Mindestunterhalt ist nur dann nach zuzahlen wenn man nachweislich in dieser Zeit Leistungsfähig war
oder man den Betrag irgendwann mal anerkannt hat.
Das selbe bei UVG nur nach zuzahlen wenn man man leistungsfähig war
Echt jetzt? Den Unterhaltsvorschuss muss der Vater nur an die Unterhaltsvorschusskasse zurückbezahlen, wenn er im Zeitraum des Leistungsbezuges überhaupt zahlungsfähig war?
Bei uns kann der KV nämlich jetzt neuerdings seit 5 Jahren das erste Mal Unterhalt zahlen (während UVG-Bezug nicht leistungsfähig). Er kann/muss 300EUR monatlich zahlen. 225EUR gehen ans Kind, den Rest behält die Unterhaltsvorschusskasse ein. Ist das dann nicht rechtens und er müsste die kompletten 300EUR an das Kind zahlen???
Sorry für Zwischenfrage... :rotwerd