Wo bekomme ich Zuschuß für eine Klassenfahrt?

  • :winken: :winken: :winken: :winken: :winken: :winken: :winken: :winken:


    Gestern abend auf dem Elternabend meiner großen habe ich erfahren das Sie auf Abschlußfahrt fahren soll......
    ist ja auch OK



    aber bereits im November :wow :wow :wow


    Das ist ein wenig kurzfristig und ich bin gerade finanziell etwas eng........


    Wo kann ich was beantragen??????


    Ich gehe arbeiten habe aber nicht gerade höchst Lohn und bekomme nur Unterhaltsvorchuß ausserdem habe ich ja noch 2 Kinder.



    Wer weiß Rat????


    zickie

  • Den genauen § hab ich gerade nicht zur Hand, e gibt aber die Möglichkeit bei der ARGE/JOB Center Zuschuß dafür zu beantragen.

  • § 28 SGB II Bildung und Teilhabe
    musst du Antrag (bei deinem zuständigen Jobcenter und/oder Internet) und Bescheinigung der Schule beim Jobcenter vorlegen.
    Bei ALG II Bezug relativ einfach, aber wenn du das nicht beziehst, weil steuerzahlend, dann kann es bei bestimmten Voraussetzungen auch bei Geringverdienern gewährt werden (so zumindest die Aussage im Internet BMAS mit der strahlenden Frau von der Leyen)....

  • DAnke für eure Antworten

    dann kann es bei bestimmten Voraussetzungen auch bei Geringverdienern gewährt werden

    Vom Konjunkturpaket bekomme ich nichts ........


    Deshalb scheinen meine chance auf Staatlicher ebene ziemlich schlecht auszusehen



    zickie

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  • Jedes Bundesland hat einen Sozialfond bei uns in Niedersachsen heißt er dabeisein. Wie der in NRW heißt habe ich auf die Schnelle nicht rausgefunden. Die Mittel aus diesen Fonds werden über Diakonie/Awo geprüft und vergeben. Wende dich doch mal an eine solchen Organisation in deiner Umgebung, die müssten dir weiterhelfen können.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

    Einmal editiert, zuletzt von campusmami ()

  • Du kannst dich beim Jobcenter erkundigen. - siehe Bildungspaket - Es kann ja wohl nicht sein, dass Leute vom Sozialamt Klassenfahrten bezahlt bekommen und Leute die arbeiten gehen und wenig verdienen die Kinder nicht mitfahren lassen können. Ansonsten haben Schulen meist Fonds für so etwas. :daumen

  • Bei der Schule hatte ich schon angefragt bezüglich des Förderverein...




    EINTRAG AUF DER HOMEPGE:


    Zuschüsse an alle Schülerinnen und Schüler für
    eine jährliche Klassenfahrt


    Die Antwort war, Der Föderverein zahlt für jedes Kind 5 Euro pro Jahr für tagesausflüge


    DAher brauche ich dort keinen weiteren Antrag stellen.



    Es kann ja wohl nicht sein, dass Leute vom Sozialamt Klassenfahrten bezahlt bekommen und Leute die arbeiten gehen und wenig verdienen die Kinder nicht mitfahren lassen können.

    Wenn man sich quer durchs Internet liest ist das leider so.


    Ich habe es leider auch schon erlebt.



    Aber @ Campusmami, Danke für den Tipp mit der AWO etc. das werde ich mal versuchen.



    zicke

  • Wenn man sich quer durchs Internet liest ist das leider so.


    Ich habe es leider auch schon erlebt.


    Ja - das ist leider wirklich so....... Ich habe auch gerade die Nachricht bekommen , daß Kind nächstes Jahr eine Fahrt nach Rom macht. soll auch nur 350 Euor kosten..... Förderverein? Fehlanzeige - die zahlen nur was wenn man einen hartz 4 bescheid vorweisen kann..... ALG2 bekomm ich aber nicht. Und auch keine andere Sozialleistung..... Einen Antrag beim Jobcenter stellen ? Kann ich vergessen - da ich ja den Freibetrag für verdienende über den Leistungen liege. Also hab ich keinen Anspruch... Egal ob ich auch Kosten habe dadruch das ich arbeite - alles egal. Tja - das ist leider so. Habsch auch schon erlebt !

  • Nein - da ein Verein eben ein Verein ist bestimmt er in seiner Satzung selber wem und wofür er Geld gibt. Und wenn der hier genannte in seiner Satzung stehen hat das er eben nur 5 Euor pro Kind sponsort und ansonsten zb nur die Schule an sich unterstützt - dann ist das eben so und man hat keinerlei Handhabe.


    Ist wie bei unserem Förderverein - da bekommt auch nur der Gelder der auch Hartz 4 bekommt --- und das obwohl dieser Personenkreis das ja eigentlich vom Jobcenter bekommt. Absurd nicht ? Aber rechtlich völlig korrekt.


    Sollte , hätte , wäre - das gilt da nicht. Zählen tut da nur und ausschließlich die Satzung des jeweiligen Vereins. Fertig.

    2 Mal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • Nein - da ein Verein eben ein Verein ist bestimmt er in seiner Satzung selber wem und wofür er Geld gibt. Und wenn der hier genannte in seiner Satzung stehen hat das er eben nur 5 Euor pro Kind sponsort und ansonstn zb nur die Schule an sich unterstütz - dann ist das eben so und man hat keinerlei Handhabe.

