht aber auch einiges drin für die die sich nicht erinnern. Nur als Info bevor jemand fragen sollte wieso ich hier Sachen anspreche die gar nicht hier im Thread stehen...


    Inzwischen meldet er sich gar nicht mehr bei meiner Tochter.


    Auch wenn du es nicht hören willst:
    Soweit ich mich erinnere haben "wir" das damals bereits prophezeit.


    Ich will doch nur das Beste für meine Tochter


    Soweit ich mich erinnere war das was du damals wolltest und gemacht hast weniger das beste für eure Tochter sondern eher das was du als das beste für dich empfunden hast.


    Was soll ich dem Kind nur erzählen?


    Wie wäre es mit der Wahrheit? Nämlich, dass du aufgrund (d)einer einsamen Entscheidung das Kind 500km weit weg befördert hast und der Vater jetzt zusehen soll wie er das mit dem Umgang auf die Reihe bekommt?! Oder damit, dass du vor Gericht im Hinblick auf die Überbrückung der Entfernung Zugeständnisse gemacht hast, die du nicht mehr einhalten wolltest kaum das die Tinte auf dem Beschluss trocken war?!

  • der Vater habe sich zu kümmern, auch wenn das Gerichtsurteil etwas anderes sagt. O-Ton Jugendamt: "Den Wisch können wir vergessen" und "Wenn der Vater was will, soll er eben klagen"


    Bevor ich mich jetzt darüber aufrege: WAS genau steht denn in dem Gerichtsurteil? Sind darin die Umgangskosten geregelt? Oder nur der Umgang selbst?

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Bevor ich mich jetzt darüber aufrege: WAS genau steht denn in dem Gerichtsurteil? Sind darin die Umgangskosten geregelt? Oder nur der Umgang selbst?


    In dem Urteil steht, daß ich das Kind einmal im Monat zu bringen habe (wohl auf meine Kosten) und daß das Kind einmal im Monat Zug fährt (ohne Kostenregelung), aber das fällt ohnehin flach, weil die Zugverbindung nicht mit Stundenplan übereinstimmt. (Ich schaffe das zeitlich nicht, da der Unterricht bis kurz vor Zugabfahrt dauert).

  • daß ich das Kind einmal im Monat zu bringen habe (wohl auf meine Kosten) und daß das Kind einmal im Monat Zug fährt (ohne Kostenregelung), aber das fällt ohnehin flach, weil die Zugverbindung nicht mit Stundenplan übereinstimmt. (Ich schaffe das zeitlich nicht, da der Unterricht bis kurz vor Zugabfahrt dauert).


    Ähm, entschuldige bitte, aber das was das Gerichtsurteil da beinhaltet, hast Du zu tun!
    Ich weiss jetzt auch nicht - bei der Entfernung ist der Umgang doch bestimmt auf das WE gelegt? - warum das kollidiert mit dem Stundenplan..... fährt (Freitag?) kein weiterer Zug?


    Ich bin entsetzt, was sich das JA da herausnimmt. Was ist denn das für ein unfähhiger SB da?


    Warum hältst Du Dich nicht an das Urteil? Du musst Kind hinbringen. Punkt. Wenn nix anderes drin steht - auf Deine Kosten, ja.
    Zugfahren - je nach Alter - würd ich auch nicht machen, aber das Gericht wusste doch um das Alter und um ggf. Umsteigen usw. Daher wird das Zugfahren selber i.O. sein, oder?


    Bring das Kind hin. Ansonsten kriegst wahrscheinlich große Probleme. Die Sache war schon mal bei Gericht und ist ausgeurteilt worden, das geht wieder hin.
    Und dann bist DU die Dumme.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Hallo Jane Doe,


    vermutlich bist du mit dem Kind weggezogen, deswegen musst du dich an den Umgangskosten beteiligen.


    Wenn du und euer Kind den Umgang wollt, bringst du sie zu ihm.


    Wenn er die Kosten nicht aufbringen kann, gibt es auch die Möglichkeit dies über das Sozialgeld zu regeln. Das kommt natürlich auf sein Einkommen an.


    Nur habe ich den Eindruck, dass du garnicht bemüht bist die Umgänge möglich zu machen. Oder irre ich mich? :schwitz


    Wie alt ist euer Kind und was möchte das Kind? :hae:

  • Ähm, entschuldige bitte, aber das was das Gerichtsurteil da beinhaltet, hast Du zu tun!


    Das Jugendamt sagt, daß es nicht machbar ist und der Wisch zerrissen werden kann.


    Ich weiss jetzt auch nicht - bei der Entfernung ist der Umgang doch bestimmt auf das WE gelegt? - warum das kollidiert mit dem Stundenplan..... fährt (Freitag?) kein weiterer Zug?


    Begleitetes Zugfahren mit der Bahn. Kids on Tour. Da fährt Freitags und Sonntags nur ein Zug, der begleitet wird.


    Ich bin entsetzt, was sich das JA da herausnimmt. Was ist denn das für ein unfähhiger SB da?


