kinderfreibetrag für stiefelternteil?

  • hallo foris,


    mein mann hat ab demnächst voraussichtlich wieder einen vollzeitjob, zumindest für ein paar monate. ich selbst werde demnächst auf dem abendgymnasium mein abitur nachholen, ein vollzeitjob ist nebenher die nächsten monate gesundheitlich noch nicht drin. wir kriegen durch die heirat keinen unterhaltsvorschuss mehr, unterhalt vom kv gab es noch nie (ich weiß nichtmal, ob er überhaupt arbeitet) und wird es wohl auch nie geben. umgang läuft momentan auch nicht und wird wenn auch in zukunft nicht bei ihm zuhause stattfinden, sondern bei seinen eltern, er muss also auch nicht zeitweise das kind finanziell versorgen. ich habe das alleinige sorgerecht, falls das ausschlaggebend ist..
    soviel zur ausgangssituation.


    kann mein mann für meine tochter den kinderfreibetrag beanspruchen?

  • Ja das geht.
    Mein Mann hat auch einen halben Kinderfreibetrag (die andere Hälfte hat automatisch der leibliche Vater).


    LG morgan

    Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

  • der Kinderfreibetrag rechnet sich erst ab ca. 46.000 Euro/Brutto/Jar - davor ist das Kindergeld günstiger


    Davor hat es nur Auswirkungen auf den Solidarbeitrag, Kirchensteuer etc. Das bringt nicht die Welt. Aber steueerrechtlich kann man die Kinder anrechnen lassen beim "Stiefelternteil" bzw. den Stiefelternteil zum Kindergeldbezieher machen. .

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Mein Mann hat auch einen halben Kinderfreibetrag (die andere Hälfte hat automatisch der leibliche Vater).


    Bei uns hat mein Mann sogar den ganzen Freibetrag für meine Große (seine Stieftochter), da der KV keinen Unterhalt zahlt.

    --
    Dieses Posting könnte evtl. Spuren von Sarkasmus und Ironie beinhalten.
    Alle Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
    Konfrontative Äußerungen sind ausschließlich zur Anregung der grauen Masse im oberen Bereich des Schädelinnenraumes gedacht.

  • Wieso Freibetrag, wenn kein Unterhalt? Ergibt für mich keinen Sinn. Oder meinst du Kind auf Steuerkarte? Ich habe 2 Ki. gehe arbeiten, und 1 Ki. auf Steuerkarte, Ex auch 1 Kind,
    aber nicht interessant, da kein Unterhalt. Kindergeld wird mir dann für 2 Ki. angerechnet, rechne, rechne, da bleibt nix vom Freibetrag, da Ki.-Geld., außer dass Soli event. anders berechnet wird (wenn du arbeiten gehst)

  • Hi, Lovrel, weiß ich doch. Danke. Aber machste mal Netto-Rechner im Internet, ja super, anstatt 1 Kind, trotz Steuerklasse II - alleinerziehend, boahr, super für 2 Kinder neu auf Steuerkarte 6 EUR plus im Monat. Mache ich dann Steuererklärung gesamt geht es auch rückwirkend (aber so viel Patte zurück gibt`s auch nicht, trotz Betreuung + Ferienzeiten)
    Ist doch eh alles witzlos.., na, ja, besser ein paar "Schröwen" als nix!

  • Zitat

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    Quelle

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    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Ja, so ist es. Man kann auf Steuererklärung Kinder ein X machen, wenn nicht 75% Unterhalt erhalten, dann für mich. Habe alles hoch- und runtergerchnet. Freibetrag + Kindergeld rechnen sich fast auf, das geht automatisch.