Wie ist es eigentlich im Todesfall geregelt mit dem SR?

  • Mal eine grundsätzliche Frage....wer bekommt das Kind wenn der AE Elternteil plötzlich stirbt? Rein theoretisch könnte ja was bei der Geburt passieren oder auch später, es können ja 1000 Sachen passieren. Hoffentlich nicht aber man kann ja nie wissen.


    Zu wem kommt also das Kind wenn


    A) noch nicht mal die Vaterschaftsanerkennung vorliegt? Wird der "Vater" dann ueberhaupt informiert? Der ist dann ja rechtlich gesehen keiner.
    B) die Vaterschaftsanerkennung liegt vor, sonst aber Null Kontakt. Muss man dann ein Testament oder so aufsetzen, wenn man will dass das Kind in die Obhut der Großeltern kommt? Oder gibt es da irgendwelche Altersbeschränkungen?

  • Halllo Nemesis,
    mit diesem Thema muss ich mich aktuell auch gerade befassen. Wenn ich beim Sch... vom Blitz getroffen werden würde, so sieht das Gesetz vor, dass der überlebende Elternteil die elterliche Sorge automatisch bekommt. Ist dieser nicht vorhanden, treten Verwandte ersten Grades des Verstorbenen ein.
    Da meine Ex immer noch lebt (sorry hört sich saublöd an, aber nach 7 Jahren Krebs der Ex und einem erbitterten Rosenkrieg wünschen sich die Kids und ich, dass es endlich vorbei ist), musste ich testamentarisch und per Vollmacht, die beim Jugendamt hinterlegt ist, meinen Willen kund tun, um diese gesetzliche Regelung zu verhindern. Dies kann ich aber nur, weil ich das alleinige Sorgerecht und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht habe.
    Sobald da was mit gemeinsamer Sorge läuft oder der andere Elternteil hier nicht das Sorgerecht und -fähigkeit per Gerichtsbeschluss aberkannt bekommen hat, so wie in meinem Fall, ist es halt die gesetzlich geregelte Folge.
    Ist keiner da, bliebe den Kids nur Heim oder Pflegefamilie...
    Also muss man alles dran setzen, am Leben zu bleiben...


    ich glaube, ich sollte mit dem Rauchen aufhören...und zwar bald

  • Ich kann mich erstmal nur TEX anschließen,


    Allerdings habe ich mich ebenfalls schon damit ausseinander gesetzt.Denn in meinem Falle ist das dass schlimmste was Kindern wiederfahren kann zu ihrem völlig fremden Vater geschickt zuwerden.


    JA hat mir folgendes erklärt,


    a) ich kann was Tex gesagt hat machen, jemandem testamentarisch das SR übertragen.
    Diese Person würde dann gefragt und überprüft (vor meinem Tod) Wenn JA diese Person absegnet.
    Voraussetzungen
    Es sollte idealerweise Ein Verwandter sein,
    Es sollten keine Vorstrafen vorliegen,
    und noch einiges.


    Oder aber.


    Ich sterbe zu schnell um das zu tuen.
    Dann müssten die Personen die ich aus erkoren habe
    sich ganz doll beeilen
    zum JA rennen und denen erklären das es dem KIndeswohl nicht dient das VATER die kinder bekommt.
    Das wirklich gut begründen ( bei uns is das ja kein Problem)


    Und dann müssen diese Personen das bei Familien Gericht einklagen das sie das SR bekommen.



    Ich hab ein Testament für solche fälle gemacht muss das nur noch beglaubigen lassen.

    Am Ende wird alles gut, ist es nicht Gut! Dann ist es auch nicht am Ende

  • Das Thema hatten wir hier schon mehrmals.


    Kinder und Sorgerecht können nicht vererbt werden.


    Stirbt ein Elternteil ist immer der andere leibliche Elternteil die 1. Wahl -
    nur wenn dieser a) nicht will oder b) nicht geeignet ist, kommen andere Personen zum Zug


    Du kannst allerdings eine Sorgerechtsverfügung beim Jugendamt hinterlegen und dort deine
    Sicht der Dinge - warum nicht der andere Elternteil, sondern x besser ist darlegen


    Diesen Sorgerechtswunsch muss der Familienrichter zur Kenntniss nehmen, allerdings nicht
    zwangsweise so entscheiden.


    Lady, immer Falle deines Todes, wird man ihn informieren und mit ihm durchsprechen, ob es
    möglich ist, das Kind zu ihm zu geben. Sollte er dies ablehnen, werden deine Eltern geprüft.
    Da kommt es aber auf Alter & Gesundheit an.


