Welle der Entruestung losgetreten!!

  • Wo steht denn geschrieben das ich mir den Lenz mache und mich zuzurücklege um auf Kosten der Männer zu leben?


    Diese Mutmaßung finde ich recht Frech!


    Zumal es hier um das Geld geht was den Kindern zusteht und nicht mir!!


    Entschuldige, ich habe nicht gemutmaßt, sondern mich auf deine Aussagen, dass du kein eigenes Einkommen hast (außer KG und KU) und dein neuer
    Partner finanziell für alles aufkommt.


    Ich habe nicht gesagt, dass du dir nen Lenz machst, sondern dass du finanziell abhängig bist von 2 Männern. Und das enstpricht doch der Tatsache.


    Und zum Thema: das Geld steht den Kindern zu. Hätten Sie auch wegen 3,50 pro Person/Monat das JA eingeschaltet?

    Erziehung besteht aus 2 Dingen: Vorbild sein und Liebe. (Montessori)


    Es gibt kein problematisches Kind, es gibt nur problematische Eltern. (A.S. Neill)


    Erziehe dich selbst, bevor du Kinder zu erziehen trachtest. (J. Korczak)

  • Nein, da irrst du dich.
    Das geistert zwar immer wieder hier durchs Forum, dem ist aber definitiv nicht so.


    Du hast Recht. Der UET kann drauf verzichten. Auch kann es sein das BET das ABR hat.
    Aber in der Regel wird der BET bei größeren Entfernungen auf eine Umgangsregelung bestehen.
    Gibt es die nicht gibt es kein Zustimmung zum Umzug.

  • Es ist schon erstaunlich, welche Argumentionen folgen, wenn
    eine Lebenssituation geschildert wird, die man nicht nachvollziehen kann!
    Ja, KM ist umgezogen -850 km- mit dem Einverständnis des KV. Prompt wird
    Letzterem unterstellt, dass er entweder nicht in der Lage ist sich zu informieren (
    klar ist ja praktisch Geheimwissen) oder die Konsequenz nicht überdacht hat oder
    er ganz heroisch dem neuen Leben der KM nicht im Wege stehen wollte.
    Letzteres geht gar nicht, weil die KM hinziehen kann, wohin sie will... der KV kann ihr
    nicht im Wege stehen - Ende des Heldenmythos.
    Er hätte vor Gericht gehen können und das ABR beantragen können. Aber vielleicht hat er
    sich ja informiert und erfahren, dass er dazu ein Betreuungskonzept vorlegen muss, welches
    vermutlich mit seinen Arbeitszeiten und seinem Beruf kollidiert und damit seine Chancen erheblich
    minimiert. Er hätte schlichtweg seinen Beruf aufheben müssen und war dazu vielleicht nicht bereit.
    Egal wie, KV ist erwachsen und darf solche Entscheidungen treffen. Ebenso wie die KM. Von daher sollte
    man sich wohl eher etwas zurückhalten und nicht anfangen bei offensichtlichen Einvernehmen auch noch
    einen Schuldigen zu suchen.

    Der KV zahlt großzügig Unterhalt und finanziert damit das Leben der KM und der Kids. Und warum gibt es dann
    bitte eine Beistandschaft, die das offensichtlich regeln muss?
    Abgesehen davon finanziert der KV anteilig das Leben seiner Kinder ( das ist nun mal kein Kann, sondern ein Muss).
    Da muss niemand - auch nicht die KM- vor lauter Dankbarkeit zerfließen!


    Ähnlich ist es bei den Umgangskosten. Einvernehmlich geregelt und bei 5 Umgängen jetzt auch kein Grund damit zu beginnen,
    den KV auf ein Podest zu stellen.
    Hätte ihn das gestört - die Kosten wie auch die Anzahl der Umgänge, hätte er längst reagiert! Hat er aber nicht.
    Erst jetzt bastelt er daraus eine billige Retourkutsche!


    Nun gut, dann geht es jetzt eventuell vor Gericht, aber auch dort wird man sich die ein oder andere Frage stellen!
    Von daher ist mMn die Frage, ob TS bei einem Gerichtsentscheid wirklich Einbußen hinnehmen wird, für mich, alles andere
    als klar!


    LG
    Mami2511

  • Es geht ja auch etwas darum , das man eben wenn der andere einen entgegen kommt , man selber auch nicht immer ganz hart alles verlangen sollte was man verlangen kann.


    und die Argumentation mit hätte er ja sofort was sagen sollen etwas schwach das bedeutet doch im endeffekt den Anderen keinen Millimeter weit nachgeben weil hinterher wird einen ein strick draus gedreht.

  • Stimmt KM kann das Kind bei KV lassen und wegziehen.