    Wieso ist der SB unfähig? SB ist der Ansicht, daß der, der Umgang möchte, sich auch kümmern möchte. Ich habe meinem Ex doch schriftlich Alternativen vorgeschlagen, die er alle ablehnt.



    Warum hältst Du Dich nicht an das Urteil? Du musst Kind hinbringen. Punkt. Wenn nix anderes drin steht - auf Deine Kosten, ja.


    Ich habe als einziges Einkommen das Kindergeld und das reicht vorne und hinten nicht.


    Zugfahren - je nach Alter - würd ich auch nicht machen, aber das Gericht wusste doch um das Alter und um ggf. Umsteigen usw. Daher wird das Zugfahren selber i.O. sein, oder?


    Kind will ja nicht alleine Zugfahren! Ich kann sie ja wohl schlecht zwingen.


    Bring das Kind hin. Ansonsten kriegst wahrscheinlich große Probleme. Die Sache war schon mal bei Gericht und ist ausgeurteilt worden, das geht wieder hin. Und dann bist DU die Dumme.


    Ich habe das Kind die letzten 2 Jahre nicht gebracht und auf einmal sollte es ein Problem sein? Das glaubst Du doch selber nicht.



  • ICH habe doch nichts von dem Umgang außer den Kosten. Und für meine 7 jährige Tochter wäre das nur Streß. Sie ist am Wochenende gerne hier bei mir. Sie fragt ja auch nicht mehr so oft nach ihrem Vater. Und ja, ich bin weggezogen, habe geheiratet. Nur weil ich irgendwann mal geheiratet habe, heißt das doch nicht, daß ich mein Leben lang dort wohnen bleiben muß. Außerdem ist KV damals auch zu seiner Freundin gezogen, da hat mich auch keiner um Erlaubnis gefragt.

  • Das Jugendamt sagt, daß es nicht machbar ist und der Wisch zerrissen werden kann.


    Die sind ja putzig. Falls die Aussage überhaupt so stimmt.
    Ich stelle mich dann auch hin, sage "Geht nicht." und zerreise den Beschluss wenn ich mal zu was verknackt werde oder es einfach nur um den Unterhalt geht.


    Wieso ist der SB unfähig? SB ist der Ansicht, daß der, der Umgang möchte, sich auch kümmern möchte. Ich habe meinem Ex doch schriftlich Alternativen vorgeschlagen, die er alle ablehnt.


    Das hat derjenige, der Umgang möchte auch getan. Und im Gegensatz zu dir hat derjenige auch einen immer noch gültigen Beschluss in der Hand. Was dich aber nicht die Bohne interessiert.


    Ich habe als einziges Einkommen das Kindergeld und das reicht vorne und hinten nicht.


    Das hast du damals schon gewusst.


    Kind will ja nicht alleine Zugfahren! Ich kann sie ja wohl schlecht zwingen.


    Auch das hast du damals schon gewusst. Was dich aber nicht davon abgehalten hat genau das als Angebot deinerseits vorzuschlagen wohlwissend, dass Kind nicht alleine fahren will/kann.


    Ich habe das Kind die letzten 2 Jahre nicht gebracht und auf einmal sollte es ein Problem sein? Das glaubst Du doch selber nicht.


    Ich weiß nicht ob ich lachen oder weinen soll angesichts soviel Arroganz.
    Du hast dem Kind 2 Jahre lang keinen Umgang ermöglicht obwohl es laut Beschluss deine Sache gewesen wäre. Und jetzt stellst du dich ernsthaft hin und fragst wieso KV sich nicht mehr meldet, was du falsch gemacht haben sollst und was du jetzt tun sollst :wand:wand:wand

  • Leute lasst es, sie hat doch in dem anderen Thread schon ihr wahres Gesicht gezeigt - es geht nur um Geld, Geld, Geld, dass der Ex rüberwachsen lassen soll.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Inzwischen ist das Jugendamt eingeschaltet (KV wollte mich zwingen den Umgang zu ermöglichen so wie es gerichtlich vereinbart wurde) und da das Jugendamt meine Ansicht teilt, daß der Umgangsbegehrende auch zu 100% für den Umgang aufzukommen hat, wurden dennoch Gespräche mit ihm vereinbart, die allerdings nie stattfanden.


    Ich will doch nur das Beste für meine Tochter, die er nun seit Ewigkeiten nicht mehr gesehen hat. Was soll ich dem Kind nur erzählen?

    Ich verstehe dein Problem nicht. Es gibt ein Urteil, an welches du dich zu halten hast!
    Was die FETT markierte Aussage in deinem Zitat betrifft, bezweifle ich ganz arg, dass du das beste für deine Tochter willst,
    nachdem ich DAS in einem anderen Thread (von dir) gelesen habe:

    Zitat

    Und aus dem Grund habe ich mir zum Beispiel bewußt einen Partner gesucht, der 450km entfernt vom KV lebt. Weil ich das Recht auf eine neue Partnerschaft und eine neue Familie habe. Alle sind glücklich. Das Kind hat jetzt einen neuen Vater und der alte ist entsorgt. Ist nicht so tragisch, denn nach anderthalb Jahren vermisst sie ihn gar nicht mehr. Und wenn das nächste Kind da ist, habe ich wieder das Recht auf eine neue glückliche Partnerschaft, wieder 450km entfernt.