    Es soll sogar Kinder geben, die im Elternteil-Haushalt beim/der Next geblieben sind.

  • Lena


    Wenn man Testamentarisch verfügt das man nicht WILL das Kind zum Leiblichen Elternteil kommen,
    und das z.b. damit begründet das die Kinder keinen Kontakt zu jenem hatten.
    Wird das SR auf den von mir festgelegten Vormund übertragen.
    Natürlich wird Er informiert und bekommt die möglichkeit das SR für sich zu beantragen
    aber das ist ein Langer weg
    Weil kein Familiengericht das Kind aus seiner Familie und den ihnen vertrauten Menschen reisst
    und es einem Fremden mit gibt.


    Ladys frage zielt ja darauf ab was mit dem SR passiert wenn kein Guter Kontakt zum anderen ET besteht

    Am Ende wird alles gut, ist es nicht Gut! Dann ist es auch nicht am Ende

  • Maya, ich gehe davon aus, das der Elternteil nicht fremd ist.
    Lady's Frage bezog sich auf das ungeborene Kind - das kann weder eine schlechte noch eine gute Beziehung zum Vater haben.
    Sollte ihr etwas bei der Geburt passieren, wäre der Papa an 1. Stelle.

  • Es geht um die neuverteilung des Sorgerechts und den Unterhalt.


    Wenn gemeinsames Sorgerecht besteht verbleibt das Sorgerecht beim überlebende Elternteil.
    Hatte der verbleibende Elternteil kein Sorgerecht wird der Staat (JA und Vormund) das neu verteilen.
    Ein Testament mit Wünschen wird zwar gehört aber dran halten tut sich selten einer.
    Den es geht in erster Linie um das Kindeswohl und um Ersparnis für den Staat.


    Sprich wenn die der Meinung sind das der verbleibende Elternteil (mit Hilfe) für die Kinder sorgen kann bekommt er die auch.

  • In dem Fall liegt aber auch keine Vaterschafts Anerkennung vor.Hier hält man sich dann auch erst an die Herkunftsfamilie bis der Vater Festgestellt wurde.


    Wenns bei der Geburt was hoffentlich nicht der fall ist, passiert!


    zumindest war das so bei einer Bekannten,
    sie hatte einen Tödlichen Schlaganfall und die Kleine lebt bei der Grossmutter,
    weil der Vater noch nicht festgestellt wurde, nach der Feststellung musste dieser erstmal über Monate eine gute Bez
    zu dem Kind aufbauen dann erst hat das Gericht zugestimmt das SR das bis dahin beim JA und der GM lag
    auf ihn zu übertragen

    Am Ende wird alles gut, ist es nicht Gut! Dann ist es auch nicht am Ende

    Einmal editiert, zuletzt von MiFamilia2020 ()

  • Ich muss da gleich mal nachfragen...


    und wie ist es,wenn das Kind älter(hier 13Jhare) ist und garnicht zum anderen Elternteil möchte, sondern zum volljährigen Geschwisterteil?


    Hat es "Mitbestimmungsrecht" ? Kennt sich da jemand aus?

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen


  • zumindest war das so bei einer Bekannten,
    sie hatte einen Tödlichen Schlaganfall und die Kleine lebt bei der Grossmutter,
    weil der Vater noch nicht festgestellt wurde, nach der Feststellung musste dieser erstmal über Monate eine gute Bez
    zu dem Kind aufbauen dann erst hat das Gericht zugestimmt das SR das bis dahin beim JA und der GM lag
    auf ihn zu übertragen


    weil die Oma gerade zur Stelle war - und der Papa nicht. Hätte er am Tag x aber auf der Matte gestanden, sähe es sicher
    anders aus. Die Vaterschaftsfeststellung geht heute Dank DNA schnell.


    In der Regel ist das andere Elternteil nicht fremd und in der Regel ist auch ein Leben beim anderen Elternteil keine
    Kindeswohlgefährendung.


    In Einzelfällen wird das sicher sein.


    Summer, ich denke wenn eine Sorgerechtsverfügung vorliegt und das Kind dem Jugendamt gegenüber den Wunsch äußert
    bei xy (Volljährige Geschwister, neue Lebenspartner) wird der Richter das sicher berücksichtigen und das Kind nicht aus dem Umfeld reißen.


    Passiert einer AE-Mutter etwas bei der Geburt - es muss ja nicht gleich der Tod sein, sondern auch andere Folgeschäden, wird das Krankenhaus
    das Jugendamt informieren, weil das Baby nicht ewig mit im Krankenhaus bleiben kann.


