Mal eine grundsätzliche Frage....wer bekommt das Kind wenn der AE Elternteil plötzlich stirbt? Rein theoretisch könnte ja was bei der Geburt passieren oder auch später, es können ja 1000 Sachen passieren. Hoffentlich nicht aber man kann ja nie wissen.
Zu wem kommt also das Kind wenn
A) noch nicht mal die Vaterschaftsanerkennung vorliegt? Wird der "Vater" dann ueberhaupt informiert? Der ist dann ja rechtlich gesehen keiner.
B) die Vaterschaftsanerkennung liegt vor, sonst aber Null Kontakt. Muss man dann ein Testament oder so aufsetzen, wenn man will dass das Kind in die Obhut der Großeltern kommt? Oder gibt es da irgendwelche Altersbeschränkungen?