Alg II Antrag- Dauer?

  • Hallo,


    wie lang darf die Bearbeitung eines Alg II-Antrags dauern bzw. dauert sie normalerweise?Habe alles am 2. Oktober abgegeben und immer noch keine Antwort. Habe angerufen, sie meinten zwischen 3-4 Wochen würde es dauern.
    Das wäre ja jetzt überschritten..

  • Ist bestimmt je nach Sachbearbeiter unterschiedlich! Ich habe keine 2 Wochen warten müssen.

  • Wenn du das Geld brauchst, wovon ich mal stark ausgehe, geh da morgen hin und lass dir zumindest einen Abschlag auszahlen. Geduld muss man sich leisten können.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Leider gibt es im SGB II keinen Passus, der die Maximaldauer einer Antragsbearbeitung regelt. Es gibt lediglich den Passus, der aussagt, dass die Leistung im Voraus zu erbringen ist.
    Theoretisch darf man erst nach 6 Monaten eine Untätigkeitsklage anstrengen...
    Aber ich will nicht den Teufel an die Wand malen...
    Ich würde an deiner Stelle folgendes machen:
    1.: nie anrufen, sondern persönlich vorsprechen. Aktuellen Kontoauszug mitnehmen und somit die Dringlichkeit unterstreichen.
    2.: Auf Abschlagszahlung bestehen. Oft wird gesagt, dass dies nicht möglich sei. Hier würde ich auf den Passus hinweisen, dass die Leistung im Voraus zu erbringen sei und der Kühlschrank leer sei.
    3.: Im Notfall den Vermieter über die Verzögerung in Kenntnis setzen. Sag ihm, wann du den Antrag gestellt hast und dass die Leistung auf jeden Fall nachbezahlt werden wird.
    4.: Sollte der Sachbearbeiter der Meinung sein, es würden noch Unterlagen fehlen, so darf dennoch die Leistung nicht verweigert werden.


    Im Notfall den Teamleiter verlangen. Am Besten mit einem Zeugen hingehen. Vier Ohren hören mehr als zwei und manchmal ist das hilfreich, da sich so mancher nicht an sein eigenes Geschwätz vom Vortag erinnern mag.....


    Wenn du Anträge abgibst, bitte immer den Empfang bestätigen lassen. Auch ein Jobcenter muss gewisse Dinge beachten, wie zum Beispiel den Datenschutz....Kontoauszüge dürfen eingesehen werden, nur im Betrugsverdachtsfall kopiert werden...

  • Bei uns heisst es immer den Antrag 8 Wochen vor Ablauf des vorherigen zu stellen. Meist geht es aber schneller. Wie es derzeit allerdings mit einem Neuantrag ausschaut weiß ich nicht.

  • Hallo,


    generell gilt für alle Anträge die 6 Monatsfrist zur Bearbeitung ab dem Zeitpunkt wo alle erforderlichen Unterlagen da sind.


    Ansonsten hängt die Bearbeitungszeit auch viel mit dem jeweiligen Jobcenter zusammen...In Großstädten dauerts länger als in Kleinstädten...


    Da du wissen willst ob du überhaupt was bekommst, muss ja schon die komplette Prüfung erfolgen. Ich gehe mal davon aus, dass du nicht ganz ohne irgendwelches Einkommen bist, denn sonst würde sich die Frage nicht stellen.


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Ich hatte mal eine Vermieterin, die stellte den JC-Mietern auf Nachfrage gerne einen Brief aus. Da stand dann drin, dass die Miete sofort zu zahlen sei, ansonsten würde zum Monatsende der Mietvertrag fristlos gekündigt werden. Damit gingen die betreffenden Mieter dann zum Amt und meist erfolgte die Bearbeitung des Antrages dann innerhalb von 2 Werktagen mit sofortiger Ausszahlung des kompletten Betrages.
    Wenn nicht, dann wurde zumindest die Miete + Heizung schonmal ausgezahlt. Und der darüber ausgestellte Beleg reichte bei den Tafeln oder ähnlichen sozialen Einrichtungen, um den Kühlschrank erstmal zu füllen.

  • Habe just heute einen Brief mit der Bitte um fehlende Informationen bekommen.


    Einkommen habe ich nicht, nur ist meine Situation besonders, weshalb ich nicht weiss, ob ich Anspruch habe.


    Danke für die Antworten, hoffe, es geht jetzt schnell!!

  • Was soll denn angeblich fehlen?
    Manchmal haben einige Jobcenter ja ne richtige Datensammelwut....

  • nein, nein, nein. leute so stimmt das alles nicht.


    Der Gesetztesgeber sagt eine max. bearbeitungszeit von 4 Wochen,alles darüber gilt als "untätigkeit" udn man kann rechtlich dagegen angehen.Es ist vollkommen Shitte ob gerade viel zu tun ist,urlaubszeit oder die welt geht unter Wochen und nicht länger!!!!!


    ABER.bei Antragsverlust(ist in den Mühlen untergegangen) gilt diese reglung nicht,aber da muß man auch beweisen können das SIE es vergeigt haben. deswegen immer alles persönlich abgeben udn quitieren lassen, das ist leider sehr Notwendig,den wen nicht dies tust, hast du später die A***karte


    Und die Anträge die als erstes ablaufen müßen auch als erstes bearbeitet werden...persönlich,spätens 2 Wochen vor dem ende wäre ich dort auf der matte...diesen Mist habe cih persönlich schon so durch .heute wagt es keiner mehr mit mein antrag Mist zu bauen. alles,lass ich quitieren udn gebe immer alles so früh wie möglich ab,sprich sogar 6 Wochen vorher ab.

  • Feli, kannst du eine rechtsverbindliche Vorschrift nennen, auf die sich diese 4 Wochen bezieht?