    Das Kind aus Berlin vom erweiterten Selbstmord kam auch erst zu den Großeltern, der Verbleib wurde geprüft und nun bestäigt. Das hat sicher
    aber auch etwas mit dem Alter und den Lebensumständen der Großeltern zu tun. Einer 62jährigen Oma ein Kleinkind für die nächsten 20 Jahre
    in Obhut zu geben, ist auch keine Lösung.

  • zu meiner Kindheitszeit wurde da nicht nach dem Kindeswohl gefragt, was übrigens kein definierter Rechtsterminus ist, sondern immer Auslegungssache des Richters.
    Als ich sechs Jahre alt war und bei meinem Dad in USA lebte, wurde ich nach seinem Tod ins Flugzeug gesteckt und zu meiner Mutter nach Deutschland geschickt. Die MP hat bei ihr geklingelt, das ist jetzt ihrer, viel Spass damit und das wars....somit wurde ich zwangsgermanisiert...


    Könnte meinen alten Herrn heute noch in den Hintern treten, dass er trotz seines risikoreichen Berufes hier nicht vorgesorgt hatte...

  • angenommen der kv, der zu lebzeiten der mutter auch keinerlei interesse an kontakt zu seinem kind hat lehnt es ab im fall des todes das kind zu sich zu nehmen, obwohl er per se nicht ungeeignet wäre. was passiert dann... wird dann unter den verwandten der km jemand gesucht, der in frage kommt und/oder wäre es sinnvoll diejenigen bereits vor dem tod testamentarisch festzulegen? oder käme dann eine pflegefamilie ins spiel?
    hab an sowas noch gar nicht konkret gedacht... aber jetzt fang ich damit an...

  • Wie Stephan oben schon geschrieben hatte....das Leben ist kein Wunschkonzert und ein Familiengericht gleich zweimal nicht...
    Es wird immer nach der billigsten Lösung gesucht. Ein Verwandter und Kindergeld ist am Billigsten, Heimunterbringung kostet den Staat knapp 10.000 € pro Kind und eine Pflegefamilie in der Regel um die 2.000 €...


    Rate mal, wie da wohl entschieden werden würde....


    Also selber mal vorsorgen für den worst case...und das auch immer aktualisieren (Beispiel man trennt sich vom next...)

  • Lebensversicherung und Kind als Nutznießer mit der Auflage Unterbringung Halbwaise bei Verwandtem XY.


    Ausschließen das Lebensversicherung ausgezahlt wird wenn Kind zum anderen Elternteil geht.


    Das wäre eine Möglichkeit wenn man verhindern will das EX Kind bekommt.

  • Hallo ihr Lieben,


    daaa habe ich auch direkt mal eine Frage, da ich ich mir auch schon darum Gedanken gemacht habe.


    Und zwar in unserem Fall sind wir beide Sorgeberechtigt.
    Lebe mit meiner Tochter in Deutschland und habe also auch Aufenthaltsbestimmungsrecht.
    KV lebt in Belgien. Distanz: ca 230-240 km.
    Tochter ist 1 Jahr.
    Er sieht sie alle 2 Wochen manchmal sogar alle 3. Je nach dem.


    So es ist ja klar, dass sie auch iwann bei ihm übernachten wird und ihn durch ihr älter werden besser kennen lernt.


    Wenn ich aber nun versterben sollte, kann es in dem Fall auch sein, dass das Gericht sie zu ihm in ein anderes Land schickt? Obwohl
    sie hier aufwächst und damit fern von allen Verwandten und Freunden wäre?
    Denn ich möchte unbedingt im Falle des Falles, dass sie zu meiner Patentante gehen würde.
    Wie ich gelesen habe kann man das ja beim JA "beantragen/ vermerken". Wenn diese "Wunschäußerung" sich machen ließe, bekommt der KV
    zu meinen Lebzeiten schon Wind davon?

  • Elternrecht ist ein sehr schweres Recht und kann nicht so ohne weiteres gebrochen werden, da es tief im Grundgesetz verankert ist.
    Nur wenn der KV nicht erziehungsfähig wäre (Drogen, Alkohol, psychische Störung), tritt ein Plan B in Kraft...
    Arbeitslosigkeit oder Mittellosigkeit reichen nicht aus, die elterliche Sorge zu versagen...

  • Hallo Marylo,


    bedenke, in Belgien herrscht ein weit höherer Lebensstandard als hier!


    Außerdem bespricht man/frau doch so eine Sorgeverfügung zu Lebzeiten als Eltern untereinander.


    Die Frage ist, wie Du zu dem Aufenthaltsbestimmungsrecht gekommen bist. Bist Du nach der Trennung weggezogen?



    Mfg krypa