    Genau so ist es

  • Kann dir die Schule da keine Auskunft geben? Du wirst dia nicht die erste Mutter sein, die dieses Problem hat...
    Vielleicht kann man Dir eine Auskunft darüber geben, an wen Du Dich mit Deinem Anliegen wenden kannst.


    Was den Förderverein betrifft, ist es leider wirklich so, dass er solche Anliegen nicht unterstützen muss. Wir machen das beim Förderverein, in dem ich aktiv bin, auch nicht...einfach, weil das ein Fass ohne Boden wäre.


    Kann Dir nicht irgendjemand das Geld bevorschussen, wenn Du keine Zuschüsse bekommst?


  • Das Konjunkturpaket hat nichts mit dem Paket Bildung und Teilhabe zu tun....

  • Zitat

    Ich habe auch gerade die Nachricht bekommen , daß Kind nächstes Jahr eine Fahrt nach Rom macht. soll auch nur 350 Euor kosten.....
    Antrag beim Jobcenter stellen ? Kann ich vergessen - da ich ja den Freibetrag für verdienende über den Leistungen liege.


    Auch in so einem Fall zahlen manche JC nicht!
    Denn wenn man es "soooo laaaange" (Ironie) vorher weiß, kann man das doch ansparen aus dem Regelsatz. :rolleyes:
    Auch eine Fahrt, die nicht explizit Klassenfahrt genannt wird, kann abgelehnt werden, wenn sie z. B. nicht "im Klassenverband" stattfindet.
    Da gibt es ja verschiedene Möglichkeiten, je nach Schule (Projekte, gemischte Ziele mehrerer Klassen usw.)
    Hab dazu schon das entspr. Schulgesetz von oben nach unten gewälzt.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Den genauen § hab ich gerade nicht zur Hand, e gibt aber die Möglichkeit bei der ARGE/JOB Center Zuschuß dafür zu beantragen.


    Ich habe das mit gleichen "Vorraussetzungen" wie OBERZICKE beim JC probiert und eine glatte Absage bekommen...


    hab mich "freundlichst" bei dem Staat bedankt für seine Menschlichkeit :nawarte:


    Da geh ich arbeiten, war nie arbeitslos und dann DAS.


    Das Gymnasium(Förderverein) meiner Tochter sprang völlig unkompliziert ein und finanzierte dann die Abi-Reise zur Hälfte, ich hatte aber auch länger Zeit zum Ansparen.


    Hoffentlich kann dir/euch jemand helfen Oberzicke:daumen

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen

  • Eltern mit geringfügigem Einkommen: Sie können nach dem Sozialgesetzbuch II, § 23 Absatz 3,
    ebenfalls einen Zuschuss beim Jobcenter beantragen.
    Auszug aus dem Sozialgesetz:
    „Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen sind
    nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht.“
    Diese Leistungen werden auch erbracht, wenn Hilfebedürftigen ausreichendes Einkommen zur
    Verfügung steht, so dass keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes einschließlich der
    angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung erbracht werden, die Kosten für eine mehrtägige
    Klassenfahrt im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen aber aus eigenen Kräften und Mitteln
    nicht voll gedeckt werden können. Das bedeutet: Nach Sozialgesetz § 23 Abs. 3 erhält derjenige
    Zuschuss, der zwar ein Einkommen hat, das für Miete, Lebensmittel, Heizung, Strom und was
    sonst noch anfällt reicht. Aber für mehr nicht. Dann können Sie einen Zuschuss beim
    Jobcenter beantragen.
    Sie benötigen eine Bescheinigung der Schule über die Klassenfahrt mit Stempel (Anlage) und
    Nachweise über Einkommen und Ausgaben Ihres Haushaltes.



    In der Regel wird folgendes zu Grunde gelegt:
    Die einmaligen Leistungen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB II werden auch erbracht, wenn Hilfebedürftige keine laufenden ALG II-Leistungen benötigen, den Bedarf jedoch selbst nicht voll decken können.


    In diesem Falle kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Hilfebedürftige innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden worden ist.


    Sprich, das Einkommen, dass nach einer fiktiven Bedarfsberechnung (grob: Regelleistung + Unterkunftskosten) den Bedarf übersteigt, wird auf einen Zeitraum von 6 Monaten errechnet. Übersteigt dieses verbleibende Einkommen den Wert der beantragten Leistung, so erhält man keine Beihilfe. Liegt das Einkommen darunter, so wird die Differenz als Beihilfe erbracht.



    Ergo: nicht alles, was ein Jobcenter ist rechtskonform...
    Man könnte sich im Zuge eines Überprüfungsantrages nach § 44 SGB X versuchen, sich die versagte Leistung zur Klassenfahrt zurückzuholen...

  • Unser Förderverein übernimmt auch keine Klassenfahrt-Kosten, dann wären wir bald pleite. Wir haben aber schonmal das Geld vorgestreckt, damit ein Schüler mitfahren konnte. Vielleicht gibt es da eine Möglichkeit?

  • Hallo Oberzicke,


    du bekommst Unterhaltsvorschuss? du könntest mal beim Jugendamt- Beistandschaft (wenn besteht) nachfragen ob sie die Hälfte übernehmen würden.....


    Viel Glück!