    Ja genau! Und genau das hätte der KV doch damals auf den Weg bringen können, indem er das ABR beantragt!
    Hat er aber nicht! Er hat dem Umzug einfach zugestimmt.
    Und die KM kann den KV - ohne Absprache und bei der beruflichen Situation- wohl kaum die Kinder
    vor die Tür stellen und sagen "Mach mal!".



    LG
    Mami2511

  • Nein, ich werfe dem KV bezüglich des Umzugs nichts vor - aber der KM auch nicht.
    Sie haben sich damals geeinigt und gut ist. Mir geht es aber ehrlichgesagt auf die Nerven,
    das einige User hier - selbst bei einem Konsens der Eltern- noch den "guten" und den "Bösen"
    ET suchen!

  • ich such hier nicht den Guten und den Bösen .. sondern wie man in den wald reinruft so schalt es hinaus .... wenn man mein wegen 7€ den aufstand zu proben muss man sich eben nicht wundern wenn der andere auch anfängt

  • Ist ja nun wurscht. Mehr als das Angebot seitens der Mutter den Vater vom Bahnhof abzuholen und/oder ihn bei sich und Next übernachten zu lassen, hab ich jetzt nicht gelesen. Da macht man sich weder arm, noch kaputt. Im Zweifsfall dürfte sie dann die halbe Strecke entgegenkommen, bzw. da sie ja kein noch so winziges Einkommmen hat wird der Selbstbehalt angehoben. Wenn der RA dann noch ein wenig kreativ wird und Sachen findet die das JA übersehen hat... naja.
    Und mal ehrlich: Job aufgeben? Ob es den Kindern mit 2! nicht-berufstätigen Eltern besser ginge, kA, aber dann hätten 7 Euro wirklich einen Wert.

  • Ich habe auch nicht behauptet, dass du das machst.


    Die Aktion mit den 7 Euro war völlig überflüssig, keine Frage!
    Aber Retour des KV's macht es jetzt ja auch nicht sinniger!
    Die Lösung wäre -wie so oft- ein gemeinsames Gespräch um die
    Befindlichkeiten mal zu klären. KV ist vermutlich bedient, weil er
    aus seiner Sicht bereits viel zahlt. KM ist bedient, weil sie sich durch
    das Hinhalten des KV veräppelt fühlt. Da wird es doch wohl auch eine
    Lösung geben ohne gleich das FamG behelligen zu müssen!

  • M.E. haben beide ET bzgl. des Umzugs völlig unverantwortlich gehandelt. So eine Entfernung besiegelt quasi zwangsläufig das Ende einer guten Beziehung zwischen Kindern und BET. Und die Kinder haben das Recht auf eine gute Beziehung zu beiden ET. Mir scheint, beide ETs haben es sich einfach zu leicht gemacht. Und wie beide ET mit dem Sachverhalt der "€ 7,00" umgehen zeugt m.E. auch nicht von besonderer Reife. MIr tun die Kinder leid...

  • Was wäre denn gewesen wenn ich ohne drum herum nur die Frage gestellt hätte,



    "KV und KM sind getrennt, KM mit Kinder Umgezogen.Gibt es eine Umgangskostenregelung?"


    Einfach ganz Anonym für die Freundin vielleicht gestellt die Frage.Wäre Interessant gewesen zu beobachten was da in diesen zwei Sätzen wohl alles Hineininterpretiert wäre.





    Der eine Mann muss Unterhalt für seine Kinder zahlen, nicht für mich! Der andere kommt derzeit für mich mit auf.Wo ist das Problem? Macht das euer Partner nicht wenn ihr derzeit keinen Job habt/haettet?

    Dem Vater stehen auch die Kinder zu, und umgekehrt(!). Und trotz seines Berufes wäre es ihm sicherlich eher möglich Umgang zu pflegen auf 50km statt auf 850km, wie schon jemand angemerkt hat. Das ist nunmal Fakt und deshalb zieht das Argument imho hier einfach nicht.

    Das wurde von mir nie in Frage gestellt ob dem KV seine Kinder zustehen.

    DAS nenne ich jetzt nicht unbedingt nichts tun, alleine der Satz wenn du den Dauerauftrag NICHT änderst leite ich das an das JA weiter ist schon aktives drohen und unter druck setzen... also ganz so unbeteiligt ist die TS nun auch nicht

    Schon gelesen das ich drei Monate versucht habe es Intern zu regeln?Wenn man da nicht ernst genommen wird was macht man dann?Noch drei Monate reden,reden,reden und nix passiert?
    Find nicht das ich da Druck ausgeübt habe oder gedroht habe.KV hat von mir drei Monate Zeit bekommen.