    Das Jugendamt ist ja auf meiner Seite und sagt, der Vater habe sich zu kümmern, auch wenn das Gerichtsurteil etwas anderes sagt. O-Ton Jugendamt: "Den Wisch können wir vergessen" und "Wenn der Vater was will, soll er eben klagen"

    Der Vater hat bereits geklagt UND SEIN RECHT bekommen, was u.a. besagt, dass du dich ebenfalls ZUM WOHLE DEINER TOCHTER, ebenfalls zu kümmern hast, damit Umgang stattfindet - egal was der Sachbearbeiter sagt!



    Ich habe das Kind die letzten 2 Jahre nicht gebracht und auf einmal sollte es ein Problem sein? Das glaubst Du doch selber nicht.

    So viel zum Thema, du willst das "BESTE" für dein Kind *kopfschüttel* ...

    ICH habe doch nichts von dem Umgang außer den Kosten. Und für meine 7 jährige Tochter wäre das nur Streß. Sie ist am Wochenende gerne hier bei mir. Sie fragt ja auch nicht mehr so oft nach ihrem Vater. Und ja, ich bin weggezogen, habe geheiratet.

    Du bist ist definitiv NICHT interessiert, einen Umgang zwischen Vater und Kind zu ermöglichen, siehe Zitat aus dem anderen Thread/ Beitrag.
    Außerdem möchte ich betonen dass NICHT DU vom Umgang profitieren sollst, sondern DEIN KIND!
    Du schreibst du willst das beste für´s Kind, wunderst dich, dass der KV sich nicht mehr meldet und deine Tochter mittlerweile auch kein wirkliches Interesse mehr am Vater hat? Lies dir mal deine Beiträge nochmals durch. Du hast doch selber gut drauf hingearbeitet. Gratulation! (*Ironie*)


    Ich finde es unglaublich, wie man sich gegen Regelungen/ Urteile -im Sinne des Kindes- streuben kann und dann noch davon überzeugt ist, im Recht zu sein. Zumindest auf deinen Fall bezogen.


    Ich hoffe dir wird schnellstens klar, dass du gewiss nicht, zum besten deiner Tochter handelst, sondern den bequemsten Weg für dich wählt.
    Der Vater hat seinerseits versucht, Umgang zu bekommen. Er hat diesen sogar eingeklagt, ich hoffe DAS wirst du deiner Tochter nicht vorenthalten, wenn sie irgendwann mal ins grübeln kommt und alles genauer hinterfragt.

  • Also mir wird übel, Deine Einstellung zu lesen.
    Genau solche ET wie Du tragen dazu bei, dass den ET mit wirklichen Problemen viele Steine in den Weg gelegt werden.
    Du schadest Deiner Tochter, nur weil Du Dein Ego durchziehst. Bitte geh' zu einer Beratung, die Dich hierin auf den richtigen Pfad führen.


    Gruß Move :brille

  • Das Jugendamt ist ja auf meiner Seite und sagt, der Vater habe sich zu kümmern, auch wenn das Gerichtsurteil etwas anderes sagt.


    Mag sein, aber wenn es einen Umgangsbeschluss gibt, kann der auch nur wieder fvom Gericht geändert werden und nicht
    vom JA.


    O-Ton Jugendamt: "Den Wisch können wir vergessen" und "Wenn der Vater was will, soll er eben klagen"


    Ich glaube da hat sich das JA zu weit aus dem Fenster gelehnt.



    Also ich würde mir die Sache genau überlegen. Sollte der KV klagen hast du sehr schlechte Karten und ganz ehrlich ich wünsche
    den KV viel Erfolg.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Boh wenn ich sowas lese wird mir richtig schlecht. Und dann beschwert sich die TS wirklich noch darüber das sich der Vater nicht mehr meldet. Pfui solchne Mütter müsste man wirklich das Sorgerecht entziehen,weil hier in meinen Augen Kindeswohl gefährdung besteht. Kind wird absichtlich vom Vater fern gehalten.

  • Einen Beschluß vom Gericht als "Wisch" abzutun finde ich schon starken Tobak.
    Wenn Dir das nicht passt hast Du eine Widerspruchsfrist.
    Nutzt Du diese nicht erkennst Du das offiziell an.
    Handelst Du dem dann zuwider wirst Du mit Verweisen, Geldstrafen & Co rechnen können.


    Du bietest ihm eine gute Position um Dich erneut zu verklagen.
    Der JA-Mitarbeiter wird sich da wenn es hart auf hart kommt sicher nicht an Deine Seite stellen.
    Der Spruch mit dem Wisch könnte ihn den Job kosten.