    Ich kann jetzt nur für mich sprechen,ich finde schon das gewisse fragen berechtigt sind! Klar verhält sich der KV etwas Kindisch nur ist es so,das sein verhalten man sehr gut nach vollziehen kann,den er zahlt ja einiges an Unterhalt,sogar so gut,ergänzend zu dem was noch dazu kommt,das die TS keine Leistung mehr vom Jobcenter bekommt!kann also nicht wenig sein mit 2 Kindern und einen Erwachsenen! Der KV zahlt schon alles aus eigener tasche und dann wurde,auch wenn die TS es warscheinlich jetzt schon bereut,zu recht,7Euro pro Monat gefordert,hat aber warscheinlich vergessen,das der KV alle anderen kosten zum umgang selbst bezahlt! Und das bei 850KM ,die die liebe TS geschaffen hat,und dann ist es unerheblich ob er zugestimmt hat oder nicht!Jetzt geht es nur darum,das man eine Friedliche Lösung findet! Sollte der KV an einer Friedlichen lösung nicht intressiert sein,sieht es nicht so gut aus für die TS! Diese Fragen ,wie du meinst,das einige User wie Wölfe über die TS herfallen,würde sie dann spätestens bei der neuberechnung des Unterhalt vorgesungen bekommen! Nur dann ist es zu spät!Dann macht man sie lieber jetzt aufmerksam! :-)

    Nicht der KV zahlt soviel Unterhalt das wir keine Leistung mehr vom JobCenter beziehen.
    Mein! Freund hat dementsprechend Gehalt das es vom Amt nix mehr gibt.Der Unterhalt spielt da Null Rolle! Selbst wenn KV nichts zahlen wuerde,gaebe es nix...Und das ist doch Ok.Wollen doch alle wenn moeglich, raus und weg vom Hartz IV.



    Mich würde ja mal dan intressieren,ob die Berechnung VOR oder NACH dem Uzug war??
    Falls DANCH,kann ich den KV gut verstehen!


    Die Berechnung erfolgte vor dem Umzug.

    Jeder liest das was er lesen will, Fakten werden durchaus bei Nichtgefallen ausgeblendet...kann man machen.


    "Denken ist wie GOOGLEN,...nur krasser!!"

  • Hatte hier noch mehr Antworten, das system hier meldete ich habe die 10.000 Begrenzung gesprengt.Ich musste einiges wieder rausloeschen. Sorry für das durcheinander...


    "Denken ist wie GOOGLEN,...nur krasser!!"

  • Tatsache ist aber, daß du und die kinder finanziell gut abgesichert seid und dein ex, der ej schon regelmässig zahlt und sich um die kinder kümmert, soweit es ihm möglich ist, hier alleine für das finanzielle steht... und da machst du wegen 7 € so ein aufstand????
    verstehen muß es wohl keiner oder?

  • Ich habe gestern noch kurzfristig einen Termin beim JA zur Vorsprache erhalten um mich zu Informieren was anstehen könnte wenn KV nun von seinem guten Recht gebraucht macht Umgangskosten zu erwirken.


    Folgende Information habe ich erhalten.


    Erstens muss Unterhalt vom Umgang getrennt voneinander behandelt werden.
    Da KV vom JA aufgefordert wurde für die zukünftigen Monate den Unterhalt um die 7,00€ anzupassen, also voll und ständig zu zahlen muss er dem Nachkommen.
    Auf die Rückforderung für die vergangenen Monate wo die 7,00€ fehlen muss er auch reagieren.
    Ihm bleibt offen wie er begleichen will.Will er alles auf einmal zahlen, oder will er es in Raten begleichen.
    Jedenfalls muss er jetzt Aktiv werden.


    Zu den Umgangskosten.
    Er hat das Recht Umgangskosten geltend zu machen.
    Ob und wie und von wem nachher kosten getragen werden entscheidet die Gesamtsituation.
    Als erstes muss der KV seinen Bedarf an Umgangskosten beim JA anmelden.
    Dann wird geprüft.
    Ist Umgang überhaupt regelmäßig möglich?Heisst so wie sich JA und diverse Gerichte regelmäßigen Umgang vorstellen, alle 14 Tage Wochenende und zusätzlich einen Nachmittag unter der Woche.


    Dann wird geschaut wie reist der KV an, reisen die Kinder zum Vater bei der bei uns relevanten Entfernung.
    Gibt es da Möglichkeiten statt mit dem Auto Beispielsweise mit der Bahn zu fahren.
    Falls es erforderlich ist das KV eine Übernachtung benötigt wird auch geschaut wo kann er unterkommen.
    Muss er zwangsläufig in ein Hotel, oder kann er bei der KM für eine Nacht unterkommen.
    Das ist laut JA und Gericht dem KV zumutbar.


    Letztendlich wird geschaut wie es Finanziell bei beiden Parteien aussieht.
    In meinem Fall ist es so das ich kein Einkommen habe.Ergo, ich falle von vornherein raus.
    Beim KV wird geschaut ob ihm, neben seiner Unterhaltszahlung, Selbstbehalt etc. doch noch Umgangskosten die er selbst zu tragen hat zugemutet werden kann.Unter Berücksichtigung der ersten Prüfstellen.
    Und dann wird entschieden.


    Beispiel:
    Es gäbe 100€ Umgangskosten.
    KM hat kein Einkommen.
    KV hat Einkommen und zahlt Unterhalt und hat noch immer bissel Luft.
    KV kann nur mit dem Auto anreisen, den gleichen Tag aber nicht zurück, kann aber bei KM nächtigen.
    JA sagt wir übernehmen weil KM kein Einkommen hat, quasi ihren Anteil und KV zahlt den Rest weil er noch Luft hat.
    JA zahlt 80,00€-KV zahlt 20,00€.


    Jetzt noch ganz unabhaengig vom Thema.
    Es ist nicht zwangslauefig derjenige fuer die Umgangskosten zustaendig der die Entfernung geschaffen hat.
    Das ist laut Auskunft vom JA leider ein weitlaeufiges Geruecht.


    So, und nun koennt ihr diese Info genauso zerpfluecken und hineininterpretieren.Feuer frei!...


    "Denken ist wie GOOGLEN,...nur krasser!!"

  • ...es ist immer eine Ambivalenz von geben und nehmen...




    sicher sind über einen längeren Zeitraum auch 7 € viel Geld





    ....Recht haben, heißt noch lange nicht Recht zu bekommen...
    ...wie es in den Wald ruft, so schallt es zurück...


    fällt mir dabei so spontan ein

  • Jetzt kannst du ja nur hoffen dass die ganze Aktion für dich nicht gewaltig nach hinten losgeht.


    7.- Euro :hae: Was bleibt denn deinem Ex nach Zahlung des Unterhalts noch von seinem Geld zum Leben übrig ?


    Ich hätte da nichts eingefordert ... zumal er bei der Entfernung für den Umgang schon Einigiges auf sich nehmen muss.

  • und ich finde es unzumutbar, daß der KV bei der KM und ihrem neuem Partner übernachten soll. Sorry, aber eine Sache ist seine Kinder zu besuchen, eine andere, sich bei dem neuem Partner gemütlich zu machen...

  • Wie schon gesagt, es ist nur ein Aufgeführtes Beispiel zu dem Thema Umganskosten.Da können noch ganz andere Zusammensetzungen entstehen.



    Es werden wenn Kosten für Umgang auf weite Entfernungen für den KV/KM untragbar sind noch lange keine 5* Hotels vom JA uebernommen, (wenn dort Übernahme von Umgangskosten anerkannt und zugesprochen werden) weil der KV ein Problem damit hat günstiger, Pension von Privat, oder eben auch bei der KM zu übernachten.


    Genauso sagt JA auch, wenn Kosten übernommen werden, KV muss nicht mit seinem Auto fahren, er kann günstiger mit der Bahn kommen. Das dann egal ob er Bock auf Bahn hat.
    Ich hab dann die Bringpflicht meine Kinder zum Bahnhof zu bekommen.Fertig!




    Und Unterhalt/Umgangskosten sind GETRENNT!! Von einander zu bearbeiten.
    Das schnurzpiepegal wieviel Unterhalt er bezahlt, ob er bezahlt oder,oder.Hat mit dem Thema Umgangskosten NICHTS! Zu tun.



    Zumindest wird es ersteinmal GETRENNT von einander betrachtet.
    Demzufolge hat er die 7,00€ mehr zu zahlen, Unterhaltstitel liegt ja genauso inkl. der 7,00€ vor.
    Genauso muss er Nachzahlen.
    Das scheissegal ob es nur fair waere ihm das zu erlassen weil er ja die Umgangskosten alleine trägt.
    Das spielt überhaupt keine Rolle.


    UND dann erst geht es um die Umgangskosten.Und wenn ich dann da mit in Pflicht genommen werde die Umgangskosten mitzutragen und sich dann dadurch der Unterhalt meinetwegen auch um mehr als die Hälfte verringert, dann ist das völlig OK!!


    Und auch wenn man mir das jetzt nicht glauben mag, weil ich idiotischer weise verkündet habe ich habe kein Einkommen bla, bla...mir geht es hier um Rechtigkeit und Richtigkeit.Und wenn es so wäre das ich Einkommen hätte und ich jetzt den KV auf die Idee gebracht habe mit den 7,00€, die Umgangskosten gelten zu machen und ich hatte dick zu zahlen, wäre aber mit den 7,00€ letztentlich besser gefahren-meint ihr ich wurde mich darüber aergern?...
    NEIN!! ich wurde mich nicht Aergern-weil es so RICHTIG! Wäre.



    Wenn ihr einen


    "Denken ist wie GOOGLEN,...nur krasser!!"

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